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NLA AU Rep. 78

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Gesundheitsamt Leer

Laufzeit

1934-1981

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Am 1. April 1935 wurden staatliche Gesundheitsämter eingerichtet. 1977 wurden die Behörden den Landkreisen überwiesen. Der Bestand enthält Akten zur Amtstätigkeit der staatlichen Gesundheitsaufsicht aus der Nachkriegszeit. Erbgesundheitsgerichtsverfahren fehlen.

Bestandsgeschichte

VORWORT

Inhalt: I. Die Gesundheitsämter
II. Der Bestand Rep. 78
Ausgewählte Literatur
Anhang: übernommene Bücher


I. Die Gesundheitsämter

Bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war die
staatliche Gesundheitsverwaltung nur auf "Krankheits-
gefahren" ausgerichtet, d.h. auf die Abwehr konkreter
Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit. Außerdem
organisierte und überwachte sie das Heilwesen (Ärzte,
Apotheken, Hebammen usw.).
Erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts begann allmählich
der Aufbau einer Gesundheitsverwaltung, deren Gegen-
stand auch die Gesundheitsprophylaxe und öffentliche
Hygiene war. Sie lag zunächst in der Hand staatlicher
Behörden und Beamter, ehe es nach 1919 auch zur Gründung
von kommunalen und anderweitigen Institutionen mit
Aufgaben im Bereich der öffentlichten Gesundheit kam.

In den Landkreisen oblag die Gesundheitsverwaltung seit
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert den Kreisärzten
(Kreisyphysici), die als technische Berater den Landräten
- diese bis 1945 staatliche Beamte - zugeordnet waren.
Die Kreisärzte waren unmittelbare Staatsbeamte, die die
gesundheitlichen Verhältnisse, Anordnungen und Anstalten
in ihrem jeweiligen Kreis zu überwachen und bei Gefahr im
Verzuge vorläufige polizeiliche Anordnungen gegen die
Weiterverbreitung gemeingefährlicher und übertragbarer
Krankheiten selbständig zu treffen hatten. Außerdem nahmen
sie auf Ersuchen an den Sitzungen des Kreisausschusses und
des Kreistages mit beratender Stimme teil und waren der
Gerichtsarzt ihres Kreises. Die Kreisärzte waren auch schon
damals berechtigt, an den Sitzungen des Jugendamtes teil-
zunehmen. Anfang der 1930er Jahre gab es in Preußen in
474 Kreisen und kreisfreien Städten 397 Kreisärzte, die -
ähnlich den Schulräten - als "Ein-Mann-Betriebe" fungier-
ten. Personal- und Aufsichtsakten befinden

sich im Bestand
Landdrostei Aurich (Rep. 15) und Regierung Aurich (Rep.
16).

Am 1. April 1935 wurden in Ausführung des "Gesetzes über
die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" vom 3.7.1934
und unter Rückgriff auf ältere Überlegungen, vor allem aber
zur gezielten Durchsetzung der nationalsozialistischen
Gesundheits- und Rassenpolitik staatliche Gesundheitsämter
eingerichtet, denen die bisher durch die Kreisärzte sowie
durch sonstige Institutionen ausgeübte Gesundheitsverwal-
tung übertragen wurde. Sie waren weiter der Aufsicht der
Bezirksregierung unterstellt (vgl. Rep. 16). Zum erweiter-
ten Aufgabenbereich der Gesundheitsämter, die auch über
eine "Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege" und über
"Wohlfahrtspflegerinnen" verfügten, gehörten während der
NS-Zeit u.a. Anträge auf Ehetauglichkeit, Ehestandsdar-
lehen, Ausbildungsbeihilfen, Ehrenpatenschaften usw.
Zu diesem Zweck wurden sog. "Sippenakten" angelegt.

Wurden den Gesundheitsämtern Fälle von Epilepsie, Schizo-
phrenie, Schwachsinn, körperlichen Mißbildungen usw. als
mögliche Erbkrankheiten gemeldet bzw. gingen die Gesund-
heitsämter aus eigener Initiative vor, so wurden nach Maß-
gabe des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
vom 14.7.1933 zunächst im Gesundheitsamt selber im Hinblick
auf eine mögliche Zwangssterilisation Akten angelegt. Durch
den vom Amtsarzt eingereichten Antrag entstand dann aber
auch beim zuständigen Erbgesundheitsgericht eine Verfah-
rensakte.

Das für ganz Ostfriesland zuständige Erbgesundheitsgericht
Aurich war beim Amtsgericht in Aurich angesiedelt (Register
in Rep. 121). Berufungen gegen Entscheidungen des EGG
Aurich waren beim Erbgesundheitsobergericht in Celle mög-
lich, dessen Akten im Hauptstaatsarchiv Hannover erhalten
sind, soweit sie nicht vernichtet wurden.

Da die Erbgesundheitsgerichte aber keine registratur-
führenden

Behörden waren, wurden die Akten nach Beendi-
gung des Verfahrens dem Gesundheitsamt zur Aufbewahrung
übergeben, in dessen Zuständigkeitsbereich die betreffende
Person wohnte. Von dort gelangte die Verfahrensakten, so-
fern sie erhalten geblieben sind, 1996 ins Staatsarchiv.
Diese Akten begründen nicht nur die Wiedergutmachungs-
ansprüche der Betroffenen, sondern sie stellen auch bedeut-
same Quellen zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen
Gesundheitspolitik dar.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die Gesundheits-
ämter Landesbehörden. Gemäß Artikel V des 8. Gesetzes zur
Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28.6.1977 (Nds. Gesetz-
und Verordnungsblatt 1977, S. 233 ff) wurden sie dann zum
1.1.1978 "kommunalisiert", d.h. sie gingen in die jeweilige
Landkreisverwaltung über. Die Medizinaluntersuchungsämter
blieben hingegen bestehen; sie sind heute entweder aufge-
löst oder Teil des Nds. Landesgesundheitsamtes.


II. Der Bestand Rep. 78

In Ausführung der mit Zustimmung der kommunalen Spitzen-
verbände erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Nds.
Archivgesetz (RdErl. d. StK v. 10.1.1995, Nds. MBl. 1995,
S. 167 ff) und gemäß eines Erlasses des Nds. Sozialmini-
steriums vom 13.2.1994 (AZ 401-1-0540/3) an die Bezirks-
regierungen sind die Gesundheitsämter verpflichtet, das
ehemals staatliche Schriftgut, das v o r ihrer Kommuna-
lisierung entstanden und n a c h ihrer Eingliederung in
die Kommunalverwaltung inhaltlich nicht weiter bearbeitet
worden ist, dem zuständigen Staatsarchiv zu übergeben.
Damit gewährleistet das Land gemäß den Bestimmungen
des Nds. Archivgesetzes von 1993 die Sicherung auch
jenes in den staatlichen Gesundheitsämtern entstandenen
Schriftguts, das gesonderten Geheimhaltungsvorschriften
unterliegt.

Die nunmehr kommunalen Gesundheitsämter sind aufgrund
des Archivgesetzes außerdem verpflichtet, die seit

1978
entstandenen bzw. danach erst geschlossenen Akten ihrem
zuständigen Kreisarchiv zur Übernahme anzubieten. Da die
Archive der Kreise Aurich, Leer und Wittmund (Dep. 201-204)
vom Staatsarchiv Aurich verwaltet werden, übernimmt dieses
auch in Zukunft ausgewählte Zeugnisse der Amtstätigkeit.

Im Zusammenhang mit der Gesamtübernahme aller noch
in den Gesundheitsämtern liegenden Erbgesundheits-
und Sterilisationsakten aus der NS-Zeit in die nieder-
sächsischen Staatsarchive wurde das Gesundheits-
amt Leer am 29.11.1995 besucht. Die als archivwürdig
bewerteten Akten wurden als Akzession 1995/28 im
Umfang von 1,5 lfd. m übernommen und 1997 unter
meiner Anleitung von Frau Janßen im vorliegenden
Findbuch verzeichnet.

Erbgesundheitsakten und Sippenakten für den Kreis
Leer konnten bedauerlicherweise nicht mehr übernom-
men werden, da sie nach Aussage einer älteren Mit-
arbeiterin schon vor 1975 auf Geheiß des damaligen
Amtsleiters ausgesondert und vernichtet worden sind.

Hingegen erlaubt es gerade die Überlieferungslage im
Gesundheitsamt in Leer, einen gewissen Eindruck von den
routinemäßigen Aufgaben eines Gesundheitsamtes im Rahmen
der Gesundheitsaufsicht zu gewinnen.


Dr. Wolfgang Henninger



Ausgewählte Literatur:

- O. Rapmund, Erster Gesammt-Bericht über das öffentliche
Gesundheitswesen des Regierungsbezirks Aurich, 1883-1885,
Emden 1887
- Ders., Zweiter Gesammt-Bericht (...), Berlin 1890
- Bernhard Möllers, Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege
im Deutschen Reich, Berlin 1925
- Graf Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung
in Preußen und dem Deutschen Reiche, 23. Aufl., Berlin
1926, S. 442 ff. (Q 7, 2)
- Alfons Labisch/Florian Tennstedt, Gesundheitsamt oder
Amt für Volksgesundheit? Zur Entwicklung des öffentlichen
Gesundheitsdienstes seit 1933, in: Norbert Frei (Hrsg.),
Medizin und Gesundheitspolitik in

der NS-Zeit, München
1991, S. 35-66 (M 25, 72)
- Adelheid Gräfin zu Castell Rüdenhausen, Kommunale
Gesundheitspolitik in der Zwischenkriegszeit. Sozialhygiene
und Rassenhygiene am Beispiel Gelsenkirchens, in: ebd.,
S. 67-80 (M 25, 72)
- Norbert Frei (Hrsg.), Medizin und Gesundheitspolitik in
der NS-Zeit, München 1991, S. 309-323 (Auswahlbibliogr.)
- Sabine Kramer, "Ein ehrenhafter Verzicht auf Nachkommen-
schaft". Theoretische Grundlagen und Praxis der Zwangs-
sterilisation im Dritten Reich am Beispiel der Rechtsspre-
chung des Erbgesundheitsgerichts Celle, Baden-Baden 1998
(unter Verwendung von Rep. 16/1 und Rep. 79)



Aus dem Gesundheitsamt Leer übernommene Bücher
die sich jetzt in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs
befinden:

- Oskar Gundermann, Besichtigungen durch das Gesund-
heitsamt, 3 Bde., Bielefeld o.J.
- Anweisung zur Bekämpfung des Fleckfiebers (Flecktyphus)
Berlin 1920
- Christoph Harms, Die Entwicklungsstadien der Lungen-
tuberkulose, Leipzig 1926
- Bonne, Das Verbrechen als Krankheit, München 1927
- Heinrich Schopohl, Ausbildung und Prüfung der Mediziner
in den Kulturländern, Berlin 1931
- Helene Wessel, Lebenshaltung aus Fürsorge und aus
Erwerbstätigkeit, Berlin 1931
- Ewald Gerfeldt, Das Krankenhaus und seine Betriebs-
führung, Jena 1935
- Der Amtsarzt, Jena 1936
- Gesundheitsrecht, München 1939
- Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, München 1940
- Die Rechtsprechung zur Polizeiverordnung über die
Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, Oldenstadt 1941
- Max Gundel, Die ansteckenden Krankheiten, Leipzig 1942
- Berufsordnung und Verfahrensordnung für die Berufs-
gerichte der Deutschen Heilpraktikerschaft e.V., München
1942
- Der Amtsarzt, Jena 1943
- F. Holtzmann, Gewerbehygiene und Berufskrankheiten,
Karlsruhe 1949
- Steffen Berg, Gerichtliche und Begutachtungsmedizin,
München 1950
- Müller

(Hrsg.), Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, Stuttgart 1951
- Hecker/Schmelz, Gesundheitsfürsorge, München 1954
- Das Arztrecht in Niedersachsen (Loseblattsammlung),
Hannover

1959

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet