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NLA HA Hann. 182 Celle

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Oberförsterei Celle

Laufzeit

1851-1958

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahre 1867 und Zugrundelegung eines mit Kabinettsordre vom 31.10.1868 genehmigten Normalplans traten an die Stelle der bisherigen Forstinspektionen die aus den Forstrevieren gebildeten Oberförstereien (vgl. Hann. 122a Nr. 1559). Die Forstreviere Celle, Lachtehausen, Langlingen und Helmerkamp der Forstinspektion Eschede wurden auf diese Weise zur Oberförsterei Helmerkamp ausgebaut, bestehend aus den Schutzbezirken Hohne, Langlingen, Lachtehausen und Celle (vgl. Staatshandbuch für Hannover der Jahrgänge 1867, 1870, 1874, 1880). 1901 wurde der Name in Oberförsterei Celle geändert; diese bestand nun aus den Schutzbezirken Helmerkamp, Langlingen, Lachtehausen und Celle (Staatshandbuch für Hannover, Jahrgänge 1900 und 1901). Zum 01.10.1909 werden die von der Oberförsterei Uetze abgetrennten Schutzbezirke Eicklingen und Dannhorst der Oberförsterei Celle zugelegt.

1934 wurden die Oberförstereien in Forstämter umbenannt (vgl. Ministerialbl. d. Preuß. Landwirtschaftsministeriums u. d. Landesforstverw.1934, Nr. 35 S. 617 ff.); somit wurde aus der Oberförsterei das Forstamt Celle. Dies umfasst im Jahr 1937 die Revierförstereien Langlingen, Lachtehausen, Celle, Dannhorst und die Unterförstereien Helmerkamp und Eicklingen (Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 169).

Bestandsgeschichte

In den vorliegenden Bestand Hann. 182 Celle (bis 1945) sind bislang folgende Ablieferungen des staatlichen Forstamtes - vormals Oberförsterei - Celle eingegangen:

Acc. 161/97
Acc. 2009/059

Literatur

Walter Kremser, Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,6

Bearbeiter

Christiane Drewes (2009)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Hinweis: Die Akten sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden