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NLA HA Hann. 199

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Generalpostdirektorium Hannover

Laufzeit

1669-1866

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg haben sich der Reichsposten immer erwehrt und etwa seit der Mitte des 17. Jahrhunderts schon eigene Posten gehabt. Von 1678 bis 1736 war das Postregal als Erbpostmeisteramt zu Lehen ausgetan. 1735 verkaufte die Familie von Platen die bisher privat betriebene Post an den Staat, der sie zum königlichen Regal erklärte (1736).

Seit 1736 lag die Verwaltung des Postwesens als unveräußerlicher Bestandteil des kurfürstlichen Domaniums beim Geheimen Rat (vgl. Lehzen, Hannovers Staatshaushalt, 1. Teil, Hannover 1853, S. 241 f.; Hann. 91 Stechinelli; Hann. 92; Hann. 93), das 1759 die ökonomischen Belange an die Rentekammer abtrat.

Ausführender Beamter war der Oberpostkommissar. Die verpachteten Postämter wurden ebenso wie die Postverwaltung selbst in die Staatsverwaltung geholt. Mit der Ausdehnung des Postnetzes nahm der Aufgabenumfang indes derart zu, dass sich die Aufgabenteilung zwischen Kammer und Geheimem Rat als nachteilig erwies und die Einrichtung einer eigenen Zentralbehörde für die Post immer notwendiger wurde. Dieser Schritt wurde im Jahr 1800 mit der Einrichtung des Oberpostdirektoriums getan (Erlass vom 3. November 1799), das schon vor 1803 Generalpostdirektorium genannt wurde. In dessen Hand wurde das gesamte Postwesen gelegt, die Einkünfte aus der Post sollten jedoch weiterhin direkt an die Kammer fließen.

Das Direktorium bestand aus drei Personen (1803 ein Minister, Oberpostdirektor und Postdirektor), dem ein Generalpostsekretär und ein Rechnungsführer für die Generalpostregister und Generalpostkasse zur Seite standen. Nach Unterbrechung durch die "Franzosenzeit" wurde das Generalpostdirektorium wieder eingesetzt und entwickelte unter Rudloffs sofort darauf rege Tätigkeit im Abschluss von Postverträgen mit dem Ausland, darunter mit der Familie Taxis (1814) und dem Herzogtum Braunschweig (1815, 1835 und 1842) (vgl. Heinrich Bernhards, Zur Entwickelung des Postwesens in Braunschweig-Lüneburg, vornehmlich der jüngeren Linie Calenberg-Celle, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, 77. Jg. (1912), S. 1-96).

Im Königreich Hannover war das Generalpostdirektorium unmittelbar dem Kabinettsministerium, seit 1832 dem Finanz- und Handelsministerium unterstellt und führte (nach dem Etat von 1850) durch 26 Postämter und etwa 200 Speditionen die Postverwaltung (vgl. Lehzen, Hannovers Staatshaushalt, 1. Teil, Hannover 1853, S. 253). Ihm oblag die Aufrechterhaltung des Postregals und die Beaufsichtigung und Kontrolle des gesamten Postwesens, während die Tarife vom Landesherrn festgesetzt wurden (vgl. Pitz, Übersicht über die Bestände, Bd. 2, S. 257f).

Nach der Annexion Hannovers durch Preußen löste am 1. Januar 1867 eine nach dem in Preußen üblichen Muster gebildete Oberpostdirektion das Generalpostdirektorium ab (vgl. dazu Hann. 200).

Stand: Juli 2002

Bestandsgeschichte

Der kleine Bestand wurde im April 2000 vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv abgegeben (Acc. 2000/62). Er reicht zeitlich bis in das 17. Jahrhundert zurück und enthält damit älteres Schriftgut aus der Zeit vor Bildung des Generalpostdirektoriums, darunter auch solches aus der Phase der mit der Post belehnten Generalerbpostmeister aus den Adelshäusern Platen, Bernstorff und Kielmannsegge. Den Hauptteil machen aber zwischenstaatliche Postkonventionen des 18. und 19. Jahrhunderts aus.

Stand: Juli 2002

Der Archivbestand ist im September 2017 durch eine Akte (vgl. Hann. 199 Acc. 2000/62 Nr. 43) ergänzt worden, die das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz an das Niedersächsische Landesarchiv im Rahmen eines Beständeabgleichs abgegeben hat.

Stand: September 2017

Enthält

u.a. Generalia, Postkonventionen u. Übereinkünfte; Wahrnehmung von Postgeschäften durch nichtstaatliche Vertreter, Liegenschaften

Findmittel

EDV-Findbuch (2017)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Hann. 200 (Oberpostdirektion nach 1867)

Hann. 91 (Handakten und Nachlässe von Beamten und Offizieren)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

1,2

Bearbeiter

Dr. Sven Mahmens (2002)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.