Drucken

NLA HA Hann. 86 Celle

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Strafanstalt Celle

Laufzeit

1710-1965

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das hannoversche Strafgesetz vom 8. August 1840 forderte zur Vollziehung schwerer Freiheitsstrafen dreierlei Anstalten, nämlich Kettenstrafanstalten, Zuchthäuser und kriminelle Arbeitshäuser. Die bis dahin bestehenden Karrenanstalten in Hameln, Harburg, Lüneburg, Stade und Nienburg sowie die Zuchthäuser in Celle, Emden, Osnabrück und Peine wurden entsprechend dem Gesetz umgewandelt. Zu Kettenstrafanstalten wurden Lüneburg, Harburg und Stade bestimmt, zu Zuchthäusern Celle und Emden, zu Strafarbeitshäusern Hameln, Osnabrück und Peine; Nienburg wurde seit 1822 nicht mehr benutzt.

Die Einweisung in eine der Anstalten richtete sich nach Verbrechen und zuerkanntem Strafmaß. So befanden sich in den Kettenstrafanstalten die schwersten Verbrecher des Königreichs Hannover, die zu einer Strafe von sechs und mehr Jahren verurteilt wurden. In Zuchthäuser kamen diejenigen, die ausdrücklich zur Zuchthausstrafe verurteilt waren oder solche, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in eine Kettenstrafanstalt versetzt werden konnten. Strafarbeitshäuser nahmen Personen auf, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weniger oder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu zehn Jahren verurteilt waren. Daneben bestand noch das polizeiliche Werkhaus in Moringen (früher Zuchthaus), in dem ausschließlich Polizeigefangene untergebracht waren.

Die Strafanstalten im Königreich Hannover standen vor Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1850 unter der Oberaufsicht des Innenministeriums, die gemäß Bekanntmachung vom 4. Oktober 1852 auf das Justizministerium überging. Die Aufsicht in der Mittelinstanz wurde erst 1859 den Landdrosteien entzogen und der Kronoberanwaltschaft am Oberappellationsgericht in Celle übertragen. Nach der Eingliederung Hannovers in den preußischen Staat wurden die Strafanstalten am 30. Dezember 1867 erneut dem Innenministerium unterstellt, die unmittelbare Aufsicht hatte das Oberpräsidium wahrzunehmen.

1917 ging die Gefängnisaufsicht erneut und endgültig auf das Justizministerium über, das 1922 die Strafanstaltsverwaltung neu ordnete. Danach wurden bei den Oberlandesgerichten Justizvollzugsämter eingerichtet, so auch in Celle, die an Stelle der Generalstaatsanwaltschaft für die Gefängnisaufsicht zuständig waren, eine Regelung, die allgemein wieder rückgängig gemacht wurde.

Das Zucht- und Irrenhaus zu Celle wurde in den Jahren 1710 bis 1729 erbaut und 1732 seiner Bestimmung übergeben. Die Gründung vollzogen die Landschaften Calenberg, Grubenhagen, Lüneburg und Hoya; es war die erste Einrichtung dieser Art im Königreich Hannover. Anfänglich diente die Anstalt vorzugweise der Aufnahme tollwütiger Irrer, die hier erstmals eine menschliche wenn auch zuchthausähnliche Behandlung erfuhren.

Mit der Gründung der provinzialständischen Heil- und Pflegeanstalt in Hildesheim im Jahre 1827 gab das Celler Irrenhaus ein Großteil der Insassen nach dort ab, die letzten 1833. Das nun noch bestehende Zuchthaus nahm jetzt hauptsächlich Frauen auf, Männer nur dann, wenn sie zu schwach waren, um im Kalkberg in Lüneburg oder in Hameln zu arbeiten; allmählich wandelte sich jedoch das Haus nur zur Aufnahme männlicher Personen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Anstalt ständig durch An- und Umbauten erweitert, so dass sie Anfang des 20. Jahrhunderts 650 Gefangenen (Mitte des 19. Jahrhunderts 450) Platz bot. Ursprünglich wurden die Sträflinge mit Flachs-, Hede- und Wollspinnarbeiten beschäftigt, nach und nach erfolgte jedoch die Einrichtung verschiedener Werkstätten und Fabrikationszweige.

Anstaltsleiter:
1928 – 1934: Fritz Kleist
1934 – 1939: Otto Marloh
1939 – 1941: Fritz Lewark
1941 – ????: Gustav Flöther

Stand: Januar 1977

Bestandsgeschichte

Der vorliegende Archivbestand enthält außer Baurechnungen kein Material aus der frühen Zeit des Zuchthauses; der Schwerpunkt der Akten liegt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wann die Akten ins Staatsarchiv nach Hannover gelangten, konnte in der durch Kriegseinwirkung 1943 dezimierten Dienstregistratur nicht mehr festgestellt werden.

Hinweise zur Acc. 142/90:
Die Abgabe besteht sowohl aus Gefangenenpersonalakten als auch aus Gefangenenkarteikarten. Bei den Gefangenenkarteikarten der Jahrgänge 1933 bis 1945 können fehlende Nummern auftreten, hiervon ist besonders der Jahrgang 1943 mit den fehlenden laufenden Nummern 410/43 bis 604/43 betroffen. Diese Gefangenenkarteikarten sind bereits bei der Übernahme im Jahre 1990 als fehlend vermerkt worden.

In den Archivbestand Hann. 86 Celle sind bislang folgende Ablieferungen eingegangen:
Nr. 1-218 (u.a. Haushaltsangelegenheiten, Unterhaltungskosten, Zuchthausbau, Strafvollzug, Gefangenenlisten)
Acc. 142/90 (Gefangenenpersonalakten, Gefangenenkarteikarten)
Acc. 157/97 (u.a. Gefangenenpersonalakten)
Acc. 2003/166 (Gefangenenbücher)
Acc. 2005/035 (Gefangenenkarteikarten)
Acc. 2013/104 (u.a. Verwaltungsorganisation, Strafvollzug, allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten der Bediensteten, Außenarbeitsstelle der Strafanstalt Celle im Müggenburger Moor)

Stand: Juli 2013

Enthält

Verwaltungsorganisation, Strafvollzug, Zuchthausbau, Personalia, Gefangenenbücher, Gefangenenpersonalakten, Gefangenenkarteikarten

Literatur

C. Cassel, Geschichte der Stadt Celle, Celle 1930

A. Ludolph, Das Werk- und Zuchthaus und die Kettenstrafanstalt zu Lüneburg, ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung des Strafvollzuges, Göttingen 1930

A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.

Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930

Schäfer-Richter, Uta, Hinter Schloss und Riegel. An der Wiege zur Freiheitsstrafe - Das „Zucht- und Tollhaus“ zu Celle in seinen Gründungsjahren (1706-1732), Göttingen 2018

Berger, Michael B., In einem Schloss hinter Gittern in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 20.10.2018

Martin Schürrer, 1.5 Gefangenenpersonalakten, in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hgg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Hannover 2023 (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), S. 41–47

Findmittel

EDV-Findbuch 2013

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Gerichtsgefängis Celle (Hann. 86a Celle)

Hannoversches Justizministerium (Hann. 26a)

Kronoberanwaltschaft in Celle, Abteilung für Strafanstalten (Hann. 122)

Oberpräsident Hannover (Hann. 122a)

siehe auch Hann. 74 Ebstorf Nr. 66

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

90,6

Bearbeiter

Dr. Christoph Gieschen (1977)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.