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NLA AU Rep. 5f

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kriegs- und Landesdeputation

Laufzeit

1757-1762

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die Kriegs- oder Landesdeputation stellte eine Zusammenfassung der wichtigsten politischen Kräfte in einem obersten Leitungsgremium während der Besatzungszeit dar.

Bestandsgeschichte

VORWORT

1. Die Behörde

Nach dem Anfangsschlag König Friedrichs II., der im August 1756 den Siebenjährigen Krieg eröffnete, kam es im Frühjahr und Sommer 1757 zu einer großen Offensive Frankreichs am Niederrhein und in Westfalen, in deren Verlauf auch Ostfriesland - endgültig im Juni - von französischen Truppen besetzt wurde.

Während des Anmarsches der Feinde waren die wichtigsten politischen Kräfte des Fürstentums in einem obersten Leitungsgremium zusammengefasst worden: einer Kriegs- oder Landesdeputation. Ihr gehörten von seiten der landesherrlichen Beamten je drei Mitglieder der Regierung und der Kammer an, von seiten der Stände alle sechs Administratoren, darunter der Präsident der Landschaft von dem Appelle, so dass die Stände in der Landesdeputation an Personenzahl ebenso stark vertreten waren wie die landesherrliche Verwaltung. Später wurde zu diesem Kollegium noch ein Repräsentant des Harlingerlandes, d. h. wohl der dortigen Stände, hinzugezogen.

Regierungsrat Pfitzer verblieb nach einem Besuch im Hauptquatier der französischen Armee dort als Vertreter der Landesdeputation, während sich Kammerpräsident Lentz nach diesem Besuch für die gesamte Zeit der Besetzung nach Berlin absetzte. Zwei der aus dem Administratorenkollegium stammenden Mitglieder der Deputation waren ständig nach Emden abgeordnet, wo sie in der Umgebung des Commissaire administrateur Dumourier an der Versorgung der Besatzungstruppen unmittelbar beteiligt waren.

Die exakte Abgrenzung der Aufgaben der Landesdeputation gegenüber denen von Regierung, Kammer und Administratorenkollegium war umstritten. Arbeitsweise und personelle Zusammensetzung dieser Gremien blieb während der Besetzung unangetastet. Allerdings wurde in den amtlichen Bezeichnungen von Regierung und Kriegs- und Domänenkammer der Zusatz "Königlich Preußisch" nicht mehr geführt. Sie unterstanden dem in Kleve

residierenden Kaiserin Maria Theresia zum Administrationspräsidenten über die eroberten Gebiete im Westen des Reichs ernannten Johann Anton Grafen von Pergen.

Zum kaiserlichen Gouverneur von Ostfriesland wurde schließlich der Generalmajor Graf von Pisa ernannt, der im Oktober 1757 eine zweite - im Vergleich zu der schon im Land befindlichen des französischen Alliierten - keine österreichische Besatzung ins Land führte. Im März des darauffolgenden Jahres endete die französische-österreichische Besetzung.

Für eine etwaige erneute Invasion war 1759 die Bildung einer diesmal nur siebenköpfigen Landesdeputation, bestehend aus je zwei Vertretern von Regierung und Kammer sowie aus drei landschaftlichen Administratoren, festgesetzt worden. Da sich jedoch beim zweiten französischen Einfall im September 1761 die Mitglieder der Kammer sämtlich aus Ostfriesland abgesetzt hatten, und da infolge Todes bzw. Krankheit nur noch einer der drei vorgesehenen Ständevertreter zur Verfügung stand, entschloss sich die Regierung, mit ihrem Plenum unter Hinzuziehung des Administrators Warsing gleichsam als Landesdeputation zu fungieren. Gegenüber der Zeit der ersten Besetzung hatte sich das Gewicht der Stände in der Landesdeputation nunmehr in einem sehr starken Maße vermindert. Die Regierung dagegen war jetzt - für eine kurze Phase - mit der Landesdeputation nahezu identisch. Erst nach dem schon im Oktober 1761 erfolgten Abzug der Invasionstruppen, die große Plünderungen und Belastungen durch Einheiten des Marquis de Conflans über das Land gebracht und bewaffneten Widerstand der Bevölkerung hervorgerufen hatten, kehrten die Mitglieder der Kriegs- und Domänenkammer zurück. Auf Anordnung aus Berlin hin mussten Vertreter auch dieser Behörde in die Deputation, die in diesem Zeitabschnitt zumeist als "Deputation zu Regulierung der Kriegs-Angelegenheiten" entgegentritt, aufgenommen werden.

In der damit erreichten Zusammensetzung scheint die Landesdeputation auch während der Besetzung durch ein kleines Kontingent hannoverscher und hessischer Soldaten von Januar bis März 1762 noch bestanden zu haben. Vielleicht ein letztes Mal ist sie anlässlich eines nur drei Tage andauernden französischen Einfalls im Juli 1762 aufgelebt.

2. Der Bestand:
Die in diesem Findbuch aufgeführten Akten waren im bisherigen Bestand (Alte) Preußische Regierung (Rep. 5) enthalten. Ihre abweichenden Provenienz konnte freilich in dem seit den 30er Jahren vorlilegenden Findbuch des damaligen Leiters des Staatsarchivs Aurich, Dr. Werner Heise, nicht ermittelt werden.

Im Zuge der nunmehr durchgeführten völligen Neuverzeichnung des Bestandes, der jetzt Preußische Regierung in Ostfriesland 1744 bis 1806 (bis 1815) heißt, kam es - neben der Eingliederung von bislang anderswo zu greifenden Archivalien in diesen Bestand - angesichts ihrer abweichenden Provenienzzugehörigkeiten zur Überführung einer Fülle von Einheiten in andere und zum Neuaufbau von Beständen.

Aurich, im Januar 1982
Moßig

Nachtrag:
Im Oktober 2008 wurde das vorliegende Findbuch von Herrn Steinbömer in AIDA überführt.
Aurich, im Oktober 2008
Dr.

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet