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StAB 4.44/3

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landgericht Bremen - Generalakten

Laufzeit

1769 - 1960

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Landgericht Bremen wurde 1879 aufgrund der Reichsjustizgesetzgebung errichtet, als mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Reichszivilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung die alten bremischen Zivil- und Strafgerichte durch Amts- und Landgerichte, in Bremerhaven durch ein Amtsgericht ersetzt wurden (1). An die Stelle der alten Zivil- und Strafgerichte traten nun das Landgericht mit zunächst zwei Zivil- und Strafkammern sowie mit je einer Kammer für Handelssachen in Bremen und Bremerhaven, das Amtsgericht Bremen mit den Abteilungen für Zivil- und Strafsachen, dem Erbe- und Handfestenamt und der Vormundschaftsbehörde sowie das Amtsgericht Bremerhaven (2). Beim Landgericht wurde die Staatsanwaltschaft (3) errichtet, die zugleich die Strafsachen vor den beiden Amtsgerichten zu vertreten hatte. Das Oberappellationsgericht in Lübeck, seit dem Ausscheiden Frankfurts 1867 ohnehin nur noch Gericht der drei Hansestädte, wurde durch das Hanseatische Oberlandesgericht im Hamburg ersetzt (4).
Die 1879 geschaffene Gerichtsordnung blieb auch nach dem Ersten Weltkrieg im wesentlichen bestehen. 1923 wurde das Erbe- und Handfestenamt in Grundbuchamt umbenannt, nachdem bereits ab 1900 das reichseinheitliche Grundbuchrecht an Stelle des bremischen Erbe- und Handfestenrechts eingeführt und mit der Anlegung des Grundbuchs durch das beim Amtsgericht Bremen neueingerichtete Grundbuchamt begonnen wurde. Erst 1923 jedoch wurde das Erbe- und Handfestenrecht im wesentlichen durch das Grundbuchrecht ersetzt (5). 1924 wurde das Verwaltungsgericht geschaffen (6).

Mit der Verreichlichung der Justiz gingen 1935 die Befugnisse der Landesjustizverwaltung auf den Reichsjustizminister über. Mit der Vierten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28.9.1939 änderte sich das Bremer Stadtgebiet folgendermaßen: Die Stadt Bremerhaven wurde mit Ausnahme des zur Stadt Bremen gehörenden Hafengeländes aus dem Lande Bremen aus- und in das Land Preußen (Provinz Hannover) sowie in die 1924 aus den Stadtgemeinden Geestemünde und Lehe gebildete Stadt Wesermünde eingegliedert (7). Die preußischen Gemeinden Lesum, Grohn, Schönebeck, Aumund, Blumenthal und Farge aus dem Landkreis Osterholz sowie die Gemeinden Hemelingen und Mahndorf aus dem Kreis Verden wurden in das Land und die Stadt Bremen eingegliedert.
Diese Gebietsänderungen führten zum Erlass des Reichsjustizministers über die Änderung der Gerichtsbezirksgrenzen vom 09.10.1942, durch den die Amtsgerichte Bremerhaven (ausgenommen das dem Amtsgericht Bremen zugeordnete Hafengelände Bremerhaven), Wesermünde-Geestemünde und Wesermünde-Lehe zum Amtsgericht Wesermünde zusammengefasst wurden, das dem Landgerichtsbezirk Verden zugelegt wurde. Das Amtsgericht Lesum wurde aufgehoben und das Amtsgericht Blumenthal unter Abtrennung vom Bezirk des Landgerichts Verden dem Landgericht Bremen zugelegt. Damit verblieben ab dem 01.01.1943 im Unterweserraum im Landgerichtsbezirk Bremen die bremischen Amtsgerichte Bremen und Bremen-Blumenthal, die zum Landgerichtsbezirk Verden (OLG Celle) gehörenden hannoverschen Amtsgerichte Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck, Hagen, Wesermünde und das zum Landgerichtsbezirk Stade (OLG Celle) gehörende Amtsgericht Dorum, ferner die oldenburgischen Amtsgerichte Elsfleth, Brake und Nordenham (8).

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Gerichte relativ schnell durch die amerikanische Militärregierung wieder eröffnet; das Landgericht und das Amtsgericht Bremen bereits am 27.06.1945 und das Amtsgericht Bremen-Blumenthal am 14.07.1945 (9). Der Rechtsanwalt Dr. Dietrich Lahusen (10) wurde mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Landgerichts beauftragt. Zum Bereich der Enklave gehörten 1945 auch die früher oldenburgischen Amtsgerichte (11) Elsfleth, Brake und Nordenham im Landkreis Wesermarsch und die bisher zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle gehörenden Amtsgerichte Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal im hannoverschen Landkreis Osterholz sowie die Amtsgerichte Hagen und Dorum im vorher hannoverschen Landkreis Wesermünde und das darin gelegene Amtsgericht Wesermünde, das für die Stadt Wesermünde und einen Teil des Landkreises Wesermünde zuständig war (12). Diese Gerichte nahmen im Laufe des Sommers 1945 ihre Tätigkeit wieder auf.
Ferner wurde neugeschaffen und am 11.09.1945 eröffnet das Landgericht Wesermünde, dem die Amtsgerichte Wesermünde, Dorum, Hagen und Nordenham unterstellt waren (13). Ein geplantes Oberlandesgericht Bremen kam jedoch nicht zustande, denn bereits Anfang 1946 kehrten durch die Vereinbarung der britischen und amerikanischen Militärregierungen vom 10.12.1945 die Landkreise Wesermünde, Osterholz und Wesermarsch unter Abtrennung von der Enklave Bremen zur Provinz Hannover bzw. dem Lande Oldenburg zurück, ebenso wie die in diesen Landkreisen gelegenen Amtsgerichtsbezirke in ihren früheren Landgerichtsbezirk unter Abtrennung von den Landgerichten Bremen und Wesermünde zurückkehrten. Das Landgericht Wesermünde war damit auf das Amtsgericht Wesermünde reduziert und wurde mit Wirkung vom 15.03.1946 aufgehoben (14), das Amtsgericht Wesermünde wurde dem Landgericht Bremen unterstellt.

Das frühere Land Bremen und der Stadtkreis Wesermünde, die jetzt allein die amerikanische Enklave bildeten, unterstanden zwar weiter der US-Militärregierung, doch hatte diese gemäß der Vereinbarung vom 10.12.1945 die Weisungen der britischen Regierungsbehörden zu befolgen und deshalb kamen die Landgerichte Bremen und Wesermünde zum im britischen Machtbereich liegenden Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wie auch die Justizverwaltung vom bremischen Justizsenator auf den Oberlandesgerichtspräsidenten überging. Dies war zugleich die Wiederherstellung eines alten Zustandes, denn einerseits entsprachen die Gerichtsbezirke des Landgerichts und des Amtsgerichts nun wieder dem Lande Bremen und andererseits hatten die Bremer Gerichte bereits vor dem Zweiten Weltkrieg zum Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gehört.
Mit der Gründung des Landes Bremen wurde 1947 die Verwaltung der bremischen Gerichte vom OLG-Präsidenten in Hamburg auf die bremische Landesjustizverwaltung zurückübertragen (15). Ferner wurde ein eigenes Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen errichtet sowie eine Generalstaatsanwaltschaft (16), denen auch das in Amtsgericht Bremerhaven umbenannte Amtsgericht Wesermünde unterstellt wurde. Damit war nunmehr die noch heute bestehende Organisation der Bremer Gerichte geschaffen: das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Landgericht Bremen, dem die Amtsgerichte Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven zugehören.

Gerichtshilfe Bremen
Am 01.10.1928 wurde die Bremer Gerichtshilfe (17) geschaffen. Ihr Zweck war es, den Bremer und auswärtigen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gnadenbehörden Auskünfte über erwachsene Straftäter zu geben, ferner durch ihre Organe und Helfer Schutzaufsicht über Verurteilte auszuüben. Nach dem Muster anderer Städte bildete sie eine private Vereinigung und war nicht einer Behörde übertragen. In einem Ausschuß für Gerichtshilfe waren Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Vertreter aller größeren Wohlfahrtsvereine und als Leiter der Geschäftsstelle ein Justizoberinspektor vertreten (18). Obwohl als private Vereinigung organisiert, war sie somit doch halbamtlich und wurde auch nur auf amtliche Anordnung tätig. Ihr Vorsitzender war der Richter am Landgericht Dr. Warneken. Im Gegensatz zum seit 1837 bestehenden "Verein für entlassene Strafgefangene", dessen Vorstand Dr. Warneken gleichfalls angehörte, betrieb die Gerichtshilfe also keine Gefangenen- und Entlassenfürsorge, sondern verstand sich als Hilfsorgan der Justiz.

Sämtliche Gerichtshilfen waren in einem Deutschen Reichsverband organisiert. Dieser und damit auch die Bremer Gerichtshilfe wurde am 18.05.1934 dem NS-Amt für Volkswohlfahrt in Berlin unterstellt. Da durch Verfügung des Leiters des Volkswohlfahrtsamts vom 23.05.1934 die alleinige Zuständigkeit für die Gefangenenfürsorge den dem Deutschen Reichsverband angeschlossenen Landes- bzw. Provinzialverbänden zugewiesen wurde, trat auch der "Verein für entlassene Strafgefangene" dem Reichsbund bei, um mit der "Gerichtshilfe" einen Landesverband Bremen zu bilden. Nachdem in der Person des Vorsitzenden Dr. Warneken bereits eine Personalunion im Vorsitz der Vereine bestand (19), verschmolzen im Oktober 1935 die Gerichtshilfe und der "Verein für entlassene Strafgefangene" zur "Bremischen Gefängnisgesellschaft", die dem Landesverband Hamburg angegliedert wurde. 1937 wurde die Bezeichnung geändert in "Bremischen Straffälligenbetreuung und Ermittlungshilfe". Vorrangiges Ziel der Bremischen Gefängnisgesellschaft war neben der Gerichtshilfetätigkeit die Wiedereingliederung der Entlassenen ins Erwerbsleben. Dazu wurde u.a. 1937 eine gemeinnützige Schreibstube eingerichtet.
Die Vereinstätigkeit wurde durch Mitgliederbeiträge, vor allem aber durch Beihilfen des Reichsverbandes, des Staates und der Sparkasse Bremen finanziert und konnte selbst im Krieg aufrecht erhalten werden. Nach dem Krieg konnte der Verein seine Tätigkeit 1947 als "Bremische Straffälligenbetreuung", fortsetzen, wobei er sich jetzt wieder nur der Gefangenen- und Entlassenenfürsorge widmete und das Tätigkeitsfeld Gerichtshilfe wegfiel (20).
Berit Saidani
Bremen 1996

Anmerkungen:
(1) Jan Hiemsch, Die bremische Gerichtsverfassung von der ersten Gerichtsordnung bis zur Reichsjustizgesetzgebung 1751 bis 1879, Bremen 1964 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv Bremen, Bd. 32), S. 123-127.
(2) Wilhelm Lührs, Art. Justiz, in: Das Staatsarchiv Bremen 1968. Behörde - Dokument - Geschichte, Bremen 1968 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv Bremen, Bd. 36), S. 98-108.
(3) S. Bestand 4,89/1 - Staatsanwaltschaft beim Landgericht, Generalakten.
(4) Lührs, a.a.O.
(5) Klaus Schwarz, Übersicht über die Bestände des Staatsarchivs der Freien Hansestadt Bremen, Bremen 1982 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv Bremen, Bd. 48), S. 128/129.
(6) Lührs, a.a.O.
(7) Walther Richter, Die Organisation der ordentlichen Gerichte in der Enklave Bremen 1945-1947, Bremen 1990, S. 9.
(8) Ebd.
(9) Ebd., S. 23; s. auch 4,44/3-330.
(10) S. 4,44/3-873.
(11) S. 4,44/3-332 ff.
(12) Richter, a.a.O., S. 24.
(13) Richter, a.a.O., S. 52.
(14) Richter, a.a.O., S. 24/25; s. 4,44/3-335.
(15) Richter, a.a.O., S. 28. S. 4,44/3-332.
(16) S. 4,44/3-332.
(17) S. Aktengruppe Gerichtshilfe, 4,44/3-805 bis 832.
(18) Aufsatz: Drei Jahre Gerichtshilfe in Bremen, in: 4,44/3-811.
(19) Verein für Bremische Straffälligenbetreuung (Hrsg.):150 Jahre Bremische Straffälligenbetreuung, gegr. am 23.11.1837 als Verein für entlassene Strafgefangene, Bremen 1987, S. 42 ff.
(20) Ebd., S. 52/53.

Bestandsgeschichte

Dieser Teilbestand ist für die Aufnahme der Generalakten des Landgerichtes bestimmt. Eine erste Ablieferung erfolgte am 21.01.1988. Wegen dieser und weiterer Ablieferungen siehe Registratur des Staatsarchivs Akte 737-18. Die Masse dieser ersten Ablieferung bildet eine relativ geschlossene Aktenschicht aus der Zeit von der Einführung der reichseinheitlichen Generalaktenverfügung mit Generalaktenplan 1936 bis etwa 1960, wobei einzelne Akten auch bis in die 1920er Jahre zurückreichen.
Mit abgeliefert wurde auch eine Reihe sonstiger zugehöriger Akten, vor allem Vorakten des Oberlandesgerichtes Celle, des Landgerichtes Verden, des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg, eine Reihe Akten über Entnazifizierung der Justiz nach 1945 – offenbar Handakten des damaligen Landgerichtspräsidenten Dr. Lahusen – sowie Verhandlungen und Niederschriften Lahusens nach 1945. Ferner gelangten mit dieser sowie einer Nachlieferung vom 03.09.1992 Teile einer älteren Registraturschicht des Landgerichts aus der Zeit von 1879 bis 1936 ins Staatsarchiv, worin auch die Überlieferung der halbamtlichen Vereinigung Bremer Gerichtshilfe enthalten war. Diese Akten sind in Teil II und III des Findbuchs verzeichnet.

Die Verzeichnung der Generalakten erfolgte in Anlehnung an die alte Ordnung des Bestandes und anhand des mitabgelieferten Generalaktenplanes (21) sowie der Inhaltsangaben, die jeweils jeder Aktengruppe vorangestellt waren (22). Dadurch ergaben sich kaum Unterschiede zwischen numerischer und klassifikatorischer Aktenfolge. Es wurden laufende Nummern vergeben, die über eine Konkordanz mit den alten Signaturen verzahnt sind. Springnummern, die sich durch die Klassifikation, nachträglich aufgefundene Akten usw. ergeben, werden zugunsten einer übersichtlicheren Signatur in Kauf genommen. Vereinzelt mussten Klassifikationstitel bzw. -gruppen gebildet werden, die zwar nicht im Aktenplan stehen, aber von der Bedeutung der Akten erforderlich sind, z.B. Wiederaufbau der Justiz nach 1945. Eine Kassation von Akten wurde nur in geringem Umfang durchgeführt, hauptsächlich bei den Einzelsachen – Sammelakten im Sinne der Generalaktenverfügung. Die Einzelsachen sind durch irreguläre Aktenvernichtung des Landgerichts bereits dezimiert gewesen, während die Generalakten vollständig erhalten geblieben sind. Zum Teil sind auch Einzelsachen an das 1947 eingerichtete Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen abgegeben worden.
Obwohl es sich bei diesem Bestand vor allem um Sachakten der Gerichtsverwaltung handelt, ist darin auch mitunter personenbezogenes Schriftgut enthalten, welches den entsprechenden Schutzfristen unterliegt. Zur Benutzung dieser gesperrten Akten muss dann gegebenenfalls ein besonderer Antrag auf Verkürzung der Schutzfristen gestellt werden.

Anmerkungen:
(21) S. 4,44/3-70 und 71.
(22) S. 4,44/3-72 bis 74.

Enthält

Vorakten der Vorgängerbehörden, des Oberlandesgerichts Celle und des Landgerichts Verden bezüglich der Amtsgerichte Blumenthal, Lesum, Geestemünde und Lehe, des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg bezüglich des richterlichen Personals, besonders Entnazifizierung und Neuaufbau der Justiz | Handakten des Landgerichtspräsidenten Dr. Lahusen 1948-1950 | Ältere Generalakten des Landgerichts 1879-1936, u.a. über allgemeine Verwaltung, Personalangelegenheiten, Gerichtsverfassung, Strafrecht, Gerichtshilfe Bremen und Verein für entlassene Strafgefangene, Bremische Gefängnisgesellschaft | Generalakten 1936-1960 über allgemeine Verwaltung, Personalangelegenheiten, Zivilrecht, Rechtsanwaltschaft, Gerichtsorganisation nach 1945 mit Neueröffnung der Amtsgerichte Brake, Osterholz-Scharmbeck, Dorum und Wesermünde/Bremerhaven in der Enklave Bremen, Verfahrensrecht, Prozesskosten und Armenrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Notare und Notariat, Register- und Grundbuchangelegenheiten, Strafrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug, Polizei, Bewährungshilfe, Haushalt, Gebäude, Wirtschaftsangelegenheiten, Landwirtschaftsrecht, Militär, Luftschutz, Zweiter Weltkrieg

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

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