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NLA HA Hann. 109b Uelzen

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landesbauinspektion/Landesbauamt Uelzen (1876-1945)

Laufzeit

1878-1933

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

1. Verwaltungsgeschichtlicher Überblick

Bereits 1764 wurde als obere Landesbehörde für das Straßenbauwesen die General-Wegbau-Intendance in Hannover gegründet, welche vor allem die technische Planung und Leitung des Chausseebaus innehatte. Gebaut wurden zuerst die Chausseen von Hannover nach Kassel, Hameln, Nienburg, Hildesheim und Celle. Zwischen 1803 und 1814, der napoleonischen Zeit, wurde die Arbeit dieser Behörde unterbrochen. Ab 1814 nahm die General-Wegbau-Intendance ihre Aufgaben wieder wahr. Durch Verordnung vom 26.4.1817 trat an ihre Stelle als zentrale Straßenbaubehörde die General-Wegbau-Kommission. 1843 gingen deren Befugnisse zur obersten technischen und haushaltsmäßigen Leitung des Straßenbauwesens auf das Innenministerium, Abt. für Wegbausachen, über, während die Vorbereitung und Durchführung der Baupläne samt der Aufsicht über die Beamten und Angestellten der Chausseeverwaltung hinfort den Landdrosteien oblag. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen hat bis zum 15.9.1867 das Departement des Innern bei dem preußischen Generalgouverneur, seither das Departement des Innern in der dem Oberpräsidenten unterstehenden Ziviladministration die Geschäfte fortgeführt. Nach deren Aufhebung zum 1.7.1868 wurde die Registratur im Dezember 1868 geschlossen. Die Akten der Zentralen Chausseebauverwaltung bis 1868 enthält der Bestand "Hann. 109". Die Funktionen der obersten Straßenbauverwaltung standen nach 1868 dem Berliner Ministerium, dem Oberpräsidenten (siehe Hann. 122a) und der Provinzialverwaltung (siehe Hann. 150 und Hann. 151) zu.

Zwischen der oberen Landesbehörde und den für bestimmte Chausseeteilstrecken zuständigen örtlichen Baubeamten (Inspektoren) vermittelten im 19. Jahrhundert die Wegbaumeister. Sie hatten vor Ort die Baubehörde zu vertreten und die administrativen Voraussetzungen für die technische Durchführung zu schaffen. Sie wurden dabei

unterstützt von den Inspektoren, denen als ortskundige Sachverständige die eigentliche Bauaufsicht oblag. Die Wegbaumeister lehnten sich ursprünglich eng an die General-Wegbau-Kommission an; jedenfalls saßen 1818 drei in Hannover und einer in Osnabrück. Nach der Aufhebung der General-Wegbau-Kommission gab es für jeden Landdrosteibezirk einen Wegbaumeister, der eng mit dem jeweiligen Landdrosten zusammenarbeitete.

Auf der unteren Ebene führte eine wechselnde Zahl von Wegbaubeamten in den nach Chausseen gegliederten Inspektionsbezirken die Aufsicht. Zuschnitt und Anzahl dieser Inspektionen veränderten sich mit der wachsenden Zahl von befestigten Straßen. 1854 bestanden in den sechs Landdrosteibezirken des Königreichs Hannover 22 Wegbauinspektionen, die sich wie folgt auf die Landdrosteibezirke verteilten: 1. Landdrostei Aurich: Wegbauinspektion Aurich; 2. Landdrostei Hannover: Wegbauinspektionen Hannover, Hameln, Nienburg, Bassum; 3. Landdrostei Hildesheim: Wegbauinspektionen Hildesheim, Goslar, Elze, Northeim, Göttingen; 4. Landdrostei Lüneburg: Wegbauinspektionen Lüneburg, Uelzen, Celle, Harburg, Walsrode; 5. Landdrostei Osnabrück: Wegbauinspektionen Osnabrück, Bramsche, Meppen; 6. Landdrostei Stade: Wegbauinspektionen Bremervörde, Stade, Lehe, Rotenburg.

In den 1850er Jahren wurde der Straßenbau auch gesetzlich geregelt. 1851 wurden mit dem "Gesetz über den Chausseebau" Bauvorschriften und Instandhaltungsbestimmungen für die Chausseen und Maßnahmen bei Enteignungen festgeschrieben. 1855 folgte das "Gesetz über Gemeindewege und Landstraßen", mit dem die Wegepflicht und -verwaltung geregelt wurde. Wegepflicht bedeutet die Pflicht zur Anlegung, Unterhaltung und Verbesserung der Gemeindewege und Landstraßen. Die Wegepflicht für die Gemeindewege hatten die Gemeinden und Städte zu erfüllen; für die Landstraßen waren die Wegeverbände des jeweiligen obrigkeitlichen

Bezirks zuständig. Die Wegbauinspektoren und Wegbaumeister wirkten in der Praxis bereits seit Ende der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts beim Landstraßenbau mit. Durch Bekanntmachung vom 13. April 1855 wurde diese Mitwirkung ausdrücklich zu einer dienstlichen Verpflichtung.

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 ging das Straßenbauwesen allmählich auf die 1867 gebildete provinzialständische Verwaltung über. 1868 wurden ihr Mittel zur "Bestreitung der Kosten bzw. Unterstützung des chausseemäßigen Ausbaues von Landstraßen und der Instandsetzung von Gemeindewegen" zugewiesen. Zum 1. April 1873 gingen die technische Bauleitung bei Neubauten sowie die Unterhaltung aller Landstraßen und Gemeindewege von den Landdrosteien an den Provinzialverband Hannover über. Ab dem 1. Januar 1876 kamen auch die Verwaltung, technische Leitung und Unterhaltung der Chausseen hinzu. Somit lag die Verwaltung aller drei Straßengattungen beim Provinzialverband, unbeschadet der verschiedenen Zuständigkeiten hinsichtlich der Wegepflicht. Innerhalb der Provinzialverwaltung entwickelte sich daher eine eigene ständische Wegebauabteilung mit zwei ständigen Wegbauräten.

Auf der lokalen Ebene blieben die 1866 bestehenden 28 Wegbauinspektionen zunächst erhalten. Erst mit Wirkung vom 1. April 1871 wurde die hannoversche Bauverwaltung nach dem Vorbild preußischer Baukreise geändert. Hochbau, Chausseebau und Wasserbau wurden in den Baukreisen zusammengefasst. Dies erwies sich allerdings nicht als praktikabel. Schon fünf Jahre später wurden die Wegesachen wieder herausgelöst. Ab dem 1. Januar 1876 bestanden in der Provinz Hannover wieder 14, jetzt provinzialständische Wegbauinspektionen: Aurich, Bassum, Celle, Clausthal, Geestemünde, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Osnabrück, Stade, Uelzen, Verden. Die Wegbauinspektionen wurden 1885 in

Landesbauinspektionen umbenannt. Die Wegbauinspektoren trugen seitdem den Titel Landesbauinspektor.

1901 erfolgte eine neue Einteilung. Neben Hannover II wurde auch Northeim als Inspektionsbezirk gegründet. Damit waren es 16 Landesbauinspektionen in der Provinz. Die Landesbauinspektionen erhielten schließlich 1912 die Bezeichnung Landesbauämter, da Inspektion als Amtsbezeichnung missliebig geworden sei. So zumindest lautete die Begründung des Geheimen Baurates Franck auf der Vierten Sitzung des Hannoverschen Provinziallandtages am 24. Februar 1912. Die Landesbauinspektoren wurden dadurch zu Landesbaumeistern.

Ab 1914 ist eine Ruhephase in den Akten zu erkennen, der Erste Weltkrieg ist dafür verantwortlich zu machen. Danach wurden allmählich die durch den wesentlich stärker gewordenen Kraftverkehr so nötigen Ausbauarbeiten wieder aufgenommen. Doch dann kam die Weltwirtschaftskrise, welche jene Arbeiten wieder stoppte.

1931 wurde das Landesbauamt Hannover I aufgelöst. Dessen Zuständigkeit für den Kreis Hannover (Land) fiel an das Landesbauamt Hannover II, das zukünftig die Bezeichnung Landesbauamt Hannover führte. Der Kreis Linden wurde dem Bezirk des Landesbauamtes Hameln zugelegt, der Kreis Neustadt am Rübenberge dem Bezirk des Landesbauamtes Nienburg und der Kreis Syke dem Bezirk des Landesbauamtes Verden. Im darauffolgenden Jahr wurden die Landesbauamtsbezirke Northeim und Göttingen vereinigt, Sitz der Verwaltung wurde Northeim. Es bestanden nunmehr wieder 14 Landesbauämter in den Städten Aurich, Celle, Goslar, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Northeim, Osnabrück, Stade, Uelzen, Verden.

Zwischen 1933 und 1945 erfolgte eine zunehmende zentrale Lenkung des Straßenbauwesens im Reich unter "Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Der Generalinspektor hatte die Aufgabe, Richtlinien für die Planung sowie den Neu- und

Ausbau des allgemeinen Straßennetzes zu erlassen und die Durchführung dieser Bestimmungen zu überwachen. Vor allem der Neubau von Autobahnen und der Ausbau des Landstraßennetzes waren die Ziele. Das "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 unterteilte die Straßen in vier Kategorien und verteilte die Straßenlasten neu. Von da an war für die Reichsautobahnen und die Reichsstraßen die Reichsverwaltung zuständig, für Landstraßen I. Ordnung die Provinzverwaltung und für Landstraßen II. Ordnung die Kreisverwaltung. Mit dem "Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten" vom 15. Dez. 1933, Preuß. GS S. 477, griff die Reichsregierung gravierend in den Aufbau der Provinzialverbände ein, indem sie die Selbstverwaltungsgremien Provinziallandtag, Provinzialausschüsse und Provinzialkommissionen auflöste und den Oberpräsidenten an die Spitze des Provinzialverbandes stellte. Damit ging auch die Verwaltung der Straßen vom Landesdirektorium am 1. Januar 1934 auf den Oberpräsidenten der Provinz Hannover über. Provinzial- und Staatsverwaltung blieben zwar nebeneinander bestehen, doch ergingen die Verfügungen des Provinzialverbandes fortan unter der Bezeichnung "Der Oberpräsident der Provinz Hannover (Verwaltung des Provinzialverbandes)". Diese Organisationsstruktur blieb bis 1946 bestehen.

2. Die Wegbauinspektion bzw. Landesbauinspektion bzw. das Landesbauamt Uelzen (1876-1945)

Seit Beginn der Wegbauinspektionen bestand auch die Wegbauinspektion Uelzen. Sie war zuständig für die Chausseen von Lüneburg nach Braunschweig (teilweise), von Uelzen nach Salzwedel, von Celle nach Uelzen (teilweise). Als 1871 die alt-preußischen Baukreise für Hoch-, Straßen- und Wasserbau in der Provinz Hannover eingeführt wurden, mussten die Wegbauinspektionen aufgehoben werden. Stattdessen wurden flächendeckend Baukreise

gebildet, einer davon hatte seinen Sitz in Uelzen. Er umfasste die Ämter Oldenstadt und Medingen und das Amt Lüchow, ausschließlich des Bezirks des vormaligen Amts Gartow, und die Städte Uelzen und Lüchow.

Bei der Wiedereinrichtung von Wegbauinspektionen zum 1. Januar 1876 vergrößerte sich der Inspektionsbezirk Uelzen gegenüber dem Baukreis Uelzen um das Amt Isenhagen, das bis dahin zum Baukreis Gifhorn gehört hatte, und um den Verband Gartow, der bis dahin dem Baukreis Dannenberg unterstand. Der Amtssprengel der Wegbauinspektion Uelzen umfasste 1876 das Amt Isenhagen, den Verband Lüchow, den Verband Gartow, das Amt Medingen, das Amt Oldenstadt, die Städte Lüchow und Uelzen, nach der am 1. April 1885 in Kraft getretenen Kreisordnung für die Provinz Hannover die Kreise Isenhagen, Soltau, Lüchow und Uelzen. 1897 trat die Landesbauinspektion Verden die Strecke der Celle-Harburger Chaussee von der Kreisgrenze Celle-Fallingbostel km 34,527 bis zur Kreisgrenze Fallingbostel-Soltau km 40,962 an den Inspektionsbezirk Uelzen ab. Als 1901 die Landesbauinspektionen Hannover II und Northeim errichtet wurden, verlor Uelzen seine Zuständigkeit für den Landkreis Isenhagen an die Landesbauinspektion Celle.

3. Der Archivbestand Hann. 109b Uelzen

Der verwaltungsgeschichtliche Überblick macht deutlich, dass sich die Zuständigkeiten der unteren Straßenbaubehörden vor Gründung des Landes Niedersachsen häufig geändert haben. Die Vielzahl der Wegbauinspektionen in den Anfangsjahren wurde durch die Einrichtung der Baukreise 1871 nicht verkleinert. Dies geschah erst 1876, als 14 neue Wegbauinspektionen ins Leben gerufen wurden. Die Anzahl der unteren Straßenbauämter und ihre Amtssprengel blieben danach für 25 Jahre konstant. Erst 1901 traten zu den 14 Landesbauinspektionen noch zwei weitere (Hannover II und Northeim) hinzu. Aus archivischer Sicht bot es sich daher an, die alten

Wegbauinspektionen/Baukreise bis 1875 als eigene Beständegruppe unter der Bezeichnung "Hann. 109a [+Ortsname]" zu formieren. Für die 1876 begründeten 14 Wegbauinspektionen, die 1885 in Landesbauinspektionen und 1912 in Landesbauämter umbenannt wurden, wurde die Beständegruppe "Hann. 109b [+Ortsname]" eingerichtet.

Die Akten des vorliegenden Bestandes wurden aus drei Ablieferungen des Straßenbauamtes Lüneburg (Acc. 144/89, Acc. 60/92, Acc. 2003/069) im Zuge der Neuordnung und -verzeichnung älterer Straßenbauakten im Herbst 2004 herausgezogen, mit einer neuen Akzessionsnummer versehen (Acc. 2004/114) und von Herrn Vollrath im Rahmen eines Praktikums mit AIDA 2.0 neu erschlossen.

Die Laufzeit der Akten des vorliegenden Bestandes erstreckt sich von 1878-1933.

4. Verzeichnis ausgewählter Quellen und Literatur

Hamann, Manfred/ Walter, Jörg/ Bardehle, Peter, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 42/2), Bd. 3, Göttingen 1983, S. 626 - 628.

Handbuch der Provinz Hannover für das Jahr 1885/86, Hannover.

Hof- und Staatshandbuch für das Königreich Hannover auf das Jahr 1854, Hannover.

Pitz, Ernst, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 25), Bd. 2, Göttingen 1968, S. 198-200.

Preußisches Staatsministerium (Hg.), Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1934.

Rieckenberg, F., Ingenieur-Offiziere als Leiter des Chausseebaues im Kurfürstentum und im Königreich Hannover. Zur 200. Wiederkehr des Gründungstages der hannoverschen Straßenbauverwaltung, Hannover 1964.

Rieckenberg, F., Aus der 200jährigen Geschichte der staatlichen

Straßenbauverwaltung in Niedersachsen. Vortrag zur 200 Jahrfeier beim Festakt der Niedersächsischen Landesregierung am 5. Oktober 1964 im Auditorium Maximum der Technischen Hochschule Hannover.

Staatshandbuch für Hannover auf das Jahr 1867, Hannover.

Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen (Hg.), Es begann mit 12.000 Talern. Geschichte des Straßenbaus in Niedersachsen, Hildesheim 1989.

Hann. 150, Nr. 716.

Hannover, den 6. Juni 2006
gez. Dr. Sabine Graf

Enthält

Allgemeine Angelegenheiten, Personalia, Verkauf und Verpachtung von Immobilien an Private, Obstbaumnutzung

Findmittel

EDV-Findbuch 2012

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,2