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NLA HA Nds. 110 N

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landesverwaltungsamt: Naturschutz

Laufzeit

1937-1981

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Entstehungsgeschichte des Niedersächsischen Landesverwaltungsamts siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Landesverwaltungsämter".

Verwaltungsgeschichte des Dezernats A 9 bzw. S 2 (Naturschutz)

Die Ursprünge des Naturschutzes wurzeln in der Heimatkunde und Heimatpflege sowie dem damit eng verbundenen Denkmalschutz. Die erste Institutionalisierung erfolgte 1906 mit der Errichtung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen.(1) In der Provinz Hannover wurde in den zwanziger Jahren die Provinzialstelle für Naturdenkmalpflege errichtet,(2) die dem Oberpräsidenten - Verwaltung des Provinzialverbandes, Kulturpflegeabteilung - angegliedert war und 1934 in Provinzialstelle für Naturschutz umbenannt wurde.(3)

Eine rechtliche Verankerung erfuhr der Naturschutz durch das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935,(4) dem die Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935 (5) folgte. Damit erfolgte die Überleitung des Naturschutzwesens auf das Reich, die Zuständigkeit für Naturschutzbelange ging von dem Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern auf den Reichsforstmeister über.(6) Durch § 8 des o. a. Gesetzes bzw. § 2 der Durchführungsverordnung wurde auch für die in der Provinz Hannover bereits vorhandene Naturschutzstelle eine eindeutige Rechtsgrundlage und Aufgabendefinition geschaffen. Seitdem steht die Fachstelle bzw. -behörde außerhalb des Behördenaufbaus der Naturschutzbehörden in der Verwaltungsebenenorganisation; ihre Hauptaufgabe ist die fachliche Beratung der Naturschutzbehörden.(7)

Durch Erlass des Oberpräsidenten vom 5. November 1945 (8) wurde das Aufgabengebiet der Provinzialstelle um die Landespflege erweitert und die Dienststelle entsprechend in Provinzialstelle für Naturschutz, Landschaftspflege und -gestaltung, im Frühjahr 1946 vereinfachend in Provinzialstelle für Naturschutz und Landschaftspflege umbenannt.(9) Damit trat zu dem passiv-konservierenden Naturschutz mit dem Ziel der schützenden Bewahrung von Naturobjekten und Landschaftsteilen einschließlich Tier- und Pflanzenarten, der bis dahin die Naturschutzarbeit prägte, die aktive Gestaltung und Entwicklung von Landschaften oder Landschaftsteilen zu nachhaltiger Leistungsfähigkeit und ökologischer Zuträglichkeit.

Die Funktion der obersten Naturschutzbehörde ging nach Auflösung der Diensttätigkeit des Reichsforstmeisters für den Bereich der Provinz Hannover Anfang 1946 kurzfristig auf den Oberpräsidenten über,(10) bevor mit der Bildung der Hannoverschen Staatsregierung laut Erlass des Ministerpräsidenten vom 24. August 1946 der Minister für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft (ab 21. Dezember 1946 Kultusministerium) als vorgesetzte Dienststelle bestimmt wurde,(11) dessen Kompetenzen mit der Bildung des Landes Niedersachsen auf das ganze neu gebildete Land ausgedehnt wurden.(12)

Durch Beschluss des Landesministeriums vom 24. Juni 1947 erhielt die Provinzialstelle die Bezeichnung Niedersächsische Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege.(13) Das Reichsnaturschutzgesetz behielt weiterhin Gültigkeit. Die Fortgeltung des Gesetzes als Landesrecht wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 festgestellt.(14) Die Fortentwicklung des Naturschutz- und Landespflegerechts geschieht nicht durch eine direkte Gesetzgebung, sondern durch eine entsprechende Berücksichtigung in Gesetzen von Fachverwaltungen, wie beispielsweise Bundesraumordnungsgesetz, Bundesbaugesetz, Flurbereinigungsgesetz.(15)

Mit Wirkung vom 1. Mai 1958 wurde die Landesstelle dem durch Beschluss des Niedersächsischen Landesministeriums vom 18./25. März 1958 neu errichteten Landesverwaltungsamt eingegliedert.(16) Im Organisationserlass des Ministers des Innern vom 1. Mai 1958 wurde die Landesstelle als Fachdezernat (A 8) dem Leiter des Landesverwaltungsamtes unmittelbar unterstellt.(17) Die Einrichtung als selbständiges Dezernat S 2 - Naturschutz erfolgte 1974. Schon 1970 war die Stelle des Leiters der Staatlich anerkannten Vogelschutzwarte Steinkrug unter gleichzeitiger Erweiterung auf den Tierartenschutz in das Dezernat übernommen worden.(18)

Die Funktion der obersten Naturschutzbehörde ging am 1. August 1974 vom Kultusministerium auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über.(19) Nachdem das Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 20. Dezember 1976 unmittelbar geltende Gesetzesbestimmungen sowie Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung vorgab,(20) trat am 1. Juli 1981 das Niedersächsische Naturschutzgesetz vom 20. März 1981 in Kraft;(21) gleichzeitig wurde das Reichsnaturschutzgesetz aufgehoben. Seit dem Herbst 1990 ist das Umweltministerium Nachfolger des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als oberste Naturschutzbehörde.

Stand: 1992

Das selbständige Dezernat S 2 (Naturschutz) des Landesverwaltungsamtes wurde zum 1. Oktober 1992 dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie zugeordnet.

Stand: Oktober 1995

Anmerkungen:
1) Laut Meyers Enzyklopädisches Lexikon Bd. 14 - Naturschutz (Mannheim 1974) gab die Studie des Botanikers Hugo Conwentz "Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Unterhaltung" (1904) Veranlassung zu dieser Einrichtung. Prof. Dr. Conwentz war auch erster Staatlicher Kommissar für Naturdenkmalpflege bzw. Leiter dieser erst in Danzig, ab 1911 in Berlin befindlichen Institution. Die Grundsätze für die Wirksamkeit der Institution vom 23. Oktober 1906 sind vom Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten festgelegt worden (abgedruckt in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen 1907 Nr. 6, S. 375).
2) Ein genaues Datum konnte nicht ermittelt werden. Während in Ausarbeitungen der Landesstelle das Jahr 1922 angegeben ist (Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 102 - hier ist als Vorläufer der Provinzialstelle der Provinzialkommissar für Naturdenkmalpflege für die Provinz Hannover angegeben, der allerdings anhand der einschlägigen Akten des Hauptstaatsarchivs und der Staatshandbücher nicht nachgewiesen werden konnte), ist sie nach der Aktenlage des Hauptstaatsarchivs 1926 nachzuweisen (Hann. 122 a Nr. 3503), während sie im Handbuch für den Preußischen Staat erstmals Anfang der 30er Jahre unter der Verwaltung des Provinzialverbandes der Provinz Hannover als angegliederte Stelle des Landesmuseums in Hannover aufgeführt ist.

3) Hann. 122 a Nr. 3435.
4) RGBl. I 1935, S. 821 ff.
5) RGBl. I 1935, S. 1275 ff.
6) RGBl. I 1935, S. 826 - Erlass über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Naturschutzes vom 26. Juni 1935.
7) Die Aufgaben der Fachbehörde für Naturschutz sind im Niedersächsischen Naturschutzgesetz weitergehend definiert worden, vgl. hierzu § 57 des Gesetzes. Mit Ausnahme der Landesfachstelle arbeiten die übrigen Fachstellen (Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege) ehrenamtlich (s.a. § 58 NNatSchG); eine Entlastung dieser ehrenamtlichen Kräfte aber auch des Fachdezernats A 8 bzw. S 2 trat nach Einrichtung von Fachdezernaten für Landespflege bei den Bezirksregierungen Ende der 60er Jahre ein (vgl. hierzu auch Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 55).

8) Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 102.
9) Wie Anmerkung 8.
10) Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 54; über die Neugestaltung des Oberpräsidiums und die Aufhebung der Verwaltung des Provinzialverbandes vgl. Vorwort zu Nds. 400.
11) Amtsblatt für Nds. 1946 Nr. 7, S. 57.
12) Amtsblatt für Nds. 1946 Nr. 14, S. 116.
13) Amtsblatt für Nds. 1947 Nr. 15, S. 146.
14) BGBl. I 1959 S. 23, s. a. Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 55.
15) Vgl. hierzu: Kurt-Alexander Gaede, Die Entwicklung der Landespflegeverwaltung in Niedersachsen, in: 30 Jahre Naturschutz und Landschaftspflege in Nieder sachsen, hrsg. vom Minister für Ernährung, Landwirt schaft und Forsten (Hannover 1976).
16) Nds. MBl. 1958 Nr. 16, S. 250.
17) Nds. MBl. 1958 Nr. 21, S. 362.
18) Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 55.
19) Vgl. Anmerkung 16.
20) BGBl. I 1976, S. 3574 ff.
21) Nds. MBl. 1981 Nr. 8, S. 31 ff.

Bestandsgeschichte

Nach einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Hauptstaatsarchiv und dem Dezernat S 2 - Naturschutz des Landesverwaltungsamtes im Spätherbst 1989 wurden Ende November/ Anfang Dezember 1990 die im Keller des Dienstgebäudes in der Scharnhorststraße lagernden Altakten gesichtet und bewertet. Den archivwürdigen Teil dieser Aussonderung umfasst die Acc. 7/90.

Aktenmaterial aus der Zeit vor 1945 zur Provinzialstelle für Naturdenkmalpflege bzw. Provinzialstelle für Naturschutz liegt nicht vor, da sämtliche Akten im Landesmuseum durch Kriegseinwirkung verloren gegangen sind (vgl. Denkschrift vom Dienststellenleiter Diplomgärtner Kragh zur Einweihung der wieder eingerichteten Niedersächsischen Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege 1949 in: Nds. 110 N Acc. 7/90 Nr. 54).

Der Bestandsaufbau erfolgte in Anlehnung an das vorhandene Aktenmaterial, dem Organisationsaufbau des Dezernats A 8 bzw. S 2 sowie dem Aktenplan für die niedersächsische Landesverwaltung (Teil II - Übrige Fachaufgaben, Hauptgruppe 22 - Landespflege), obwohl sich nur wenige Akten aus der Zeit nach der ersten Herausgabe des Aktenplans im vorliegenden Bestand befinden. Trotzdem sind die relevanten Gruppen, Untergruppen und Aktennummern des Aktenplans in die Gliederung (deren Hauptgruppen sich an die wichtigsten Arbeitsbereiche der Fachbehörde anlehnen) aufgenommen, um so weiteres archivwürdiges Schriftgut, das nach Aktenplanschema angelegt ist, problemlos in die Gliederung zu überführen ohne diese aufwendig umzugestalten. Neue Gliederungspunkte sind dementsprechend unproblematisch einzufügen.

Stand: 1992

Eine weitere Abgabe des Nds. Landesamtes für Ökologie - Abt. Naturschutz wurde als Acc. 155/94 in den Bestand eingearbeitet.

Stand: Oktober 1995

Der Bestand umfasst vor allem Akten aus den Bereichen Dienststellenleitung und Grundlagen des Naturschutzes und der Landespflege, Pflanzen- und Tierartenschutz, Flächenschutz, Landschaftsplanung und -gestaltung aus der Zeit des Nieders. Landesverwaltungsamtes. Quellenmaterial vor 1945 zur Provinzialstelle für Naturdenkmalpflege bzw. Provinzialstelle für Naturschutz liegt nicht vor, da die Akten im Landesmuseum durch Kriegseinwirkung verloren gegangen sind.

Stand: Februar 2005

Ergänzt wurde der Archivbestand durch mehrere Anlagen zur Karte der Naturdenkmale, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in Niedersachsen (vg. Acc. 2023/73).

Stand: August 2023

Enthält

Verwaltungsangelegenheiten, u.a. Korrespondenz mit Beauftragten, Maßnahmen zum Pflanzen- und Tierartenschutz, u.a. Korrespondenz, Verteilung von Förderungszuschüssen, Planungen zum Flächenschutz, Landschaftspflegemaßnahmen, u.a. Beratung, Mitwirkung bei Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren

Literatur

30 Jahre Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, hrsg. vom Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Hannover 1976) - eine Art Festschrift zum Ausscheiden des langjährigen Dezernatsleiters Prof. Dr. Ernst Preising.

Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes - Fachbehörde für Naturschutz: - Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, - Beihefte zur Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen (gehen ab Heft 19 in die Schriftenreihe auf), - Informationsdienst Naturschutz - Informationsblatt in unregelmäßiger Folge.

Findmittel

EDV-Findbuch (2023)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Nds. 801 (Niedersächsischen Landesamt für Ökologie)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

3,4

Bearbeiter

Höötmann (1992)

Christian M. Meyer (1995)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

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1

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200

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200-1

Link

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Wangerooge

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1946

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Spiekeroog

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Niedersachsen Teil Norderney

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Baltrum

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