Jugendarrestanstalt (JAA) Neustadt am Rübenberge
1949-1993
Die Jugendarrestanstalten (JAA) sind Anstalten im Jugendvollzug zur Vollstreckung von Jugendarrest, der einem kurzfristigem Freiheitsentzug bis maximal 4 Wochen entspricht und unterhalb der Strafvollzugsgrenze von Jugendstrafe liegt. Der Jugendarrest ist als eine pädagogische Maßnahme zu werten. Die jugendlichen Arrestanten sind nach Verbüßung des Arrestes nicht vorbestraft.
Gegenwärtig existieren in Niedersachsen JAA in Emden, Neustadt am Rübenberge, Nienburg und Verden, die alle der Justizvollzugsanstalt Vechta angehören. Eine weitere JAA befindet sich in Göttingen, die der Jugendanstalt Hameln zugeordnet ist. Die JAA in Bückeburg wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen.
Das Gebäude der Jugendarrestanstalt in Neustadt am Rübenberge wurde 1841 als Kriminalgefangenenhaus errichtet. 1852 wurde hieraus ein Gerichtsgefängnis, das bis 1940 als solches bestand. Mit der Einführung des Jugendarrestes 1940 wurden die Räumlichkeiten für Jugendarrestanten genutzt. Waren in der Anfangsphase der Jugendarrestanstalt in Neustadt am Rübenberge nur männliche Arrestanten untergebracht, so wurden seit 1992 auch weibliche Arrestanten aufgenommen. Seit dieser Zeit hatte die Jugendarrestanstalt in Neustadt am Rübenberge eine Belegungsstärke von 22 Plätzen, 14 Plätze für männliche und 6 Plätze für weibliche Arrestanten.
Seit dem 1. Januar 2010 gehört die Jugendarrestanstalt Neustadt am Rübenberge zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta. Seit September 2010 wird in Neustadt nur noch der Arrest an männlichen Arrestanten der Amtsgerichtsbezirke Neustadt und Hannover vollstreckt, die Zahl der Arrestplätze beträgt nun 20.
Stand: Dezember 2015
Der Bestand Nds. 762 Neustadt am Rübenberge besteht derzeit aus einer Akzession. 2011 sind nur Personalakten der Arrestanten mit den Anfhangsbuchstaben E und R übernommen worden.
Stand: Dezember 2015
Personalakten der Arrestanten
EDV-Findbuch 2015
NLA OL, Rep 947 VEC (Strafanstalt Vechta)
0,6
Dr. Christian Helbich (2015)
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landes Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Neustadt am Rübenberge, Stadt [Wohnplatz]
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Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2190