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NLA AU Dep. 1 N

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Ostfriesische Landschaft (nach 1815)

Laufzeit

1754-2006

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die Ostfriesischen Landstände (Ritterschaft, Städtestand, Bauernstand) stellten zwischen 1611 und 1744 praktisch eine Nebenregierung im Lande dar. Im 19. Jahrhundert beschritt die Ostfriesische Landschaft den Weg zu einem Kulturparlament, das sich bis heute als der Vertreter der besonderen kulturellen Anliegen Ostfrieslands versteht.

Bestandsgeschichte

VORWORT

1. Geschichte der Ostfriesischen Landschaft nach 1806

Die katastrophale Niederlage Preußens gegen Napoleon 1806 stellte für die Ostfriesischen Stände eine herausragende Zäsur dar. Ostfriesland fiel nach dem Frieden von Tilsit unter Fremdherrschaft und wurde - ohne das Rheiderland, aber mit dem Jeverland - ein Departement im Königreich Holland und nach dem Verzicht von Ludwig Bonaparte auf sein holländisches Königreich als Departement Ost-Ems dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. Die Ständevertretung wurde für diese Jahre aufgehoben, alle ständischen Rechte und Freiheiten waren abgeschafft. Selbst als Ostfriesland 1813 vorübergehend wieder an Preußen fiel, wurde die alte Ständeordnung nicht wieder hergestellt. Erst ab 1818 kamen die Stände wieder zu Landtagen zusammen.

Auf dem Wiener Kongress 1815 trat Preußen seine Provinz Ostfriesland an das damals in Personalunion mit Großbritannien verbundene Königreich Hannover ab. Obwohl den Ostfriesischen Ständen in der Wiener Schlussakte ihre alten Rechte und Privilegien zugesichert worden waren, ergaben sich langwierige Auseinandersetzungen zwischen den Ständen und Hannover um eine vollständige Wiederherstellung der alten Rechte. Für die königliche Regierung stellten die ostfriesischen Ansprüche ein großes Hindernis in ihren Bemühungen dar, im Königreich eine einheitliche Ständeverfassung zu erreichen. Erst 1846 konnten mit der neuen ständischen Verfassung für Ostfriesland diese Streitigkeiten beendet werden. Sie schloss das Harlingerland mit ein und sah für die Ostfriesische Landschaft drei Kurien vor: die alte Ritterschaft, die Städte - um Esens und Leer vermehrt - und den Hausmannsstand des flachen Landes. Das Steuerbewilligungsrecht wurde allerdings auf provinzielle Abgaben beschränkt, und an der Gesetzgebung blieb die Landschaft nur insoweit beteiligt, wenn sie sich ausschließlich auf Ostfriesland

bezog. Die Selbstverwaltung wurde auch in anderen traditionellen Bereichen eingeschränkt, in dem der Staat sich hier zunehmend einschaltete, z.B. gegenüber den Deich- und Sielachten oder gegenüber der Kirche.

Nach dem Deutsch-österreichischen Krieg fiel Ostfriesland 1866 wieder an Preußen. Ostfriesland bildete nun einen selbständigen Verwaltungsbezirk, wobei die Landdrostei 1885 in den Regierungsbezirk Aurich umgewandelt wurde. Die Ostfriesische Landschaft verlor in der neuen preußischen Provinz die letzten Rechte ihrer Mitwirkung an der Gesetzgebung und suchte sich anderweitige Aufgabenfelder. Um die Kolonisten in Ostfriesland mit langfristigen und zinsgünstigen Kleinkrediten zu unterstützen, gründete die Landschaft die Ostfriesische Sparkasse.

Von den nationalsozialistischen Gleichschaltungsmaßnahmen nach 1933 blieb die Ostfriesische Landschaft zunächst verschont. In den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts übernahm sie in steigendem Maße kulturelle Aufgaben. Der Kunstwart (1935) und die Zentrale für Ostfriesische Sippenforschung (1937) wurden als besondere Abteilungen der Landschaft eingerichtet. Dennoch erschien der Regierung diese Körperschaft als unzeitgemäß. Eine Abschaffung der Landschaft konnte verhindert werden, nicht jedoch eine Anpassung und Instrumentalisierung im nationalsozialistischen Sinne. 1942 wurde die alte ständische Kuriatsverfassung von 1846 aufgehoben und durch eine neue Verfassung ersetzt. Auf diese Weise blieb die Ostfriesische Landschaft auch im "Dritten Reich" erhalten, verlor jedoch die Ostfriesische Sparkasse, die am 1. August 1943 aufgelöst wurde. Ihre Aufgaben wurden von den Kreissparkassen übernommen.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war ein Neuaufbau der Landschaft notwendig, die von der Provinzialregierung dem Regierungspräsidenten a.D. Jann Berghaus übertragen wurde. Ihm oblag es als erster Landschaftspräsident nach

1945 die Ostfriesische Landschaft im demokratischen Sinne und in parlamentarischer Weise neu zu gestalten. Nach der neuen, 1949 von der niedersächsischen Landesregierung genehmigten Verfassung der Ostfriesischen Landschaft ist sie ein höherer Kommunalverband. Die ostfriesischen Kreistage und der Rat der Stadt Emden wählen die Mitglieder der Landschaftsversammlung - ein Regionalparlament, das sich für die Belange der ostfriesischen Bevölkerung einsetzt. Die Aufgaben der Landschaft beschränken sich heute auf die Förderung der Kultur, Wissenschaft und Bildung in Ostfriesland.


2. Der Bestand

Ab 1978 gelangte der vorliegende Bestand Dep. 1 N in mehreren Abgaben in das Staatsarchiv Aurich. Als Findbuch zu den Akten stand bis 2009 nur das handschriftliche "Repertorium der Ostfriesischen Landschaft", das 1818 angefangen wurde, zur Verfügung, das nur schwer handhabbar war und auch keine Tiefenerschließung aufwies. Eine Neuverzeichnung des Bestandes war somit dringend geboten.

Zwischen 2008 und 2009 wurde der vorliegende Bestand nunmehr im Staatsarchiv Aurich in AIDA verzeichnet. Die bisherigen Archivsignaturen wurden dabei beibehalten, abgesehen von Serienakten, die mit Kleinbuchstaben oder nachgerückten Ziffern ausführlicher als bisher aufgenommen wurden. Zudem wurde eine aktualisierte Klassifikation erstellt, die sich am Aktenplan der Ostfriesischen Landschaft aus dem Jahr 1980 orientiert und ermöglichen soll, dass auch kommende Abgaben in das neue Gliederungsschema eingefügt werden können.

Bei der Neuverzeichnung fiel auf, dass ca. 50 Akten, die im "Repertorium der Ostfriesischen Landschaft" aufgeführt waren, nicht ins Staatsarchiv Aurich gelangten waren. Auch durch Nachfragen bei der Ostfriesischen Landschaft konnten diese Akten nicht wieder ermittelt werden. Unter diesen Akten fanden sich v.a. Akten zu Geldbewilligungsanträgen für die

Landrechnungsversammlungen (1893-1917), diverse Personalakten der Ostfriesischen Sparkasse (1908-1936) sowie je eine Akte zum Ankauf des Schlosses in Dornum (1931) und zur Auflösung der Ostfriesischen Sparkasse (1939-1943).

1990 war eine weitere Abgabe ins Staatsarchiv gelangt (acc. 1990/4), aus denen Herr Dr. Reyer die Akten nach 1818 bzw. nach 1945 herauszog und vorläufig verzeichnete. Diese ordnete er zwei unterschiedlichen Beständen: Dep. 1 N Nachträge und Dep. 1 nach 1945 zu. Von seinem damaligen Vorhaben, neben dem Bestand Dep. 1 und dem Bestand Dep. 1 N, der von 1808 bis 1945 reichen sollte, noch einen weiteren Bestand Dep. 1 nach 1945 einzuführen, wurde bei der Neuverzeichnung des vorliegenden Bestandes Abstand genommen. Daher wurden die von Reyer 1991 verzeichneten Akten komplett dem Bestand Dep. 1 N zugeordnet, lassen sich über die Konkordanz jedoch mühelos ermitteln.


3. Literaturauswahl

Ihno Alberts / Harm Wiemann, Geschichte der Ostfriesischen Landschaft 1932-1980. Darstellung und Dokumentation, Aurich 1981.

Hajo van Lengen, Ostfriesland: Wie es wurde, was es ist, in: Die Frieslande, Bräist/Bredstedt 2006, S. 66-93.

Harm Wiemann, Die Ostfriesische Landschaft, in: Ostfriesland, 1955, Heft 3, S. 37-41.

Verfassungsurkunde für die Ostfriesische Landschaft vom 5. Mai 1846, Aurich 1913.



Aurich, Juli 2009

Dr. Michael

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

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Bezeichnung

Landdrostei Aurich

Zeit von

1823

Zeit bis

1831

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2

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Landdrostei Aurich

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Landdrostei Aurich

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1831

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1885

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Landdrostei Aurich

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