Arbeitnehmerkammer
1922 - 1982
Die Arbeitnehmerkammer Bremen nimmt als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der kammerzugehörigen Arbeitnehmer wahr. 2001 entstand die Kammer in der jetzigen Form durch den Zusammenschluss der 1921 gegründeten Kammer für Arbeiter und der Kammer für Angestellte.
Zu den Aufgaben der Arbeitnehmerkammer gehört:
- Rechtsberatung im Lande Bremen
- Beratung betrieblicher Interessenvertretung
- Bearbeitung politischer Themen
- Maßnahmen der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung
- Kulturveranstaltungen
Alle im Land Bremen tätigen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer unterliegen einer Pflichtmitgliedschaft. Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerkammer ist das Bremische Arbeitnehmerkammergesetz.
Die vorliegenden Protokollreihen wurden im Januar 2012 übernommen; eine Bestandsanreicherung erfolgte 2016.
Jörn Brinkhus
Protokolle von Vorstand und Vollversammlung
2,3
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b16006