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NLA HA Nds. 660 Sieber

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatliches Forstamt Sieber

Laufzeit

1937-1970

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter im ehemaligen Regierungsbezirk Hildesheim". Zur Vorgeschichte des Forstamtes Sieber vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 182 Sieber.

Das Forstamt Sieber bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Königshof, Langfast, Lilienberg, Schluft und Wurzelberg (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 160).

Im Zuge der Einrichtung des Nationalparks Harz ist das Forstamt Sieber zum 1. Oktober 1994 aufgehoben worden. Ein Teil des Gebietes wurde in den neuen Nationalpark Harz, ein Teil in das Forstamt Lauterberg eingegliedert (vgl. Nds. MBl. Nr. 34/1994 S. 1310; Jahresberichte der Landesforstverwaltung 2001 und 2002).

Stand: September 2010

Bestandsgeschichte

Der vorliegende kleine Bestand Nds. 660 Sieber beinhaltet die Forstakten des Forstamtes Sieber ab 1945 und schließt damit an den Bestand Hann.182 Sieber (Forstamt Sieber bis 1945) an.

Nach der Verwaltungs- und Gebietsreform der Jahre 1977/1978 sind die Archivsprengel der Staatsarchive im Niedersächsischen Landesarchiv neu aufgeteilt worden, so dass das Hauptstaatsarchiv Hannover ab 1978 seine Zuständigkeit für das Forstamt Sieber verliert. Akten mit einer Lauftzeit ab dem Stichjahr 1978 sind somit im NLA-Staatsarchiv Wolfenbüttel zu suchen. Ein entsprechender Bestand existiert dort bisher noch nicht.

Stand: September 2010

Enthält

Holzwirtschaft, Forstschutz

Literatur

Walter Kremser, Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Hann. 182 Sieber (Oberförsterei Sieber, vor 1945)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,3

Bearbeiter

Christiane Drewes (2010)

Benutzung

Die Akten sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.