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NLA HA Nds. 605

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Nds. Landesamt für Ernährungswirtschaft

Laufzeit

1910-1977

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Der Aufbau einer Ernährungsverwaltung wurde durch die bei Kriegsausbruch verordnete Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse erforderlich. Die neu geschaffenen Ernährungs- bzw. Landes- (Provinzial-) Ernährungsämter (Verordnungen vom 27. August 1939 - RGBL. I, S. 1495 und 1521) hatten zwei in getrennten Abteilungen wahrzunehmende Funktionen: die Regelung und Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung, die Bedarfsdeckung, einerseits und die Verteilung der Lebensmittel an die Verbraucher durch das Kartensystem, die Verbrauchsregelung, andererseits. Die Aufgaben der Bedarfsdeckung war einer Abteilung A, die der Verbrauchsregelung einer Abteilung B übertragen. Als Besonderheit kam hinzu, dass diese beiden Funktionen auch verschiedenen Funktionsträgern zugeordnet waren. Mit den Aufgaben der Abteilung A war der bereits 1933 errichtete Reichsnährstand betraut, die der Abteilung B blieben der staatlichen Verwaltung vorbehalten. Dementsprechend waren die Abteilungen A den Landesbauernschaften bzw. Kreisbauernschaften, die Abteilungen B dem Oberpräsident bzw. den Landräten oder Oberbürgermeistern angegliedert, war der Leiter von A - zugleich auch Vorstand der gesamten Behörde - der Landes- bzw. Kreisbauernführer, der Leiter von B ein staatlicher Beamter.

Reichsnährstand und Organisation der Ernährungsverwaltung blieben nach dem Zusammenbruch von der englischen Besatzungsmacht zunächst unangetastet. In der Provinz Hannover wurde als Leiter der Landesbauernschaft G. von Reden eingesetzt, als Leiter des Landesernährungsamtes B Oberregierungsrat von Koblinski bestätigt. An die Stelle der Landesbauernschaft trat allerdings die Landwirtschaftskammer mit der Bezeichnung 'Landwirtschaftskammer und Landesernährungsamt'. Intern wurde in Hannover die Unterstellung des LEA B unter den Landesbauernführer (nunmehr Präsidenten der Landwirtschaftskammer) aufgehoben.

Die räumliche Zuständigkeit des LEA B Hannover erstreckte sich auf die Regierungsbezirke Hannover, Lüneburg, Stade, Hildesheim und das Land Braunschweig (1945 wurde hier eine Außenstelle geschaffen), seit Juni 1946 auch auf das Land Schaumburg-Lippe. Als zweites Landesernährungsamt kam in dem neuen Land Niedersachsen das Landesernährungsamt Weser-Ems in Oldenburg (vorher beim Oldenburgischen Staatsministerium) hinzu, zuständig für Oldenburg und die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich. Die sachliche Zuständigkeit des LEA B bestand in folgendem:

1) Veröffentlichung der Rationen und Zulagen, Einteilung der Verbraucher in bestimmte Gruppen,
2) Gestaltung und Herstellung der Lebensmittelkarten, Reisemarken usw.,
3) Verbraucherstatistik, insbesondere die laufende Zusammenstellung der Zahl der Verbraucher und der durchgeführten Hausschlachtungen,
4) Aufsicht über die Tätigkeit der Landräte und Oberbürgermeister in Ernährungssachen, Erlass von all gemeinen Anordnungen und Weisungen und
5) Aufsicht über das Bezugsscheinwesen, über die Kontrollen und Listenführung bei den Ernährungsämtern und Kartenstellen.

Das LEA B Hannover befand sich seit Anfang 1946 in der Adolfstr. 10.

Nachdem im Juli 1947 der Nds. Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Aufsicht über die Ernährungsverwaltung im Lande Niedersachsen übernommen hatte und durch Kabinettsbeschluss vom 6. August 1947 die Landesernährungsämter Hannover und Oldenburg als elbständige Landesbehörden errichtet worden waren, beseitigte das Gesetz über die Ernährungsverwaltung im Lande Niedersachsen vom 5. April 1948 (Nds. GVBL., S. 50) und die erste Ausführungsanweisung dazu vom 20. April 1948 (Amtsblatt für Niedersachsen, S. 113) die Verwaltungsbefugnisse des Reichsnährstandes auf dem Gebiet der Ernährungsverwaltung. Dieser selbst war durch Gesetz vom 21. Januar 1948 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet zum 30. Juni 1948 aufgelöst worden (GVBL für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet 1948, S. 21 ff.).

Die beiden Landesernährungsämter hatten ihre Verwaltungsgeschäfte von denen der Landwirtschaftskammern bis zum 30. Juni 1948 vollständig zu trennen - das war die eine Auswirkung der gesetzlichen Neuordnung von 1948, die andere war die Umwandlung der bis dahin vom Reichsnährstand getragenen Marktwirtschaftsverbände, wie z.B. der Getreidewirtschaftsverband Niedersachsen, der Viehwirtschaftsverband, in Dienststellen der niedersächsischen Ernährungsverwaltung und ihre Eingliederung in die Landesernährungsämter. Sie erhielten nunmehr die Bezeichnung Wirtschaftsstellen und firmierten z.B. unter dem Landesernährungsamt Hannover, Wirtschaftsstelle für Vieh und Fleisch, Wirtschaftsstelle für Getreide und Futtermittel. Den Übergang der Aufgaben und Befugnisse der Wirtschaftsverbände auf die 9 Wirtschaftsstellen als Referate des Landesernährungsamtes Hannover (bzw. Oldenburg) regelte die Anordnung des Nds. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Oktober 1948. Das Landesernährungsamt B, so durchaus noch weiter firmierend, war zu einer Abteilung - der Abt. III: Rationierung, Bezugschein- und Kartenwesen - des Landesernährungsamtes Hannover unter dessen Präsidenten (Dr. Koch) geworden.

Mit dem schrittweisen Abbau der Ernährungszwangswirtschaft seit dem 1. Januar 1950 konnte auch die Ernährungsverwaltung verkleinert werden. Schon 1950 führte das zum Plan einer Auflösung der Landesernährungsämter. Tatsächlich stellten die beiden Landesernährungsämter in Hannover und Oldenburg auch ihre Tätigkeit zum 30. September 1950 ein, die an ihre Stelle tretenden Landesämter für landwirtschaftliche Marktordnung und Ernährungswirtschaft arbeiteten jedoch formell unter ihrer früheren Bezeichnung fort, allerdings mit verringertem Personal und unter einem gemeinsamen Präsidenten (von der Wense, seit 1952 Dr. Drittlof). Erst die völlige Aufhebung der öffentlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ließ das Gesetz über die Ernährungsverwaltung von 1948 als überholt erscheinen. Wurde dieses Gesetz zum 1. April 1955 ersatzlos aufgehoben (Gesetz vom 19. Februar 1955 - Nds. GVBL., S. 54), so erachtete das Ministerium für Ernährung usw. das Fortbestehen einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde anstelle der bisherigen Landesernährungsämter zur Durchführung marktregelnder Maßnahmen der Marktordnungsgesetze des Bundes für nötig. Demzufolge wurde mit Wirkung zum 1. April 1955 ein Nds. Landesamt für Ernährungswirtschaft mit dem Sitz in Hannover errichtet. Es hatte staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft und landwirtschaftlichen Marktordnung wahrzunehmen. In Oldenburg blieb eine Außenstelle des Landesamtes bestehen (Beschluss des Landesministeriums vom 7. Dezember 1954 - Nds. MBL. 1955, S. 130). Dieses Landesamt für Ernährungswirtschaft war nur drei Jahre selbständige Behörde; es wurde am 1. Mai 1958 in das neue Nds. Landesverwaltungsamt eingegliedert und bildete hier das Dezernat A 10. Auch dieses ist inzwischen aufgelöst worden.

Stand: Februar 1977

Bestandsgeschichte

Die in diesem Bestand vereinigten und evtl. noch zu vereinigenden Akten sind aus der Tätigkeit des Landesernährungsamtes Hannover und dessen Nachfolgebehörden entstanden.

Die hier verzeichneten Akten sind zum größten Teil beim ehemaligen Landesernährungsamt B Hannover entstanden und dokumentieren die schlimmste Zeit der Lebensmittelbewirtschaftung (die älteren Akten vor 1943 sind im Krieg bei der Behörde verbrannt). Sie sind kurz vor der Auflösung des alten Landesernährungsamts Hannover vom Staatsarchiv im Februar 1950 übernommen worden (vgl. die ausführlichen Übernahmeberichte in der Dienstakten Hann 1/3 E 8). Von dem Schriftgut der Wirtschaftsstellen sind lediglich einige Akten des früheren Viehwirtschaftsverbandes Niedersachsen, dann Wirtschaftsstelle Vieh und Fleisch als archivwürdig angesehen worden und im Juni desselben Jahres ins Archiv gelangt.

Der dritte Komplex umfasst einige Personalakten aus der Zeit, als das Landesernährungsamt selbständige Behörde war. Die Akten solcher Bediensteter, deren Tätigkeit bis in die Zeit des Nds. Landesverwaltungsamtes hineinreicht, sind in dem Bestand des Landesverwaltungsamtes zu suchen, wo alle Personalakten, die bei der Allgemeinen Abteilung dieser Behörde geführt worden sind, vereinigt werden sollen.

Stand: Februar 1977

Die Akten der Acc. 13/50 sind zum größten Teil beim ehemaligen Landesernährungsamt B Hannover entstanden und dokumentieren die schlimmste Zeit der Lebensmittelbewirtschaftung (die älteren Akten vor 1943 sind im Krieg bei der Behörde verbrannt). Von dem Schriftgut der Wirtschaftsstellen sind lediglich einige Akten des früheren Viehwirtschaftsverbandes Niedersachsen, dann Wirtschaftsstelle Vieh und Fleisch, als archivwürdig angesehen worden (Acc. 42/50). Die Acc. 75/76 umfasst einige Personalakten aus der Zeit, als das Landesernährungsamt selbständige Behörde war. In den Akzessionen 58/94 und 79/95 befinden sich Personal- und Versorgungsakten aus der Zeit von 1926-1977.

Enthält

Lebensmittelzulagen, Versorgung mit Schlachtvieh, Statistik u.a.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

4,8

Bearbeiter

Dr. Christoph Gieschen (1977)

Dr. Gudrun Fiedler (1994)

Christian M. Meyer (1995)

Dr. Thomas Bardelle (1998)

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

Objekt_ID

1

Ebenen_ID

200

Geo_ID

200-1

Link

Niedersachsen