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NLA HA Nds. 300

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Laufzeit

1907-2018

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Ministerium mit wechselnden Zuständigkeiten, zunächst für Aufbau und Arbeit, dann für Soziales und seit 1998 für die Bereiche Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und (seit 2010) Integration

Geschichte des Bestandsbildners

1. Bis zur Gründung des Landes Niedersachsen (1945-1946)

Nach dem Ende des Deutschen Reiches wurde die bestehende Verwaltungsstruktur in der britischen Besatzungszone zunächst bestätigt. Jedoch erhielt die Behörde des neu ernannten Oberpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf einen erheblichen Machtzuwachs. Auf Anordnung der Militärregierung wurden dem Oberpräsidium zusätzlich Aufgabenbereiche der Reichs- und Preußischen Ministerialinstanzen übertragen. Am 20. Dezember 1945 gestaltete ein Organisationserlass mit Wirkung vom 15. Januar 1946 das Oberpräsidium neu, hob die bisherige Verwaltung des Provinzialverbandes auf und übertrug sie auf das Oberpräsidium. Die neu errichtete Abteilung III des Oberpräsidenten bestand aus den Geschäftsgruppen:
1) Arbeit,
2) Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen,
3) Volksgesundheit,
4) Allgemeine Volkspflege.
Durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23. August 1946 wurde das Land Preußen faktisch aufgelöst. Am gleichen Tag ordnete ein Erlass des Oberpräsidenten (1) die Bildung von sechs Ministerien der Hannoverschen Staatsregierung an.

Das neue Ministerium für Aufbau, Arbeit und Wohlfahrt unter der Leitung von Elfriede Paul übernahm die Zuständigkeit der Abt. III des Oberpräsidenten. Es setzte sich zusammen aus den Abteilungen:
1) Arbeit,
2) Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen, Landeswohnungs- und Planungsamt,
3) Volksgesundheit,
4) Allgemeine Volkspflege,
5) Landesflüchtlingsamt.

2. Niedersächsisches Ministerium für Aufbau und Arbeit und Niedersächsisches Ministerium für Volksgesundheit und Staatswohlfahrt (1946–1947)

Mit der Bildung des Landes Niedersachsen und der Ernennung einer niedersächsischen Staatsregierung mit neun Fachministern wurde das Ministerium für Aufbau, Arbeit und Wohlfahrt am 23. November 1946 umbenannt und zugleich umstrukturiert (2).
Das Ministerium behielt die Abteilungen I (Arbeit) und II (Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen, Landeswohnungs- und Planungsamt). Zum Aufgabenbereich gehörten außerdem das Landesarbeitsamt, die Hannoverschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Gemeindeunfall-Versicherungsverband Hannover.
Die Komplexe "Soziale Angelegenheiten" und "Wohlfahrt" wurden von nun an vom neu gebildeten Ministerium für soziale Angelegenheiten betreut, das seit dem 10. Dezember 1946 die Bezeichnung Ministerium für Volksgesundheit und Wohlfahrt erhielt. Es übernahm die Abteilungen Volksgesundheit (I) und Allgemeine Volkspflege (II) des bisherigen Ministeriums für Aufbau, Arbeit und Wohlfahrt.
Am 25. Januar 1947 bestand das Niedersächsische Ministerium für Volksgesundheit und Wohlfahrt aus den Abteilungen:
1) Volksgesundheit,
2) Volkswohlfahrt,
3) Jugendwohlfahrt
sowie dem Landesjugendamt und dem Landesamt für Krankenanstalten.
Wenige Wochen später beschloss das Niedersächsische Staatsministerium (3), das Ministerium für Aufbau und Arbeit in die folgenden Bereiche umzustrukturieren:
1) Aufbau;
2) Arbeitsverfassung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung;
3) Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht;
4) Landesarbeitsamt Niedersachsen.

3. Niedersächsisches Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit (1947–1949)

Diese Organisationsform war nicht von langer Dauer, denn bereits am 19. April 1947 wurden die Ministerien für Volksgesundheit und Wohlfahrt sowie für Aufbau und Arbeit zum Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit zusammengeführt. Der Geschäftsverteilungsplan vom 25. Juni 1947 sah folgende Abteilungen vor:
1) Aufbau,
2) Arbeitsverfassung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung,
3) Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht,
4) Landesarbeitsamt Niedersachsen,
5) Allgemeine Volkspflege,
6) Gesundheit
sowie das Landesamt für Krankenanstalten und das Landeswohlfahrtsamt. Das Landesarbeitsamt Niedersachsen wurde bereits am 3. August 1948 auf Beschluss des Staatsministeriums wieder aus dem Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit ausgegliedert und unterstand seitdem nur noch der ministeriellen Aufsicht.

4. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit – Ministerium für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten (1950–1951)

Mit der Umbildung der niedersächsischen Staatsregierung (4) und der Aufhebung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr wurden die bisherigen Aufgaben wieder auf zwei andere Ministerien verteilt. Die Bereiche "Aufbau" und "Arbeit" wanderten zum Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Das Ministerium setzte sich aus folgenden Abteilungen zusammen:
1) Wirtschaft,
2a) Sozialversicherung und Versorgung,
2b) Arbeitsrecht und Gewerbeaufsicht,
3) Aufbau,
4) Verkehr.
Die Bereiche "Soziales" und "Gesundheit" wurden dem Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten zugeordnet. Mit dieser neuen Struktur war die Umbenennung in "Ministerium für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten" verbunden. Ein Jahr später wurde diese Umorganisation wieder aufgehoben, denn am 19. Juni 1951 beschloss das Niedersächsische Landesministerium (5), das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit wieder aufzulösen, den Bereich Wirtschaft zum neuen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr und den Bereich Arbeit zum neuen Sozialministerium zu geben. Außerdem wurden dem Sozialministerium die Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten aus dem Ministerium für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten wieder übergeben. Letzteres beschränkte sich als "Ministerium für Vertriebene" auf Vertriebenenangelegenheiten.

5. Niedersächsisches Sozialministerium (1951–1998)

Im September 1951 gliederte sich das Sozialministerium in folgende Abteilungen/ Zentralgruppen:
1) Versorgung, Sozialversicherung, Heimkehrerbetreuung, Schwerbeschädigtenfürsorge
2) Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht, Arbeitsrecht
3) Aufbau (6)
4) Gesundheit.
Auch in der Aufgabenverteilung zwischen Sozialministerium und anderen Ministerien kam es immer wieder zu Umstrukturierungen. Gelegentlich erfolgte eine Aufgabenerweiterung. Im September 1975 gab das Ministerium des Innern die Federführung für Obdachlosenangelegenheiten und Lärmbekämpfung an das Sozialministerium ab (7).

Am 1. November 1977 gliederte sich das Sozialministerium in die Abteilungen:
Zentralgruppe: Verwaltung und Recht
1) Sozialversicherung, Sozialhilfe, Altenhilfe, Frauen- und Familienfragen
2) Arbeit, Umweltschutz, Kernenergie, Kriegsopfer und Schwerbehinderte
3) Bau- und Bodenrecht, Städtebau, Wohnungswesen, Bauaufsicht
4) Gesundheit.
Häufig sind Änderungen jedoch mit der Abgabe von Kompetenzen durch das Sozialministerium verbunden gewesen. Nach einem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte vom 1. Juli 1959 wurde bspw. die Eingliederung der Abt. III des Sozialministeriums (Bau- und Bodenrecht, Städtebau, Wohnungswesen) in das Vertriebenenministerium angeordnet. Die Angelegenheiten Bau- und Bodenrecht, Städtebau und Wohnungswesen wurden jedoch im Oktober 1963 wieder durch Abteilung III des Sozialministeriums betreut.
Auch im Januar 1973 musste das Sozialministerium Kompetenzen abtreten. Mit Beschluss des Landesministeriums über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Landesregierung (8) erfolgte die Übertragung der Aufgaben nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz vom 2. September 1971 (9) und nach dem Heimkehrergesetz vom 19. Juni 1950 (10) auf den Minister für Bundesangelegenheiten. Mit der Verwaltungsreform wurde die Aufgabenbreite des Sozialministeriums reduziert. Die Förderung der beruflichen Rehabilitation Behinderter und des Behindertensports sowie die Betreuung des Hannoverschen Hospital-, Legat- und Stiftungsfonds gingen 1995 auf das Landessozialamt über (11).

Auch innerhalb des Sozialministeriums verlagerten sich die Aufgaben häufig. 1991 wurde der Bereich Arbeit (Arbeit, Arbeitsschutz, Arbeitsgerichtsbarkeit und Gewerbeaufsicht), der von 1951 bis 1990 in der Abt. II des Sozialministeriums zusammen mit der Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung betreut wurde, auf Grund seiner gestiegenen Bedeutung in die neue Abteilung V ausgegliedert. So zeichnete sich im März 1991 die folgende Geschäftsverteilung ab:
Zentrale Aufgaben
1) Sozialhilfe, Wohlfahrtspflege, Eingliederung Behinderter, Hilfen für alte Menschen, Kriegsopferfürsorge,
2) Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung,
3) Bau- und Bodenrecht, Städtebau, Wohnungswesen, Bauaufsicht,
4) Gesundheit,
5) Arbeit.
Das Sozialministerium als oberste Arbeitsbehörde des Landes Niedersachsen führt auf der Grundlage von § 6 und § 7 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung vom 25. August 1969 ein Register der Tarifverträge, deren Geltungsbereich sich auf das Land Niedersachsen erstreckt. Diese Registrierung beruht auf der Verpflichtung der Tarifparteien, den obersten Arbeitsbehörden des Bundes und der Länder die Verträge und deren Veränderungen mitzuteilen. Nach dem Geltungsbereich der Verträge kann unterschieden werden zwischen der Geltung im Bundesgebiet, im Land Niedersachsen, oder in Unternehmen (sog. Firmentarifverträge). Die Tarifparteien sind zugleich verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Tarifverträge, den obersten Arbeitsbehörden der Länder Abschriften einzusenden, so dass bei diesen entsprechende Sammlungen entstehen.

Zum 01.07.1992 wurde für den Bereich der Homosexualität der erste "Schwulenreferent" (später LSBTI*-Referent) des Landes eingerichtet (Referat Z 3). Diese Aufgabe nahm bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2019 Hans Hengelein wahr.

6. Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales (1998–2003)

Nach der Auflösung des Frauenministeriums im Jahr 1998 wurde im Sozialministerium eine Abteilung gebildet, die sich ausschließlich mit Frauen- und Familienangelegenheiten beschäftigte (12). Das organisatorische Gefüge bestand neben der Referatsgruppe Z (Zentrale Aufgaben) aus den Abteilungen:
Abt. 1: Soziales,
Abt. 2: Frauen,
Abt. 3: Städtebau, Wohnungswesen,
Abt. 4: Gesundheit,
Abt. 5: Arbeit.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 sind am 13. Dezember 2000 in der Landesregierung mehrere Geschäftsbereiche abgegrenzt worden (13). Der Bereich "Städtebau und Wohnungswesen" (Abt. 3) ist in diesem Zusammenhang an das Innenministerium verlagert worden. Das Ministerium hat im gleichen Zuge den Aufgabenbereich "Jugend" (Kinder- und Jugendhilfe, Mädchen in der Schule, Ausbildung und Jugendhilfe) vom Kultusministerium übernommen und zu einer Abteilung geformt.
Die neue Geschäftsverteilung sah neben der Referatsgruppe Zentrale Aufgaben vor:
Abt. 1: Soziales,
Abt. 2: Frauen,
Abt. 3: Kinder und Jugendliche,
Abt. 4: Gesundheit,
Abt. 5: Arbeit.
Im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales waren außerdem der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen und der Ausländerbeauftragte der Landesregierung (bis 1994: Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten) angesiedelt. Die auf Initiative niedersächsischer Parlamentarier im Jahr 1992 gegründete Stiftung "Kinder von Tschernobyl" des Landes Niedersachsen, die insbesondere medizinische Hilfe für strahlengeschädigte Kinder aus Belarus, Russland und der Ukraine vor Ort gewährt sowie die Stiftung "Familie in Not", die Familien mit Kindern schnell und unbürokratisch in Notsituationen unterstützen will, werden aus dem Sozialministerium heraus betreut.

7. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (2003–2010)

Infolge des Regierungswechsels nach den Landtagswahlen 2003 änderten sich die Bezeichnung des Ministeriums und dessen Organisation. Die Behörde bestand nun aus folgenden sieben Abteilungen:
Abt. Z: Zentrale Aufgaben,
Abt. 1: Soziales,
Abt. 2: Frauen,
Abt. 3: Jugend und Familie,
Abt. 4: Gesundheit,
Abt. Bauen und Wohnen,
Abt. 5: Arbeitsschutz.
Durch die Begrenzung der Zuständigkeit der Abteilung 5 auf den Arbeitsschutz gingen einige Referate sowie die Verantwortung des Ministeriums für die Arbeitsgerichte auf das Wirtschafts- bzw. das Justizministerium über. Später fiel die Verantwortung für den Arbeitsschutz ganz weg. Vom Innenministerium erhielt das MS die Zuständigkeit für die Bereiche Bauen und Wohnen wieder zurück.
Während der Amtszeiten der Ministerinnen Ursula von der Leyen und Mechthild Ross-Luttmann wurden – trotz starker Proteste von Sozialverbänden und aus der Bevölkerung – das Landesblindengeld abgeschafft und die Landeskrankenhäuser privatisiert.
Zum 01.01.2008 trat das Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Kraft. In § 10 NBGG wurde die Ernennung eines/-r Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingeführt, der/die dem jeweils für Soziales zuständigen Ministerium zugeordnet ist.

8. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (2010–2014)

Im Zuge einer Kabinettsumbildung im April 2010 wurde die Zuständigkeit des Ministeriums um den Bereich Integration, für den zuvor das Innenministerium verantwortlich war, erweitert. Hintergrund war die Besetzung des Ministeramtes mit der türkisch-stämmigen Juristin Aygül Özkan, der ersten Landesministerin mit Migrationshintergrund in Deutschland. Sie setzte sich u.a. für die frühkindliche Bildung von Migrantenkindern, mehr Chancen für junge Migranten bei der Berufsausbilung sowie die Einstellung von mehr Richtern mit Migrationshintergrund ein.
Das MS besteht seit 2010 aus zwei Referatsgruppen und vier Abteilungen:
RefGruppe FG: Frauen und Gleichstellung (bisher Abt. 2);
RefGruppe Z: Zentrale Aufgaben,
Abt. 1: Soziales,
Abt. 3: Integration und Generationen,
Abt. 4: Gesundheit,
Abt. 5: Bauen und Wohnen.

9. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (seit 2014)

Nach dem Regierungswechsel 2013 blieb der Name und der Zuschnitt des Ministeriums zunächst erhalten. Im Zuge der Umbenennung des Ministeriums zum 1. März 2014 erfolgte eine Neuorganisation des MS mit einer Referatsgruppe und fünf Abteilungen, deren zugeordnete Referate nur in geringem Maße verändert wurden:
Referatsgruppe Z: Zentrale Aufgaben,
Abt. 1: Soziales und Pflege,
Abt. 2: Frauen und Gleichstellung,
Abt. 3: Migration und Generationen,
Abt. 4: Gesundheit und Prävention,
Abt. 5: Städtebau und Wohnen.
(Stand: Juni 2015)

Ein stärkerer Fokus des Ministeriums lag aufgrund des beruflichen Werdegangs der Ministerin Rundt (Vorstand der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft) in den Bereichen Pflege und Prävention.
Als Reaktion auf die Patientenmorde des Pflegers Nils H. in Delmenhorst und Oldenburg richtete das Land die Stelle eines Landespatientenschutzbeauftragten an, die im Juni 2016 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt wurde.
Nach dem Regierungswechsel im November 2017 blieb der Name des Ministeriums erhalten, die Abteilung 5 "Städtebau und Wohnen" wurde jedoch dem Umweltministerium zugewiesen (14), so dass sich folgende Organisation der Aufgaben ergab:
Referatsgruppe Z: Zentrale Aufgaben,
Abt. 1: Soziales, Pflege, Arbeitsschutz
Abt. 2: Frauen und Gleichstellung,
Abt. 3: Migration und Generationen,
Abt. 4: Gesundheit und Prävention.
(Stand: März 2018)

Im Zuge der SARS-Cov-2-Pandemie wurde 2020 eine Stabsstelle "Corona-Steuerung" eingerichtet, die außerhalb der Linienorganisation angesiedelt ist. Die Besetzung der Stabsstelle erfolgte teils aus den Abteilungen, teils mit externen Kräften.
Organisationsplan 13.08.2021:
1.) Linienorganisation:
Abt. 1: Soziales, Pflege, Arbeitsschutz
Abt. 2: Frauen und Gleichstellung
Abt. 3: Jugend, Familie und Integration
Abt. 4: Gesundheit und Prävention
Referatsgruppe Z: Zentrale Aufgaben
2.) Stabsstellen/Organisationseinheiten außerhalb der Linie:
Referat 01: Büro der/des Ministerin/-s und der/des Staatssekretärs/-in, strategische Ressortplanung, Controlling, Kabinett, Landtag, Bundesrat
Referat 02: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landesbeauftragte/-r für Menschen mit Behinderungen
Landespatientenschutzbeauftragte/-r
Corona-Steuerung:
– CorS1: Geschäftsstelle
– CorS2: Infektionsschutz, Impfstoffe
– CorS3: Rechtsverordnung, Eingaben
– CorS4: Think Tank
– CorS5: Pakt ÖGD
(Stand November 2021)

Anmerkungen:

(1) PP Nr. 3313/46.
(2) Erlass des Nds. Ministerpräsidenten betreffend Bildung des Landes Niedersachsen, Aufbau der Nds. Staatsregierung, Amtsblatt S. 116.
(3) Mitgeteilt durch Erlass des Niedersächsischen Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - P Nr. 196/ 47 vom 7. März 1947.
(4) Erlass des Niedersächsischen Staatsministeriums vom 18. September 1950, Amtsblatt für Niedersachsen S. 337.
(5) Nds. MBl. 1951, S. 237.
(6) Bis 1954 im Sozialministerium.
(7) Beschluss des Landesministeriums vom 16. September 1975, Nds. MBl., S. 1506.
(8) Nds. MBl., S. 102.
(9) Bundesgesetzblatt I, S. 1545.
(10) Bundesgesetzblatt S. 221.
(11) 11. August 1995 Runderlass des MS, in: Nds. MBl., S. 1042.
(12) Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik hat im Sozialministerium Tradition. Seit 1977 sind Frauen- und Familienfragen in der Abt. I angesiedelt gewesen, bis 1985 war das Stichwort Frauenpolitik in den Organisationsplänen ausgewiesen.
(13) Beschluss der Landesregierung vom 13. Dezember 2000 (StK-201-01432/01, in: Nds. MBl. 38/2000, S. 768.
(14) Beschluss der Landesregierung vom 22. November 2017 (Pressemitteilung der StK vom 14.02.2018)

Minister und Ministerinnen:

23.08.-24.11.1946 Elfriede Paul (KPD, Ministerin für Aufbau, Arbeit und Wohlfahrt)
25.11.1946-10.06.1947 Karl Abel (KPD, Minister für Volksgesundheit und Staatswohlfahrt)
1947–1948 Hans-Christoph Seebohm (DP, Minister für Arbeit, Aufbau und Gesundheit)
1948–1950 Alfred Kubel (SPD, Minister für Arbeit, Aufbau und Gesundheit)
1950-1955 Heinrich Albertz (SPD, Minister für Flüchtlingsangelegenheiten, ab 1950 Minister für Vertriebene, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten, ab 1951 Sozialminister)
1955–1957 Heinz Rudolph (CDU, Sozialminister)
1957–1961 Georg Diederichs (SPD, Sozialminister)
1961–1974 Kurt Partzsch (SPD, Sozialminister)
1974–1976 Helmut Greulich (SPD, Sozialminister)
1976–1990 Hermann Schnipkoweit (CDU, Sozialminister)
1990–1996 Walter Hiller (SPD, Sozialminister)
1996–1998 Wolf Weber (SPD, Sozialminister)
1998–2000 Heidrun Merk (SPD, Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales)
2000–2003 Gitta Trauernicht (SPD, Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales)
2003–2005 Ursula von der Leyen (CDU, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit)
2005–2010 Mechthild Ross-Luttmann (CDU, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit)
2010–2013 Aygül Özkan (CDU, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration)
2013-2017 Cornelia Rundt (SPD, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, und Gesundheit, ab 2014 Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
2017-2021 Carola Reimann (SPD, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
2021-2023 Daniela Behrens (SPD, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
seit Januar 2023 Dr. Andreas Philippi (SPD, Minister für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Bestandsgeschichte

In Anlehnung an die Bewertungskriterien des Bundesarchivs für moderne Ministerialakten wurden aus den Abgaben folgende Akten und Aktengruppen kassiert:
1) Gesammelte Rundschreiben und Drucke von Bundes- und Landesbehörden, die im Sozialministerium nicht weiter bearbeitet worden sind;
2) Schriftgut, das in übersichtlicherer Form in anderen Institutionen angefallen ist;
3) Schriftgut, das allein aus der Aufsicht über nachgeordnete staatliche Dienststellen erwachsen und im Sozialministerium nicht weiter bearbeitet worden ist;
4) Schriftgut, das allein aus der Mitzeichnung mit anderen Abteilungen oder Ministerien erwachsen ist.
In folgenden Fällen wurde von diese Richtlinien abgewichen:
1) Akten mit Laufzeiten vor 1950 wurden nur nach sorgfältiger Prüfung kassiert;
2) Akten, die aus der Aufsicht des Sozialministeriums über staatliche, nichtstaatliche oder unabhängige Einrichtungen entstanden sind, sind nicht kassiert worden, wenn eine parallele Überlieferung (in enger Auswahl) nicht gewährleistet war.

Stand: November 2001

Das Archiv hat im Sozialministerium gesammelte Tarifverträge auf Grundlage von § 6 und § 7 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit Geltung für das Land Niedersachsen und seine Unternehmen als archivwürdig übernommen.

Eine Ablieferung des Sozialministeriums (Acc. 27/71) wurde in den 1990er Jahren in den neu formierten Bestand Hann. 275 aufgenommen und mit neuen Signaturen versehen. Gleichzeitig wurde die Acc. 27/71 neu vergeben. Bei Bestellungen und Nachfragen betreffend Akten dieser Acc. zum Thema Arbeitsverwaltung in der NS-Zeit ist deswegen Bestand Hann. 275 einzusehen (hier vgl. alte Archivsignatur).
Stand: November 2001

Im Zuge von Übernahmen aus Abteilung 2 des Niedersächsischen Sozialministeriums wurden Unterlagen des von 1990 bis 1998 bestehenden Niedersächsischen Frauenministeriums nicht regelmäßig provenienzgerecht dem Bestand Nds. 880 zugewiesen.

Die Acc. 2004/139 enthält diverse Unterlagen zum Hannoverschen Hospital,- Legat und Stiftungsfonds, die eindeutig der Provenienz des Landessozialamts (Nds. 321) zuzuweisen sind. Der Überlieferungszusammenhang lässt sich nicht mehr eindeutig klären, sodass die Akten im Bestand Nds. 300 belassen wurden

Enthält

Verwaltung, Angelegenheiten der brit. Militärregierung, Verwaltungs- und Gebietsreform, Rechtsgrundlagen, u.a. KVKG, Wiedergutmachung, Kriegsopferfürsorge, Städtebau, u.a. Wiederaufbau, Katastrophenhilfe, Gesundheitsaufsicht, u.a. Seuchenprävention, Arbeitsangelegenheiten, Frauenpolitik, Stiftungen, Sexualität u.a.

Literatur

Grundriß der deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe A: Preußen, Bd. 10 Hannover, Marburg 1981.

H. Korte, Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. 2. Aufl. Göttingen 1986

L. F. Neumann/ K. Schaper, Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gegenwart und Zukunft (hrsg. von der Nds. Landeszentrale für politische Bildung), Hannover 1998.

Organisationspläne des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales

Verwaltungshandbuch für Niedersachsen 1949, hrsg. v. F. Ohm und R. Sachse, Braunschweig, Berlin, Hamburg 1949.

Soziales Niedersachsen. Aufbau, Arbeit, Wohlfahrt, Gesundheit. Soziale Sicherung in Niedersachsen 1947 - 1966 (Berichte des Nds. Sozialministeriums), Hannover 1951 - 1967.

Findmittel

EDV-Findbuch (2023)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

NLA HA Hann. 275 Landesarbeitsamt Niedersachsen

NLA HA Nds. 880 Frauenministerium

NLA HA Nds. 321 Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

253,6

Bearbeiter

Dr. Kerstin Rahn (2001)

Dr. Christian Helbich (2015)

Dr. Stephanie Haberer (2018)

Dr. Bernhard Homa (2021)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1993

Zeit bis

2000

Objekt_ID

5

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

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1

Ebenen_ID

200

Geo_ID

200-1

Link

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

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12

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100

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

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8

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

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10

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100

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

13

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100

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

11

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100

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

15

Ebenen_ID

100

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

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16

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