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NLA HA Nds. 50

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatskanzlei

Laufzeit

1910-2015

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Oberste Landesbehörde zur direkten Unterstützung der Arbeit des niedersächsischen Ministerpräsidenten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Land Preußen war ebenso wie das Deutsche Reich mit der Kapitulation am 7./8. Mai 1945 zusammengebrochen. Seitdem beanspruchten die Alliierten alle Macht für sich. Erst nach und nach wurden Deutsche wieder an der Verwaltung beteiligt. Zum Rückgrat der Landesverwaltung entwickelte sich in der Provinz Hannover das Oberpräsidium. Der Oberpräsident war seit dem 19. September 1945 Hinrich Wilhelm Kopf, SPD (1).

Der Aufbau des Oberpräsidiums wurde im Organisationserlass Nr. 1 vom 20. Dezember 1945 geregelt (2). Demnach gliederte sich das Oberpräsidium von Hannover ab 1. Januar 1946 in sieben Abteilungen, die sowohl den staatlichen wie auch den bis dahin kommunalen Bereich zusammenfassten. Daneben stand als Zentralbüro des Oberpräsidenten die Provinzialkanzlei, die unter Leitung von Regierungsdirektor (ab 23. November 1946: Ministerialdirektor, ab 15. April 1947: Staatssekretär) Richard Skiba (3) stand.

Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 15. Februar 1946 war die Provinzialkanzlei in acht Referate gegliedert. Zuständig war u.a.

- Referat 1 (Zentralreferat A) für die Besprechungen beim Oberpräsidenten, die Vorlagen der Abteilungen für den Oberpräsidenten, die Zusammenarbeit der Abteilungen,
- Referat 2 (Zentralreferat B) für den Verkehr des Oberpräsidenten mit den Dienststellen der Militärregierung und mit gleich- bzw. höherrangigen deutschen Dienststellen der Zone und des übrigen Reichsgebiets (insbesondere Gebietsrat),
- Referat 3 (Organisations- und Haushaltsreferat) für die Organisation des Oberpräsidenten, Geschäftsverteilung, Geschäftsprüfung, Geschäftsvereinfachung, Gesetz- und Verordnungsblatt, Landeshoheit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Bücherei,
- Referat 4 (Personalreferat) für die Personalangelegenheiten des Oberpräsidenten, der allgemeinen Landesverwaltung (soweit die Bearbeitung den früheren Zentralbehörden oblag), von Behörden der Sonderverwaltungen (soweit nicht zu den Abteilungen gehörig), allgemeine Beamtenangelegenheiten,
- Referat 5 (Besoldungsreferat) für die Bezüge des Personals des Oberpräsidenten und des Personals außerhalb des Oberpräsidenten (soweit in die Zuständigkeit des Oberpräsidenten fallend), allgemeine Fragen des Besoldungs-, Lohn- und Versorgungswesens,
- Referat 6 (Justizreferat) für die Justizangelegenheiten der Provinzialkanzlei, Vorlagen der Abteilungen über Angelegenheiten der Rechtssetzung, Dienststrafrecht, Protokollführung,
- Referat 7 (Pressereferat) für den Verkehr mit der Presse,
- Referat 8 (Archivreferat) für die zentralen Angelegenheiten der Staatsarchive.

Am 23. August 1946 erhielt die Provinz Hannover durch Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung des Status eines Landes. An diesem Tage wurde das Oberpräsidium aufgehoben und die Hannoversche Staatsregierung unter dem Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf von der britischen Militärregierung eingesetzt. Neben den sechs Ministerien (des Innern; der Finanzen; für Aufbau, Arbeit und Wohlfahrt; für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft; für Wirtschaft und Verkehr; für Ernährung und Landwirtschaft) stand nun als Zentralbüro des Ministerpräsidenten und des Staatsministeriums die Staatskanzlei, welche die Zuständigkeiten der Provinzialkanzlei übernahm. Sie firmierte unter der Behördenbezeichnung "Der Ministerpräsident - Staatskanzlei" (4).

Seit September 1945 traten der Oberpräsident von Hannover und die Regierungschefs von Oldenburg, Braunschweig und Bremen unter der Bezeichnung "Gebietsrat Niedersachsen" zu periodischen Konferenzen zusammen, um gemeinsam berührende Fragen zu besprechen. Vorsitzender der Gebietsrats war der Oberpräsident von Hannover. Er pflegte auch den Kontakt zum Gebietsbeauftragten (5). Als Geschäftsstelle diente die Gebietskanzlei, die in den Räumen der Provinzialkanzlei bzw. der hannoverschen Staatskanzlei untergebracht war (6). Mit der Führung der Geschäfte der Gebietskanzlei war der Geheime Justizrat Dr. Seelmann-Eggebert beauftragt.

Das Land Niedersachsen wurde de iure am 1. November 1946 durch Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung, de facto am 23. November 1946 mit der Einsetzung der Staatsregierung unter Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf gegründet. Es umfasste die Länder Braunschweig, Oldenburg, Hannover und Schaumburg-Lippe. Die Landtage und Regierungen dieser früheren Länder wurden aufgelöst (7). Das ehemalige Land Hannover ging unter Beibehaltung seiner inneren Gliederung im neuen Land Niedersachsen auf. Die ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig (8) erhielten die Stellung von Regierungsbezirken mit der Bezeichnung Verwaltungsbezirk. Das ehemalige Land Schaumburg-Lippe mit den Landkreisen Bückeburg und Stadthagen wurde in den Regierungsbezirk Hannover überführt; die Schaumburg-Lippische Landesregierung wurde durch eine Abwicklungsstelle aufgelöst (9).

Die neue Staatsregierung umfasste neun Ministerien (des Innern; der Finanzen; für Aufbau und Arbeit; für Soziale Angelegenheiten (am 10. Dezember 1946 umbenannt in Ministerium für Volksgesundheit und Wohlfahrt), für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft; für Wirtschaft; für Verkehr; für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; der Justiz), neben denen die Staatskanzlei als Zentralbüro des Ministerpräsidenten und des Staatsministeriums stand und bis heute steht.

Die persönliche Bezeichnung (grammatisch männliche Form) der niedersächsischen Ministerien wurde durch Beschluss des Landesministeriums vom 4./18. April 1989 mit Wirkung vom 1. Juni 1989 durch eine neutrale Behördenbezeichnung ersetzt. Die Behörde "Der Niedersächsische Ministerpräsident - Staatskanzlei" führt seitdem die Behördenbezeichnung "Niedersächsische Staatskanzlei" (10).

Die Staatskanzlei wird von einem beamteten Staatssekretär (seit dem 15. April 1947) geleitet, der "In Vertretung" (des Ministerpräsidenten) unterzeichnet. Ihm unterstehen - von einigen organisatorischen Variationen abgesehen - die Abteilung 1 (Richtlinien der Politik, Ressortkoordination), der Abteilung 2 (Recht, Verwaltung, Medien) und der Planungsstab (später Abteilung 3).

Direkt dem Ministerpräsidenten zugeordnet ist das persönliche Büro. Es erledigt die anfallenden Tagesgeschäfte, insbesondere die persönliche Post, die Führung des Terminkalenders u.a. Eine Beratertätigkeit ist damit nicht verbunden.

Auch die Presse- und Informationsstelle der Landesregierung nimmt eine gewisse Sonderstellung ein. Nach Paragraph 71 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Niedersächsischen Ministerien - GeschOMin - vom 4. November 1955 (11) ist die bei der Staatskanzlei gebildete Pressestelle die einheitliche Hauptstelle der Landesregierung für den Verkehr mit der Presse. Ihr Schriftgut bildet, soweit es übernommen wurde, im Hauptstaatsarchiv Hannover den Bestand Nds. 52. Im Übrigen sind die Amtlichen Publikationen unter der Signatur AP 50, die Pressespiegel unter der Signatur ZGS 3, die Presseinformationen unter der Signatur ZGS 4 zu finden.

Abteilung 1
Der Ministerpräsident
- ist Mitglied und Vorsitzender des Landesministeriums,
- führt die Geschäfte des Landesministeriums,
- bestimmt die Richtlinien der Politik,
- vertritt das Land nach außen,
- ist Mitglied des Bundesrats und seiner Ausschüsse sowie des Vermittlungsausschusses,
- erledigt sonstige Aufgaben als Regierungschef (12).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht ihm der Apparat der Staatskanzlei zur Verfügung. In der Abteilung 1 werden demgemäß EG-, Bundestags- und Bundesratssachen geprüft und vorbereitet, die Verbindungen zum Bundespräsidenten sowie zu den Spitzen der anderen Bundesländer geknüpft bzw. gehalten. Der Verkehr der Landesregierung mit dem Landtag läuft grundsätzlich über die Staatskanzlei. Mit dem Ziel der Koordination findet eine wechselseitige Unterrichtung zwischen den Ressorts und der Staatskanzlei statt, die die Willensbildung der Landesregierung fördert und die Entscheidungen des Ministerpräsidenten bzw. des Landesministeriums vorbereitet.

Als Vorsitzender des Landesministeriums leitet der Ministerpräsident die Kabinettssitzungen (13). Er lädt zu den Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung ein (14) Sie werden vom Staatssekretär vorbereitet, der sich auf die Vorarbeiten der Abteilung 1 stützt.

Abteilung 2
In der Abteilung 2 sind die sonstigen Aufgaben zusammengefasst, soweit sie nicht von den beiden anderen Abteilungen wahrgenommen werden. Hierzu gehört zunächst der innere Dienst, der vom Hauptbüro verwaltet wird, die staats- und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten ebenso wie Angelegenheiten des Landeswappens, der Flagge und des Siegels.

Der Verkehr der Landesregierung mit dem Landtag erfolgt über die Staatskanzlei (15), die die Anfragen bzw. die Beschlüsse des Landtags an die zuständigen Ressorts weiterleitet.
Nach Artikel 27 Abs. 1 Satz 1 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung übt der Ministerpräsident im Einzelfalle das Begnadigungsrecht aus (16). Die Entscheidung wird in der Abteilung 2 vorbereitet.
Auch die Organisation der öffentlichen Verwaltung, die sich im Anschluss an Paragraph 10 des Gesetzes zur vorläufigen Ordnung der Landesgewalt vom 11. Februar 1947 entwickelte und über die das Landesministerium nach Artikel 29 der Vorläufigen Verfassung beschließt, wird hier vorbereitet.

Über die Sitzungen des Landesministeriums (Kabinett) sowie die Besprechungen der Staatssekretäre fertigt ein Mitarbeiter der Staatskanzlei Niederschriften an. Sie genießen einen besonderen Vertraulichkeitsschutz (17). Im Hauptstaatsarchiv bilden sie den Bestand Nds. 20.

Nach Paragraph 6 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Ordnung der niedersächsischen Landesgewalt und nach Artikel 36 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Staatsministern die Landesgesetze auszufertigen und zu verkünden. Zu diesem Zweck ist gemäß Beschluss des Staatsministeriums vom 4. Februar 1947 (18) die Einführung eines Gesetz- und Verordnungsblatts beschlossen worden, dass laut Ziffer 3 von der Staatskanzlei herausgegeben wird. Nach dem Gesetz über die Verkündung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Verordnungen vom 23. April 1955 werden die Verordnungen der Landesregierung im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (19).

Verordnungen von Stellen, deren Zuständigkeit sich über mehrere Regierungsbezirke erstreckt, werden nach Paragraph 2. Abs. 1 dieses Gesetzes im Ministerialblatt verkündet. Dessen Vorgänger, das Amtsblatt für Niedersachsen (Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Bremen), das zugleich Mitteilungs- und Verordnungsblatt des Oberpräsidenten von Hannover war, war durch Verordnung vom 8. April 1946 eingeführt (20) und mit dem 1. Januar 1951 in Niedersächsisches Ministerialblatt umbenannt worden (21). Es enthält, vorbehaltlich der für die Finanz-, Schul- und Justizverwaltung geltenden besonderen Regelung (22), grundsätzlich alle Runderlasse der Niedersächsischen Staatsregierung und des Landesrechnungshofes.

Die Urschriften der Staatsverträge, der Gesetze, Verordnungen und gedruckten Erlasse werden entsprechend Paragraph 31 der Geschäftsordnung der Niedersächsischen Ministerien - GeschOMin - (Besonderer Teil) sofort nach Vollziehung von der Staatskanzlei an das Hauptstaatsarchiv zur dauernden Verwahrung übergeben. Dort bilden die Staatsverträge den Bestand Nds. 1, die Gesetze den Bestand Nds. 2, die Verordnungen den Bestand Nds. 3 und die Bekanntmachungen den Bestand Nds. 4.

In der Staatskanzlei werden die Personalakten nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch geführt, soweit dem Landesministerium die personalrechtlichen Befugnisse vorbehalten sind. Dies sind insbesondere die Personalien von Ministern und Staatssekretären. Darüber hinaus werden die Personalien vorbereitet, über die das Kabinett entscheidet.

An Persönlichkeiten, die sich durch "außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen" verdient gemacht haben, wird seit 1956 vom Ministerpräsidenten die Landesmedaille verliehen (23). Sie ist die höchste Auszeichnung des Landes (24). Als "Zeichen der Anerkennung für Verdienste um das Land" ist 1961 der Niedersächsische Verdienstorden in drei Stufen gestiftet worden, der ebenfalls vom Ministerpräsidenten verliehen wird (25). Die Verleihung dieser Orden wird von der Staatskanzlei vorbereitet. Bei der Vergabe der anderen Orden wirkt die Staatskanzlei mit (26).

Das Referat für die zentralen Angelegenheiten der staatlichen Archivverwaltung übt die Aufsicht über die sieben niedersächsischen Staatsarchive aus (27), insbesondere im Hinblick auf Personal, Haushalt, rechtliche und andere Grundsatzfragen, Entwicklung und Planung von Archivierungstechniken. Es hält die Verbindung zu den Archivverwaltungen des Bundes und der Länder sowie zu den Vertretern der kommunalen Archive in Niedersachsen. Die Publikationsreihe "Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung" wird von ihr herausgegeben. Entsprechend den Richtlinien vom 20. November 1952 (28) erteilt es die Erlaubnis zur Herstellung von Dienstsiegeln.

Seit dem Sommer 1947 war die niedersächsische Archivverwaltung an der Verwaltung des Zonalen Archivlagers in Goslar beteiligt, ehe das Archivlager am 18. März 1952 von der britischen Besatzungsmacht ganz in die Verwaltung des Landes Niedersachsen übergeben wurde (29). Seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre wurde es allmählich, am 30. April 1979 auch förmlich aufgelöst (30).

Zur korrekten Durchführung der protokollarischen Formen bei Staatsakten und ähnlichen repräsentativen Veranstaltungen, für die Übernahme von Schirmherrschaften u.ä. steht ein eigenes Referat zur Verfügung. Dazu gehört auch die Verwaltung des Hauses der Landesregierung in der Lüerstr. 2 in Hannover (der früheren Dienstwohnung des Oberpräsidenten), das vor allem für Empfänge der Landesregierung genutzt wird.

Bei der Staatskanzlei wird eine Liste der konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Sie werden im Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die Ministerien verkehren mit den deutschen diplomatischen Vertretungen und Konsulaten im Ausland sowie mit den fremden diplomatischen Vertretungen oder mit ausländischen Behörden im Ausland grundsätzlich nur auf dem Wege über die Staatskanzlei, die ihrerseits das Auswärtige Amt einschaltet (31).

Die Fragen des Medienrechts und der Medienpolitik gehören zu den wenigen Sachgebieten, für welche die Staatskanzlei die federführende Zuständigkeit besitzt. Die Staatskanzlei ist die oberste Landesbehörde, welche die Erlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk und Fernsehen entsprechend Paragraph 2-10 des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes vom 23. Mai 1984 erteilt (32).

Im Jahr 2017 wurden in größerem Umfang Akten, die im Zusammenhang mit dem Gnadenrecht des Ministerpräsidenten entstanden sind, übernommen.

Abteilung 3
Nachdem sich seit der Mitte der 1960er Jahre die Notwendigkeit zu stärkerer Planung in mittel- und längerfristigen Zeiträumen herausgestellt hat, wurde durch Kabinettsbeschluss vom September 1970 in der Staatskanzlei ein Planungsstab eingerichtet. Dieser erarbeitete langfristige politische Zielvorstellungen, die - basierend auf dem Landesraumordnungsprogramm - im "Landesentwicklungsprogramm Niedersachsen 1985" (LEP) zusammengefasst wurden (33).

Seit 1977 stellen die Finanzminister und der Planungsstab in der Staatskanzlei gemeinsam eine Mittelfristige Planung auf, die eine integrierte Aufgaben- und Finanzplanung darstellt, sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt und jährlich fortgeschrieben wird. Leiter und Referenten des Planungsstabs in der Staatskanzlei und die Planungsbeauftragten der Ministerien bilden den "Arbeitskreis der Planungsbeauftragten".

Neuerdings ist im Planungsstab ein Referat eingerichtet worden, das der Koordinierung bei der Vorbereitung der geplanten Weltausstellung EXPO 2000 dient.

Nach einem Kabinettsbeschluss vom 8. Juni 1954 ist der Beauftragte für die Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung dem Landesministerium unterstellt. Er ist keinem Ressort eingegliedert und dem Planungsstab nur organisatorisch zugeordnet. Seine Aufgabe ist an das Referat V übergegangen; sie besteht u.a. darin, überholte Verwaltungsvorschriften zu erfassen und für ungültig zu erklären. Erster Beauftragter war Staatssekretär a. D. Dr. Danckwerts. Ähnliche Ziele hat die Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung, die aus Vertretern der Staatskanzlei, des Innen- und des Justizministeriums besteht.

Ehemals zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehörige Dienststellen
Gleichzeitig mit der Einsetzung der Staatsregierung wurde am 23. November 1946 ein Niedersächsischer Staatskommissar für das Flüchtlingswesen bestellt, der dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt wurde (34). Das Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen wurde durch Beschluss des Staatsministeriums vom 11. Juni 1948 aufgehoben (35). Seine Aufgaben gingen an das mit gleichem Beschluss neu errichtet Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten über (36).

Durch Beschluss des Staatsministeriums vom 15. April 1947 wurde anstelle des Reichsprüfungsamtes der Niedersächsische Prüfungsausschuss für den höheren Verwaltungsdienst unter Vorsitz des für Personalien und Beamtenfragen zuständigen Staatssekretärs (somit zunächst des Leiters der Staatskanzlei) gebildet (37). Zur Abnahme der Inspektorenprüfungen in der allgemeinen Landesverwaltung wurde am 16. Januar 1950 ein Prüfungsausschuss gebildet, dessen Geschäftsstelle ebenfalls bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde (38). Später ist die Zuständigkeit zum Innenministerium gewandert.

Durch Beschluss des Staatsministeriums vom 25. Februar 1948 (39) wurde - befristet bis zum Jahresende - im Lande Niedersachsen ein Beratender Ausschuss für das Pressewesen gebildet, der zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehörte und ein Sekretariat bei der Staatskanzlei besaß. Der Ausschuss hatte die Aufgabe, die Landesregierung bei der Erteilung und Entziehung von Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften, bei der Beschaffung und Verteilung von Druckmaterial und in allen sonstigen Presseangelegenheiten zu beraten. Seine Existenz wurde durch Beschluss des Staatsministeriums vom 8. März 1949 auf unbestimmte Zeit verlängert (40). Die Aktenführung reicht bis in das Jahr 1955. Im Jahre 1956 wurden die Akten an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Hier bilden sie den Bestand Nds. 53.

Am 1. September 1954 nahm die Landeszentrale für Heimatdienst ihre Tätigkeit auf (41). Sie war dem Ministerpräsidenten unterstellt und hatte die Aufgabe, den demokratischen Gedanken zu festigen und zu verbreiten und die Bestrebungen zur Wiedervereinigung Deutschlands wie zum europäischen Zusammenschluss zu fördern. Sie wurde am 20. Oktober 1959 in Landeszentrale für politische Bildung umbenannt (42) und am 1. August 1978 in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bundesangelegenheiten überführt (43).

Der Landesbeauftragte für den Umweltschutz wurde durch Beschluss des Landesministeriums vom 23. Januar 1979 eingesetzt (44). Er unterstand dem Ministerpräsidenten unmittelbar und hatte die Aufgabe, den Ministerpräsidenten und die Minister auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu beraten und den Umweltschutz ressortübergreifend zu koordinieren. Am 15. Juli 1986 wurde diese Einrichtung überflüssig durch die Bildung eines Umweltministeriums (45).

In Paragraph 6 des Gesetzes zur vorläufigen Ordnung der Niedersächsischen Landesgewalt vom 11. Februar 1947 (46) und später in Artikel 26 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 (47) wird bestimmt, dass der Ministerpräsident das Land nach außen vertritt. Gemeint ist die staatsrechtliche (nicht die repräsentative oder rechtsgeschäftliche) Vertretung des Landes in den Beziehungen zum Bund, zu den übrigen Ländern und zu anderen Staaten. Dementsprechend wurde eine Geschäftsstelle des Beauftragten des Landes Niedersachsen bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt/Main, später des Landes Niedersachsen beim Bund in Bonn eingerichtet, die unter der Leitung eines Staatssekretärs stand und zunächst zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehörte.

Durch Beschluss des Landesministeriums vom 21. Juli 1964 wurde die Landesvertretung als neue Abteilung in das Ministerium für Bundesangelegenheiten, Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte eingegliedert (48). Die Aktenabgaben der Landesvertretung sind zum Archivbestand Nds. 56 zusammengefasst worden. Die Staatsverträge bilden den Bestand Nds. 1.

Durch die Verordnung des Oberpräsidenten vom 17. August 1946 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit wieder eingeführt und dem Oberpräsidenten die Dienstaufsicht über die Bezirksverwaltungsgerichte übertragen (49). Auch in Paragraph 9 der Verordnung Nr. 165 der britischen Militärregierung vom 13. September 1948 (50) wurde der Ministerpräsident für die Landesverwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht zur übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde bestimmt. Erst durch das Gesetz über die Dienstaufsicht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 23. Februar 1970 ist die oberste Dienstaufsicht über die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf das Justizministerium übergegangen (51).

Seit 1982 hat das Land Niedersachsen eine besondere entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem Sudan aufgenommen, deren Federführung beim Referat E lag. Die Koordination der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Bulgarien, China, Israel, Jugoslawien, der Sowjetunion und Ungarn, war Aufgabe des Referates I. Beide Referate waren dem Planungsstab organisatorisch zugeordnet, ehe mit Beschluss des Landesministeriums vom 21. August/4. September 1990 diese Zuständigkeiten dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten übertragen wurden (52).

Am 3. Oktober 1986 wurde dem Landesministerium unter der Anschrift der Staatskanzlei eine Landesbeauftragte für Frauenfragen eingesetzt, die die Aufgabe hatte, darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Frauen in Staat, Familie, Beruf und Gesellschaft erfüllt wird (53). Sie übernahm damit auch die bis dahin vom Sozialministerium im Referat für Frauenfragen wahrgenommenen Aufgaben. Mit Beschluss des Landesministeriums vom 26. Juni 1990 wurde ein Frauenministerium gebildet, dem die Landesbeauftragte für Frauenfragen mitsamt dem Arbeitsstab unterstellt wurde (54).

Stand: Februar 1988, ergänzt Mai 1991


Bereits drei Jahre nach der Einrichtung der Abteilung 3 (ehemals Planungsstab) wurde diese wieder aufgelöst und ihre Aufgaben der Abteilung 1 zugewiesen, der seitdem neben der Ressortkoordinierung auch die Ressortplanung obliegt. Anlass zur dieser Änderung im Jahre 1994 hatte die Auflösung des Ministeriums für Bundesangelegenheiten gegeben, dessen an die Staatskanzlei übergegangene Aufgaben dort in den neuen Abteilungen 3, Vertretung des Landes beim Bund, und 4, Europaangelegenheiten, Internationale Zusammenarbeit, organisatorisch erfasst wurden. Wenige Jahre später wurde die "Europaabteilung" für kurze Zeit dem Justizministerium angegliedert. Ausschließlich symbolischen Charakter dürfte die jüngste Änderung haben: Die Abteilungen 3 und 4 haben die Nummerierung getauscht.

Nach weiteren Umstrukturierungen ist die Staatskanzlei gemäß dem aktuellen Organisationsplan (Stand: Mai 2015) in fünf Abteilungen gegliedert, die wiederum in 28 Referate unterteilt sind:

- Abteilung 1: Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung und -planung
- Abteilung 2: Recht, Verwaltung, Medien
- Abteilung 3: Europa, Internationale Zusammenarbeit (mit Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union in Brüssel)
- Abteilung 4: Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung
- Abteilung 5: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, Dienststellenleitung

Die Leitung der Abteilungen 1 und 2 obliegt dem Chef der Staatskanzlei direkt, dem ferner auch die beiden Referate 01 (Grundsatzfragen und Koordinierung Migration und Teilhabe) und 02 (Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe) unterstehen, die keiner Abteilung zugeordnet sind. Zwei weitere Staatssekretäre sind verantwortlich für die Abteilungen 3 und 4 (Staatssekretärin für Europa und Regionale Landesentwicklung) bzw. 5 (Bevollmächtigter und Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund).

Stand: Mai 2015

Nach der Landtagswahl 2017 und der Bildung einer Großen Koalition wurde am 22. November 2017 beschlossen, das Ministerium als Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) bis Ende März 2018 neu zu gründen (Nds. MBl. 47/2017, S. 1568). Infolgedessen gab die Staatskanzlei die bisherigen Abteilungen 3-5 an das neue MB ab. Die Staatskanzlei ist nach dem derzeitigen Organisationsplan vom 17. Mai 2018 nunmehr in drei Abteilungen gegliedert:
- Abteilung 1: Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung und -planung
- Abteilung 2: Recht, Verwaltung, Medien; Internationale Zusammenarbeit
- Abteilung 3: Ressortkoordinierung MS; Migration und Teilhabe

Stand: Mai 2018

Anmerkungen

(1) Vgl. Personalakte Nds. 50 Acc. 55/90 Nr. 22 und Nr. 23.
(2) Durch den Organisationserlass Nr. 4 wurde ab 1. Januar 1946 das Oberpräsidium mit der Verwaltung des Provinzialverbandes zusammengelegt (vgl. Nds. 50 Acc. 96/88 Nr. 114/2).
(3) Skiba (CDU) war Staatssekretär bis Mitte 1959. Die Provinzialkanzlei/Staatskanzlei war in der Hohenzollernstr. 47 untergebracht. Seit 1969 ist die Staatskanzlei in der Planckstr. 2 ansässig.
(4) Vgl. Amtsblatt für Niedersachsen (AfN), 1946, S. 57.
(5) Vgl. Regional Commissioner (Land Commissioner), Military Government Land Niedersachsen, Hannover.
(6) Vgl. AfN, 1946, S. 5.
(7) Vgl. AfN, 1946, S. 116.

(8) Zur Geschichte der Länder vgl. C. Haase, Hrsg., Niedersachsen, Territorien - Verwaltungseinheiten - geschichtliche Landschaften, 1971 (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 31) darin: D. Brosius, Das Land Schaumburg-Lippe, S. 85-93, J. König, Der Verwaltungsbezirk Braunschweig und seine Geschichte, S. 94-117, C. Haase, Der Verwaltungsbezirk Oldenburg. Abriss seiner Geschichte, S. 155-178; vgl. ferner A. Eckhardt, Oldenburg und die Gründung des Landes Niedersachsen in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 55, 1983, S. 15-70.
(9) Vgl. F. Ohm, R. Sachse, Verwaltungshandbuch für Niedersachsen, 1949, S. 75. Seit April 1946 nahm der Oberpräsident von Hannover im Lande Schaumburg-Lippe Verwaltungsfunktionen wahr, die bis dahin der Oberpräsident der Provinz Westfalen in Münster und die Lippische Regierung in Detmold ausgeübt hatten.
(10) Vgl. Nds. MBl. S. 530.
(11) Vgl. Nds. MBl. S. 922; zuletzt geändert durch Beschluss des Landesministeriums vom 4./18.4.1989 in: Nds. MBl. S. 530.
(12) Vgl. Nds. 50 Acc. 32/68 Nr. 114.
(13) Vgl. Paragraph 3 der Geschäftsordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 29.11.1951 in: Nds. MBl. S. 485.
(14) Vgl. Paragraph 18 der GeschO der Niedersächsischen Landesregierung.
(15) Vgl. Paragraphen 2 ff. der GeschOMin - Besonderer Teil.
(16) Vgl. entsprechend Erlass vom 2.9.1952 in: Nds. MBl. S. 482.

(17) Vgl. Paragraph 24 der GeschO der Niedersächsischen Landesregierung. Mitteilungen über den Inhalt der Niederschriften sind ohne besondere Ermächtigung des Ministerpräsidenten unzulässig (Paragraph 20).
(18) Nds. GVBl. S. 2.
(19) Nds. GVBl. S. 175.
(20) AfN, S. 1.
(21) Nds. MBL. S. 2; neu gefasst am 3.1.1956: Nds. MBL. S. 2, am 14.6.1965: Nds. MBl. S. 614.
(22) Der Kultusminister veröffentlicht seine Erlasse im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen (SVBl.), der Justizminister in der Niedersächsischen Rechtspflege (Nds. RPfl.), der Finanzminister im Bundesteuerblatt, Teil II.
(23) Stiftungserlass vom 20.11.1956: Nds. MBl. S. 986.
(24) Ergänzungsbeschluss vom 22.8.1961: Nds. MBl. S. 903.
(25) Beschluss des Landesministeriums vom 27.3.1961: Nds. MBl. S. 902.
(26) Die 1985 gestiftete Medaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten wird durch den Ministerpräsidenten über den Sozialminister (Nds. MBL. S. 196), die im gleichen Jahr gestiftete Niedersächsische Sportmedaille über den Kultusminister (Nds. MBl. S. 202), die seit 1953 verliehene Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr über den Innenminister (Nds. MBl. S. 166) verliehen. Die Vergabe von Orden des Bundes wird durch das Bundespräsidialamt unter Beteiligung der Staatskanzlei vorbereitet.
(27) Das Hauptstaatsarchiv in Hannover, die Staatsarchive in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel. Vgl. R. Griesser, Artikel "Niedersachsen" in: Aufbau und Organisation des staatlichen Archivwesens der Länder in: Der Archivar 13, 1960, Sp. 248-255; C. Staatsarchive und ihre Aufgaben (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung, Sonderheft 1), 2. Auflage 1978; H. Höing, Artikel "Niedersachsen" in: Das Archivwesen in der Bundesrepublik Deutschland in: Der Archivar 37, 1984, Sp. 359-364.

(28) Nds. MBl. S. 591; siehe auch Abschnitt II der Richtlinien vom 25.8.1954 in Nds. MBl. S. 382.
(29) Das Staatliche Archivlager in Goslar (seit 1953 in Göttingen) enthielt vor allem die im Salzbergwerk Grasleben bei Helmstedt ausgelagerten, 1945 von den Brieten beschlagnahmten Archivalien das Staatsarchivs in Königsberg und des Stadtarchivs Reval (vgl. K. Forstreuther, Das Preußische Staatsarchiv in Königsberg. Ein geschichtlicher Rückblick mit einer Übersicht über die Bestände, Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 3, 1965).
(30) vgl. Notiz in : Der Archivar 32, 1979, Sp. 280. Die Königsberger Bestände gingen an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Das Revaler Stadtarchiv ging über das Bundesarchiv (wo Filme vorhanden sind) zurück nach Reval.
(31) Paragraph 70 GeschOMin.
(32) Nds. GVBl. S. 147.
(33) H. Korte/B. Rebe, Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, 2. neu bearbeitete Auflage 1986, S. 250; ein von Ministerpräsident Kubel bearbeitetes Exemplar befindet sich in dessen Nachlass (VVP 28). Vgl. ferner: Landesbericht Niedersachsen in: Koordination und integrierte Planung in den Staatskanzleien, Vorträge und Diskussionsbeiträge der verwaltungstechnischen Arbeitstagung 1975 der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, hrsg. Von K. König, 1976 (Schriftenreiche der Hochschule Speyer 60), S. 319-341.
(34) AfN S. 116.
(35) AfN S. 184.
(36) vgl. Archivbestand Nds. 380.
(37) AfN S. 104.
(38) AfN S. 52.
(39) AfN S. 66.
(40) AfN S. 90.

(41) Nds. MBl. S. 285 und S. 410; vgl. auch H Loebel, Die niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung in: NArchNds 32, 1983, S. 186-188.
(42) Nds. MBl. 789.
(43) Nds. MBl. S. 1541; vgl. Archivbestand Nds. 380.
(44) Nds. MBl. S. 235; vgl. auch G. Redecker, Der Landesbeauftragte für den Umweltschutz, eine Institution in Bewährung in: NArchNds. 32, 1983, S. 431-433.
(45) Nds. MBl. S. 715.
(46) Nds. GVBl. S. 1.
(47) Nds. GVBl. S. 103.
(48) Nds. MBl. S. 658; vgl. auch Archivbestand Nds. 380. Der Verkehr der Ministerien mit der Landesvertretung und mit den Bundesministerien ist in den Paragraphen 68-69 GeschOMin. geregelt.
(49) AfN S. 59, Paragraph 5 Abs. 2.
(50) AfN S. 283.
(51) Nds. GVBl. S. 35; vgl. Archivbestände Nds. 730 (Oberverwaltungsgericht), Nds. 731 Hannover (Verwaltungsgericht Hannover), Nds. 732 Hildesheim (Verwaltungsgericht Hannover, Kammern Hildesheim), Nds. 732 Lüneburg (Verwaltungsgericht Stade, Kammern Lüneburg).
(52) Nds. MBl. S. 987.
(53) Nds. MBl. S. 1006.
(54) Nds. MBl. S. 730.

Liste der Staatssekretäre:
1946-1959 Richard Skiba (Personalakte: vgl. Nds. 50 Acc. 55/90 Nr. 35-40)
1959-1964 Dr. Curt Miehe (Personalakte: vgl. Nds. 50 Acc. 55/90 Nr. 10-12)
1964-1970 Werner Groß
1970-1974 Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz (Vgl. Nachlass unter VVP 15)
1974-1976 Hans Meier
1976-1983 Robert Mohrhoff
1983-1990 Josef Meyer
1990-1991 Reinhard Scheibe
1991-1994 Dr. Wolf Weber
1994-1996 Willi Waike (Staatsminister)
1996-1998 Dr. Frank-Walter Steinmeier
1999-2003 Peter-Jürgen Schneider
2003-2006 Dr. Gabriele Wurzel
2006-2010 Dr. Lothar Hagebölling
2010-2013 Dr. Christine Hawighorst
seit 2013 Dr. Jörg Mielke

Bestandsgeschichte

Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Akten wurden anfangs im Wesentlichen in vier Akzessionen an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben. Bei der Übernahme ist seinerzeit auf jegliche Kassation verzichtet worden. Einziger Findbehelf blieben zunächst die Übergabelisten.

In den Jahren 1985 und 1986 wurden die Akten von Dr. Brosius verzeichnet und zu einem Bestand mit systematischer Gliederung formiert. Die auf den Akten befindlichen Akten- bzw. Registraturzeichen (D 1 ff.) konnten bei der Erstellung eines Gliederungsschema keine Orientierungshilfe bieten, da sie auf einer mehr oder weniger willkürlichen Aneinanderreihung einzelner Sachbereiche beruhen. Zugrunde gelegt wurde vielmehr der 1980 in der Staatskanzlei eingeführte, auch jetzt noch angewendete Aktenplan, der nach dem Prinzip der Dezimalklassifikation eine differenzierte Unterteilung der verschiedenen Materien ermöglicht. Er ist so breit angelegt, dass auch neue Aufgabenbereiche mit ihrem Aktennachlass darin ohne weiteres Aufnahme finden können.

In fast allen Gruppen finden sich Aktenbände mit allgemeinen Schriftwechseln mit den jeweiligen Ministerien. In solchen Bänden, die nicht den Charakter von Sachakten, sondern von Serienakten haben, sind meist eine Fülle einzelner Vorgänge abgeheftet, die inhaltlich nicht aufeinander bezogen sind; Wichtiges steht neben Unwichtigem. Eine Erschließung des Inhalts war nicht möglich. In vielen Fällen bieten jedoch die vorgehefteten, durch die Registratur der Staatskanzlei angefertigten Inhaltsverzeichnisse eine Hilfe.

Noch in den Bestand aufgenommen wurden die später abgegebenen Ausschussprotokolle und Drucksachen des Bundestags und des Bundesrats. Für den Bundestag bedarf es neben dem Parlamentsarchiv und dem Bundesarchiv keiner weiteren Dokumentation auf Länderebene; das einschlägige Material wurde daher kassiert. Die Protokolle der Ausschüsse des Bundesrats werden im Bestand Nds. 56 (Vertretung des Landes beim Bund) verwahrt; entsprechende Akten der Staatskanzlei wurden dorthin überführt oder bei Vorliegen von Doppelüberlieferung ebenfalls kassiert.

Zwei aus den letzten beiden Kriegsjahren stammende Aktenbände wurden zum Bestand Hann. 122a (Oberpräsident) gelegt.

Stand: Februar 1988

Ende 1989 und Anfang 1990 wurden Personalakten von Mitgliedern der Landesregierung übernommen.

Stand: April 1990

Aus der unter der Signatur A 1 im Zwischenarchiv des Hauptstaatsarchivs in Hannover vereinnahmten, an mehreren Terminen erfolgten Abgabe der Staatskanzlei wählte der seinerzeit zuständige Referent, Archivdirektor Dr. Dieter Brosius, die archivwürdigen Teile aus, soweit sie vor 1970 abgeschlossen waren und nicht zu den großen Serien gehörten. Die Staatskanzlei erteilte nach Vorlage eines von Dr. Brosius erstellten Verzeichnisses ihre Zustimmung zur Überführung dieser Akten ins Endarchiv.

Stand: Mai 1991

Im Rahmen der Neuaufstellung der Nds-Bestände im Magazin Pattensen wurden die älteren Akzessionen des Bestandes der Staatskanzlei bis einschließlich Acc. 3/75 zu einer einzigen Akzession zusammengefasst und fortlaufend neu durchnummeriert. Auf diese Weise konnten die z. T. sehr komplizierten Signaturen erheblich vereinfacht werden. Bei diesen Gelegenheiten wurden auch die alten Registratursignaturen nachgetragen und die Bandzählung überprüft.

Da im bisherigen AIDA-Programm zur Aktenverzeichnung die Länge des Eingabefeldes für die alte Archivsignatur begrenzt ist, wurden die römischen Zahlen teilweise in arabische Zahlen umgewandelt; diese Fälle wurden eine ein vorangestellten "r" kenntlich gemacht (Beispiel: Nds. 50 Acc. 32/65 Nr. 27 r 38 statt Nds. 50 Acc. 32/65 Nr. 27 XXXVIII).

Stand: März 1994

Die als Acc. 48/95 verzeichneten Akten stammen aus dem Zwischenarchivbestand der Staatskanzlei A 2, der sich aus mehreren Ablieferungen aus dem Jahre 1988 zusammensetzt, und gehören durchweg der älteren Registraturschicht an (Aktenplan von ca. 1947 bis 1970, Aktenzeichen D 1 ff.).

Die Akzession Acc. 135/96 enthält ausschließlich Akten der Archivverwaltung aus dem Zeitraum 1945 bis 1978. Da die zur ersten Registraturschicht gehörenden Altakten dieses Referats schon in den 1970er Jahren vollständig auf dem Dezimalaktenplan der Staatskanzlei vom 23. Dezember 1970 umgestellte worden sind, tauchen hier nur die Aktenzeichen dieser zweiten Registraturschicht auf.

Stand: Juli 1997

Seit 1997 sind zu den bisher übernommenen Akzessionen 39 weitere hinzugekommen. Der Bestand umfasst damit gegenwärtig 49 Ablieferungen.

Stand: Dezember 2015

Enthält

Dienststellenverwaltung, staats- und verfassungsrechtliche Angelegenheiten des Ministerpräsidenten und der Minister, Archivangelegenheiten, Rundfunk und Fernsehen, Gnadensachen, Orden, Titel und Ehrenzeichen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Haushalt und Steuern, Städtebau und Wohnungswesen, Gewerbeaufsicht, Gesundheit, Schulangelegenheiten, Verkehr, Wirtschaftsangelegenheiten, Landwirtschaft, Forsten, Rechtspflege, Flüchtlingsangelegenheiten u.a.

Findmittel

EDV-Findbuch (2024)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Nds. 1-4 (Staatsverträge, Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen)
Nds. 20 (Landesministerium)
Nds. 52 (Pressestelle der niedersächsischen Landesregierung)
Nds. 53 (Beratender Presseausschuss)
Nds. 58 (Nds. Landeszentrale für politische Bildung)

Die Aufteilung von Archivalien aus der Landesvertretung des Landes Niedersachsen beim Bund auf die Bestände Nds. 56 (bis 1964), Nds. 380 (Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten) bzw. Nds. 50 (Staatskanzlei) ist bislang nicht konsequent umgesetzt: teils sind sie in Nds. 56 zu finden, obwohl die Landesvertretung in das MB bzw. später in die StK eingegliedert wurde. Europaangelegenheiten finden sich auch im Bestand Nds. 700 (Justizministerium).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

253,6

Bearbeiter

Dr. Dieter Brosius (1988)

Dr. Hubert Höing (1990/1991)

Dr. Heiko Leerhoff (1994/1997)

Dr. Christian Helbich (2015, 2018)

Hildegard Krösche (2021)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Die Gnadensachen (Einzelfälle) sind auch bei abgelaufenen Sperrfristen nicht im Internet recherchierbar - das Archiv gibt dazu auf schriftliche Anfrage Auskunft.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1993

Zeit bis

2000

Objekt_ID

5

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

Objekt_ID

1

Ebenen_ID

200

Geo_ID

200-1

Link

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

12

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

8

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

10

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

13

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

11

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100

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Bezeichnung

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

15

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

16

Ebenen_ID

100