Landesarbeitsgericht Niedersachsen
1884-2009
Die Landesarbeitsgerichte stehen auf der Grundlage der §§ 33-39 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 03.09.1953 (BGBl. I S. 1267), das den in Vollzug des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 vom 30.03.1946 erlassenen Ländergesetzen eine bundeseinheitliche Fassung gegeben hat. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen. Sein Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Land Niedersachsen. Die Kammern sind besetzt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der niedersächsischen Arbeitsgerichte, soweit die Berufung vom jeweiligen Arbeitsgericht zugelassen wird und die Beschwerdesumme 600 EUR übersteigt. Sie entscheiden desweiteren, wenn über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gestritten wird und über Beschwerden gegen die das Beschlussverfahren beendenden Entscheidungen. Die bundeseinheitliche Aktenordnung (letzte Fassung von 1995) legt die Weitergabe der für die zweitinstanzliche Entscheidung erwachsenen Unterlagen an die Arbeitsgerichte fest. Die vollständige Verfahrensakte wird also beim betreffenden Arbeitsgericht ausgesondert und von dort dem zuständigen Staatsarchiv angeboten.
Stand: März 2002
Der Schwerpunkt der Übernahme archivwürdigen Schriftgutes liegt im Bereich der Arbeitsgerichte. Entsprechend wird auf die Findbücher zu den Beständen Nds. 751 verwiesen. Aus den Ausfertigungen von Urteilen und verfahrensbeendenden Beschlüssen werden beim Landesarbeitsgericht Sammlungen gebildet, die nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren dem Hauptstaatsarchiv angeboten werden.
Stand: März 2002
Geschäftsverteilungspläne, Statistik, Sammlung von Beschlüssen, Sammlungen von Urteilen, Personalakten
EDV-Findbuch (2023)
35,7
Dr. Christine van den Heuvel (2002)
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Niedersachsen Teil Baltrum
1946
2000
12
100
Niedersachsen
1946
1993
1
200
200-1
Niedersachsen Teil Wangerooge
1946
2000
16
100
Niedersachsen
1993
2000
5
100
Niedersachsen Teil Spiekeroog
1946
2000
15
100
Niedersachsen Teil Norderney
1946
2000
11
100
Niedersachsen Teil Langeoog
1946
2000
13
100
Niedersachsen Teil Juist
1946
2000
10
100
Niedersachsen Teil Borkum
1946
2000
8
100
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2112