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NLA HA Hann. 86 Hameln

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Strafanstalt Hameln

Laufzeit

1801-2001

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das hannoversche Strafgesetz vom 8. August 1840 forderte zur Vollziehung schwerer Freiheitsstrafen dreierlei Anstalten, nämlich Kettenstrafanstalten, Zuchthäuser und kriminelle Arbeitshäuser. Die bis dahin bestehenden Karrenanstalten in Hameln, Harburg, Lüneburg, Stade und Nienburg sowie die Zuchthäuser in Celle, Emden, Osnabrück und Peine wurden entsprechend dem Gesetz umgewandelt. Zu Kettenstrafanstalten wurden Lüneburg, Harburg und Stade bestimmt, zu Zuchthäusern Celle und Emden, zu Strafarbeitshäusern Hameln, Osnabrück und Peine; Nienburg wurde seit 1822 nicht mehr benutzt.

Die Einweisung in eine der Anstalten richtete sich nach Verbrechen und zuerkanntem Strafmaß. So befanden sich in den Kettenstrafanstalten die schwersten Verbrecher des Königreichs Hannover, die zu einer Strafe von sechs und mehr Jahren verurteilt wurden. In Zuchthäuser kamen diejenigen, die ausdrücklich zur Zuchthausstrafe verurteilt waren oder solche, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in eine Kettenstrafanstalt versetzt werden konnten. Strafarbeitshäuser nahmen Personen auf, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weniger oder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu zehn Jahren verurteilt waren. Daneben bestand noch das polizeiliche Werkhaus in Moringen (früher Zuchthaus), in dem ausschließlich Polizeigefangene untergebracht waren.

Die Strafanstalten im Königreich Hannover standen vor Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1850 unter der Oberaufsicht des Innenministeriums, die gemäß Bekanntmachung vom 4. Oktober 1852 auf das Justizministerium überging. Die Aufsicht in der Mittelinstanz wurde erst 1859 den Landdrosteien entzogen und er Kronoberanwaltschaft am Oberappellationsgericht in Celle übertragen. Nach der Eingliederung Hannovers in den preußischen Staat wurden die Strafanstalten am 30. Dezember 1867 erneut dem Innenministerium unterstellt, die unmittelbare Aufsicht hatte das Oberpräsidium wahrzunehmen.

1917 ging die Gefängnisaufsicht erneut und endgültig auf das Justizministerium über, das 1922 die Strafanstaltsverwaltung neu ordnete. Danach wurden bei den Oberlandesgerichten Justizvollzugsämter eingerichtet, so auch in Celle, die an Stelle der Generalstaatsanwaltschaft für die Gefängnisaufsicht zuständig waren, eine Regelung, die allgemein wieder rückgängig gemacht wurde.

Die Strafanstalt Hameln geht auf das 1619 gegründete Stockhaus zurück. 1698 wurde ein sog. kleines Stockhaus errichtet, aber wegen Platzmangels bereits 1713 durch einen größeren Neubau nach Plänen des Kriegsbaumeisters Obristleutnant Welligen an der Fischerpforte ersetzt. 1825 erfolgte ein weiterer Neubau für ca. 350 Gefangene auf Betreiben des damaligen Bürgermeisters und Gefängnisreformers Domeier am rechten Weserufer oberhalb der Weserbrücke. Ende des 19. Jahrhunderts konnte die Strafanstalt – mittlerweile in ein Bezirksgefängnis für die Provinzen Westfalen und Hannover umgewandelt – nach mehreren Ergänzungsbauten 550 Gefangene aufnehmen.

Ursprünglich wurde in Hameln die schwerste Form der Freiheitsstrafe verbüßt, die sog. Festungsgefangenschaft. Die Sträflinge wurden vorwiegend unter strenger Bewachung und in Ketten gelegt zur Instandhaltung der Festungswerke eingesetzt, teilweise aber auch zu Straßenreinigungsarbeiten herangezogen. Durch das hannoversche Strafgesetz änderte sich jedoch der Charakter der Strafanstalt, da nunmehr nur noch Gefangene wegen leichterer Vergehen hier ihre Strafe verbüßten. Auf Betreiben des Anstaltsdirektors Domeier wurden eigene Werkstätten eingerichtet, in denen die Sträflinge produktiv beschäftigt wurden. Die Erträge dienten zur Bestreitung der Unkosten der Betriebe. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden Gefangene sogar in Firmen außerhalb der Anstalt eingesetzt, so bei den Fabrikanten Siemsen und Bluhm.

Stand: Dezember 1976

Bestandsgeschichte

Der vorliegende Archivbestand enthält ausschließlich Material aus dem 19. Jahrhundert. Die Ordnung spiegelt nicht das Behördenschema wieder, sondern wurde an Hand der vorhandenen Akten hergestellt, richtet sich aber weitestgehend nach dem bei der Strafanstalt Celle verwandten Schema. Wann die Akten ins Staatsarchiv nach Hannover gelangten, konnte in der durch Kriegseinwirkung 1943 dezimierten Dienstregistratur nicht mehr festgestellt werden.

In den Archivbestand Hann. 86 Hameln sind bislang folgende Ablieferungen eingegangen:
Nr. 1-97 (u.a. Verwaltungsorganisation, Geschäftsberichte, Strafvollzug, Gefangenenlisten)
Acc. 143/90 (Gefangenenpersonalakten, Gefangenenkarteikarten)
Acc. 136/96 (u.a. Verwaltungsorganisation, Strafvollzug, Gefangenenbücher, Personalakten der Bediensteten)
Acc. 2000/148 (Krankenversorgung, Personalakten der Bediensteten)
Acc. 2001/169 (Gefangenentransporte 1945; Umlagerung aus dem Bestand "Kleine Erwerbungen")
Acc. 2007/034 (u.a. Gefangenenpersonalakten)
Acc. 2007/053 (u.a. Gefangenenpersonalakten)
Acc. 2016/13 (Personalakten der Bediensteten)
Acc. 2018/138 (Personalakten der Bediensteten)
Acc. 2019/137 (Krankenblätter der Gefangenen)

Stand: Dezember 2020

Enthält

Verwaltung, Personalia, Gefangenenbücher, Gefangenenpersonalakten, Krankenblätter, Gefangenenkarteikarten, Varia

Literatur

Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930

A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.

K. Maier, Das Gebäude des Karrengefängnisses in Hameln 1827 – 1841, in: Nieders. Denkmalpflege, Bd. 8, 1976, S. 133-158

H. Spanuth, Geschichte der Stadt Hameln, Hameln 1963

Martin Schürrer, 1.5 Gefangenenpersonalakten, in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hgg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), Hannover 2023, S. 41–47

Findmittel

EDV-Findbuch (2020)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Hannoversches Justizministerium (Hann. 26a)

Kronoberanwaltschaft in Celle, Abteilung für Strafanstalten (Hann. 122)

Oberpräsident Hannover (Hann. 122a)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

75,2

Bearbeiter

Dr. Christoph Gieschen (1976)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.