Nachlass Heinrich Hellwege
1920-1991
Die Einsichtnahme in die Akten des Bestandes V.V.P. 114 ist nur für wissenschaftliche Zwecke gestattet. Die Eigentümerin hat sich für die Einsichtnahme in Akten des Bestandes ein Genehmigungsrecht vorbehalten. Ein entsprechender Antrag ist an die Abteilung Hannover des Niedersächsischen Landesarchivs zu richten und wird von uns entsprechend weitergeleitet.
Hof, 7. Juni 2022
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b16561