Finanzamt Hannover Land II
1931-1996
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Das Finanzamt Hannover-Land II geht überwiegend aus dem Finanzamt Hannover-Land hervor, das ursprünglich für den Landkreis Hannover zuständig war. 1955 erhielt das Finanzamt als Sonderaufgabe die Veranlagung der natürlichen Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie die gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für die Bezirke der Finanzämter in Hannover. 1961 kam auch die Verwaltung der Erbschaftsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter in Hannover sowie der Finanzämter Burgdorf, Hameln, Rinteln, Springe, Stadthagen und Sulingen hinzu.
Nach der Eingemeindung der Orte Ahlem, Anderten, Bemerode, Misburg, Wettbergen und Wülferode aus dem Landkreis Hannover in die kreisfreie Stadt Hannover gemäß dem Gesetz über die kommunale Neugliederung im Raum Hannover (Hannover-Gesetz) vom 11. Februar 1974 (Nds. GVBl. 6/1974, S. 57) zum 1. März 1974 blieb das Finanzamt Hannover-Land auch für diese Ortsteile zuständig. Neben den bisherigen Sonderaufgaben kam zudem die landwirtschaftliche Betriebsprüfung für die Amtsbezirke der Finanzämter in Hannover sowie der Finanzämter Burgdorf, Hameln, Nienburg, Springe und Stadthagen hinzu. Anfang der 1980er Jahre umfasste der Amtsbezirk des Finanzamtes Hannover-Land im Landkreis Hannover die Gemeinden Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze und Wennigsen sowie in der kreisfreien Stadt Hannover die Ortsteile Anderten, Bemerode, Misburg und Wülferode.
Zum 1. Dezember 1982 wurden die Amtsbezirke der bisherigen Finanzämter Hannover-Land und Springe neu zugeschnitten. Es entstanden die Finanzämter Hannover-Land I für die südlichen Gemeinden des Landkreises (Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Pattensen, Springe, Ronnenberg und Wennigsen) mit einer Außenstelle in Springe sowie Hannover-Land II für die nördlichen Gemeinden des Landkreises (Garbsen, Langenhagen und Seelze). Das Finanzamt Hannover-Land II wurde zudem als Sonderaufgabe bis ca. 1990 mit der Verwaltung der Erbschaftsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter in Hannover sowie der Finanzämter Burgdorf, Hameln, Nienburg, Stadthagen, Sulingen und Syke betraut.
Stand: Juli 2015
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Stand: Dezember 2009
Steuerakten, Betriebslisten
Siehe Gruppenvorwort
EDV-Findbuch (2021)
8,5
Dr. Christian Helbich (2015)
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1942