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StAB 4.75/8

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Amtsgericht Bremen - Genossenschaftsregister

Laufzeit

1889 - 1993

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Genossenschaftsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt. Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Genossenschaftsgesetz und die Verordnung über das Genossenschaftsregister im Rahmen des Registerrechts. Das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz schuf 1993 die rechtliche Möglichkeit, das Genossenschaftsregister in elektronischer Form zu führen.

Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über
- die Firma
- den Sitz und den Gegenstand
- eine Nachschusspflicht der Genossen
- den Vorstand
- die Vertretungsregelung
- Prokuristen
- Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung der Genossenschaft
- Erlöschen der Genossenschaft

Enthält

Genossenschaftsregister 1889-1964 - Akten über erloschene Genossenschaften

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

3,7