Landessozialgericht Niedersachsen
1842-1995
seit 2002 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Das Sozialgerichtsgesetz vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1239; Fassung vom 23. September 1975: BGBl. I S. 2525) erteilte den Landesgesetzgebern den Auftrag, Sozialgerichte und Landessozialgerichte als Landesgerichte zu errichten und schuf in letzter Instanz - in Ausführung von Art. 96 Abs. 1 GG - das Bundessozialgericht. Damit war eine konsequente Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit erfolgt, die bis 1953 durch die Versicherungsämter, Oberversicherungsämter, Spruchbehörden der Arbeitslosenversicherung und durch bei den Oberversicherungsämtern eingerichteten Versorgungsgerichte ausgeübt worden war.
Das Landessozialgericht Niedersachsen wurde nach dem Auftrag des Sozialgerichtsgesetzes als unabhängiges, von den Verwaltungsbehörden getrenntes, besonderes Verwaltungsgericht durch Landesgesetz vom 24. November 1953 zum 1. Januar 1954 mit Sitz in Celle errichtet. Das Landessozialgericht entscheidet nach § 29 SGG als zweite Gerichtsinstanz über Entscheidungen der ebenfalls zum 1. Januar 1954 konstituierten acht Sozialgerichte des Landes Niedersachsen. Es besteht gemäß § 30 Abs. 1 SGG aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern (bis 1975. Senatspräsidenten), weiteren Berufsrichtern (Richter am Sozialgericht, früher: Landessozialgerichtsräte) und den ehrenamtlichen Richtern (bis zum 30. September 1972: Landessozialrichter).
Das Landessozialgericht entscheidet in Fachsenaten über die Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit, der Kriegsopferversorgung, in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung und des Kassenrechts. 2005 erweiterte sich die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit auf Streitigkeiten aus dem Bereich der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ("Hartz IV"). In den folgenden Jahren kamen auch Streitigkeiten bezüglich Elterngeld und Betreuungsgeld hinzu. Die Senate entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden Richter, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Mit der allgemeinen Dienstaufsicht war bis 1976 der Niedersächsische Sozialminister beauftragt. Seit dem 1. Juli 1976 ist diese auf den Minister der Justiz übergegangen.
Der Bezirk des Landessozialgerichts umfasst das Land Niedersachsen. Durch Staatsvertrag 1. November 1955 hatten die Länder Bremen und Hessen mit Niedersachsen vereinbart, den Bezirk des niedersächsischen Senats für Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau auf das Gebiet der Länder Bremen und Hessen auszudehnen. Seit dem 8. Mai 1990 ist die Zuständigkeit dieses Senats für das Land Hessen aufgehoben. Durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen wurde zum 1. April 2002 das gemeinsame Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geschaffen. Von den insgesamt 15 dazugehörigen Senaten befinden sich elf am Hauptsitz in Celle und vier an der Zweigstelle in Bremen.
Stand: Januar 2003 (ergänzt Juni 2015)
Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hauptstaatsarchivs Hannover befinden sich die Sozialgerichte Hannover, Hildesheim und Lüneburg (bis 1978 HStA Hannover/ab 1978 StA Stade). Entsprechende Findbücher s. unter Nds. 756.
Verwaltungs- und Personalakten, Urteilssammlungen
Niedersächsisches Justizministerium (Hg.), 40 Jahre Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen, o.O. 1994.
Stahlschmidt, Rainer (Red.), Empfehlungen zur Archivierung von Massenakten der Rechtspflege, in: Der Archivar, Beiheft 2, Düsseldorf 1999, Sp. 26-27, 66-67.
Heine, Peter: 60 Jahre Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen und Bremen. Jubiläumsband. Stuttgart u.a. 2014.
www.landessozialgericht.niedersachsen.de (Stand: 19. Juni 2015)
Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht oder vergleichbaren Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden. Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
9,5
Dr. Christine van den Heuvel (2003)
Regina Schleuning (2015)
Land Bremen
1939
2000
6
100
Land Bremen Teil Bremerhaven
1939
2000
1
100
Niedersachsen
1993
2000
5
100
Niedersachsen
1946
1993
1
200
200-1
Niedersachsen Teil Baltrum
1946
2000
12
100
Niedersachsen Teil Borkum
1946
2000
8
100
Niedersachsen Teil Juist
1946
2000
10
100
Niedersachsen Teil Langeoog
1946
2000
13
100
Niedersachsen Teil Norderney
1946
2000
11
100
Niedersachsen Teil Spiekeroog
1946
2000
15
100
Niedersachsen Teil Wangerooge
1946
2000
16
100
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2113