Pädagogisches Prüfungsamt für das Lehramt an Gymnasien
1952-1987
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Pädagogischen Prüfungsamtes war die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen vom 12. September 1962" (vgl. Nds. GVBl. S. 197), die in § 15 vorsah, dass der Kultusminister den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsamts für die Abnahme der pädagogischen Prüfung (2. Staatsexamen) bestimmte. Die Examenszeugnisse wurden deshalb folgerichtig vom jeweiligen "Vorsitzenden des Pädagogischen Prüfungsamts für das Lehramt an höheren Schulen beim Niedersächsischen Kultusminister" ausgestellt. Am 23. November 1988 erfolgte mit Wirkung zum 1. Mai 1989 die Gründung eines "Niedersächsischen Landesprüfungsamts für Lehrämter" (vgl. Nds. MBl. S. 1094). Die Aufgaben des bisherigen pädagogischen Prüfungsamts für das höhere Lehramt gingen mit Wirkung vom 1. Mai 1989 auf das neue Landesprüfungsamt über (vgl. Nds. GVBl. S. 550).
Stand: April 1997
In den vorliegenden Bestand Nds. 491 sind bislang sechs Ablieferungen eingegangen. Die erste Akzession (Acc. 13/87) umfasst Prüfungsakten (mit Prüfungsarbeiten) der Buchstaben A und H aus dem Kultusministerium für den Zeitraum von 1954-1971. Aus der Ablieferung Acc. 2/90 (Zwischenarchiv D 4) wurden 5 Prozent der Prüfungsakten (mit Prüfungsarbeiten) durch eine Zufallsstichprobe mit Hilfe von Zufallszahlen ausgewählt. Ähnlich wurde auch für die Akzession Acc. 11/94 (vormals Acc. 185/93, Zwischenarchiv D 2) vorgegangen. Bei den drei letzten Ablieferungen Acc. 60/95 (Zwischenarchiv D 1 = 1523 Akten), Acc. 46/96 (Zwischenarchiv D 1 = 854 Akten) und Acc. 31/97 (Zwischenarchiv D 2 = 1000 Akten) erfolgte die Auswahl jeweils durch eine 2prozentige Zufallsstichprobe mittels Zufallszahlen.
Stand: April 1997
Seitdem erfuhr der Bestand in den Jahren 2000/2001 einen Zuwachs um vier Ablieferungen.
Prüfungsakten
Nds. 407 (Nds. Landesprüfungsamt für Lehrämter) - Nachfolgebehörde
12,6
Dr. Thomas Franke (1997)
Da es sich bei den Prüfungsakten um personenbezogene Akten handelt, in denen schutzwürdige Persönlichkeitsrechte berührt werden, sind diese in Anlehnung an das Niedersächsische Archivgesetz erst 100 Jahre nach Geburt des Betreffenden zugänglich zu machen.
Hannover, Stadt [Wohnplatz]
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Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2029