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NLA HA Nds. 721 Hildesheim

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hildesheim

Laufzeit

1931-2022

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Staatsanwaltschaften". Zur Geschichte der Staatsanwaltschaft Hildesheim vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 171a Hildesheim.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim gehört zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle und ist zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungs- und Strafverfahren im Landgerichtsbezirk Hildesheim. Räumlich gehörten in den 1960er Jahren hierzu noch die Amtsgerichtsbezirke Alfeld/Leine, Bockenem, Burgdorf, Elze, Eschershausen, Fallersleben, Gifhorn, Hildesheim, Holzminden, Lehrte, Peine, Stadtoldendorf und Wolfsburg.

Infolge der Gebiets- und Verwaltungsreform der 1970er Jahre fand eine Anpassung der Gerichtsgrenzen an die Kreisgrenzen statt. Zum 1. Januar 1972 wurde das Amtsgericht Bockenem aufgelöst und sein Amtsbezirk dem Amtsgericht Hildesheim hinzugefügt (Nds. GVBl. 1971, S. 244). Am 1. Juli desselben Jahres wurde zunächst das Amtsgericht Stadtoldendorf (Nds. GVBL. Nr. 25, 1971, S. 244 ff., § 1b und 1h) und am 1. Juli des folgenden Jahres das Amtsgericht Eschershausen aufgelöst (Nds. GVBl. Nr. 9/1973, S. 61 §1 Abs. 1 b und 2d); ihr Zuständigkeitsbereich ging auf das Amtsgericht Holzminden über. Zum 1. Januar 1974 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Fallersleben, das dem Amtsgericht Wolfsburg zugeschlagen wurde (Nds. GVBl. 1973, S. 37). Das zunächst zum Bezirk des Landgerichts Hildesheim gehörende Amtsgericht Wolfsburg wurde wiederum 1975 auf den Landgerichtsbezirk Braunschweig übertragen (Nds. GVBl. 1974, S. 488). Gegenwärtig umfasst der Landgerichtsbezirk Hildesheim die Amtsgerichtsbezirke Alfeld/Leine, Burgdorf, Elze, Gifhorn, Hildesheim, Holzminden, Lehrte und Peine.

Organisatorisch gliedert sich die Staatsanwaltschaft Hildesheim in sieben Abteilungen, die der Leitung eines Oberstaatsanwalts unterstehen. Verfahren werden von Staatsanwälten und Amtsanwälten bearbeitet, wobei sich – mit Ausnahme der Sonderdezernate – die Zuständigkeit der einzelnen Dezernenten aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Beschuldigten ergibt. Bei den Routinetätigkeiten erfahren die Dezernenten Unterstützung durch ein Serviceteam, das u.a. die Aktenführung, Ausführung von Verfügungen, Fristüberwachung und Geldstrafenvollstreckung betreut.

Nach Abschluss der Ermittlungen in einem Verfahren, trifft der zuständige Dezernent eine Entscheidung darüber, ob das Verfahren einzustellen oder Anklage bei einem der Gerichte des Bezirks zu erheben ist. Auch nimmt er nach Anklageerhebung die Sitzungsvertretung in den jeweiligen gerichtlichen Hauptverhandlungen wahr, deren Verlauf er durch Fragen und Anträge beeinflusst. In seinem Schlussvortrag (Plädoyer) beantragt er die von ihm für richtig befundene Bestrafung der Angeklagten oder deren Freispruch. Mit Ende des Strafverfahrens werden die Verfahrensakten wieder der Staatsanwaltschaft zugeleitet, die die Strafvollstreckung veranlasst. Dies fällt weitgehend in den Tätigkeitsbereich der Rechtspfleger.

Stand: 24. Juni 2015

Bestandsgeschichte

Der vorliegende Bestand Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hildesheim umfasst den Zeitraum seit 1945. Er bildet die Fortsetzung des Bestandes Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hildesheim vor 1945 (Hann. 171a Hildesheim).

Die Gliederung des Bestandes folgt den Aktenzeichen, durch die die verschiedenen Dezernate der Dienststelle mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten zum Ausdruck kommen und die weiterhin die Einschätzung der zur Verhandlung anstehenden Tat durch die Staatsanwaltschaft widerspiegeln.

Stand: Juni 1995

Enthält

überwiegend Ermittlungs- und Strafverfahrensakten, auch NSG-Verfahren, Register

Findmittel

EDV-Findbuch (2025)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

NLA HA, Hann. 171a Hildesheim (Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hildesheim, vor 1945)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

131,0

Bearbeiter

Dr. Manfred von Boetticher (1995)

Regina Schleuning (2015)

Benutzung

Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.