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NLA HA Hann. 109a Einbeck

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Wegbauinspektion und Baukreis Einbeck (bis 1875)

Laufzeit

1839-1877

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Allgemeines, Personalia, Straßenbau und -unterhalt, Brückenbau, Landstraßen und Gemeindewege u.a.
Findmittel: EDV-Findbuch 2012
Umfang: 1,4 lfdm

Bestandsgeschichte

1. Verwaltungsgeschichtlicher Überblick

Bereits 1764 wurde als obere Landesbehörde für das Straßenbauwesen die General-Wegbau-Intendance in Hannover gegründet, welche vor allem die technische Planung und Leitung des Chausseebaus innehatte. Gebaut wurden zuerst die Chausseen von Hannover nach Kassel, Hameln, Nienburg, Hildesheim und Celle. Zwischen 1803 und 1814, der napoleonischen Zeit, wurde die Arbeit dieser Behörde unterbrochen. Ab 1814 nahm die General-Wegbau-Intendance ihre Aufgaben wieder wahr. Durch Verordnung vom 26.4.1817 trat an ihre Stelle als zentrale Straßenbaubehörde die General-Wegbau-Kommission. 1843 gingen deren Befugnisse zur obersten technischen und haushaltsmäßigen Leitung des Straßenbauwesens auf das Innenministerium, Abt. für Wegbausachen, über, während die Vorbereitung und Durchführung der Baupläne samt der Aufsicht über die Beamten und Angestellten der Chausseeverwaltung hinfort den Landdrosteien oblag. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen hat bis zum 15.9.1867 das Departement des Innern bei dem preußischen Generalgouverneur, seither das Departement des Innern in der dem Oberpräsidenten unterstehenden Ziviladministration die Geschäfte fortgeführt. Nach deren Aufhebung zum 1.7.1868 wurde die Registratur im Dezember 1868 geschlossen. Die Akten der Zentralen Chausseebauverwaltung bis 1868 enthält der Bestand "Hann. 109". Die Funktionen der obersten Straßenbauverwaltung standen nach 1868 dem Berliner Ministerium, dem Oberpräsidenten (siehe Hann. 122a) und der Provinzialverwaltung (siehe Hann. 150 und Hann. 151) zu.

Zwischen der oberen Landesbehörde und den für bestimmte Chausseeteilstrecken zuständigen örtlichen Baubeamten (Inspektoren) vermittelten im 19. Jahrhundert die Wegbaumeister. Sie hatten vor Ort die Baubehörde zu vertreten und die administrativen Voraussetzungen für die technische Durchführung zu schaffen. Sie wurden dabei

unterstützt von den Inspektoren, denen als ortskundige Sachverständige die eigentliche Bauaufsicht oblag. Die Wegbaumeister lehnten sich ursprünglich eng an die General-Wegbau-Kommission an; jedenfalls saßen 1818 drei in Hannover und einer in Osnabrück. Nach der Aufhebung der General-Wegbau-Kommission gab es für jeden Landdrosteibezirk einen Wegbaumeister, der eng mit dem jeweiligen Landdrosten zusammenarbeitete.

Auf der unteren Ebene führte eine wechselnde Zahl von Wegbaubeamten in den nach Chausseen gegliederten Inspektionsbezirken die Aufsicht. Zuschnitt und Anzahl dieser Inspektionen veränderten sich mit der wachsenden Zahl von befestigten Straßen. 1854 bestanden in den sechs Landdrosteibezirken des Königreichs Hannover 22 Wegbauinspektionen, die sich wie folgt auf die Landdrosteibezirke verteilten: 1. Landdrostei Aurich: Wegbauinspektion Aurich; 2. Landdrostei Hannover: Wegbauinspektionen Hannover, Hameln, Nienburg, Bassum; 3. Landdrostei Hildesheim: Wegbauinspektionen Hildesheim, Goslar, Elze, Northeim, Göttingen; 4. Landdrostei Lüneburg: Wegbauinspektionen Lüneburg, Uelzen, Celle, Harburg, Walsrode; 5. Landdrostei Osnabrück: Wegbauinspektionen Osnabrück, Bramsche, Meppen; 6. Landdrostei Stade: Wegbauinspektionen Bremervörde, Stade, Lehe, Rotenburg.

In den 1850er Jahren wurde der Straßenbau auch gesetzlich geregelt. 1851 wurden mit dem "Gesetz über den Chausseebau" Bauvorschriften und Instandhaltungsbestimmungen für die Chausseen und Maßnahmen bei Enteignungen festgeschrieben. 1855 folgte das "Gesetz über Gemeindewege und Landstraßen", mit dem die Wegepflicht und -verwaltung geregelt wurde. Wegepflicht bedeutet die Pflicht zur Anlegung, Unterhaltung und Verbesserung der Gemeindewege und Landstraßen. Die Wegepflicht für die Gemeindewege hatten die Gemeinden und Städte zu erfüllen; für die Landstraßen waren die Wegeverbände des jeweiligen obrigkeitlichen

Bezirks zuständig. Die Wegbauinspektoren und Wegbaumeister wirkten in der Praxis bereits seit Ende der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts beim Landstraßenbau mit. Durch Bekanntmachung vom 13. April 1855 wurde diese Mitwirkung ausdrücklich zu einer dienstlichen Verpflichtung.

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 ging das Straßenbauwesen allmählich auf die 1867 gebildete provinzialständische Verwaltung über. 1868 wurden ihr Mittel zur "Bestreitung der Kosten bzw. Unterstützung des chausseemäßigen Ausbaues von Landstraßen und der Instandsetzung von Gemeindewegen" zugewiesen. Zum 1. April 1873 gingen die technische Bauleitung bei Neubauten sowie die Unterhaltung aller Landstraßen und Gemeindewege von den Landdrosteien an den Provinzialverband Hannover über. Ab dem 1. Januar 1876 kamen auch die Verwaltung, technische Leitung und Unterhaltung der Chausseen hinzu. Somit lag die Verwaltung aller drei Straßengattungen beim Provinzialverband, unbeschadet der verschiedenen Zuständigkeiten hinsichtlich der Wegepflicht. Innerhalb der Provinzialverwaltung entwickelte sich daher eine eigene ständische Wegebauabteilung mit zwei ständigen Wegbauräten.

Auf der lokalen Ebene blieben die 1866 bestehenden 28 Wegbauinspektionen zunächst erhalten. Erst mit Wirkung vom 1. April 1871 wurde die hannoversche Bauverwaltung nach dem Vorbild preußischer Baukreise geändert. Hochbau, Chausseebau und Wasserbau wurden in sogenannten Baukreisen zusammengefasst. Dies erwies sich allerdings nicht als praktikabel. Schon fünf Jahre später wurden die Wegesachen wieder herausgelöst. Ab dem 1. Januar 1876 bestanden in der Provinz Hannover wieder 14, jetzt provinzialständische Wegbauinspektionen: Aurich, Bassum, Celle, Clausthal, Geestemünde, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Osnabrück, Stade, Uelzen, Verden. Die Wegbauinspektionen wurden 1885 in

Landesbauinspektionen umbenannt. Die Wegbauinspektoren trugen seitdem den Titel Landesbauinspektor.

1901 erfolgte eine neue Einteilung. Neben Hannover II wurde auch Northeim als Inspektionsbezirk gegründet. Damit waren es 16 Landesbauinspektionen in der Provinz. Die Landesbauinspektionen erhielten schließlich 1912 die Bezeichnung Landesbauämter, da Inspektion als Amtsbezeichnung missliebig geworden sei. So zumindest lautete die Begründung des Geheimen Baurates Franck auf der Vierten Sitzung des Hannoverschen Provinziallandtages am 24. Februar 1912. Die Landesbauinspektoren wurden dadurch zu Landesbaumeistern.

Ab 1914 ist eine Ruhephase in den Akten zu erkennen, der Erste Weltkrieg ist dafür verantwortlich zu machen. Danach wurden allmählich die durch den wesentlich stärker gewordenen Kraftverkehr so nötigen Ausbauarbeiten wieder aufgenommen. Doch dann kam die Weltwirtschaftskrise, welche jene Arbeiten wieder stoppte.

1931 wurde das Landesbauamt Hannover I aufgelöst. Dessen Zuständigkeit für den Kreis Hannover (Land) fiel an das Landesbauamt Hannover II, das zukünftig die Bezeichnung Landesbauamt Hannover führte. Der Kreis Linden wurde dem Bezirk des Landesbauamtes Hameln zugelegt, der Kreis Neustadt am Rübenberge dem Bezirk des Landesbauamtes Nienburg und der Kreis Syke dem Bezirk des Landesbauamtes Verden. Im darauffolgenden Jahr wurden die Landesbauamtsbezirke Northeim und Göttingen vereinigt, Sitz der Verwaltung wurde Northeim. Es bestanden nunmehr wieder 14 Landesbauämter in den Städten Aurich, Celle, Goslar, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Northeim, Osnabrück, Stade, Uelzen, Verden.

Zwischen 1933 und 1945 erfolgte eine zunehmende zentrale Lenkung des Straßenbauwesens im Reich unter "Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Der Generalinspektor hatte die Aufgabe, Richtlinien für die Planung sowie den Neu- und

Ausbau des allgemeinen Straßennetzes zu erlassen und die Durchführung dieser Bestimmungen zu überwachen. Vor allem der Neubau von Autobahnen und der Ausbau des Landstraßennetzes waren die Ziele. Das "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 unterteilte die Straßen in vier Kategorien und verteilte die Straßenlasten neu. Von da an war für die Reichsautobahnen und die Reichsstraßen die Reichsverwaltung zuständig, für Landstraßen I. Ordnung die Provinzverwaltung und für Landstraßen II. Ordnung die Kreisverwaltung. Mit dem "Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten" vom 15. Dez. 1933, Preuß. GS S. 477, griff die Reichsregierung gravierend in den Aufbau der Provinzialverbände ein, indem sie die Selbstverwaltungsgremien Provinziallandtag, Provinzialausschüsse und Provinzialkommissionen auflöste und den Oberpräsidenten an die Spitze des Provinzialverbandes stellte. Damit ging auch die Verwaltung der Straßen vom Landesdirektorium am 1. Januar 1934 auf den Oberpräsidenten der Provinz Hannover über. Provinzial- und Staatsverwaltung blieben zwar nebeneinander bestehen, doch ergingen die Verfügungen des Provinzialverbandes fortan unter der Bezeichnung "Der Oberpräsident der Provinz Hannover (Verwaltung des Provinzialverbandes)". Diese Organisationsstruktur blieb bis 1946 bestehen.


2. Die Wegbauinspektion und der Baukreis Einbeck

Die Wegbauinspektoren arbeiteten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht an einem festen Amtssitz. Sie sind im Zuständigkeitsbereich der späteren Wegbauinspektion Einbeck in Hann. Münden, in Dransfeld, in Salzderhelden und vor allem in Northeim anzutreffen. Der Aufgabenbereich der Wegbauinspektion Northeim erstreckte sich 1854 auf die Chausseen von Hannover nach Kassel (teilweise), von Northeim nach Seesen, von Northeim nach Osterode, von Northeim über

Duderstadt nach Mühlhausen, von Northeim über Moringen nach Hardegsen, von Osterode nach Seesen und von Osterode nach Nordhausen. Mit der Aufhebung des Dienstortes Northeim trat 1858 Einbeck an dessen Stelle. Die Zuständigkeiten zwischen Einbeck und Göttingen wurden bei dieser Gelegenheit neu geregelt. Die Wegbauinspektion Einbeck war seitdem für die Chausseen von Hannover nach Kassel (teilweise), von Northeim über Moringen nach Hardegsen, von Marienstein nach Lauenförde, von Uslar nach Bodenfelde und von Ellierode nach der Bramburg zuständig, außerdem für die Landstraßen in den Ämtern Einbeck, Northeim, Uslar (teilweise) und Alfeld (teilweise) und der Städte Einbeck, Northeim und Moringen.

Als 1871 die alt-preußischen Baukreise, welche für Hoch-, Straßen- und Wasserbau zuständig waren, in der Provinz Hannover eingeführt wurden, mussten die Wegbauinspektionen aufgehoben werden. Stattdessen wurden flächendeckend Baukreise gebildet, einer davon hatte seinen Sitz in Einbeck. Er umfasste die Ämter Einbeck und Uslar und die Stadt Einbeck. Die Ämter Northeim und Osterode und die Städte Northeim, Osterode und Moringen gehörten zum Baukreis Northeim.

Mit der Wiedereinrichtung von Wegbauinspektionen zum 1. Januar 1876 fielen die Baukreise Einbeck und Northeim fort. Der Amtsbezirk des Baukreises Einbeck ging komplett im Amtssprengel der neu geschaffenen Wegbauinspektion Göttingen auf, die auch für das Amt Northeim und die Städte Northeim und Moringen zuständig wurde. Die Straßen des Amtes Osterode verwaltete fortan die Wegbauinspektion in Clausthal.


3. Der Archivbestand Hann. 109a Einbeck

Der verwaltungsgeschichtliche Überblick macht deutlich, dass sich die Zuständigkeiten der unteren Straßenbaubehörden vor Gründung des Landes Niedersachsen häufig geändert haben. Die Vielzahl der Wegbauinspektionen wurde durch die Einrichtung der Baukreise 1871 nicht wesentlich

verkleinert. Dies geschah erst 1876, als 14 neue Wegbauinspektionen ins Leben gerufen wurden. Die Anzahl der unteren Straßenbauämter und ihre Amtssprengel blieben danach für 25 Jahre konstant. Erst 1901 traten zu den 14 Landesbauinspektionen noch zwei weitere (Hannover II und Northeim) hinzu. Aus archivischer Sicht bot es sich daher an, die alten Wegbauinspektionen bis 1871/75 als eigene Beständegruppe unter der Bezeichnung "Hann. 109a [+Ortsname]" zu formieren. Für die 1876 begründeten 14 Wegbauinspektionen, die 1885 in Landesbauinspektionen und 1912 in Landesbauämter umbenannt wurden, wurde die Beständegruppe "Hann. 109b [+Ortsname]" eingerichtet.

Der vorliegende Bestand enthält zu einem Großteil Akten, welche bis 1955 bei den Akten der Wasserbauinspektion Northeim lagen und durch ein ebenfalls dort gefundenes Behördenrepertorium erschlossen wurden. Im September 1984 wurden diese Akten samt weiterer 3 Fach Akten, die noch unverzeichnet beim Bestand lagen, von Dr. Gieschen neu verzeichnet; dabei wurde das Gliederungsschema des Behördenfindbuchs im wesentlichen übernommen. Nachdem mit der Acc. 61/97 weitere Akten der Wegbauinspektion Einbeck ins Archiv gekommen waren, wurde der gesamte Bestand durch Dr. Bardelle im Juli 2002 EDV-technisch erfasst.

Insgesamt handelt es sich um einen Splitterbestand, der mit einigen Akten vor die 1858 eingerichtete Wegbauinspektion Einbeck zurückreicht (Vorprovenienz: Wegbauinspektion Northeim) und auch über sie hinaus in den 1871 eingeführten Baukreis Einbeck. Die wechselnden Zuständigkeiten zwischen Northeim/Einbeck und Göttingen haben sich auch in der Aktenführung niedergeschlagen, weshalb parallel zu diesem auch der Bestand Hann. 109a Göttingen heranzuziehen ist.



4. Verzeichnis ausgewählter Quellen und Literatur

Hamann, Manfred/ Walter, Jörg/ Bardehle, Peter, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen

Hauptstaatsarchivs in Hannover. Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 42/2), Bd. 3, Göttingen 1983, S. 626 - 628.

Handbuch der Provinz Hannover für das Jahr 1885/86, Hannover.

Hof- und Staatshandbuch für das Königreich Hannover auf das Jahr 1854, Hannover.

Pitz, Ernst, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 25), Bd. 2, Göttingen 1968, S. 198-200.

Preußisches Staatsministerium (Hg.), Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1934.

Rieckenberg, F., Ingenieur-Offiziere als Leiter des Chausseebaues im Kurfürstentum und im Königreich Hannover. Zur 200. Wiederkehr des Gründungstages der hannoverschen Straßenbauverwaltung, Hannover 1964.

Rieckenberg, F., Aus der 200jährigen Geschichte der staatlichen Straßenbauverwaltung in Niedersachsen. Vortrag zur 200 Jahrfeier beim Festakt der Niedersächsischen Landesregierung am 5. Oktober 1964 im Auditorium Maximum der Technischen Hochschule Hannover.

Staatshandbuch für Hannover auf das Jahr 1867, Hannover.

Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen (Hg.), Es begann mit 12 000 Talern. Geschichte des Straßenbaus in Niedersachsen, Hildesheim 1989.

Hann. 150, Nr. 716.

Hannover, den 6. Juni 2006
gez. Dr. Sabine

Graf

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet