Finanzamt Syke
1938-1999
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Das Finanzamt Syke wurde für die beiden Kreise Syke und Hoya sowie für die Exklave Thedinghausen des Freistaates/Landes Braunschweig (Landkreis Braunschweig) eingerichtet. 1932 wurde der Kreis Syke mit dem größten Teil des Kreises Hoya zum Kreis (seit 1939 Landkreis) Grafschaft Hoya zusammengeschlossen. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform ging Thedinghausen zum 1. Juli 1972 an den Landkreis Verden über, womit die Gemeinde in den Amtsbezirk des Finanzamtes Verden wechselte. Zum 1. August 1977 wurde der Landkreis Grafschaft Hoya aufgelöst: Der Westteil mit Ausnahme der Samtgemeinde Harpstedt, die dem Landkreis Oldenburg zugeordnet wurde, wurde mit dem Landkreis Grafschaft Diepholz zum neuen Landkreis Diepholz verbunden, der Ostteil wechselte zum Landkreis Nienburg. Das Finanzamt Syke blieb bestehen, allerdings beschränkte sich sein Amtsbezirk nun auf den zum Landkreis Diepholz gehörenden Bereich des alten Landkreises Grafschaft Hoya.
In den 1960er Jahren wurde dem Finanzamt Syke als Sonderaufgabe die Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe für die Amtsbezirke der Finanzämter Osterholz-Scharnbeck und Sulingen übertragen. Diese Aufgabe ging in den 1970er Jahren an das Finanzamt Verden über, während das Finanzamt Syke seitdem die landwirtschaftliche Betriebsprüfung für die Finanzämter Sulingen und Verden sowie (bis Anfang der 1980er Jahre) Rotenburg und Soltau übernommen hat.
Stand: Juli 2015
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
In den vorliegenden Bestand Nds. 225 Syke sind bisher zwölf Ablieferungen des Finanzamtes Syke eingegangen. Davon beinhalten die beiden Akzessionen Acc. 2011/165 und Acc. 2012/008 Personalakten.
Informationen über Immobilienangelegenheiten jüdischer Personen für die Zeit vor 1945 finden sich im Gliederungspunkt "Besondere Steuerakten".
Stand: Oktober 2014
Steuerakten, Personalakten, Betriebslisten (auch des Finanzamtes Sulingen)
Siehe Gruppenvorwort
EDV-Findbuch (2021)
41,2
Dr. Christian Helbich (2015)
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1950