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NLA HA Nds. 146 Göttingen

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Nachrichtenstelle Göttingen

Laufzeit

1953-1968

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Nachrichtenpolizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (2.3.1.).

Die Nachrichtenstelle Göttingen war eine der Polizeiinspektion Göttingen angeschlossene Dienststelle der Nachrichtenpolizei Niedersachsen. Sie wurde im Zuge der Einrichtung der Nachrichtenpolizei 1952 vorwiegend zur Wahrnehmung erkennungsdienstlicher, der Strafverfolgung dienender Aufgaben, insbesondere Staatsschutzdelikten und der politisch motivierten Kriminalität sowie der Gefahrenabwehr gegründet. Ihr räumlicher Zuständigkeitsbereich entsprach dem der Polizeiinspektion Göttingen (Stadt und Landkreis Göttingen). Als Teil der Polizeireform 1974 wurde die Nachrichtenpolizei aufgelöst. Die Aufgaben der politischen Polizei im Amtsbezirk wurden nun von der neu gegründeten Kriminalpolizeiinspektion Göttingen übernommen.

Stand: November 2015

Bestandsgeschichte

Der Bestand umfasst bisher nur eine Akzession, die 1980 in das damalige Hauptstaatsarchiv Hannover kam. Die Ablieferung besteht aus 6251 alphabetisch geordneten Personenkarteikarten, die zumeist zwischen 1953 und 1961 angelegt worden sind.

Stand: Juni 2015

Enthält

nur Personenkarteikarten

Literatur

Hans-Joachim Butte, Die Nachrichtenpolizei des Landes Niedersachsen, in: Landes-Delegiertentag Niedersachsen in Göttingen. Gewerkschaft der Polizei, 8.-10. Juni 1971, hg. vom Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden (o.J.), S. 39-53.

Joachim Hans Reisacher, Organisation und Zuständigkeiten der Landeskriminalpolizei Niedersachsen, in: Niedersachsen und seine Polizei, hg. vom Niedersächsischen Innenministerium, Hannover 1979.

Findmittel

EDV-Findbuch 2020

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

2,7

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.