Landgemeinde Blockland
1844 - 1945
1871 erfolgte die Konstituierung von politischen Gemeinden mit Selbstverwaltungsrecht im Landgebiet. 1889 wurden die bisherigen 35 zu 20 größeren Landgemeinden zusammengefasst. Im Laufe der Zeit verringerte sich ihre Zahl infolge der Eingemeindung von Teilen des Landgebiets in die Stadt weiter. Bereits 1934 und noch stärker nach Einführung der Deutschen Gemeindeordnung 1938 traten erhebliche Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts der Landgemeinden ein. Nach dem Kriegsende 1945 wurde unter Auflösung des Landkreises und der noch bestehenden Landgemeinden das restliche Landgebiet in die Stadt Bremen eingegliedert. Die bisherigen Gemeindeverwaltungen führten ihre Aufgaben zunächst unter der Bezeichnung Dienststellen der Hansestadt Bremen fort, bis 1946 ihre Umwandlung in Ortsämter erfolgte.
Gemeinderatsprotokolle - Rechnungswesen - Korrespondenz - Finanzen - Statistik - Standesamt - Dienstboten und Fremde
Georg Garbade, Heimatgeschichte des Blocklandes, Bremen 1995.
ms. Fb
1,5
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b15967