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NLA HA Nds. 225 Sulingen

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Finanzamt Sulingen

Laufzeit

1935-1995

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Das Finanzamt Sulingen wurde für die Kreise Sulingen und Diepholz eingerichtet, die 1932 zum Kreis (seit 1939 Landkreis) Grafschaft Diepholz zusammengeschlossen wurden, für den das Finanzamt künftig zuständig war. Infolge des Gesetzes über die kommunale Neugliederung im Raum Hannover (Hannover-Gesetz) vom 11. Februar 1974 (Nds. GVBl. 6/1974, S. 57) wurde der Landkreis zum 1. März 1974 um die Gemeinden Borstel und Staffhorst aus dem Landkreis Nienburg erweitert. Zum 1. August 1977 wurden die Landkreise Grafschaft Diepholz und Grafschaft Hoya aufgelöst; die Gemeinden des ersteren sowie der Westteil des letzteren bilden seitdem den Landkreis Diepholz. Das Finanzamt in Sulingen ist seitdem für den südlichen Teil des Landkreises (ehemals Grafschaft Diepholz), das Finanzamt in Syke für den nördlichen Bereich (Westteil des ehemaligen Landkreises Grafschaft Hoya) zuständig.

Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Stand: Juni 2007

Enthält

Steuerakten, Lastenausgleichsakten, Betriebslisten

Literatur

Siehe Gruppenvorwort

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

6,2

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.