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NLA HA Nds. 400

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Niedersächsisches Kultusministerium

Laufzeit

1913-2019

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Nach der Besetzung Hannovers durch alliierte Truppen und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches bestätigten die Briten zunächst die bestehende Verwaltungsstruktur durch die Ernennung von Hinrich Wilhelm Kopf zum Regierungspräsidenten von Hannover am 1. Mai 1945 und einige Monate später, am 18. September 1945, zum Oberpräsidenten der preußischen Provinz Hannover (1). Die innere Gliederung des Oberpräsidiums blieb in der Form bestehen, die sich in den letzten Kriegsjahren herausgebildet hatte. Dazu gehörte als Abteilung II das Höhere Schulwesen, das am 3. September 1932 vom Provinzialschulkollegium dem Oberpräsidenten übertragen worden war (2). Auf Anordnung der Militärregierung wurden dem Oberpräsidenten zusätzlich die Aufgabenbereiche der Reichs- und Preußischen Ministerialinstanzen übertragen (3). Für die Durchführung der Aufgaben dieser ehemals übergeordneten Dienststellen wurden drei neue Hauptabteilungen unterhalb der Allgemeinen Abteilung I geschaffen, darunter die Hauptabteilung Kultur.

Mit dem Organisations-Erlass vom 20. Dezember 1945 mit Wirkung vom 15. Januar 1946 (4) wurde der Aufbau des Oberpräsidiums neu gestaltet; damit wurde die bisherige Verwaltung des Provinzialverbandes aufgehoben und auf die staatliche Behörde des Oberpräsidenten übertragen. In der Abteilung IV wurden nun alle Angelegenheiten von "Wissenschaft, Kunst und Volksbildung" zusammengefaßt. Aus dem Geschäftsbereich des Oberpräsidenten stammten die Hauptabteilung Kultur und das Höhere Schulwesen; von der Provinzial-Verwaltung kam die Kultur- und Denkmalpflege hinzu; außerdem wurden alle Aufgaben zusammengezogen, die den Geschäftsbereichen der ehemaligen Reichsministerien für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, für die kirchlichen Angelegenheiten und für Volksaufklärung und Propaganda entstammten. Alle diese Aufgaben wurden in fünf Geschäftsgruppen bearbeitet:

1. Allgemeine Angelegenheiten und Kultus
2. Wissenschaft und Kunst
3. Höhere Schulen
4. Volks-, Mittelschulen, Pädagogische Hochschulen
5. Berufliches Bildungswesen, Erwachsenenbildung.

Die Abteilung IV war damit "in allen Fragen des Bildungs- und Erziehungswesens, gleichgültig, ob es sich um Fragen der Allgemein- oder Fachbildung handelt", federführend. Abteilungsleiter wurde der ehemalige preußische Staatsminister Adolf Grimme. Durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23. August 1946 wurde das Land Preußen de facto aufgelöst (de iure am 25. Februar 1947) und Kopf zum Ministerpräsident von Hannover ernannt (5). Durch einen Erlaß vom selben Tag (6) wurden sechs Ministerien der Hannoverschen Staatsregierung gebildet, darunter das Fachministerium für "Volksbildung, Kunst und Wissenschaft" mit fünf Abteilungen:

I Allgemeine Angelegenheiten und Kultus
II Wissenschaft
III Kunst
IV Allgemeinbildende Schulen
V Erwachsenenbildung, berufliche Bildung.

In die Abteilung IV blieb weiterhin die Mittelinstanz für die staatliche Verwaltung der Höheren Schulen im Lande Hannover (samt Schaumburg-Lippe) eingegliedert. Mit der Bildung des Landes Niedersachsen und der Ernennung einer Niedersächsischen Staatsregierung mit neun Fachministern am 9. Dezember 1946 wurde die Kompetenz des Ministeriums für "Volksbildung, Kunst und Wissenschaft" auf das ganze neugebildete Land ausgedehnt (7). Durch Erlaß vom 21. Dezember 1946 (8) wurde die Bezeichnung des Ministeriums in "Niedersächsisches Kultusministerium" umgeändert. Kultusminister blieb bis zum 14. November 1948 Adolf Grimme.

Die Verwaltung der Höheren Schulen im Bereich der ehemaligen Provinz Hannover blieb auch weiterhin ohne Mittelinstanz dem Kultusministerium eingegliedert, während in Braunschweig und Oldenburg Oberschulräte innerhalb der Schulabteilungen der Verwaltungspräsidenten (VB und VO) die mittelinstanzlichen Funktionen ausübten. Im Kultusministerium wurde diese nicht zur Ministerialinstanz gehörende Arbeit als Belastung empfunden, auch wenn der betreffende Schriftverkehr im Hinblick auf eine spätere Ausgliederung gesondert geführt wurde (9).

Erst am 1. April 1950 (10) löste man die Verwaltung der Höheren Schulen für Hannover (VH) aus dem Verband des Kultusministeriums heraus und errichtete eine selbständige Behörde der Mittelinstanz mit der Bezeichnung "Staatliche Verwaltung der Höheren Schulen in Hannover". Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf das Land Niedersachsen mit Ausnahme der Verwaltungsbezirke Braunschweig und Oldenburg. Das Kabinett war mit dieser Lösung jedoch nicht zufrieden: Bereits im Mai 1954 (11) wurde eine Neuregelung durch die Verteilung dieser Aufgaben auf die Regierungspräsidenten ins Auge gefaßt. Dazu kam es jedoch nicht, da die Staatliche Verwaltung für die höheren Schulen durch einen Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums mit Wirkung vom 1. Februar 1959 als Abteilung D in das Landesverwaltungsamt eingegliedert wurde (12).

Die räumliche und fachliche Kompetenz, d. h. die fachliche Aufsicht über Gymnasien und Studienseminare (Schulaufsicht) und die Schulverwaltung, blieb erhalten. Im Zusammenhang mit der landesweiten Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen löste das Landesministerium die Abteilung D des Landesverwaltungsamtes mit Wirkung vom 1. Januar 1973 auf (13) und wies die Kompetenzen den Regierungspräsidenten/Präsidenten der Verwaltungsbezirke bzw. dem Kultusministerium zu, soweit es sich dabei um zentrale Aufgaben der Verteilung der Lehrkräfte, der Aus- und Weiterbildung der Studienreferendare sowie die Aufgaben des Pädagogischen Prüfungsamtes handelte.

Abgesehen von der Verwaltung der Höheren Schulen hat es im Bereich des Kultusministeriums zwischen 1946 und 1974 keine wesentlichen Änderungen der Aufgaben und Kompetenzen gegeben. Daher blieb auch die innere Organisation des Ministeriums weitgehend konstant. In einem Erlaß des Ministerpräsidenten vom 12. April 1954 (14) etwa wurde die folgende Aufgabenverteilung festgelegt:

Abteilung I: Allgemeine Verwaltung
Abteilung II A: Wissenschaft
Abteilung II B: Lehrerbildung
Abteilung III: Schulen
Abteilung III A: Volks-, Mittel- und Sonderschulen
Abteilung III B: Höhere Schulen
Abteilung III C: Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen
Abteilung IV A: Kunst- und Kulturpflege
Abteilung IV B: Erwachsenenbildung, Jugendwohlfahrt (samt Sport).

Nach 1956 wurde die Kunst- und Kulturpflege zeitweilig direkt dem Staatssekretär unterstellt (15). Der entscheidende Einschnitt in den Aufgabenbereich des Kultusministeriums fand am 23. Juli 1974 (16) statt. Auf Beschluß der Landesregierung wurde ein "Ministerium für Wissenschaft und Kunst" gebildet. Auf den Minister für Wissenschaft und Kunst gingen folgende Zuständigkeiten des Kultusministeriums über:

a) Wissenschaft und Hochschulen
b) Weiterbildung und öffentliche Bibliotheken
c) Kunst und Kulturpflege
d) Denkmalschutz und Denkmalpflege
e) Ausbildungsförderung
f) Lehrerbildung, Lehrerweiterbildung und Angelegenheiten der Lehrerausbildung.

Zusätzlich wurde dem Kultusministerium die Zuständigkeit für Naturschutz und Landschaftspflege entzogen und dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Das Kultusministerium wurde damit weitgehend auf die Zuständigkeiten über das Schulwesen beschränkt. Nach dem Organisationsplan vom 15. November 1983 gliedert sich das Niedersächsische Kultusministerium in die folgenden Abteilungen:

Abteilung 1: Allgemeine Verwaltung (Organisation Haushalt, Personalangelegenheiten)
Abteilung 2: Schulformübergreifende Angelegenheiten (Rahmenrichtlinien, Schulentwicklungsplanung, Lehrerausbildung, Lehr- und Lehrmittel, Kirchen)
Abteilung 3: Allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Sonderschulen, Orientierungsstufe, Realschulen, Gymnasien, Ausländerfragen)
Abteilung 4: Berufliche Bildung (Gewerbliches Schulwesen etc., Statistik)
Referatsgruppe R: Jugend, Sport, Jugendschutz.

Stand: Juni 1986

Die Landesregierung beschloss am 9. Januar 1979, die institutionelle Förderung der Sonderlehrgänge für Aussiedler am Göttinger Institut für Erziehung und Unterricht e.V. zum 1. Januar 1980 vom Kultusministerium an das Ministerium für Bundesangelegenheiten übergehen zu lassen. Es blieb allerdings die Fachaufsicht des MK bestehen (Nds. MBl. S. 1857). Ferner beschloss das Landesministerium am 5. März 1985 die Bestimmung des Sozialministeriums anstelle des Kultusministeriums als oberste Landesbehörde in Angelegenheiten der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige zum 1. April 1985 (Nds. MBl. S. 235).

Auf Beschluss des Landesministeriums vom 21. August/4. September 1990 verlor das Kultusministerium mit Wirkung vom 1. September 1990 die Zuständigkeit für Familienbildungsstätten, Kinder- und Jugendschutz sowie Unterhaltsvorschuss an das neu errichtete Frauenministerium (Nds. MBl. S. 988). Durch Beschluss der Landesregierung vom 28. Juni 1994 ging mit Wirkung vom 1. September die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Sportes (Sportpolitik, Sportförderung, Sportausbildung, Sportstätten und Sportlehrstätten sowie sportliche Jugendarbeit) auf das Innenministerium über. Im gleichen Zuge erhielt das Kultusministerium aus dem Bereich des aufgelösten Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten die Zuständigkeit für die Gedenkstättenarbeit und die Landeszentrale für politische Bildung (Nds. MBl. S. 1053).

Laut Beschluss der Landesregierung vom 13. Dezember 2000 (17) ist im Rahmen der Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Landesregierung der Bereich Jugend (Kinder- und Jugendhilfe, Mädchen in Schule und Ausbildung - mit Ausnahme der Aufgaben europäische und internationale Angelegenheiten sowie Medienpädagogik) aus dem Kultusministerium an das Ministerium für Frauen, Soziales und Arbeit abgegeben worden.

Nach dem Regierungswechsel 2003 wanderte die Zuständigkeit für die Kindergärten vom Sozialministerium zurück zum Kultusministerium. Als Übergangslösung bis zur Umsetzung der Schulverwaltungsreform ist zu Jahresbeginn 2005 eine Landesschulbehörde mit Zentrale in Lüneburg und Außenstellen in Braunschweig, Hannover und Osnabrück errichtet worden. Dorthin werden die Dezernate der Schulabteilungen (außer Dez. 406 und 407) der Bezirksregierungen mit ihren Aufgaben verlagert.

Stand: März 2001/Februar 2007

Anmerkungen
1) H. Korte, Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, Göttingen 1962, S. 12. - A. C. Storbeck, Die Regierungen des Bundes und der Länder seit 1945, München-Wien 1970, S. 224 ff.
2) Vergl. die Vorworte von Ch. Gieschen zu Hann. 130 und Nds. 440. - Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, Bd. 10 Hannover, Marburg 1981, S. 395 ff.
3) Nds. 50 Acc. 82/69 Nr. 2
4) HStA Hannover, Org.-Pläne KK2, 3
5) Korte S. 15
6) ABl. f. Nds. 1946 S. 57 f. - Nds. 100 acc. 60 Nr. 982. - HStA Hannover, Org.-Pläne KK 5
7) ABl. f. Nds. 1946 Nr. 14. - Nds. 100 acc. 60/55 Nr. 982. - HStA Hannover, Org.-Pläne KK 6
8) ABl. f. Nds. 1947 S. 2. - Korte S. 29
9) HStA Hannover, Org.-Pläne KK 193, Org.-Umlauf v. 23.7.1947
10) Nds. MBl. 10/1950 S. 177
11) HStA Hannover, Org.-Pläne KK 182
12) Nds. MBl. 7/1959 S. 124 vom 27.1.1959
13) Nds. MBl. 9/1972 S. 285
14) HStA Hannover, Org.-Pläne KK 182
15) HStA Hannover, Org.-Pläne KK 196
16) Nds. MBl. 27/1974 S. 1285
17) Nds. MBl. 38/2000 S. 768

Liste der Kultusminister und Kultusministerinnen:
1946–1948 Dr. h.c. Adolf Grimme (SPD)
1948–1955 Dr. h.c. Richard Voigt (SPD)
1955–1956 Richard Tantzen (FDP)
1956–1959 Richard Langeheine (CDU)
1959–1963 Dr. h.c. Richard Voigt (SPD)
1963–1965 Dr. Hans Mühlenfeld (FDP)
1965–1970 Richard Langeheine (CDU)
1970–1974 Prof. Dr. Peter von Oertzen (SPD)
1974–1976 Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz (SPD)
1976–1982 Dr. Werner Remmers (CDU)
1982–1987 Georg-Berndt Oschatz (CDU)
1987–1988 Prof. Dr. Wolfgang Knies (CDU)
1988–1990 Horst Horrmann (CDU)
1990–1998 Prof. Rolf Wernstedt (SPD)
1998–2003 Renate Jürgens-Pieper (SPD)
2003–2008 Bernd Busemann (CDU)
2008–2010 Elisabeth Heister-Neumann (CDU)
2010–2013 Dr. Bernd Althusmann (CDU)
2013–2017 Frauke Heiligenstadt (SPD)
2017-2022 Grant Hendrik Tonne (SPD)
ab 2022 Julia Willi Hamburg (Grüne)

Bestandsgeschichte

In Anlehnung an die Bewertungskriterien des Bundesarchivs für moderne Ministerialakten (Stand 3. Oktober 1979, Az. 1370/35) wurden aus diesen Abgaben folgende Akten und Aktengruppen kassiert:
1) Gesammelte Rundschreiben und Drucke von Bundes- und Landesbehörden, die im Kultusministerium nicht weiter bearbeitet worden sind; dazu gehören vor allem die Rundschreiben, Denkschriften etc. der Kultusministerkonferenz des Bundes (Ständige Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland, KMK).
2) Schriftgut, das in übersichtlicherer Form bei der Staatskanzlei, im Landtagsarchiv oder bei anderen Ministerien angefallen sein dürfte; dazu gehören vor allem die Haushaltsangelegenheiten, die beim Ministerium der Finanzen (Nds. 200) aufbewahrt wurden.
3) Schriftgut, das allein aus der Aufsicht über nachgeordnete staatliche Dienststellen erwachsen und im Kultusministerium nicht weiter bearbeitet worden ist; dazu gehören vor allem Personal- oder Personalnebenakten der Lehrer, Bausachen, Einzelfallakten.

Im Jahre 1990 sind 1 lfd. m Akten = 84 Nrn. aus der Zwischenarchivabgabe E 60 als Acc. 65/90 neu in den Bestand aufgenommen worden. Es handelt sich hier um Einzelfallakten des Referates 103 (Personalangelegenheiten) betr. die Einstellungsüberprüfung für den öffentlichen Dienst im Rahmen des sogenannten Radikalenerlasses. Übernommen wurden exemplarisch nur die Fälle, bei denen Erkenntnisse vorlagen, 2 lfd. m Akten wurden kassiert.

Stand: Mai 1990

Bei der dominierenden Zuständigkeit des Kultusministeriums für das Schulwesen wird oft übersehen, dass das Ministerium auch die Zuständigkeit für das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften besitzt. Allgemeine Kirchenfragen schlagen sich daher im Überlieferungsprofil ebenso nieder wie im Übrigen auch der Bereich des Sports. Unterlagen aus der Arbeit der Bundes-Kultusminister-Konferenz, die im Bundesarchiv überliefert wird, finden sich nicht im Bestand. An erwähnenswerten Einzelfallakten wurden solche exemplarisch übernommen, die die Einstellungsüberprüfung für den öffentlichen Dienst im Rahmen des sogenannten Radikalenerlasses betreffen, sofern Erkenntnisse bei den Bewerbern vorlagen.

Neu verzeichnet wurde die Acc. 27/95, bei der es sich hauptsächlich um Personalakten der ersten Mitarbeiter des Ministeriums handelt. Neu verzeichnet wurde die Acc. 101/92 (Akten des Ministerbüros), ebenso wie Acc. 165/94, in der vor allem Ordensakten liegen.

Der Aufbau des Bestandes erfolgte in Anlehnung an die organisatorische Gliederung des Ministeriums nach dem 23. Juli 1974. Die Klassifikation des Gesamtbestand wurde im Jahre 2006 überarbeitet, an einigen Stellen bereinigt und wenn nötig weiter unterteilt.

Bei der Ablieferung Acc. 2004/022 erhielt das Hauptstaatsarchiv ca. 3,5 m ausgewählte Sportakten mit geliefert (das Referat 502 hatte zuvor noch nie angeboten). Darunter waren Akten ab 1950 bis 2001, wobei die älteren Akten der 1950er und 1960er Jahre so verpilzt waren, dass eine Übernahme nicht mehr in Frage kam.

In den vorliegenden Bestand Nds. 400 sind bislang 68 Ablieferungen des Ministeriums eingegangen. Der umfangreiche Bestand wird weiter laufend ergänzt.

Stand: Juli 2014

Enthält

Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, Schul- und Bildungswesen, u.a. Novellierung des Nds. Schulgesetzes, Landtagseingaben und Anerkennung ausländischer Zeugnisse, Schulversuche, u.a. Modellversuch Ostfriesland, Einstellungsüberprüfungen, u.a. Radikalenerlass, Ausbildung, Mitbestimmung, Bausachen, Einsatz von Medien, Gesundheitsfragen, Schulaufsicht, u.a. Beschulung von DP-Kindern udn Gastarbeiterkindern, Jugendpflege und Sport, u.a. Wohnheime, Fördermaßnahmen (Zweckverträge Nds. Zahlenlotto) u.a.

Literatur

Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen: Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung, 1949ff

Findmittel

EDV-Findbuch (2022)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Nds. 58: Akten der Nds. Landeszentrale für politische Bildung.
Nds. 110 H: Landesverwaltungsamt – höhere Schulen.
Nds. 401: Wissenschaftsministerium.
Nds. 408: Landesschulbehörde (ab 2005).
Nds. 500: Wirtschaftsministerium; hier: Aktenüberlieferung für den Motorsport, bisher nur eine Akte: Motorradrennstrecke "Welfenring" bei Braunschweig).

VVP 2: Handakten Dr. Helmuth Bojunga (1898-1958), Ministerialdirektor im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Universitätskurator in Göttingen (1938-1953), dann Staatssekretär im MK (1953-1954)
VVP 15: enthält Handakten Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, Regierungsrat im MK (später Funkhausdirektor), über Konkordatsverhandlungen und Oldenburger Schulrecht ca. 1962-1969.
VVP 24: Gymnasium Uetze (Anfang der 1970er-Jahre).
VVP 42: enthält Handakten Albert Nouvortne (seit 1966 Staatssekretär im MK) ca. 1966-1972.
VVP 55: enthält Handakten des Leiters der Schulabteilung (1953-1966), Ministerialdirigent Dr. Günther Rönnebeck.
VVP 60: enthält Handakten des Leiters der Abteilung IV (Jugendhilfe, Erwachsenenbildung und Sport; 1947-1960/5), Ministerialdirigent Hans Alfken.
VVP 78: Handakten des SPD-Politikers Prof. Rolf Wernstedt (Kultusminister 1990-1998).
VVP 56: Handakten Dr. Helmut Lippelt (Landtagsanfragen und Gesetzesvorhaben der Jahre 1983-1985)

ZGS 2/3 Nr. 44-45: Sammlung des Niedersächsischen Kultusministeriums zu Schulfragen 1946-1952
ZGS 2/3 Nr. 68: Sammlung des Niedersächsischen Kultusministeriums zu Pädagogische Hochschulen 1951-1956
ZGS 2/3 Nr. 60: Sammlung des Regierungspräsidenten zur Pädagogischen Akademie Alfeld 1958-1960

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

134,5

Bearbeiter

Dr. Klaus Jaitner (1986)

Dr. Thomas Franke (1990)

Dr. Kerstin Rahn (2001)

Dr. Sven Mahmens (2007)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1993

Zeit bis

2000

Objekt_ID

5

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

Objekt_ID

1

Ebenen_ID

200

Geo_ID

200-1

Link

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

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12

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Niedersachsen Teil Borkum

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2000

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8

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Juist

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1946

Zeit bis

2000

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10

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

13

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von

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Zeit bis

2000

Objekt_ID

11

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von

1946

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2000

Objekt_ID

15

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

16

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100