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NLA HA Nds. 732 Hildesheim

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Verwaltungsgericht Hildesheim

Laufzeit

1929-1992

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Nachdem der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 36 vom 10. Oktober 1946 die Wiedererrichtung von Verwaltungsgerichten in den Besatzungszonen und in Berlin angeordnet hatte, wurde die Niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einer Verordnung der Landesregierung vom 31. März 1949 (GVBl. 49, 76) ins Leben gerufen. Mit Wirkung vom 1. Mai 1949 richtete man Verwaltungsgerichte in Hannover (für die Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim und Osnabrück), in Oldenburg (für den Verwaltungsbezirk Oldenburg sowie die Regierungsbezirke Aurich und Stade) und in Braunschweig (für den Verwaltungsbezirk Braunschweig und den Regierungsbezirk Lüneburg) ein – eine Organisationsstruktur, die mehr als drei Jahrzehnte bestehen blieb.

Die Gerichte hatten auswärtige Kammern jeweils an den mit ihren Sitzungen nicht identischen Regierungssitzen, also in Hildesheim und Osnabrück, in Aurich und Stade sowie in Lüneburg. Am 1. Mai 1998 wurde die auswärtige Kammer Hildesheim durch Zusammenführung mit der Kammer Hannover an einem gemeinsamen Gerichtsstandort in Hannover aufgelöst. (s. Nds. 731 Hannover).

Stand: März 2009

Bestandsgeschichte

Akten, die nach der Auflösung der Kammer Hildesheim zum 1. Mai 1998 entstanden sind, befinden sich im Bestand Nds. 731 Hannover.

In den Bestand sind vor allem Gerichtsverfahren (u.a. gegen das Land Niedersachsen und dessen Dienststellen sowie niedersächsische Landkreise, Städte und Gemeinden, einzelne Personen, kirchliche Einrichtungen) und Urteilssammlungen aufgenommen worden.

Stand: März 2009

Enthält

Gerichtsverfahrensakten, Urteilssammlungen, Namensverzeichnisse, Prozessregister

Findmittel

EDV-Findbuch (2009)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

37,5

Referent

Hildegard Krösche (2009)

Benutzung

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.