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NLA HA Nds. 211 Hannover

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens Hannover

Laufzeit

1945-1970

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das noch vor dem 18. September 1944, dem ersten Tag der Besetzung deutschen Reichsgebietes, erlassene und mit der Besetzung in Kraft getretene Gesetz Nr. 52 der Militärregierung regelte die Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen. Ausführungsbestimmungen enthält die Allgemeine Vorschrift Nr. 1. Das Gesetz stellte u.a. das Vermögen der NSDAP, ihrer Formationen und Organisationen, ihrer leitenden Mitglieder, Beamten und besonders bezeichneter Anhänger, aller von der Militärregierung verbotenen Organisationen sowie der von ihr verhafteter oder auf besonderen Listen ("Schwarze Listen") geführten Personen und der Ausländer unter Kontrolle. Außerdem stellte die Militärregierung alles Vermögen, welches das NS-Regime seinen Eigentümern unrechtmäßig oder gewaltsam entzogen hatte, unter Aufsicht. Im Jahre 1947 unterschied man:
1) Vermögen der Partei und ihrer Mitglieder;
2) sonstiges feindliches Eigentum;
3) Vermögen von Personen auf schwarzen Listen;
4) Beutegut;
5) herrenloses Vermögen;
6) sonstiges Vermögen.

Für die Aufgaben der Vermögenskontrolle richtete die Militärregierung 1945 besondere Dienststellen (Military Government, Property Control Branch) ein. 1947 entstand beim britischen Hauptquartier Niedersachsen in Hannover eine "Property Control Section", der die Property Control Officers in Hannover, Oldenburg, Hildesheim und Lüneburg unterstanden. Auch in den einzelnen Kreisen Niedersachsens gab es Property Control Officers. In den Jahren 1945 und 1946 führte Property Control die erste Bestandsaufnahme der beschlagnahmten Vermögen durch.

Allerdings hatten die Control Officers noch keineswegs alle Vermögen politisch Belasteter erfasst, als sie die Aufgabe an deutsche Dienststellen delegierten. Am 27. November 1947 ordnete die Militärregierung durch ihre Instruktion Nr. 1 an, dass künftig deutsche Dienststellen das gesperrte Vermögen verwalten sollen. Die Militärregierung behielt sich das Recht vor, allgemeine Anweisungen zu erteilen und die neue Organisation zu überwachen. Auf die deutsche Verwaltung gingen damals 16.100 unter Vollkontrolle stehende Vermögenswerte, überwiegend Vermögen von Parteimitgliedern, der Partei selbst und ihrer Organisationen über.

Ein Staatsministerbeschluss vom 30. Dezember 1947 (Amtsblatt für Niedersachsen 1948, S. 42) legte die Gründung des "Niedersächsischen Landesamtes für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens" fest. Für jeden Regierungs- oder Verwaltungsbezirk wurden Bezirksämter eingerichtet. Für die Landkreise und kreisfreien Städte waren keine selbständigen Dienststellen, sondern nur Außenstellen der Bezirksämter vorgesehen. Manche Außenstellen waren sogar für mehrere Kreise zuständig.

Aufgrund der zitierten Verordnung entstand das Bezirksamt Hannover. Es war für den Regierungsbezirk Hannover zuständig und war der Behörde des Regierungspräsidenten organisatorisch und personell eingegliedert. die fachlichen Weisungen erhielt es vom Landesamt. Es übernahm die Aufgaben, das deutsche Personal und auch die Akten des Property Control Officer in Hannover, die es nach der bestehenden Ordnung fortführte.

Aufgabe der Bezirksämter war, soweit die Entscheidung nicht beim Landesamt lag, die Beaufsichtigung bzw. Entlassung der Vermögen aus der Kontrolle, sowie die Beaufsichtigung, Einsetzung, Abberufung und Vergütung der Treuhänder. Die Übernahme der Aufgaben durch deutsche Dienststellen brachte eine Lockerung der Vermögensverwaltung. Die Treuhändertätigkeit wurde bei Vermögen bis 25.000 Mark auf eine reine Beaufsichtigung beschränkt, bei Vermögen über 100.000 Mark vereinfacht. Die Tätigkeit der Ämter und Treuhänder erlosch in der Regel bei der endgültigen Kategorisierung der Betroffenen durch die Entnazifizierungsausschüsse.

Das Gesetz der Militärregierung Nr. 59 von 1949 (Rückerstattungsgesetz) regelte die Rückerstattung des unrechtmäßig enteigneten Vermögens. Dafür waren besondere Wiedergutmachungsämter zuständig. Den Ämtern für die Beaufsichtigung des gesperrten Vermögens oblag lediglich die Durchführung von Sicherstellungsmaßnahmen zum Schutz des Vermögens von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Sie waren außerdem für die Kontrolle von Beutevermögen sowie herrenlosem Gut, Registrierung von Forderungen gegen die NSDAP und ihren Organisationen zuständig.

Das Niedersächsische Landesministerium beschloss am 22. März 1955, zum 1. April 1955 das Landesamt und die Bezirksämter aufzulösen. Die Masse der Fälle war bereits in den Jahren 1948-1950 abgeschlossen worden, weil die Betroffenen entnazifiziert und dabei in eine Kategorie eingestuft worden waren, die eine Aufhebung der Vermögenskontrolle zuließ. Während die Kontrolle der Einzelvermögen spätestens 1951 beendet war, hat die Überwachung des Vermögens der NS-Organisationen und der jüdischen Gemeinden noch bis 1955 das Amt beschäftigt.

Stand: März 2004

Bestandsgeschichte

Die Anfang der 1970er Jahre vom Regierungspräsidenten abgelieferten Akten wurden in den Bestand Nds. 120 Hannover eingegliedert. 1983 wurden die Unterlagen aus dem o.g. Bestand herausgelöst und als selbständiger Bestand Nds. 211 Hannover in Analogie zu Nds. 211 Lüneburg bzw. Nds. 211 Hildesheim aufgestellt. Es fehlt eine geschlossene Aktenüberlieferung über die einzelnen beschlagnahmten Vermögen der Anhänger des NS-Regimes. Diese Unterlagen sind möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt kassiert worden.

Das gesamte Material wurde Ende 2003/ Anfang 2004 neu gegliedert und verzeichnet.

Stand: März 2004

Enthält

v.a. Wiedergutmachungs- und Rückerstattungsverfahren, u.a. ehemalige Segelfliegerschule am Ith

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Nds. 120 Hannover,
Nds. 211 Lüneburg,
Nds. 211 Hildesheim

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

1,6

Bearbeiter

Johann Krischanitz (2004)

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Hannover

Zeit von

1932

Zeit bis

1946

Objekt_ID

5022031

Ebenen_ID

10

Geo_ID

10-5022031

Link

Regierungsbezirk Hannover

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Hannover

Zeit von

1946

Zeit bis

1972

Objekt_ID

3

Ebenen_ID

1110

Geo_ID

1110-3

Link

Regierungsbezirk Hannover