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NLA HA Nds. 347 Northeim

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatliches Gesundheitsamt Northeim (nach 1945)

Laufzeit

1940-1993

Bestandsdaten

Beschreibung

Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".

Geschichte des Bestandsbildners

Das Staatliche Gesundheitsamt Northeim wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Northeim, der im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1974 um den Landkreis Einbeck erweitert wurde. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Northeim seit 1978 vom Landkreis Northeim wahrgenommen, der hierfür derzeit das Dezernat Gesundheitsdienste eingerichtet hat.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte

Die in diesem Findbuch aufgeführten Akten des Staatlichen Gesundheitsamtes Northeim sind im Mai 1989 vom Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover übernommen worden (Acc. 68/89).

Der Bestand ist EDV-technisch erschlossen und mit einem Sachindex versehen worden.

Stand: August 2002

Enthält

Gesundheitsfürsorge, v.a. Seuchenprävention, Vormundschaften und Pflegschaften, Wohnungshygiene (Ortsbesichtigungen), Gutachten über Arbeitsfähigkeit

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Hann. 138 Northeim (Gesundheitsamt Northeim (vor 1945))

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,7

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.