Beratender Presseausschuss
1945-1955
Beratungsgremium für die Landesregierung bei der Erteilung und Entziehung von Lizenzen, der Festlegung der Auflagenhöhe und der Beschaffung und Zuteilung von Druckpapier
Mit der Verordnung Nr. 108 vom 15. Oktober 1947 legte die britische Militärregierung die Entscheidung über die Erteilung von Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften, die sie sich bis dahin vorbehalten hatte, in die Hände deutscher Stellen. Aufgrund dieser Verordnung wurden ein Zonenpresserat mit Sitz in Bielefeld, der sich am 22. Mai 1948 konstituierte, und Beratende Landesausschüsse für das Pressewesen in den vier zur britischen Zone gehörenden Ländern gebildet.
Der Beratende Presseausschuss Niedersachsen wurde durch Beschluss des Kabinetts vom 25. Februar 1948 errichtet und trat am 15. April 1948 erstmals zusammen. Er bildete je einen Unterausschuss für Zeitungen und Zeitschriften. Ihm gehörten je fünf Verleger, Journalisten und Vertreter der Allgemeinheit an, die durch den Ministerpräsidenten ernannt worden waren. Den Vorsitz übernahm der Verleger Hans Eckensberger (Braunschweig). Ein Sekretariat wurde in der Staatskanzlei eingerichtet, da der Ausschuss dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet war.
Aufgabe des Ausschusses war es, die Landesregierung bei der Erteilung und Entziehung von Lizenzen, der Festlegung der Auflagenhöhe und der Beschaffung und Zuteilung von Druckpapier zu beraten. Das geschah in ständigem Kontakt mit dem Zonenpresserat und dem Papierkontor in Bielefeld. Der Ausschuss war zunächst nur bis Ende 1948 berufen worden; er setzte seine Tätigkeit aber noch bis Ende 1949 fort. Einzelne, von der Pressestelle der Landesregierung fortgeführte Schriftwechsel reichen bis in das Jahr 1955.
Stand: 14. Juli 1984
Die beim Presseausschuss entstandenen Akten sind am 6. Juli 1956 von der Staatskanzlei an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgegeben worden (Acc. 42/56). Sie stellen eine wertvolle Quelle für den Wiederbeginn des geistigen und kulturellen Lebens nach dem Zusammenbruch von 1945 dar. Den Lizenzanträgen sind häufig Dokumente zur Person des Antragstellers, wie Pressefragebogen mit Angaben über den beruflichen und politischen Werdegang, Entnazifizierungsbescheide und dergleichen beigefügt. Bei der Auswertung sind die Aspekte des Daten- und Persönlichkeitsschutzes deshalb besonders zu beachten.
Die Lizenzakten (Gruppen 2 bis 4) wurden 1981 zunächst auf Karteikarten erfasst und 1984 überarbeitet. Sie waren in chronologischer Reihenfolge angelegt und durchnumeriert worden. Es erschien sinnvoll, sie nach Sachgruppen zu gliedern. Dabei wurde - mit kleineren Abwandlungen und Ergänzungen - die systematische Gruppierung zugrunde gelegt, die der Zonenpresserat und der Presseausschuss in ihren Rechenschafts- und Arbeitsberichten selbst verwendet haben.
Stand: 14. Juli 1984
v.a. Lizenzanträge und Lizenzerteilungen, auch Schriftwechsel, Unterausschusssitzungen
5,1
Dr. Dieter Brosius (1984)
Niedersachsen
1946
1993
1
200
200-1
Niedersachsen Teil Wangerooge
1946
2000
16
100
Niedersachsen Teil Spiekeroog
1946
2000
15
100
Niedersachsen Teil Norderney
1946
2000
11
100
Niedersachsen Teil Langeoog
1946
2000
13
100
Niedersachsen Teil Juist
1946
2000
10
100
Niedersachsen Teil Borkum
1946
2000
8
100
Niedersachsen Teil Baltrum
1946
2000
12
100
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1872