Unterrichtskanzlei
1814-1938
Die bremische Schullandschaft war weitgehend geprägt durch Schulen in nichtstaatlicher Hand, d. h. sie waren entweder private Unternehmungen oder sie standen unter kirchlicher Obhut.
Die Oberaufsicht über die niederen Schulen übernahm der Senat mit der Verordnung vom 15. März 1801. Mit der Ratsverordnung vom 12. Dezember 1814 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, nach der die Privatschulen unter Aufsicht des Scholarchats gestellt wurden. Auch wurde die Eröffnung von Privatschulen an Bedingungen geknüpft.
Das Wort "Scholarch" geht zurück auf das griechische Wort "scholarches", welches mit "Schulvorsteher" zu übersetzen ist. Es ist eine ältere Bezeichnung für die Personen, die mit der Schulaufsicht betraut waren, besonders für geistliche Schulaufseher. Das Scholarchat ist die Körperschaft oder Behörde, der die Aufsicht über die Schulen oblag. Der Begriff hat sich am längsten in den Hansestädten, z. B. in Bremen, Hamburg oder Rostock erhalten.
Der Bremer Senat entschied auch über Eingaben das Schulwesen betreffend und die Kon-zessionierung von Privatschulen. Eine zweckmäßige Kontrolle und Aufsicht, insbesondere des niederen Schulwesens fand bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts nicht statt.
Unter Bürgermeister Georg von Gröning (1745-1825), der seit 1814 oberster Scholarch war, wurde 1819 eine Schulreform in Bremen eingeleitet. Deutlich wurde die Notwendigkeit einer staatlichen Aufsicht, dem wurde u. a. dadurch Rechnung getragen, das 1820 das Scholarchat als Oberbehörde gebildet wurde. Im Staatskalender von 1820 an ist das "obrigkeitliche Scholarchat" mit den Senatoren Arnold Diedrich Tidemann, Heinrich Gröning, Johann Smidt, Gottlieb Friedrich Carl Horn und Johann Daniel Noltenius verzeichnet.
Das Scholarchat erhielt mit dem Senatsbeschluss vom 3. Juli 1822 die Aufsicht über das gesamte öffentliche Schulwesen, jedoch ohne die Kirchspielschulen. Dieses war ein Schritt, um die im Bericht der Deputation getroffenen Vorschläge zur Verbesserung des Schulwesens umzusetzen. Das Scholarchat hatte die Beaufsichtigung und Leitung des Schulwesens der Stadt Bremen inne, im übrigen Staatsgebiet war dies bis 1876 der Senatskommission für die kirchlichen Angelegenheiten übertragen. In den Jahren 1822 und 1823 wurde die "Schulpflege" als Unterbehörde des Scholarchats zur ständigen Aufsicht der mittleren und niederen Schulen unter Ausnahme der Kirchspielschulen eingerichtet.
Neben einer Inspektion der niederen Schulen musste noch ein weiteres Problem behoben werden: der regelmäßige Schulbesuch. Nachdem mehrere Anläufe unternommen wurden, um in Bremen die allgemeine Schulpflicht einzuführen , kam es 1844 endlich per strafbewährtem Gesetz zur Einführung der allgemeinen Schulpflicht in Bremen.
Bis 1848 bestanden drei Schulbehörden: das Scholarchat, die Kirchengemeinden und die Inspektion der Kirchen und Schulen auf dem Lande. Es waren drei unabhängig von einander bestehende Behörden, jede mit eigenem Wirkungskreis. Gemeinsame Gesetze oder Anord-nungen, die das gesamte Schulwesen betrafen, waren fast nicht vorhanden.
Das Scholarchat war die zuständige Behörde für das Seminar, die Hauptschulen, die Frei-schulen und die Privatschulen und bestand aus neun Mitgliedern des Senats, davon waren sieben Juristen und zwei Kaufleute.
Der Oberinspektion der Kirchen und Schulen auf dem Land (Kommission des Senats für kirchliche Angelegenheiten) oblag die Oberaufsicht über die kirchlichen Schulen, die Schulen in Vegesack und Bremerhaven und die des Landgebiets. Sie bestand aus zwei Senatsmitgliedern. Zusätzlich gab es die pfarramtliche Ortsschulinspektion, die die unmittelbare Schulaufsicht ausführte.
Die Kirchengemeinden hatten das Schulwesen in den Kirchspielen zu beaufsichtigen. Wichtige Angelegenheiten und Veränderungen in der Organisation der Schulen wurde auf Gemeindeversammlungen entschieden. Die spezielle Beaufsichtigung der Schulen oblag dem jeweiligen Kirchenvorstand bzw. den Predigern.
Am 2. Mai 1849 wurde durch Beschluss der Bürgerschaft, gemäß dem Gesetz die Deputationen betreffend, die Schuldeputation eingesetzt. Die Deputation bestand aus fünf Mitgliedern des Senats und aus zehn Mitgliedern der Bürgerschaft, denen drei Lehrer beigeordnet waren. Das Oberaufsichtsrecht verblieb jedoch beim Senat. Die Schuldeputation hatte folgende Aufgaben:
o Ausführung aller das Schulwesen betreffenden Gesetze und Verordnungen,
o Beaufsichtigung sämtlicher Schulanstalten,
o Abhaltung der erforderlichen Lehrerprüfungen,
o Genehmigung von Schulbüchern und Lehrplänen,
o Verbesserungen im Schulwesen zu beraten und zu beantragen,
o regelmäßige Berichterstattung über die weitere Organisation des Schulwesens
Mit der Bremischen Staatsverfassung vom 21.2.1854 war die Schuldeputation nur noch eine rein verwaltende und gutachtlich berichtende Deputation, ihre 1849 erhaltene souveräne Stellung verlor sie damit. Das Scholarchat wurde wieder zur zentralen Schulbehörde erhoben, zu deren Aufgaben die stadtbremische Schulverwaltung und Schulaufsicht gehörte. Dem Scholarchat oblag die Inspektion der Schulen, die Überwachung der Einhaltung der Lehrpläne, die Genehmigung und die Vorbereitung der Anstellung der Lehrer und dergleichen. Die Schuldeputation hatte die Verwaltung der Budgets und Fonds der verschiedenen Schulanstalten, die Vorbereitung aller das Schulwesen betreffenden Vorlagen an die Bürgerschaft, die Begutachtung der Organisation der staatlichen Schulen sowie die Anstellung von Lehrern zu übernehmen.
Das Schulwesen der Hafenstädte und des Landgebiets stand unter der Verwaltung der Kommission des Senats für die kirchlichen Angelegenheiten. In den Städten hatten die Gemeindeausschüsse und im Landgebiet die Geistlichen sowie die Landherren das nächste Aufsichtsrecht über die Schulen. Zur unteren Inspektion der Schulen auf dem Land gehörte die Feststellung der Lehr- und Lektionspläne und deren Überwachung, die Prüfung der Pflichterfüllung und des Lebenswandels des Lehrers. Im erforderlichen Fall war Meldung an die Schulbehörde zu machen.
Ab 1874 erfolgten Verhandlungen der Schuldeputation mit den Kirchengemeinden über die Übernahme der Schulen durch den Staat. 1876 wurden die Beaufsichtigung und die Leitung des Schulwesens, welche früher für die Stadt Bremen dem Scholarchat, für das übrige Staatsgebiet der Senatskommission für die kirchlichen Angelegenheiten oblagen, ganz dem Scholarchat übertragen, die seitdem als staatliche Oberschulbehörde fungierte. Damit hatte das Scholarchat die Oberaufsicht über das gesamte Schulwesen, einschließlich der Landschulen und der Schulen in den Hafenstädten. Ab 1885 führte das Scholarchat die neue Bezeichnung: Senatskommission für das Unterrichtswesen.
Mit zunehmender Industrialisierung hatte Bremen auch einen enormen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Zudem wuchsen die Ansprüche an den Bau und die Unterhaltung von Schulen, so dass immer weniger Schulen sich als private Unternehmungen halten konnten. Zum Ende der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden eine Vielzahl staatlicher Schulen eingerichtet. Mit der Ausdehnung des bremischen Schulwesens wurde die Notwendigkeit von fachlich ausgewiesenem hauptamtlichen Verwaltungspersonal deutlich. Nach verschiedenen Verhandlungen und Gutachten seit 1876 kam es 1893 endlich zur Einsetzung eines Schulrats (Prof. Dr. Constantin Carl Heinrich Ferdinand Bulle, ehemaliger Direktor des Gymnasiums) für die höheren Schulen und eines Schulinspektors (Johann August Köppe) für die Volksschulen.
Dr. Theodor Spitta, seit 1911 im Senat und ab 1905 in der Bürgerschaft war in der Zeit der Weimarer Republik von 1920-1933 Leiter der Unterrichtsverwaltung. Die oberste Instanz für das gesamte Unterrichtswesen war der Bremer Senat. Die Senatskommission für das Unter-richtswesen setzte sich neben Bürgermeister Dr. Spitta aus den Senatoren Hobelmann und Henrici und den Schulaufsichtsbeamten, d.h. ein Landesschulrat, drei Oberschulräte, zwei Schulräte zusammen. Ihr oblagen die allgemeine Schulverwaltung und die Staatsaufsicht gegenüber den kommunalen Schulverwaltungen.
Die Organisation der Schulverwaltungsbehörde sah kurz gefasst 1926 in Bremen folgender-maßen aus: Als staatliche Schulbehörde fungierte die Senatskommission für das Unterrichtswesen.
Der Schuldeputation gehörten vom Senat Bürgermeister Dr. Spitta und Senator Hobelmann an, dem Senat beigeordnet war der Landesschulrat Prof. Dr. Bohm, der durch die drei Oberschulräte (Dr. Karl Schmidt, Conrad Bode und Dr. Karl Kurz) vertreten wurde. Aus der Bürgerschaft gehörten 12 Mitglieder der Schuldeputation an. Beratend standen der Deputation die drei Oberschulräte und die zwei Schulräte zur Seite. Die Schuldeputation war zu diesem Zeitpunkt kommunaler verwaltender Ausschuss für die Angelegenheiten des höheren und des Volksschulwesens in der Stadt Bremen. Die Schuldeputation verwaltete das allgemeine Schulwesen der Stadt Bremen und, mit Ausnahme der Gemeinde Strom, ab 1928 auch des Landgebiets. Die Gemeinde Strom behielt auch nach 1928 noch ihren eigenen Schulvorstand.
Die Schulen des Landgebiets standen bis dahin unter Aufsicht der Behörde für das Land-schulwesen. Letztere setzte sich zusammen aus einem Senatsvertreter, vier Vertretern der Bürgerschaft, vier Vertretern vom Kreisausschuss des Landgebiets und vier Vertretern, die von der Landschullehrerkonferenz gewählt wurden sowie zwei Schulaufsichtsbeamten.
In den Hafenstädten Bremerhaven und Vegesack wurden in dieser Zeit die kommunalen Schulangelegenheiten von je einem städtischen Schulausschuss wahrgenommen, der sich in Bremerhaven aus dem Oberbürgermeister, zwei Magistratsmitgliedern, sechs Stadtverordneten als beschließenden und den Schulleitern als beratenden Mitgliedern und in Vegesack aus dem Bürgermeister, zwei Magistratsmitgliedern, fünf Stadtverordneten als beschließenden und den Schulleitern und zwei Lehrkräften als beratenden Mitgliedern zusammensetzte.
Am 11. März 1933 übertrug der Reichskommissar und spätere (ab 18.3.) Bürgermeister Dr. Richard Markert dem Studienrat Dr. Richard von Hoff (1880-1945) die Leitung des senatorischen Ressorts für Schulwesen, Bildungsangelegenheiten und kirchliche Angelegenheiten, ihm wurde Studienrat Dr. Adolf Seidler zugeteilt. Am 18. März konstituierte sich der neue Senat, Dr. Richard von Hoff wurde zum Schulsenator und ab 25. September zum Senator für das Bildungswesen ernannt, ihm unterstand die Behörde für Kunst, Wissenschaft und kirchli-che Angelegenheiten. Somit war ab Oktober 1933 der Senator für das Bildungswesen die oberste Instanz der Schulverwaltung.
Zur Behördengeschichte des Senators für das Bildungswesen ab 1945 sei auf das Findbuchvorwort zu 4,111/1 und 2 sowie 5 - 8 verwiesen.
Brigitta Nimz, Dezember 2010
Registraturverhältnisse
Grundsätzlich sei an dieser Stelle zur Aktenführung in der bremischen Verwaltung auf den Aufsatz von Peter Fricke zur Aktenführung in bremischen Registraturen vor der Büroreform verwiesen.
Bis 1888 war die Aktenführung in der persönlichen Handhabung der einzelnen Senatsmitglieder, die Registrierung und Verwahrung der Akten geschah in den Wohnungen der Senatsmitglieder. 1888 wurde mit dem: "Regulativ, betreffend die Registratur der Unterrichtskanzlei" vom 8. Mai des Jahres und der "Ordnung der Registratur der Senatskommission für das Unterrichtswesen" die Unterrichtskanzlei eingerichtet. Im Staatshandbuch wird sie von 1889 bis 1942 geführt. Die Unterrichtskanzlei führte die Kanzlei- und Registraturgeschäfte für die Unterrichtskommission des Senats und für die Schuldeputation. Nach der "Ordnung der Registratur der Senatskommission für das Unterrichtswesen" hatte die Aktenordnung folgende Hauptgruppen:
o A. Allgemeine Leitung des Unterrichtswesens
o B. Das Schulwesen in der Stadt Bremen
o C. Das Schulwesen des Landgebiets
o D. Das Schulwesen der Hafenstädte
o E. Lehrerprüfungen
o F. Stadtbibliothek
Im gleichen Jahr wurde auch die Dienstanweisung für den Kanzlisten der Unterrichtskanzlei (1888) erlassen. Er hatte folgende Aufgaben:
o Kanzlei- und Registraturgeschäfte für die Unterrichtskommission des Senats und für die Schuldeputation
o daneben aber auch: Erhebung und Verrechnung der Schulgelder der gewerblichen Schulen und des Technikums
o schriftliche Ausfertigung und Akten der Senatskommission für die kirchlichen Angelegenheiten, der Deputation für die Stadtbibliothek und der Behörde für das Technikum
Mit der Ausweitung und weiteren Differenzierung des bremischen Schulwesens erfolgte auch die zunehmende Professionalisierung in der Unterrichtskanzlei. Das bedeutete, dass nach und nach weitere Fachkräfte zur Bewältigung der vielfältigen Arbeitsanforderungen eingestellt wurden und Stellenaufwertungen vorgenommen wurden. 1895 erfolgte die Umwandlung der Stelle eines Kanzlisten in die eines Rendanten (Schreiber, Rechnungsführer). 1906 wurde dann die Stelle des Rendanten in die eines Bürovorstehers umgewandelt.
Die Kanzlei befand sich zunächst in der Catharinenstraße Nr. 7, ab 1892 in der Martinistraße Nr. 41, und ab 1897 im Lindenhof Nr. 9?, dort befanden sich auch die Geschäftszimmer des Schulrats und des Schulinspektors. 1916 kam es zu einer Prüfung des Geschäftsganges der Unterrichtsverwaltung durch die Deputation zur Vereinfachung des Geschäftsganges der Behörden. Diese gab Empfehlungen zur Organisation des Kanzleibetriebs, der Registratur, der Buchhaltung und bezüglich der allgemeinen Unterrichtsverwaltung, u.a. Überprüfung der Notwendigkeit der Lehrmittelfreiheit und Empfehlung der Aufhebung der Behörde für das Technikum und die Unterstellung der technischen Staatslehranstalten unter die Schuldeputation sowie bezüglich der Verwaltungsausschüsse der Schuldeputation. Ab 1921 war die Unterrichtskanzlei in der Georgstraße 5 untergebracht. Sie war mittlerweile mit einem Verwaltungsoberinspektor, 5 Verwaltungsobersekretären, 7 Verwaltungssekretären, 2 Verwaltungsassistenten sowie 6 weiteren Beamten und Gehilfen besetzt.
Aufgrund der erst allmählichen Entwicklung der Kommissionen und Deputationen zu Fachbehörden mit eigenen Registraturen finden sich auch Schulbetreffe in der Senatsregistratur unter 3-S.4. - Schulsachen und in 3/3 - Senatsprotokolle und Senatsvorlagen. Nach 1888, als die Unterrichtskommission mit der Unterrichtskanzlei eine eigene Registratur erhielt, wurden die meisten Akten aus der Senatsregistratur mit Schulbetreffen an die Unterrichtskanzlei abgegeben, das zeigt sich an den bei 3-S.4.a. angebrachten Vermerken. Bei der Senatsregistratur sammelte sich nur das Schriftgut über grundsätzliche Fragen:
1. Finanzieller Art
a. Errichtung von Lehranstalten, Schulneubauten (Bausachen), Ankäufe von Gebäuden
b. Errichtung von Lehrerstellen
c. Bewilligung von lebenslänglichen Jahrgeldern
2. Verknüpfung von bremischen Schulsachen mit außerbremischen Angelegenheiten
3. Ernennung von Schulvorstehern u.a. Lehrpersonal sowie Pensionierungen
4. Schulrechtliche Angelegenheiten: Schulgesetze, Schulordnungen, Anerkennungen von Reifezeugnissen
5. Eingaben und Gesuche verschiedener Bürger (insbesondere Pensionsgesuche)
Im Bestand 3/3 finden sich die Senatsprotokolle und Senatsvorlagen betreffend das Unterrichtswesen, z. B. Berichterstattung, Antragstellung und Ermächtigungen an die Unterrichtskanzlei. Fast alle Angelegenheiten der Unterrichtskommission wurden vor dem Plenum des Senats verhandelt und entschieden.
Mit dem Stichjahr 1928 wurden die bis dahin angelegten Akten geschlossen. Die Ablieferung an das Staatsarchiv umfasst Unterlagen bis zum Stichjahr 1928, einzelne Akten gehen bis in die dreißiger Jahre, spätestens 1938. Es ist nicht anzunehmen, dass fünf Jahre später, mit Einrichtung des senatorischen Ressorts für Schulwesen, Bildungsangelegenheiten und kirchliche Angelegenheiten (Senator für das Bildungswesen) erneut ein Registraturschnitt durchgeführt worden ist. Wahrscheinlich werden die zwischen 1928 und 1933 angelegten Akten durch die neue Behörde wenigstens zum Teil weitergeführt worden sein. Allerdings ist der Aktenbestand der Schulbehörde bis auf die Personalakten durch einen Bombentreffer während der Luftangriffe 1944 vernichtet worden, so dass der überwiegende Teil der Überlieferung von 1929 bis 1944 vernichtet wurde.
Übernahme und Bearbeitung des Bestandes
Die Ablieferung erfolgte vor 1973. Während der Bearbeitung erfolgte eine Bestandsbereinigung mit: dem Bestand Volksschullehrerseminar (4,38) und der Klassifikationsgruppe IV Sonderakten, Regierung Stade (6,27/1).
Zu 4,36 gehören folgende Akten betr. das Volksschullehrerseminar: I.B.VII.1-17. Ab Akte Nr. I.B.VII.18 bis zur Akte Nr. I.B.VII.21.h. handelt es sich um Archivalien des Seminars und wurden dort eingearbeitet. Darunter befinden sich folgende Ausnahmen, die nicht zum Bestand Volksschullehrerseminar gehören:
- I.B.VII.20.c. Jahresberichte über das Gymnasium 1858-1879, 1893-1907 eingearbeitet in: 4,39/1-A.20
- I.B.VII.20 und I.C.XVI.32 Schule zu Strom
- I.B.VII.20.z. Kartei, es handelt sich um die Kartei zu dem alten Registraturplan der Unterrichtsverwaltung, wurde mit diesem vereinigt und an den Schluss des Bestandes gestellt
- I.B.VII. Nr. 20 aa und bb Schriftwechsel über Ausleihe, Überführung in die Dienstregistratur
Zu 6,27/1 gelangte die ehemalige Gruppe 4,36-IV Sonderakten, Regierung Stade mit Akten zu folgenden Schulen:
- Arbergen, Aumund, Blumenthal, Bockhorn, Burgdamm, Farge, Friedrichsrode, Grohn, Hammersbeck, Hemelingen, Lesum, Lobbendorf, St. Magnus, Mahndorf, Rekum, Neuenkirchen, Schönebeck, Rönnebeck.
Die Sachgruppe 4,36-I.G. "unbezeichnete Akten" wurde aufgelöst und nach Registraturplan neu klassifiziert bzw. den alten Aktenzeichen zugeordnet.
Der Bestand erhielt eine durchlaufende Nummerierung der Akten, die alten Signaturen wurden vermerkt. Die aufwändige Signierung vorher setzte sich wie folgt zusammen: Aktenbetreffseinheiten mit Groß- und Kleinbuchstaben, arabischen und römischen Ziffern, Vorgänge durch Quadrangulierung bezeichnet, Reihenfolge: Römische Ziffer, Großbuchstabe, römische Ziffer, arabische Ziffer, Kleinbuchstabe. Später wurde der Versuch einer neuen Ordnungssystematik nach einem alphabetischen Stichwortregister mit entsprechenden mnemotechnischen Aktenzeichen unternommen: Römische Ziffer, Großbuchstabe, arabische Ziffer. Der alte Registraturplan liegt nur unvollständig vor, auch ein altes Sachregister bzw. Stichwortregister ist nur unvollständig vorhanden.
Der Beginn der Verzeichnungsarbeiten erfolgte Anfang der 1990er Jahre durch Frau Dr. Ha-ckel-Stehr (bis Nr. 355), im Anschluss daran verzeichnete Frau Alpert 1994-1995 die Klassifikationsgruppe "II Schuldeputation" ab Nr. 356. Seit 2007 wird die Verzeichnung ab Nr. 620 in der Klassifikationsgruppe "III Volksschulen" durch Frau Dr. Nimz fortgeführt. Die Unterschiede in der Verzeichnungspraxis sind dieser wechselnden Bearbeitung und den unter-schiedlichen technischen Voraussetzungen geschuldet.
Organisation der Schulverwaltung - Verfügungen - Lehrer - Schüler - Schulzeitregelung - Unterrichtsgestaltung - Unterrichtsfächer - Lehrmittel - Schulgebäude - Inventare - Statistik - Jahresberichte - Schulwesen in der Stadt Bremen, im Landgebiet, in Vegesack und Bremerhaven - Schularten - Privatschulen, insbesondere Mädchenschulen - Konfessionelle Schulen - Lehrerbildungsanstalten
Bippen, Wilhelm von: Geschichte der Stadt Bremen, Bremen [u.a.] : Müller. Bd. 1. 1892 - Bd. 3. 1904.
"Buchenau, Franz: Die freie Hansestadt Bremen : eine Heimatkunde, Hrsg. von Diedrich Steilen unter Mitarb. von Georg Bessell [u.a.]. - 4., erw. Aufl. - Bremen : Geist, 1934
Wulff, Hinrich: Geschichte und Gesicht der bremischen Lehrerschaft : Gestalten und Generationen aus hundert Jahren (1848 - 1948] ; ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Volksschule, Bremen : Krohn. 1. [Weg und Wandel] - 1950, 2. [Auftrag und Anspruch] - 1950
Wulff, Hinrich: Die bremische Schule 1933 - 1945 : ein geschichtlicher Bericht, Bremen : Krohn, 1951
Kosack, Hermann: Entstehung und Entwicklung der bremischen Schulen bis 1945, Bremen, [ca. 1966]. -Ms.
Burger, Jürgen: Lesen, Schreiben, Rechnen : zur Geschichte des Elementarunterrichts in Bremen ; erschienen anläßlich der Ausstellung des Projekts "Schulgeschichtliche Samm-lung" beim Senator für Bildung, Wissenschaft und Kunst, Bremen : Schulgeschichtliche Sammlung, 1985.
Wissmann, Sylvelin: Es war eben unsere Schulzeit : das Bremer Volksschulwesen unter dem Nationalsozialismus, Bremen : Staatsarchiv, 1993.Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen, Bd. 58
Hackel, Karin: "Geschärfte Aufforderung für den regelmäßigen Schulbesuch" : der Auf-bau der staatlichen Schulverwaltung 1801 - 1893, In: Geh zur Schul und lerne was, Bremen: Schulgeschichtliche Sammlung Bremen, 1994.
Ratsarchiv:
2-T.5.a. Schulwesen vornehmlich vor 1813
2-T.5.b.-c. Schulwesen vornehmlich nach 1813
Senatsregistratur
3-S.4. Schul- und Hochschulsachen
3/3 - Senatsprotokolle und Senatsvorlagen
Schriftgut von modernen Behörden
4,111 Senator für das Bildungswesen
4,111/1 Ältere Registratur
4,111/2 Zentrale und Senatsangelegenheiten (ab 1951)
4,111/5 Hauptabteilung Schulen
4,111/6 Schulakten und Handakten der Schulaufsichtsbeamten
4,111/7 Abteilung Hochschulen und Forschung
4,111 Pers. Personalakten
4,38 Volksschullehrerseminar
6,27/1 Regierung Stade - Ältere Unterlagen
ca. 43
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