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NLA HA Nds. 347 Hildesheim

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatliches Gesundheitsamt Hildesheim (nach 1945)

Laufzeit

1934-1975

Bestandsdaten

Beschreibung

Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".

Geschichte des Bestandsbildners

Das Staatliche Gesundheitsamt Hildesheim wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Hildesheim, der im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1977 um den Landkreis Alfeld erweitert wurde. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Hildesheim seit 1978 vom Landkreis Hildesheim wahrgenommen, der hierfür derzeit den Fachdienst 409 – Gesundheit eingerichtet hat.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte

Nach Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz liegt die archivische Zuständigkeit für das Schriftgut der staatlichen Gesundheitsämter bei den Staatsarchiven. Auf Anfragen des Hauptstaatsarchivs beim Landkreis Hildesheim wurde zunächst mitgeteilt, dass die Gesundheitsamtsakten aus der "staatlichen Ära" vollständig vernichtet worden seien. Erst in diesem Jahr konnte nachgewiesen werden, dass ein - wenn auch geringer Teil - der Akten erhalten geblieben war und in der Altregistratur des Gesundheitsamts Hildesheim aufbewahrt wurde.

Am 13. Oktober 1999 wurden dann die archivwürdigen Akten des ehemals staatlichen Gesundheitsamtes Hildesheim abgeholt (Acc. 103/99). Es handelt sich in diesem Fall insbesondere um Jahresgesundheitsberichte seit 1945, z.T. mit Handakten. Die Jahresgesundheitsberichte enthalten lediglich statistische Angaben, für sie gilt die Sperrfrist von 30 Jahren. Im übrigen ist bei der Benutzung § 5 NArchG zu beachten

Stand: 18.11.1999

Der Archivbestand ist um eine Einzelfallakte zur Erbgesundheitspflege (Sterilisationsverfahren) für die Zeit vor 1945 ergänzt worden.

Stand: August 2017

Enthält

Jahresberichte, Statistiken, Einzelfall zur Erbgesundheitspflege für die Zeit vor 1945

Findmittel

EDV-Findbuch 2017

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,9

Bearbeiter

Dr. Dieter Poestges (1999)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.