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NLA HA Nds. 347 Duderstadt

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatliches Gesundheitsamt Duderstadt (nach 1945)

Laufzeit

1948-1979

Bestandsdaten

Beschreibung

Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".

Geschichte des Bestandsbildners

Das Staatliche Gesundheitsamt Duderstadt wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Duderstadt, der im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1973 aufgelöst und zusammen mit dem Landkreis Münden dem Landkreis Göttingen zugeordnet wurde. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Duderstadt seit 1978 vom Landkreis Göttingen wahrgenommen, der in Duderstadt und in Hann. Münden zwei Nebenstellen des Gesundheitsamts Göttingen eingerichtet hat.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte

Nach Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz liegt die archivische Zuständigkeit für das Schriftgut der staatlichen Gesundheitsämter bei den Staatsarchiven. Im Mai 1989 wurden archivwürdige Akten des ehemals staatlichen Gesundheitsamtes Duderstadt übernommen (Tagebuch-Nr. 729/88), die unter Acc. 182/89 Nr. 1-21 (alte Archivgesignatur Acc. 71/89 Nr. 60-80) archiviert sind.

Stand: Oktober 1989

Enthält

v.a. Akten zur Gesundheitsfürsorge, u.a. Schuluntersuchungen, amtsärztliche Zeugnisse

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Hann. 138 Duderstadt (Gesundheitsamt Duderstadt (vor 1945))

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,4

Bearbeiter

Dr. Dieter Poestges (1989)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.