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NLA HA Nds. 385

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Notaufnahmelager Uelzen-Bohldamm

Laufzeit

1945-1963

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Aufnahmelage von Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie bzw. aus Dänemark, später bis zum Mauerbau aus der DDR

Geschichte des Bestandsbildners

Am 1. Oktober 1945 wurde von der britischen Militärregierung die Errichtung des Flüchtlings-Durchgangslagers Uelzen angeordnet. Zu diesem Zweck wurde das Lagergelände im Gemeindebezirk Veerßen bei Uelzen in der Größe von ca. 5 ha von der Estorffschen Gutsverwaltung zunächst beschlagnahmt, später pachtweise übernommen.

Ende 1945 konnte das Lager 8.000 Flüchtlinge in Zelten und Baracken aufnehmen. Von Anfang Mai 1946 bis Ende September 1947 hat das Lager Uelzen etwa 800.000 Menschen aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze aufgenommen, betreut, verpflegt, ärztlich untersucht und weitergeleitet. In dieser Zeit sind wöchentlich 6.000 Flüchtlinge in Uelzen angekommen. Im September 1947 kamen 15.000 Flüchtlinge, die aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie stammten und in Dänemark interniert waren, nach Uelzen. Gleichzeitig setzte der Strom der illegalen Zuwanderer ein. Aufgrund der Segeberger Beschlüsse vom 24. Juli 1947 und der Braunschweiger Entschließung vom 6. Februar 1948 mussten sämtliche Personen, die die 540 km lange DDR-Grenze des Landes Niedersachsen überschritten hatten, in Niedersachsen aufgenommen werden.

Aufgenommen wurden:
1) echte Vertriebene östlich der Oder-Neiße-Grenze;
2) DPs auf schriftliche Anweisung der Militärregierung;
3) entlassene Kriegsgefangene;
4) politisch Verfolgte, sofern ein Attest vorlag;
5) Personen mit Zuzugsgenehmigung;
6) Härtefälle (aus Gründen der Menschlichkeit);
7) Personen auf schriftliche Anweisung des Staatskommissariats;
8) Fachkräfte, aufgrund schriftlicher Bestätigung des Arbeitsamtes;
9) entlassene Internierte;
10) Familienzusammenführung.

Am 11. Juli 1949 verabschiedeten die Länder der damaligen Bi-Zone die "Uelzener Entschließung", die die Überprüfung der illegalen Zuwanderer in den Durchgangslagern Uelzen und Gießen vorschrieb.

Aufzunehmen waren:
1) Personen, die aufgrund ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden und
2) Personen, denen aus Gründen der Menschlichkeit ein Asylanspruch zuerkannt wurde.

Während für die Aufgenommenen nach einem vereinbarten Schlüssel eine Verteilung auf die Länder des Bundesgebietes vorgesehen war, sollten die Nichtaufgenommenen zurückgewiesen werden. Die Aufnahme der "Illegalen" war in Uelzen auf monatlich 2840 Personen beschränkt.

Am 22. August 1950 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet". Gemäß § 4 des Gesetzes erging unter Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung vom 11. Juni 1951 in der die Notaufnahmelager bestimmt, das Verfahren im einzelnen geregelt und der Aufsicht des Bundesministers für Vertriebene unterstellt wurden. Während die "Uelzener Entschließung" formlos war, wurde das neue "Notaufnahmegesetz" mit rechtsstaatlichen Garantien ausgestattet.

Seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des "Notaufnahmegesetzes" führte das Zentrale Flüchtlingsdurchgangslager Uelzen die offizielle Bezeichnung "Notaufnahmelager Uelzen-Bohldamm". Die Lagerleitung und Verwaltung des Lagers erfolgte in niedersächsischer Zuständigkeit durch den Minister für Vertriebene mit Bediensteten des Landes Niedersachsen. Im Durchschnitt befanden sich 20 Behörden, Parteien und Verbände mit rd. 400 Beschäftigten im Lager, die z.B. allein von Januar bis August 1950 im Monat durchschnittlich 11.500 Zuwanderer betreuen mussten.

Vom 1. Oktober 1945 bis Ende 1962 hat das Lager Uelzen über 4 Millionen Flüchtlinge registriert und karteimäßig erfasst. Davon sind über 2 Millionen durch das Lager geschleust (1,3 Millionen Heimatvertriebene aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie 765.000 DDR-Flüchtlinge) und rund 2 Millionen im schriftlichen Verfahren behandelt bzw. durch Vergleichsmitteilungen anderer Lager registriert worden. Der gesamte Durchgang der DDR-Flüchtlinge betrug bis zum Mauerbau 1961 fast 80.000 Personen. Die umfangreiche Betreuung der Flüchtlingen, besonders in den ersten Jahren, wurde von den caritativen Verbänden unterstützt und durch nationale und internationale Spenden ermöglicht.

Nach dem Mauerbau im August 1961 kamen immer weniger Flüchtlinge aus der DDR, so dass, nach Beschluss der Bundesregierung, das Lager zum 31. März 1963 aufgelöst wurde. In einer feierlichen Veranstaltung verabschiedete der Niedersächsische Vertriebenenminister Erich Schellhaus die letzten Bediensteten des Notaufnahmelagers. Ab 1. April 1963 wurden die Flüchtlinge aus der DDR und Ost-Berlin nur noch in den Notaufnahmelagern Berlin-Marienfelde und Gießen aufgenommen und betreut. In Niedersachsen bestand weiterhin das Grenzdurchgangslager Friedland als Aufnahmelager für Spätaussiedler aus Osteuropa.

Stand: Juli 2002

Bestandsgeschichte

Im Herbst 1963 wurden 38 Aktenpakete mit einem Ablieferungsverzeichnis dem Hauptstaatsarchiv Hannover übergeben und unter der Signatur Nds. 385 Notaufnahmelager Uelzen-Bohldamm, Acc. 103/63 in den Bestand Nds. eingeordnet. Das gesamte Material wurde im Sommer 2002 neu gegliedert und verzeichnet.

Stand: Juli 2002

Enthält

u.a. Organisations- und Personalangelegenheiten, Haushalt, ärztliche Versorgung (Atteste, Arztberichte), Berichte über Zuwanderer und Vertriebene, Registrierlisten, Veranstaltungen, Bausachen, Schüler- und Studenteneinsatz, Flüchtlingstransporte, Schriftwechsel

Literatur

Volker Ackermann, Der "echte" Flüchtling. Deutsche Vertriebene und Flüchtlinge aus der DDR 1945-1961, Osnabrück 1995.

Henrik Bispinck und Katharina Hochmuth, Flüchtlingslager im Nachkriegsdeutschland: Migration, Politik, Erinnerung, Berlin 2014.

Helge Heidemeyer, Flucht und Zuwanderung aus der SBZ/DDR 1945/1949-1961. Die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland bis zum Bau der Berliner Mauer. Düsseldorf 1994.

Arne Hoffrichter, Heinrich Albertz und die SBZ-Flucht. Zur Rolle Niedersachsens, der Presse und des Durchgangslagers Uelzen-Bohldamm im Prozess der Notaufnahmegesetzgebung 1949/1950, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 84 (2012), S. 377-409.

Arne Hoffrichter, Das Notaufnahmelager Uelzen-Bohldamm im Prozess der Zuwanderung aus SBZ und DDR 1945-1963, Göttingen 2018.

Quellenrepertorium Flüchtlingsdurchgangs- und Notaufnahmelager Uelzen-Bohldamm, bearbeitet von Arne Hoffrichter und Christian-Welfhard Kraiker, Göttingen 2009 (ungedrucktes Manuskript)
Standort: Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Dienstbibliothek (T Uelzen 00039).

Findmittel

EDV-Findbuch (2002)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

8,0

Bearbeiter

Johann Krischanitz (2002)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Uelzen, Stadt [Wohnplatz]

Zeit von

1

Zeit bis

1

Objekt_ID

9974

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1

Geo_ID

1-9974

Link

Uelzen, Stadt [Wohnplatz]

Georeferenzierung

Bezeichnung

Veerßen [Wohnplatz]

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1

Zeit bis

1

Objekt_ID

9975

Ebenen_ID

1

Geo_ID

1-9975

Link

Veerßen [Wohnplatz]