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NLA HA Nds. 3

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Verordnungsoriginale

Laufzeit

1947-2017

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Für das Land Niedersachsen erlassene Verordnungen

Geschichte des Bestandsbildners

Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)

Bestandsgeschichte

Die Verordnungssammlung Nds. 3 wurde - ursprünglich als Nds. Des A III bezeichnet - eingerichtet, nachdem 1952 vom Niedersächsischen Ministerium des Innern einige Verordnungsurschriften bzw. -entwürfe an das Staatsarchiv abgegeben worden waren. Auch in den folgenden Jahren gelangten nach längerer Pause einige Verordnungen an das Staatsarchiv, jeweils vom Ministerium des Innern und offenbar unter rein zufälligen Gesichtspunkten. So enthielt die Verordnungssammlung zunächst für die Jahre

1950: 1 Verordnung,
1951: 9 Verordnungen,
1955: 3 Verordnungen,
1956: 3 Verordnungen.

Mit dem Jahr 1957 trat insofern eine Änderung ein, als ab dem 1. April 1957 alle niedersächsischen Verordnungen vollzählig an das Staatsarchiv, und zwar durch die Staatskanzlei gelangten.

Stand: 1. April 1968

Mit der Bewertung von Ablieferungen aus der Staatskanzlei im Zwischenarchiv sind 2014 weitere Verordnungsoriginale, die bislang im Bestand gefehlt hatten, hinzugekommen: Acc. 2014/511 Nr. 1-156. Für fehlende Stücke aus den Anfangsjahren des Landes Niedersachsen ist auch der Zugang Nds. 50 Acc. 2014/008 zu überprüfen.

Die Bekanntmachungen über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens von Staatsverträgen sind im Bestand Nds. 1 bei den entsprechenden Abkommen zu finden. Zuständigkeitvereinbarungen bei Gesetzen oder Gerichtsentscheidungen werden im Allgemeinen direkt zu den betreffenden Gesetzen im Bestand Nds. 2 oder zu der jeweiligen Verordnung gelegt und dort im Enthält-Vermerk nachgewiesen. Die Verordnungen sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Stand: 2018

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

5,7

Bearbeiter

Wolfgang Haase (1968)

Hildegard Krösche (2018)

Benutzung

Da die Verordnungen im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, entfällt die sonst vorgesehene Sperrfrist von 30 Jahren; die Benutzung im Original ist normalerweise nicht erforderlich, sondern kann durch Einsichtnahme in das genannte Veröffentlichungsblatt erfolgen.

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1993

Zeit bis

2000

Objekt_ID

5

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen

Zeit von

1946

Zeit bis

1993

Objekt_ID

1

Ebenen_ID

200

Geo_ID

200-1

Link

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

12

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

8

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

10

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

13

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

11

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

15

Ebenen_ID

100

Georeferenzierung

Bezeichnung

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von

1946

Zeit bis

2000

Objekt_ID

16

Ebenen_ID

100