Amtsgericht Duderstadt (ab 1879)
1849-1956
Verwaltung, Strafprozesse, Ablösungsrezesse, Gebäudesteuerrollenanhänge, Grundbuchsachen, Erbenzinsverzeichnisse, Flurbuchanhänge, Handels-, Vereinsregister, Testamente, Todeserklärungen, Notariatssachen, freiwillige Gerichtsbarkeit, Erbhöferollen, Gefängniswesen u.a.
Im Zuge der Reichsjustizreform wurde das Amtsgericht Duderstadt dem Sprengel des Landgerichts Göttingen zugewiesen (Preuß. Gesetzsammlung 1878, S. 280). Als sein Zuständigkeitsbereich wurden zunächst die Stadt Duderstadt und aus dem Amt Gieboldehausen die Gemeinden Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Esplingerode, Fuhrbach, Gerblingerode, Hilkerode, Immingerode, Langenhagen, Mingerode, Nesselröden, Obernfeld, Seulingen, Tiftlingerode, Werxhausen und Westerode bestimmt (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 506). Das zum 1. Oktober 1932 aufgehobene Amtsgericht Gieboldehausen (Preuß. Gesetzsammlung 1932, S. 253) vergrößerte später den Sprengel des Amtsgerichts Duderstadt (ebd., S. 301).
In diesem Bestand ist die Überlieferung des Amtsgerichts Duderstadt mit derjenigen des 1932 aufgehobenen Amtsgerichts Gieboldehausen vereint. Die Gliederung weist daher ausdrücklich auf solche Aktengruppen, die lediglich Unterlagen des einen oder anderen Amtsgerichts aus der Zeit vor deren Zusammenlegung enthalten. Die übernommenen Registraturteile sind reichhaltiger als gewöhnlich, doch fehlen manche Gruppen völlig, wie z.B. die Hypothekenunterlagen. Die unzulänglichen Ablieferungsverzeichnisse hat Frau Czech 1978 überarbeitete und neu geschrieben.
Hannover, im Juni 1979
gez. Dr. Manfred Hamann
Der Bestand Hann. 172 Duderstadt schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Duderstadt vor der Reichsjustizreform 1879 (Hann. 72 Duderstadt) an. Bei der Abgrenzung zu den Beständen Hann. 72 Duderstadt und Nds. 725 Duderstadt (Amtsgericht Duderstadt nach 1945) sind Überschneidungen nicht zu vermeiden, so dass in entsprechenden Fällen auch die Findmittel zu diesen Beständen heranzuziehen sind.
Die für die Hann. 172-Bestände einheitliche Gliederung nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedliche Provenienz der Akten und Amtsbücher - soweit nicht schon die Titelaufnahme auf die Entstehung im Amtsgericht Gieboldehausen hinweist, ist dies - soweit möglich - unter "Vorprovenienz" nachgewiesen.
Hannover, im April 2005
In den Bestand Hann. 172 Duderstadt sind bislang folgende Ablieferungen des Amtsgerichts Duderstadt eingegangen:
Acc. 67/59
Acc. 40/60
Acc. 72/60
Acc. 100/82
Acc. 97/87
Acc. 2002/191
Acc. 2012/086
Acc. 2014/088
Hannover, im Juli 2014
EDV-Findbuch 2012
12,0 lfdm
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im NLA Standort Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Abgeschlossen: Nein. Der Bestand kann noch Zuwachs erfahren.
verzeichnet
Amtsgericht Duderstadt
1859
1932
9
350
350-9
Amtsgericht Duderstadt
1932
1974
8
1150
1150-8
Amtsgericht Gieboldehausen
1859
1932
10
350
350-10
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1787