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NLA HA Hann. 150

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Provinziallandtag

Laufzeit

1866-1938

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Als Mitglied des Deutschen Bundes stand das Königreich Hannover auf der Seite der Verlierer des Deutschen Krieges von 1866 und wurde als Folge dessen durch Preußen besetzt und annektiert. Im darauffolgenden Jahr wurde es zur preußischen Provinz erklärt. Um die Akzeptanz der zukünftigen Regelungen zu steigern, wurden im Sommer 1867 Vertrauensmänner nach Berlin entsandt, deren Aufgabe es war, die hannoverschen Interessen bei den Gesprächen zur Organisation der Provinzialverwaltung und der provinzialständischen Verfassung zu vertreten. In den Gesprächen konnten die hannoverschen Vertrauensmänner durchsetzen, dass die preußische Seite die Einrichtung eines Provinziallandtags gestattete. Dies wurde nach Abschluss der Verhandlungen in der königlichen Verordnung vom 22. August 1867 „Über die provinzialständische Verfassung des vormaligen Königreichs Hannover“ verankert.

Im §1 der provinzialständischen Verfassung wurde geregelt, dass die Provinzialstände auf dem Provinziallandtag zusammenkommen. In §2 wurden die Aufgaben des Provinziallandtags benannt: Er hatte das Recht, Beschlüsse über die Kommunalangelegenheiten der Provinz, die Verwaltung und Vertretung der provinzialständischen Institute und Vermögensrechte zu fassen, jeweils unter der Mitwirkung und Aufsicht der Staatsregierung, welche durch den Oberpräsidenten der Provinz Hannover wahrgenommen wurde. Ebenso war er befugt, Ausgaben und Leistungen im Interesse der Provinz zu übernehmen, und hatte die gleichen Rechte und Pflichten wie die älteren Provinzialstände des preußischen Staates.

In den nachfolgenden Paragraphen wurde die genaue Zusammensetzung des Provinziallandtags dargelegt. Im Stand der größeren Grundbesitzer waren fünf Standesherren und der Erblandmarschall von Hannover mit Virilstimmen vertreten sowie 25 gewählte Abgeordnete. Der Stand der Städte und der Stand der Landgemeinden bestanden aus jeweils 25 Abgeordneten. Gewählt wurden die Abgeordneten in den bereits bestehenden Kurien in den Landschaftsbezirken. Im §8 wurde die Legislaturperiode auf sechs Jahre festgesetzt und jeweils nach drei Jahren schied die Hälfte der Abgeordneten aus und wurde durch Neugewählte ersetzt. Die Verhandlungen des Landtags leitete der Landtagsmarschall, dessen Funktion in §10 erläutert wurde. Einberufen, eröffnet und geschlossen wurde der Provinziallandtag durch den Oberpräsidenten (§13).

Der zweite Provinziallandtag, welcher am 11. Oktober 1868 zusammengetreten war, beschäftigte sich mit den „Grundzügen eines Regulativs für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten in der Provinz Hannover“, die ihm vom Oberpräsidenten überreicht worden waren. Darin wurde der Anstoß für verschiedene Organe des Provinziallandtages gegeben, so z.B. für den ständigen Verwaltungsausschuss (später: Provinzialausschuss), der aus dem Landtagsmarschall und zwölf weiteren Mitgliedern bestand und für die Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten verantwortlich war, oder das Landesdirektorium, das aus drei Oberbeamten zusammengesetzt war und die laufenden Geschäfte der ständischen Verwaltung unter Aufsicht des Verwaltungsausschusses wahrnahm. Diese Organe nahmen am 1. Januar 1869 offiziell ihre Arbeit auf.

Am 7. Mai 1884 wurde die „Provinzialordnung für die Provinz Hannover“ erlassen. Hierdurch änderte sich die Zusammensetzung des Provinziallandtages grundlegend, weil gemäß §9 nur noch Abgeordnete der Land- und Stadtkreise in ihm vertreten waren. Auch nach dem Ersten Weltkrieg ergaben sich entscheidende Veränderungen, als auf Grundlage des Gesetzes vom 16. Juli 1919 zur Neuwahl der Provinziallandtage ein neuer Landtag nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde und die Abgeordneten sich erstmals nach ihrer Fraktionszugehörigkeit organisierten. Mit Beginn des Nationalsozialismus und den damit verbundenen Umstrukturierungen verlor auch der Provinziallandtag seine Befugnisse.

Bestandsgeschichte

Bei der vom Staatsarchiv Hannover im Juni und August 1949 initiierten Übernahme der Akten des ehemaligen Provinziallandtages und der ehemaligen Provinzialverwaltung Hannover ist ein Teil der Schriftstücke durch Nachlässigkeit der mit der Verwaltung dieses Aktengutes betrauten Stellen verloren gegangen bzw. vernichtet worden. Erfreulicherweise dürfte in dem vorliegenden Fall jedoch der angerichtete Schaden nicht allzu groß sein, da erheblichere Bestände des Provinziallandtags und die Akten der wichtigsten Abteilungen der Provinzialverwaltung in größerem Umfange erhalten geblieben sind, während der weitaus größte Teil der sonstigen Archivalien bei der Besichtigung im Juli 1947 bereits als kassationsreif bezeichnet werden konnte.

Die erste Verzeichnung erfolgte Anfang 1952. 2006 erfolgten eine Überarbeitung der Verzeichnungseinheiten und die Retrokonversion in eine EDV-Datenbank. 2017-2018 wurde der Bestand an die Erschließungsrichtlinie des Niedersächsischen Landesarchives angepasst und nacherschlossen. Eine Mehrheit der Drucksachen des Provinziallandtages befindet sich in der Dienstbibliothek des Landesarchives, Standort Hannover; dazu gehören auch die Protokolle der Landtagssitzungen.

Stand: Februar 2018

Enthält

Innere Verwaltung, Gesetze, Verordungen, Personalia, Rechnungswesen u. Finanzen, Akten aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen des Provinziallandtages, wie z.B. Verkehrswesen, Kreditwesen, Versicherung, Heil- u. Pflegeanstalten, Landeskrankenhäuser, Kunst und Wissenschaft

Literatur

Landesdirektorium (Hrsg.): Sechzig Jahre Hannoversche Provinzialverwaltung (Hannover, 1928).

Heide Barmeyer: Hannovers Eingliederung in den preußischen Staat: Annexion und administrative Integration 1866-1868 (Hildesheim, 1983).

Ernst Gottfried Mahrenholz: Ein Königreich wird Provinz. Über Hannovers Schicksalsjahr 1866 (Göttingen, 2011).

Gedruckte Protokolle des Hannoverschen Provinziallandtages 1867-1933.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

NLA HA, Hann. 108 Allgemeine Ständeversammlung
NLA HA, Hann. 122a Oberpräsident Hannover
NLA HA, Hann. 151 Provinzialverwaltung

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

18,3

Bearbeiter

Helmut Henschel (2017)

Michaela Hayer (2017-2018)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja

Die Signaturen mit den Nummern 393-400 und 490 wurden nicht belegt.