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NLA HA Nds. 225 Hannover-Mitte

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Finanzamt Hannover-Mitte

Laufzeit

1894-2011

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Das Finanzamt Hannover-Mitte geht aus dem Finanzamt Hannover-Stadt hervor. Der Amtsbezirk wurde später geteilt, es entstand das Finanzamt Hannover-Goetheplatz, welches für den mittleren Teil des Stadtkreises/ der kreisfreien Stadt zwischen den Amtsbezirken der Finanzämter Hannover-Andreaestraße und Hannover-Waterlooplatz zuständig war. Mitte der 1950er Jahre erhielt es seine heutige Bezeichnung Finanzamt Hannover-Mitte. Zugleich fand eine kleinere Neuabgrenzung der Amtsbezirke der drei stadthannoverschen Finanzämter statt.

Während des Nationalsozialismus erfüllte das Finanzamt folgende Sonderaufgaben:

- Verwaltung der Gesellschaft-, Wertpapier-, Börsenumsatz- und Wechselsteuer für die Bezirke der drei für den Stadtkreis zuständigen Finanzämter sowie der Finanzämter Burgdorf, Hameln, Hannover-Land, Nienburg, Rinteln, Springe und Stadthagen;
- Abstempelung von Lotterielosen sowie Festsetzung der Lotteriesteuer und ausländischen Wertpapiere für den Oberfinanzbezirk Hannover;
- Besteuerung der Straßenhändler für die Bezirke der drei für den Stadtkreis zuständigen Finanzämter;
- Verwaltung der Beförderung-, Versicherung-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer für die Bezirke der drei für den Stadtkreis zuständigen Finanzämter sowie für das Finanzamt Hannover-Land.

Im Januar 1959 wurden die Einheitsbewertungsstellen (Einheitsbewertung des Grundbesitzes) und die Grunderwerbsstelle (Verwaltung der Grunderwerbsteuer) für das Gebiet der Stadt Hannover vom Finanzamt Hannover-Süd auf das Finanzamt Hannover-Mitte übertragen (bis 1976), welches später zudem als Sonderaufgaben für die Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe für die Amtsbezirke der Finanzämter in Hannover sowie des Finanzamtes Celle und die Veranlagung der Straßenhändler für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Nord und Süd zuständig wurde.

In den folgenden Jahren erhielt das Finanzamt Hannover-Mitte neue Sonderaufgaben zugewiesen:

- seit Ende der 1970er Jahre:
1) Veranlagung der Straßenhändler für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Nord und Süd;
2) Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für das Stadtgebiet und Teile des Landkreises Hannover (Burgdorf, Neustadt und Ronnenberg);
3) Abwicklung der Kassengeschäfte der OFD Hannover;
- zusätzlich seit Ende der 1980er Jahre:
4) Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer im Abrechnungsverfahren für alle nds. Finanzämter;
5) Verwaltung der Spielbank- und Troncabgabe Hannover-Pyrmont;
6) Aufsicht bei der öffentlichen Spielbank Hannover/Bad Pyrmont.

Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Hannover-Mitte neben der Abwicklung der Kassengeschäfte der OFD Hannover folgende Sonderaufgaben:

1) Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Amtsbezirke der hannoverschen Finanzämter und die Finanzämter Burgdorf, Hameln, Nienburg, Stadthagen, Sulingen und Syke;
2) Besteuerung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz für den Bezirk des Finanzamts Hannover-Süd (bis 2005);
3) Besteuerung der Reisegewerbetreibenden für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Nord und Süd;
4) Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer im Abrechnungsverfahren für alle nds. Finanzämter;
5) Verwaltung der Spielbank- und Troncabgabe sowie Überwachung des Spielbetriebs und der damit verbundenen Aufgaben für die Spielbanken in Hannover und Bad Pyrmont (seit 2013 für alle nds. Spielbanken).

Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Stand: August 2012

Enthält

Steuerakten

Literatur

Siehe Gruppenvorwort

Findmittel

EDV-Findbuch (2016)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

27,6

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.