Kabinettsakten über Angelegenheiten des Justizministeriums
1851-1866
Kabinettsakten über Angelegenheiten des Justizministeriums (Gmundener Akten)
Dep. X: Kabinettsakten betreffend Justizministeriumsangelegenheiten
Das Departement für Justiz- und Kriminalsachen wird bereits im Organisationsplan von 1735 aufgeführt. Seine Bedeutung nach 1816 war gering, da die geplante Neuorganisierung des hannoverschen Justizwesens nicht durchgeführt werden konnte. 1832 kam es zur Bildung eines Fachministeriums, da man das Justiz- und das Lehndepartement zusammenfügte. 1852 erhielt das Ministerium neben der Aufsicht über die Justizkanzleien die Oberaufsicht über die Strafanstalten. Die Lehnsachen legte man 1850 zum Finanzministerium. In der Mitte des 19. Jahrhunderts stieg die Bedeutung des Ministeriums, da infolge der Ereignisse von 1848 die Verstaatlichung der Rechtspflege und die Trennung der Justiz von der Verwaltung durchgeführt werden konnte.
Den Bestand ordnete G. Willis, das Findbuch schrieb Frau Bodschies.
Hannover, den 07.12.1977
gez. Dr.
Schöningh
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