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NLA HA Nds. 620 Sulingen

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Wasserwirtschaftsamt/Amt für Wasser und Abfall Sulingen

Laufzeit

1960-1994

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Wasserwirtschaftsämter bzw. Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt " "Wasserwirtschaft".

Das Wasserwirtschaftsamt Sulingen war eine technische Fachbehörde mit Zuständigkeit für die Landkreise Grafschaft Diepholz und Grafschaft Hoya, den links der Weser gelegenen Teil des Landkreises Nienburg (Weser) und die Exklave Thedinghausen des Landkreises Braunschweig (Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen 1968). Nach der Gebietsreform 1978 erstreckte sich der Amtsbezirk auf die Landkreise Diepholz und Nienburg (Weser) (Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen 1991).

Zum 1. September 1989 wurde das Wasserwirtschaftsamt Sulingen im Rahmen einer allgemeinen Neuorganisation der Wasserwirtschaftsbehörden in Staatliches Amt für Wasser und Abfall Sulingen umbenannt. Zum 1. Januar 1998 wurde es ebenso wie alle anderen Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall aufgelöst und ein Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) errichtet (Nds. MBl. S. 298). An dem bisherigen Standort Sulingen entstand eine Betriebsstelle des neuen Landesbetriebes.

Stand: März 2003 (überarbeitet 27. Juli 2015)

Enthält

Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände, Abfallbeseitigung

Literatur

Wasserwirtschaft in den Landkreisen Diepholz und Nienburg. Wasserwirtschaftsamt Sulingen. Aufgaben und Ziele. Sulingen [ca. 1985].

Findmittel

EDV-Findbuch 2015

Siehe

Korrespondierende Archivalien

NLA HA, Nds. 815 Sulingen (Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Su)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

3,0

Bearbeiter

Dr. Thomas Bardelle (2003)

Regina Schleuning (2015)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.