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NLA HA Hann. 144

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Wissenschaftliches Prüfungsamt Göttingen

Laufzeit

1889-1949

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Prüfungsakten der Examenskandidaten für das Lehramt an höheren Schulen
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 10,8 lfdm

Der Bestand kann wegen Pilzbefall nur eingeschränkt eingesehen werden.

Bestandsgeschichte

Am 18.03.1985 übernahm das Hauptstaatsarchiv Hannover vom wissenschaftlichen Prüfungsamt in Göttingen 20 Fach Prüfungsakten der Jahrgänge 1891-1946 unter dem GZ 440/85. Eine weitere Ablieferung von 36 Fach der Jahrgänge 1907-1946 erfolgte am 4. August 1986 unter dem GZ 802/86 und wurde nachträglich in das Findbuch eingearbeitet!

Es handelt sich hierbei um Akten von wissenschaftlichen Prüfungen sowie Ergänzungs- und Erweiterungsprüfungen der Examenskandidaten für das Lehramt an höheren Schulen. Die einzelnen Akten umfassen unterschiedliches Material. Ein Teil enthält den gesamten Prüfungsvorgang von der Meldung des Examenskandidaten zur Prüfung über den Lebenslauf, die schriftliche Hausarbeit, die Protokolle der mündlichen Prüfungen bis zum Examenszeugnis. Von einer weit größeren Anzahl der Prüfungsakten sind nur die Protokolle der mündlichen Prüfungen und das Examenszeugnis erhalten. Aus letzterem geht die Examensbeurteilung der einzelnen Prüfungsfächer, die Gesamtbeurteilung und das Thema der schriftlichen Hausarbeit hervor.

Als Kriterien für den Aufbau des Findbuches wurden der Jahrgang der abgelegten Prüfungen und der Name des Prüfungskandidaten gewählt. Der Index erfasst zusätzlich die einzelnen Examensfächer.

Die wissenschaftliche Prüfungskommission in Göttingen wurde auf Grund der Verordnung vom 22. April 1831 eingerichtet und trat am 1. Juli 1831 ihre Arbeit an. Laut der "Instruction für die wissenschaftliche Prüfungskommission in Göttingen" vom 6. Juni 1831 (Hann. 113 KI, Nr. 554, S. 123-126) bestand ihre Aufgabe in der Abnahme der allgemeinen Prüfung für das höhere Schulfach, der Oberlehrerprüfung sowie der Wiederholungsprüfung der Lehrer, die nach Meinung der oberen Schulbehörde nicht mehr in ihren Leistungen den Anforderungen des höheren Schuldienstes entsprachen. Sie war für die Erteilung der Themen der schriftlichen Hausarbeiten der

Examenskandidaten, deren Durchsicht und Beurteilung, die Durchführung der mündlichen Prüfungen sowie die Ausfertigung der Zeugnisse zuständig.

Die Kommission setzte sich aus vier Mitgliedern zusammen, die vom Kabinettsministerium für zwei Jahre gewählt wurden ("Verordnung über die Prüfung der Schulamtskandidaten sowie der Lehrer des höheren Schulfachs und über die Errichtung einer wissenschaftlichen Prüfungskommission zu Göttingen" vom 22. April 1831 in Hann. 113 KI, Nr. 554, S. 64-66). Obgleich eines der Mitglieder die Aufgabe der Geschäftsführung übernahm, herrschte Gleichberechtigung innerhalb der Kommission. Dies ändert sich mit der Bekanntmachung der "Instruktion für die wissenschaftliche Prüfungskommission in Göttingen" vom 14. Februar 1853 (Hann. 113 KI, Nr. 555, S. 43-52). Die Praxis der letzten Jahre hatte ergeben, dass durch den Schwerpunkt einiger Fächer eine unterschiedlich häufige Verteilung der Prüfungen auf die Vertreter einzelner Fächer innerhalb der Kommission stattfand. Die Kommission wurde in außerordentliche und ordentliche Mitglieder aufgeteilt, wobei zu der letzten Gruppe die Vertreter der Fächer klassische Philologie, Geschichte, Geographie, deutsche Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften und der philosophisch-pädagogischen Fächer zählten. Aus ihrer Mitte wurde auch der jeweilige Vorsitzende durch das Königliche Ministerium gewählt.

In der Verordnung vom 28. Juli 1917 (Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jg. 1917, S. 647) wurde die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Prüfungsamts erneut festgelegt. Als Mitglieder ernannte der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten in Preußen für eine auf ein Jahr verkürzte Amtszeit Hochschullehrer und Lehrkräfte des höheren Schulwesens, wobei das Amt des Vorsitzenden immer einem Schulmann übertragen wurde. Aus den Mitgliedern des Prüfungsamtes, die an den

einzelnen Prüfungen der Examenskandidaten beteiligt waren, konstituierten sich die Prüfungsausschüsse. 1939 wurde die Amtszeit des Prüfungsamtes wieder auf drei Jahre verlängert, die Wahl der Mitglieder übernahm der Leiter der Kulturabteilung (Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in Preußen vom 4. September 1939 in: Nds. 110, Acc. 86/82, Nr. 1227; Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Jg. 1939, S. 485 im Anschluss an die Erlasse vom 18.06.1935 und 07.06.1937, ebda. S. 289, S. 304).

Die am 22.05.1950 für Niedersachsen erlassene Ordnung der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen brachte zumindest für den Aufbau und die Aufgaben des Prüfungsamtes keine Veränderungen mit sich; es unterstand von nun an dem Kultusministerium.


Hannover, Juli 1987
gez. B. Bartosch


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im August

2012

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Göttingen, Stadt [Wohnplatz]

Zeit von

1

Zeit bis

1

Objekt_ID

677

Ebenen_ID

1

Geo_ID

1-677

Link

Göttingen, Stadt [Wohnplatz]