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NLA HA Nds. 1311 Lüneburg

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Arbeitsamt Lüneburg

Laufzeit

1944-1959

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter".

Das Arbeitsamt Lüneburg wurde 1928 nach der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Lüneburg durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.

Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Lüneburg zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Lüneburg umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.

Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Lüneburg mit dem Landkreis Lüneburg Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem sie seit 2005 Träger der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Lüneburg und seit dem 1. Januar 2011 des Jobcenters Landkreis Lüneburg ist.

Zum 1. Oktober 2012 wurden die Arbeitsagenturen in Lüneburg und Uelzen zur Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen zusammengelegt. Das Zuständigkeitsgebiet erstreckt sich seitdem auf die Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb dieses Zuständigkeitsbezirks erfolgt über die Hauptagentur in Lüneburg und Geschäftsstellen in Uelzen, Winsen (Luhe), Buchholz in der Nordheide und Lüchow.

Stand: 15. Juli 2015

Bestandsgeschichte

Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.

Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.

Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Lüneburg bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Stade.

Stand: 15. Juli 2015

Enthält

Arbeitsvermittlung, u.a. für Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigte

Findmittel

EDV-Findbuch 2015

Siehe

Korrespondierende Archivalien

NLA ST, Rep. 260 Lüneburg
Arbeitsamt Lüneburg, ab 1978

NLA HA, Nds. 1310
Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,5

Bearbeiter

Regina Schleuning (2015)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.