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NLA HA Nds. 380

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten

Laufzeit

1926-2006

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Ministerium mit wechselnden Zuständigkeiten, zunächst für Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte, später für Bundes- und Europaangelegenheiten, aufgelöst 1994, neugegründet 2017.

Geschichte des Bestandsbildners

1. Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten (1948–1950)

Die Aufnahme und Eingliederung eines wahren Stroms von Flüchtlingen war eine der Hauptaufgaben, vor denen das am 1. November 1946 gegründete Land Niedersachsen stand (1). Zur administrativen Bewältigung dieses Problems wurde das Landesflüchtlingsamt eingerichtet, das als Geschäftsgruppe III/5 dem Oberpräsidium eingegliedert war und mit der Gründung des Landes Niedersachsen als Abteilung V dem Ministerium für Aufbau, Arbeit und Wohlfahrt unterstellt wurde (2). Mit dem Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 23. November 1946 über den Aufbau der Niedersächsischen Staatsregierung wurde dieses Ministerium aufgeteilt in das Ministerium für Aufbau und Arbeit und das Ministerium für Soziale Angelegenheiten. Ein weiterer Erlass vom selben Tage regelte die Einsetzung eines Niedersächsischen Staatskommissars für das Flüchtlingswesen mit Sitz in Hannover; dieser unterstand dem Ministerpräsidenten und nahm die zentralen Angelegenheiten der Flüchtlingsbetreuung wahr (3). Mit Zustimmung des Zivilgouverneurs für das Land Niedersachsen berief der Ministerpräsident am 20. Januar 1947 Frau Martha Fuchs zum ersten Kommissar (4).

Das Niedersächsische Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen wurde jedoch durch Beschluss des Staatsministeriums vom 11. Juni 1948 aufgehoben; seine Aufgaben und Zuständigkeiten gingen gleichzeitig auf das neu errichtete Niedersächsische Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten über (5). Erster Minister wurde Pastor Heinrich Albertz (SPD). Als Geschäftsbereich gibt das Verwaltungshandbuch für Niedersachsen von 1949 (6) die Flüchtlingsdurchgangslager Friedland (Leine), Lüstringen (bei Osnabrück), Poggenhagen (bei Neustadt am Rübenberge) und Uelzen an (6a).

2. Ministerium für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten (1950–1951), Ministerium für Vertriebene (1951–1953) bzw. Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte (1953–1964)

Am 18. September 1950 wurde das Ministerium umbenannt in Ministerium für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten (7) (MfVSuG.) und am 14. Juni 1951 in Ministerium für Vertriebene (8) (Nds. VertrM.), wobei die Angelegenheiten der allgemeinen Volkspflege, der Soforthilfe und des Gesundheitswesens auf das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (umbenannt in "Sozialministerium", dessen Leitung Heinrich Albertz übernahm) übertragen wurden (9).

Das VertrM. gliederte sich in die Abteilung I (Unterbringung und Umsiedlung der Flüchtlinge und Aufnahmelager), die Abteilung II (Gesetz- und Rechtsangelegenheiten, Eingliederung der Heimatvertriebenen in das Berufs- und Wirtschaftsleben) und das Landesamt für Soforthilfe (soweit nicht dem Ministerium für Finanzen angegliedert) (10). Der Geschäftsbereich (11) umfasste das Notaufnahmelager Uelzen-Bohldamm, das Grenzdurchgangslager Friedland, die Außenstellen des Landesausgleichsamtes Niedersachsen in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade sowie schließlich die Heimatauskunftsstellen für Breslau Stadt- und Landkreis, Regierungsbezirk Breslau, Regierungsbezirk Liegnitz, Regierungsbezirk Frankfurt/Oder und Polen II. Neuer Minister wurde Erich Schellhaus (GB/BHE), dessen Amtszeit bis zum Jahre 1963 dauerte, unterbrochen vom 19. November 1957 bis 11. Mai 1959 durch Albert Höft (SPD) (12).

Am 17. März 1953 umbenannt in Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte (13) (MfVFuK.), wurde am 16. Dezember 1953 der Geschäftsbetrieb neu organisiert (14): Abteilung I umfasste nun die Aufnahme von Vertriebenen und Flüchtlingen und das Landesausgleichsamt, während die Abteilung II Gesetzgebung, Eingliederung, Umsiedlung und Statistik bearbeitete. Die Zuständigkeit für die Betreuung der heimatlosen Ausländer ging durch Beschluss vom 6. September 1955 vom Ministerium des Innern auf das MfVFuK. über (15). In der Übersicht über die Niedersächsische Landesregierung vom 15. Februar 1958 wird das MfVFuK. mit demselben Geschäftsbereich wie am 16. Dezember 1953 angeführt (16).

Durch Beschluss des Landesministeriums vom 26. Mai 1959 wurde die Abteilung III des Sozialministeriums (Bau- und Bodenrecht, Städtebau, Wohnungswesen) – ausgenommen Dorfgemeinschaftshäuser – in das MfVFuK. eingegliedert, wo sie ebenfalls die Bezeichnung Abteilung III führte (17).

Am 2. August 1961 zog das MfVFuK. von der Hans-Böckler-Alle 15 in das Gebäude Calenberger Str. 2 um (18). Die Abteilung III blieb indessen in der Leinstr. 29 (Sozialministerium) unterbracht.

Der Bau der Mauer in Berlin und das damit verbundene Versiegen des Flüchtlingsstroms seit dem 21. August 1961 führten zur Auflösung (19) des Notaufnahmelagers Uelzen, des Jugendlagers Friedland, des ehemaligen Jugendlagers Sandbostel und des Flüchtlingslagers Hahn (Oldenburg) im Jahre 1962 und drohte auf Dauer die Existenz des Ministeriums überflüssig zu machen. Vorerst jedoch bestand das Ministerium unter dem hergebrachten Namen weiter. Mit Beschluß vom 9. Juli 1963 wurde die Abteilung III des MfVFuK. wieder in das Sozialministerium eingegliedert, während das MfVFuK. vom Sozialministerium (Referat I/4) die Maßnahmen für politische Häftlinge (Durchführung des Häftlingshilfegesetzes) übernahm (20).

3. Ministerium für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge (1964–1970)

Am 21. Juli 1964 beschloss das Landesministerium, die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Bonn als neue Abteilung in das Ministerium einzugliedern und gleichzeitig die Bezeichnung in Ministerium für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge (MfBfVuF.) zu ändern (21). Die Vertretung wurde als Abteilung III des Ministeriums geführt (22).

Aufgrund des föderalistischen Prinzips, zu dem auch die Vorläufige Niedersächsische Verfassung von 1951 sich ausdrücklich bekennt, war die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund (23) in Bonn eingerichtet worden. Sie ressortierte bis zu ihrer Eingliederung ins MfBfVuF. beim Büro des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei (24). Die Dienstanweisung für die Vertretung des Landes vom 20. Februar 1951 wurde im Jahre 1970 neu gefasst (25).

Minister (26) waren vom 12. Juni 1963 bis 12. Juni 1964 Albert Höft (SPD), ab 24. Juni 1964 bis zu seinem Tode am 6. Juli 1965 Curt Miehe (SPD), ab 13. Oktober 1965 bis Juli 1967 Maria Meyer-Sevenich (SPD). Sie wurde abgelöst von Herbert Hellmann, der das Amt vom Juli 1967 bis zum Rücktritt des Ministerpräsidenten Kubel im Januar 1976 innehatte.

4. Ministerium für Bundesangelegenheiten (1970–1986)

Mit der Umbenennung in Ministerium für Bundesangelegenheiten (MfB, seit 1972 MB) (27) vom 8. Juli 1970 erhielt das Ministerium den Namen, der in den 1970er Jahren gültig war. Der Geschäftsbereich blieb auch nach 1970 zunächst konstant.

Die Geschäftsverteilung war im Jahre 1970 neu organisiert (28):
Referat A: Ministerbüro
Referat B: Presse
Referat Z 1:
I. Koordinierungsstelle für Bundesratsangelegenheiten; Planungsstab; Protokollangelegenheiten, Kabinett und Landtag; Verwaltungs- und Gebietsreform; Landesplanung und Raumordnung; zivile Verteidigung, Sicherheitsmaßnahmen, Geheimschutz; Ordensangelegenheiten.
II. Haushalt für den Geschäftsbereich des Ministeriums (Land, Bund); Allgemeine Grundsatzangelegenheiten des Haushaltsrechts; Reisekostenrecht; Anweisungsstelle.

Referat Z 2:
I. Allgemeine und Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Dienstrechts. Organisationsreferent; Tarifreferent. Personalangelegenheiten des Ministeriums einschl. der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Bonn; Heimatauskunftsstellen und Auskunftsstellen. Grenzdurchgangslager Friedland; LA Vororte Hannover.
II. Behördenselbstschutz; Personalvertretungsrecht; Innendienst des Ministeriums; Hauptbüro, Bücherei, Zentralregistratur pp.

Abteilung I

Referatsgruppe I A: Landesausgleichsamt
- Referat I A 1: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Gesetzgebung, Grundsatzfragen, Organisation; Allgemeine Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten; Schadensfeststellung und Beweissicherung, Sachaufsicht über die Heimatauskunftsstellen und Auskunftsstellen; Hausratentschädigung, Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat, Einrichtungshilfe.
- Referat I A 2: Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft und die freie Berufe, für die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau, Wohnraumhilfe; Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung Allgemeine Angelegenheiten des Abschnitts II des KgfEG und § 9 a Abs. 3 des HHG; Währungsausgleich (WAG); Altsparerentschädigung (ASpG), Arbeitsplatzdarlehen; Heimförderung, Ausschließungsverfahren; Statistik.
- Referat I A 3: Kriegsschadenrente sowie entsprechende laufende Beihilfen und Unterhaltsbeihilfen; Ausbildungshilfe und Ausbildungsbeihilfen; Vertretung vor den Ausgleichs- und Feststellungsbehörden; Allgemeine Angelegenheiten des Härtefonds, des Flüchtlingshilfegesetzes, des IV. Teils des AKG und der Beihilfen an Vertriebene im Ausland (§ 10 des 14. ÄndG LAG); Hauptentschädigung (RepG); Darlehen an Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsgeschädigte.

Referatsgruppe I B: Landesflüchtlingsverwaltung
- Referat I B 1: Nieders. Betreuungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, Umsiedlung, Eingliederung in die Landwirtschaft, Wohnraumversorgung und Lagerräumung, Justitiariat, Disziplinarangelegenheiten.
- Referat I B 2: Aufnahme, Verteilung und Weiterleitung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Heimkehrern; Eingliederung in gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe; kulturelle und heimatpolitische Aufgaben i.S. § 96 BVFG; Haushaltsangelegenheiten der Landesflüchtlingsverwaltung und Mittelbewirtschaftung, Evakuiertengesetz; Häftlingshilfegesetz.
- Referat I B 3: Zonenrandbesucherdienst; Soziale Betreuung der Vertriebenen und Flüchtlinge; Betreuung der nichtdeutschen Flüchtlinge.

Abteilung II: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Bonn

Referat II/1: Wirtschaft, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen, Gemeinsamer Markt, Öffentliches Auftragswesen, Vorträge und Diskussionen bei Besuchergruppen.
Referat II/2: Finanzen, Steuern, Zölle, EWG (Steuern und Zölle), Bundeshaushalt, Vorträge und Diskussionen bei Besuchergruppen.
Referat II/3: Justiz, Inneres, Verfassungsrechtliche Grundfragen, Verteidigung, Vorträge und Diskussionen bei Besuchergruppen.
Referat II/4: Arbeit und Sozialpolitik, Jugend, Familie und Gesundheit, Städtebau und Wohnungswesen, Bodenordnung. Vorträge und Diskussionen bei Besuchergruppen.
Referat II/5: Auswärtiges, Kultur, Ständige Vertragskommission der Länder, Vermittlungsausschuss, Vorträge und Diskussionen bei Besuchergruppen.
Referat II/6: Innerdeutsche Beziehungen, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, EWG (AGRAR), Vorträge und Diskussionen bei Besuchergruppen.
Referat II/7: Presse, Öffentlichkeitsarbeit (Sonderveranstaltungen und Ausstellungen, Informationsreisen, Federführung in der Betreuung von Besuchergruppen), Kontakte zu den Fraktionen des Bundestages.
Referat II/Z: u.a. Verbindungsaufgaben Bund - Länder, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Registratur der Abt. II.

Infolge des Kabinettbeschlusses vom 25. Juli 1978 (29) erhielt das Ministerium von der Staatskanzlei die Zuständigkeit für die Landeszentrale für politische Bildung, die der direkten Aufsicht des Staatssekretärs im Ministerium unterstand.

Seit Ende der 1970er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre (30) gliederte sich das Ministerium in die drei Abteilungen
1) Verwaltung und Politik (4 Referate)
2) Landesflüchtlingsverwaltung, Landesausgleichsamt (4 Referate)
3) Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund (8 Referate)

Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Gewerbeaufsichtsverwaltung kam später (31) eine vierte Abteilung (Gewerbeaufsicht, Umweltschutz, Kernenergie) mit sechs Referaten hinzu. Diese Abteilung wechselte mit der Gründung des Umweltministeriums zum 15. Juli 1986 (32) zu diesem.

Stand: August 1985 (ergänzt: September 1995 und Juni 2015)

5. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten (1986–1994)

Nach dem Verlust der absoluten Mehrheit bei den Landtagswahlen 1986 bildeten CDU und FDP eine Koalitionsregierung. Das Ministerium für Bundesangelegenheiten wurde in Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten (MB) umbenannt, wobei es zunächst nur kleinere Veränderungen im Aufbau des Ministeriums gab (Verstärkung der Abteilung 1 um zwei Referate zulasten der Abteilung 3). Zum 15. Mai 1987 (33) wurde durch das Sozialministerium das Amt einer Ausländerbeauftragten geschaffen, welche die Aufgaben der Ausländerbetreuung und -integration ressortübergreifend koordinieren und die Leitung eines Referats im MB übernehmen sollte.

Weitere Veränderungen brachte die Wiedervereinigung mit sich, als zusätzlich zur Einrichtung einer Referatsgruppe Z (Zentrale Aufgaben) durch die Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 11. Oktober 1990 das Amt eines "Beauftragten der Niedersächsischen Landesregierung für die Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt" eingeführt wurde (34). Zudem wurden die Abteilungen 1 und 2 umbenannt (1: Europaangelegenheiten, Internationale Zusammenarbeit; 2: Aussiedler, ausländische Flüchtlinge, Büro der Ausländerbeauftragten, Lastenausgleich) (35). Später wurde ein "Verbindungsbüro des Landes Niedersachsen bei den Europäischen Gemeinschaften" in Brüssel eingerichtet (36).

6. Zwischenphase (1994–1999)

Mit der Landtagswahl 1994 und dem Ende der Rot-Grünen-Landesregierung wurde das MB aufgelöst. Die Abteilungen 1 und 3 des MB wechselten als Abteilung 3 und 4 zur Staatskanzlei, die Abteilung 2 als Abteilung 4 zum Innenministerium (37). Teil der Staatskanzlei wurde auch das Verbindungsbüro des Landes Niedersachsen in Brüssel, ferner wurden die Stellen eines Bevollmächtigten des Landes beim Bund (im Rang eines Staatssekretärs) sowie eines Europabeauftragten geschaffen.

Die Zuständigkeit für die Europapolitik gab die Staatskanzlei 1996 an das Justizministerium ab, das zwischen 1996 und 1999 in Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten umbenannt und um eine Abteilung 5 (Europaangelegenheiten, Internationale Zusammenarbeit) verstärkt wurde (38).

7. Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten (1999–2003)

Mit Amtsantritt der Regierung Gabriel wurde die Zuständigkeit für die Bundes- und Europapolitik des Landes Niedersachsen erneut gebündelt und der Verantwortung eines Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten anvertraut, der allerdings kein eigenes Ministerium führte, sondern Teil der Staatskanzlei wurde. Hier oblag ihm die Zuständigkeit für die Abteilungen 3 und 4, später 4 und 5 (39). Infolge des Regierungswechsels 2003 wurde das Ministeramt abgeschafft.

8. Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (seit 2017/18)

Nach der Landtagswahl 2017 und der Bildung einer Großen Koalition wurde am 22. November 2017 beschlossen, das Ministerium als Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) bis Ende März 2018 neu zu gründen (40). Neben einer Querschnittsabteilung (Referatsgruppe Z) wurden dem neuen MB die bisherigen Abteilungen 3-5 der Staatskanzlei, jedoch ohne das Referat 304 (Internationale Zusammenarbeit), als neue Abteilungen 1 (Regionale Entwicklung, EU-Förderung), 2 (Europa) und 3 (Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, Dienststellenleitung) angeschlossen. Neue Ministerin wurde Birgit Honé, die zuvor Staatssekretärin in der Staatskanzlei war.

Stand: Mai 2018

Anmerkungen

(1) Einen Eindruck von den quantitativen Ausmaßen des Problems vermittelt die zeitgenössische Untersuchung von Hans Joachim Malecki: Das Flüchtlingsproblem in Niedersachsen in: Neues Archiv für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen, Bd. 1, 1947, S. 45-80; Heinrich Albertz: Niedersachsen und das Flüchtlingsproblem, und Hans Joachim Malecki: Die Vertriebenen in Niedersachsen; 2. verbesserte und mit einer englischen und französischen Übersetzung versehene Auflage; (=Veröffentlichungen des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Reihe F, Band 6, Heft 1) Hannover 1951; vgl. auch die folgenden Hefte derselben Reihe "Statistik von Niedersachsen"; Die Vertriebenen in Westdeutschland. Ihre Eingliederung und ihr Einfluß auf Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Geistesleben. Hrsg. v. Eugen Lemberg und Friedrich Edding in Verbindung mit Max Hildebert Boehm. Bd. 1-3. 1959.
(2) Der Oberpräsident von Hannover an die Abteilungen betr. Aufbau der Hannoverschen Staatsregierung; hektographierter Erlaß vom 23.8.1946, P Nr. 3313/46. Fast gleich lautend: Erlass des Ministerpräsidenten betr. Aufbau der Hannoverschen Staatsregierung vom 24.8.1946 (Amtsblatt für Niedersachsen 7/1946, S. 57 f.).
(3) Amtsblatt für Niedersachsen 14/1946, S. 116.
(4) Amtsblatt für Niedersachsen 3/1947, S. 26.
(5) Amtsblatt für Niedersachsen 14/1948, S. 184; vgl. Heinrich Korte: Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. Göttingen 1962, S. 29.
(6) S. 174. Die Geschäftsverteilung und die Namen der leitenden Beamten werden in den periodisch erschienenen Verwaltungshandbüchern (seit 1952 unter dem Titel "Die Bundesrepublik") nachgewiesen.
(6a) "Die Dienstaufsicht über das im Frühjahr 1946 auf Anordnung der Militärregierung errichtete zentrale Flüchtlingslager Uelzen-Bohldamm... übt... der Regierungspräsident aus. Das eigentliche Aufnahmeverfahren ist Sache des Bundes." (Günther Franz: Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Lüneburg. 1955, S. 73).

(7) Amtsblatt für Niedersachsen 34/1950, S. 337.
(8) Nieders. Ministerialblatt (Nds. MBl.) 26/1951, S. 237.
(9) Vgl. Heinrich Korte: Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. Göttingen 1962, S. 172.
(10) Nds. MBl. 10/1952, S. 108. Das Soforthilfegesetz vom 8.8.1949 wurde durch das Lastenausgleichsgesetz vom 1.9.1952 abgelöst.
(11) Taschenbuch für Verwaltungsbeamte 64. Jg. - Die Bundesrepublik 1954/55. Berlin, Köln 1954, S. 960 f.
(12) Vgl. Porträt eines Parlaments (wie Anmerkung 26).
(13) Nds. MBl. 13/1953, S. 147.
(14) Nds. MBl. 48/1953, S. 534.
(15) Nds. MBl. 37/1955, S. 762.
(16) Nds. MBl. 9/1958, S. 122. Die Bedeutung der Flüchtlingsverwaltung wird durch die Einrichtung einer Außenstelle des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge; Amt des Vertreters in Deutschland - in Hannover am 24.5.1958 unterstrichen (Nds. MBl. 22/1958, S. 377), ab 28.1.1964: "Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen" (Nds. MBl. 10/1964, S. 165).
(17) Nds. MBl. 30/1959, S. 510 und 518.
(18) Nds. MBl. 31/1961, S. 783.
(19) Vgl. Nds. MBl. 6/1963, S. 83.

(20) Nds. MBl. 25/1963, S. 534; 32/1963, S. 763 und S. 766.
(21) Nds. MBl. 27/1964, S. 658.
(22) Nds. MBl. 36/1964, S. 866.
(23) Verwaltungshandbuch für Niedersachsen 1949 von Ohm/Sachse, S. 27: "Beauftragter des Landes Niedersachsen bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes."
(24) Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die vorläufige Ordnung der Nieders. Landesgewalt vom 11.2.1947 und nach Art. 26 Abs. 1 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13.4.1951 vertritt der Ministerpräsident das Land nach außen, d.h. zum Bund, zu den übrigen Ländern und zu anderen Staaten nach Maßgabe des Art. 32 Abs. 3 GG; vgl. Korte (wie Anmerkung 9) S. 164.
(25) Vgl. Dienstanweisung für die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Bonn vom 20.2.1951 in der Neufassung vom 10.11.1970 (Nds. MBl. 48/1970, S. 1437); vgl. auch Auszug aus dem Aktenplan der Landesvertretung aus dem Jahre 1960 (HStA 2870/60: Spez. E 121 Bd. 1). Zur Behördengeschichte vor 1964 sowie zu den Aufgaben der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 56.
(26) Vgl.: Porträt eines Parlaments. Der Nieders. Landtag 1947-1967, hg. v. Richard Lehners, Hannover 1967; dort auch Kurzbiographien der Abgeordneten. Ferner: Handbücher des Nieders. Landtags, ebenfalls mit Kurzbiographien der Abgeordneten.
(27) Nds. MBl. 24/1970, S. 678.
(28) Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1.12.1970 (HStA 1136/71: Spez. E 138 Bd. 2), weitere Geschäftsverteilungspläne in Acc. 62/65 Nr. 729.
(29) Nds. MBl. 39/1978, S. 1541.
(30) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 1979, S. 163; Ausgabe 1981, S. 160.
(31) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 1983, S. 158.
(32) Nds. MBl. 1986, S. 715.
(33) Nds. MBl. 1987, S. 391.
(34) Nds. MBl. 1990, S. 1184.

(35) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 1991, S. 143.
(36) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 1993, S. 148.
(37) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 1995, S. 12 und 16.
(38) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 1997/98, S. 127f.
(39) Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Landesausgabe Land Niedersachsen, Ausgabe 2000, S. 12f.
(40) Nds. MBl. 47/2017, S. 1568.

Liste der Minister und Ministerinnen

1948–1950 Heinrich Albertz (SPD, Minister für Flüchtlingsangelegenheiten)
1950–1951 Heinrich Albertz (SPD, Minister für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten)
1951–1957 Erich Schellhaus (GB/BHE, Minister für Vertriebene; ab 1953 Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte)
1957–1959 Albert Höft (SPD, Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte)
1959–1963 Erich Schellhaus (GB/BHE, Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte)
1963–1964 Albert Höft (SPD, Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte)
1964–1965 Curt Miehe (SPD, Minister für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge)
1965–1967 Maria Meyer-Sevenich (SPD, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge)
1967–1976 Herbert Hellmann (SPD, Minister für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge; ab 1970 Minister für Bundesangelegenheiten)
1976–1986 Wilfried Hasselmann (CDU, Minister für Bundesangelegenheiten)
1986–1990 Heinrich Jürgens (FDP, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten)
1990–1994 Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten)
1996–1998 Heidrun Merk (SPD, Ministerin für Justiz und Europaangelegenheiten)
1998–1999 Wolf Weber (SPD, Minister für Justiz und Europaangelegenheiten)
1999–2003 Wolfgang Senff (SPD, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten)
seit 2017 Birgit Honé (SPD, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung)

Bestandsgeschichte

Aus den Akzessionen Acc. 62/65; 43/67; 58/70 wurden von 434 Aktenordnern mit Einzelfällen des Umsiedlungsverfahrens aus der gelenkten Flüchtlingsumsiedlung innerhalb der Bundesrepublik 22 Ordner (jeder zwanzigste) am 14. Juni 1965 vom Hauptstaatsarchiv übernommen (HStA 2471/65; Spez. E 138 Bd. 1).

Im Rahmen einer großen Aussonderungsaktion wurde im Jahre 1970 (vgl. HStA 1409/70) eine große Zahl von Aktenordnern teils (sofern für Verwaltungszwecke eine Aufbewahrungsfrist festgesetzt war) dem Hauptstaatsarchiv-Zwischenarchiv zur weiteren Verwahrung übergeben, teils (soweit die Akten von der aussondernden Dienststelle zur Vernichtung freigegeben waren) dem Hauptstaatsarchiv zur Bewertung überlassen. 820 Ordner wurden am 17. September 1970 aus dem politischen Referat, dem Haushaltsreferat, dem Flüchtlingsreferat und dem Referat für den inneren Geschäftsbetrieb vom Hauptstaatsarchiv übernommen.

Bei der Verzeichnung Anfang 1979 wurden einige Akten nachträglich kassiert (siehe HStA 564/79). Dabei handelte es sich in der Regel um Parallelakten, d.h. massenhafte, gleichförmige Einzelfälle, deren Aufbewahrung lediglich zur repräsentativen Dokumentation der Verwaltungstätigkeit und zur Ermittlung struktureller Ergebnisse dienen kann. Eine Aufbewahrungsquote von ca. 10 Prozent – unter der Bedingung, dass die absolute Zahl der aufbewahrten Fälle für statistisch Auswertung noch groß genug ist – erschien unter dem o.g. Blickwinkel hinreichend.

Um eine Zersplitterung zu vermeiden, wurden beide Accessionen unter der Signatur Nds. 380 Acc. 62/65 verzeichnet.

Die Erstellung des Findbuches erfolgte, nachdem die Titel auf einer formalisierten Karte aufgenommen worden waren, im Wege der Elektronischen Datenverarbeitung. Diese Methode wurde an diesem Bestand im Bereich der niedersächsischen Archivverwaltung zum ersten Male erprobt.

Die Aktenabgaben der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Bonn sind unter der Signatur Nds. 56, die Aktenabgaben des Landesausgleichsamtes unter der Signatur Nds. 390 jeweils zu einem eigenen Bestand formiert worden (Zur Archivierung der Akten des Landesausgleichsamtes und seiner Außenstellen bei den Bezirksregierungen siehe im übrigen den RdErl. d. MB v. 16. November 1979 – Nds. MBl. S. 1991).

Da im Jahre 1964 ein Registratureinschnitt erfolgt war, konnte eine systematische Einteilung und endgültige Signierung beim Bestand Nds. 56 (Vertretung des Landes beim Bund) vorgenommen werden. Dazu wurden aus dem Bestand Nds. 380 alle Akten der Landesvertretung in Bonn, die vor dem Stichjahr 1964 (1. Januar) gebildet worden sind, in Nds. 56 bzw. Akten nach gen. Stichjahr aus Nds. 56 in Nds. 380 übernommen.

Stand: August 1985

Der Bestand erfuhr in den folgenden Jahren eine Ergänzung durch mehrere Akzessionen. Im Januar 1988 wurden 86 Akten aus den Zwischenarchiv-Ablieferungen H 4, H 5, H 6, H 7, H 8 und H 10 (Flüchtlingsangelegenheiten) von Herrn Dr. Brosius übernommen und verzeichnet (Acc. 158/94). 233 Akten aus diesen Ablieferungen sowie die gesamte Ablieferung H 35 wurden dabei kassiert (Vermerk Februar 1995). Weiterhin kamen neun Akten aus dem Ref. 21 des MBE zum ostkundlichen Schülerwettbewerb hinzu, die im August 1990 von der Landeszentrale für politische Bildung übernommen und hier eingegliedert wurden (Acc. 89/90 Nr. 32-40).

Im Laufe des Jahres 1995 wurde der Bestand im Januar um Akten aus dem Ministerbüro Jürgens (Acc. 82/94), im Juni um Akten der Landesvertretung in Bonn aus der Zwischenarchiv-Ablieferung H 17 (Acc. 40/95) und im September um 578 Akten aus den Zwischenarchiv-Ablieferungen H 1, H 2, H 3, H 11, H 12, H 14, H 15, H 29, H 31, H 34, H 37 und H 38 (Lastenausgleich) ergänzt (Acc. 113/95, Acc. 115/95, Acc. 60/96). Die Akten aus den letzten drei Akzessionen wurden weitestgehend unter dem neuen Gliederungspunkt 4. Lastenausgleichsamt in den Bestand eingearbeitet. Da für die Übernahme von Lastenausgleichsakten in erster Linie das Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs in Bayreuth zuständig ist, sind in diesem Bestand nur Akten zu erwarten, die nicht an das Lastenausgleichsarchiv abgegeben oder von dort zur Vernichtung freigegeben wurden. Bei der Auswahl der Akten wurden neben niedersächsischen Besonderheiten die Kriterien des §5 der Bundes-Lastenausgleichsarchiv-Verordnung (LAArchV vom 19. Februar 1988, BGBl. 1988, I, S. 161) zugrunde gelegt.

Als weitere Ergänzungen des Bestandes bis November 1996/ März 1997 sind zu nennen:
1) Handakten des letzten Staatssekretärs im Bundesratsministerium, Frank Ebisch, vornehmlich zur gemeinsamen deutsch-deutschen Grenzkommission (Acc. 109/94);
2) Akten über die Unterstützung von Vertriebenenverbänden (Acc. 158/95);
3) Akten betreffend verschiedene innerdeutsche und Europa-Angelegenheiten (Acc. 160/95);
4) Akten aus den Zwischenarchiv-Ablieferungen H 13, H 18 und H 19 über die Betreuung der Flüchtlingslager (Acc. 30/96);
5) Akten über die Mitwirkung am Flüchtlingsbetreuungsgesetz (Acc. 38/96);
6) Akten der Landesvertretung in Bonn mit der Zwischenarchiv-Signatur H 48 (Acc. 130/96);
7) Akten aus den Zwischenarchiv-Ablieferungen H 21, H 22 und H 30 über die Betreuung von Aussiedlern und Vertriebenen (Acc. 32/97).

Insgesamt setzt sich der Bestand Nds. 380 bisher aus 34 Akzessionen zusammen.

Stand: April 2014

Enthält

Schriftwechsel aus dem Ministerbüro Jürgens, Handakten des Staatssekretärs Ebisch, Personalakten, Ausschüsse, Wirtschaftsförderung, Gesamtdeutsche Fragen, u.a. Familienzusammenführungen, Tätigkeit der Grenzkommsssion, Wohnungsbau, Vertriebenen-, Flüchtlings- und Aussiedlerangelegenheiten, u.a. Listen der in Friedland registrierten Spätaussiedler, Wirtschaftsförderung, Siedlungsbau, Arbeitsplatzdarlehen, Innerdeutsche Angelegenheiten

Findmittel

EDV-Findbuch 2019

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Ergänzend können die Akten der Staatskanzlei (Nds. 50) u.a. Flüchtlinge betreffend und die des Notaufnahmelagers Uelzen-Bohldamm (Nds. 385) für eine Auswertung herangezogen werden.

Die Aufteilung von Archivalien aus der Landesvertretung des Landes Niedersachsen beim Bund auf die Bestände Nds. 56 (bis 1964), Nds. 380 (Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten) bzw. Nds. 50 (Staatskanzlei) ist bislang nicht konsequent umgesetzt: teils sind sie in Nds. 56 zu finden, obwohl die Landesvertretung in das MB bzw. später in die StK eingegliedert wurde. Europaangelegenheiten finden sich auch im Bestand Nds. 700 (Justizministerium).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

77,2

Bearbeiter

Dr. Hubert Höing (1985)

Dr. Thomas Franke (1990/ Januar 1995/ November 1996)

Christian M. Meyer (Februar/Juni/September 1995/ März 1997)

Dr. Christian Helbich (2015)

Hildegard Krösche (2018)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

12

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

Objekt_ID

1

Ebenen_ID

200

Geo_ID

200-1

Link

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

16

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1993

Zeit bis

2000

Objekt_ID

5

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

15

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

11

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

13

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

10

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

8

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100