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NLA HA Nds. 660 Riefensbeek

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatliches Forstamt Riefensbeek

Laufzeit

1918-1972

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter im ehemaligen Regierungsbezirk Hildesheim". Zur Vorgeschichte des Forstamtes Riefensbeek vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 182 Riefensbeek.

Das Forstamt Riefensbeek gehörte zur Forstinspektion I Hildesheim-Harz. Im Jahr 1966 wurde die Revierförsterei Steinbeck des Forstamtes Riefensbeek aufgelöst (Nds. MBl. 40/1966 S. 1086).

1978 wurden die bisherigen Forstämter Osterode und Riefensbeek zum neuen Forstamt Riefensbeek zusammengeschlossen (Nds. MBl. 52/1978 S. 1993). Dieses war zuständig für die Revierförstereien Buntenbock, Eichelnberg, Kamschlacken, Lerbach und Riefensbeek. Ab Mitte der 1980er Jahre erhielt das Forstamt Riefensbeek zusätzlich den Wegebaustützpunkt Braunschweig sowie zeitweise die Sonderaufgabe "Öffentlichkeitsarbeit Waldschäden" zugewiesen.

Im Zuge der Umstrukturierung der Forstverwaltung zum 1. Oktober 1994 wurde der Zuständigkeitsbezirk des Forstamtes Riefensbeek um die Revierförsterei Rehhagen des aufgehobenen Forstamtes Lonau erweitert, wohingegen die Revierförsterei Riefensbeek aufgelöst wurde. Zugleich wurden einige Gebiete des Zuständigkeitsbereiches an den neugründeten Nationalpark Harz abgegeben. Zum 30. September 2001 wurde das Forstamt Riefensbeek mit dem aufgehobenen Forstamt Grund vereinigt (Nds. MBl. Nr. 27/1997 S. 1026-1027), so dass der Amtsbezirk um die Revierförstereien Badenhausen, Freiheit, Grund, Rehhagen und Wildemann erweitert wurde.

Nach der Reform der Forstverwaltung 2005 umfasst der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes als Teil der Anstalt Nds. Landesforsten heute die Revierförstereien Buntenbock, Freiheit, Grund, Kamschlacken, Königshof, Lerbach, Lilienberg, Rehhagen, Riefensbeek, Scharzfeld und Wildemann. Damit betreut es die südwestlichen Harzwälder (überwiegend Landeswald) zwischen Herzberg, Osterode, Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld und erhielt zudem die Schwerpunktaufgabe der Schalenwildbewirtschaftung im Harz.

Stand: Dezember 2015 (ergänzt April 2018)

Bestandsgeschichte

Der vorliegende Bestand Nds. 660 Riefensbeek beinhaltet die Forstakten des Forstamtes Riefensbeek ab 1945 und schließt damit an den Bestand Hann.182 Riefensbeek (Forstamt Riefensbeek bis 1945) an.

Der Bestand besteht derzeit nur aus einem Zugang aus dem Jahr 1993. Bewertet wurden damals Akten aus der Zeit von 1920-1975. Teile der ältesten Registratur des Forstamtes fehlen aufgrund eines Brandes im Forsthaus. Eine weitere Bewertung im Forstamt Riefensbeek blieb ohne einen Zugang für diesen Bestand; übernommen wurden nur Akten aus den aufgelösten Forstämtern Lonau und Osterode.

Nach der Verwaltungs- und Gebietsreform der Jahre 1977/1978 sind die Archivsprengel der Staatsarchive im Niedersächsischen Landesarchiv neu aufgeteilt worden, so dass das Hauptstaatsarchiv Hannover (heute: Standort Hannover des Nds. Landesarchivs) ab 1978 seine Zuständigkeit für das Forstamt Riefensbeek verliert. Akten mit einer Lauftzeit ab dem Stichjahr 1978 sind somit im Standort Wolfenbüttel des NLA zu suchen. Ein entsprechender Zugang ist dort bislang aber noch nicht erfolgt.

Stand: August 2010 (ergänzt April 2018)

Enthält

Bereisungen, Forst- und Naturschutzangelegenheiten

Literatur

Walter Kremser, Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990

Homepage des Forstamts Riefensbeek

Siehe

Korrespondierende Archivalien

NLA HA
- Hann. 182 Riefensbeek (Oberförsterei Riefensbeek, vor 1945)
- Nds. 660 Osterode (Forstamt Osterode, 1945-1978)

NLA WO
- 1013 V Nds (Forstamt Riefensbeek, nach 1978)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,3

Bearbeiter

Christiane Drewes (2010)

Dr. Christian Helbich (2015, 2018)

Benutzung

Die Akten sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.