Amtsgericht Uelzen
1633-1899
Ehestiftungen, Kontraktenbücher, Kautionen, Amtshandlungen, Verlassbücher, Depositenwesen, Hypothekenbücher, Obligationen, Verkäufe, Ablösungen, Gütertrennungen, Auflassungen, Vormundschaften, Zivilprozesse, Notare
Bei seiner Einrichtung am 1. Oktober 1852 im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung im Königreich Hannover umfasste das Amtsgericht Uelzen die Bereiche des Amts Oldenstadt in seinem damaligen Umfang und des Stadtgerichts (Magistrats) Uelzen. Bei der Straffung der Gerichts- und Verwaltungsorganisation 1859 wurde das Amtsgericht Uelzen (wie auch das Amt Oldenstadt) um den Sprengel des aufgelösten Amtsgerichts Bodenteich und einen Teil des Amtsgerichts Ebstorf vergrößert, während einige Gemeinden an das Amtsgericht Medingen kamen. Mit Durchführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde das Gebiet des Amtsgerichts Uelzen ab 1. Oktober 1879 nochmals um den Bereich des Amtsgerichts Medingen II zu Ebstorf vergrößert.
Mit einer Ausnahme betrifft der vorliegende Bestand nur die Ziviljustiz, und zwar überwiegend die freiwillige Gerichtsbarkeit (vor allem Ehestiftungen, Kontrakte, Hypotheken). Unter Anlehnung an schon verzeichnete Amtsgerichtsbestände erfolgte die Gliederung nach den im Gerichtssprengel gelegenen Vorbehörden, wobei die Verwaltungsgliederung von 1859 maßgebend war (mit Ausnahme, daß - wie beim Bestand des Amtes Uelzen (vgl. Hann. 74 Uelzen) - Ebstorf gesondert aufgeführt wird). Die wenigen Akten der kurzlebigen Amtsgerichte Bodenteich und Ebstorf (1852-1859) wurden bei den betreffenden Ämtern mit eingeordnet, ebenso wurden Amt Ebstorf und Amtsgericht Medingen II in Ebstorf zusammengefasst. Akten der Patrimonialgerichte wurden gesondert am Schluss verzeichnet (vor allem Ehestiftungen, Kontrakte, Hypotheken).
Der hier verzeichnete Archivbestand gelangte als Acc. 26/64 im Umfang von ca. 61 Fach (etwa die Häfte Akten und Amtsbücher des 17. bis 19. Jahrhunderts) ins Staatsarchiv nach Hannover. Sieben Kontraktenbücher, die laut Aktennotiz aus Acc. 39/59 zum Bestand Hann. 72 Uelzen gelegt wurden, waren bei der Verzeichnung nicht aufzufinden.
Ausgesondert wurden zwei Hypothekenbücher und drei Bände Anlagenbücher zu Hypothekenbücher der jüngeren Serie (nach 1865) und 1 3/4 Fach nach dem Stichjahr 1880 angelegter Ehestiftungs-, Kontrakten- und Amtshandlungsbücher (vgl. Hann. 172 Uelzen), zwei Bände Schuld- und Pfandverschreibungsbücher (vgl. Hann. 72 Medingen) und 3/4 Fach Blattsammlung zum Güterrechtsregister nach 1880 (vgl. Hann. 172 Medingen).
Kassiert wurden zwei Fach Repertorien und Register zu nicht mehr vorhandenen Hypothekenakten bzw. Anlagebücher zu Hyothekenbüchern.
In den vorliegenden Archivbestand Hann. 72 Uelzen sind bislang folgende Ablieferungen eingegangen:
Nr. 1-379
Stand: März 2005
Gesetz über die Gerichtsverfassung in: Sammlung der Gesetze, Veordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1850, Nr. 52, S. 207 ff.
Verordnung, betr. die Bildung der Amtsgericht und unteren Veraltwaltungsbehörden in: Sammlung der Gesetze, Veordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1852, Heft 29, S. 185 ff.
Verordnung, betr. die Bezirke der unteren Verwaltungsbehörden in: Sammlung der Gesetze, Veordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1859, Heft 13, S. 175
Verordnung, betr. die Bildung der Gerichte in: Sammlung der Gesetze, Veordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1859, Heft 16, S. 219 ff.
Verordnung, betr. die Bildung der Amtsgerichtsbezirke in: Gesetzessammlung für die Königlich preußischen Staaten, 1879, Nr. 30, S. 393-564 (Uelzen siehe S. 512)
Ringklib, H., Statistische Übersicht der Einteilung der Königreichs Hannover, 3. Auflage 1859 und 5. Auflage 1885
Franz, G., Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Lüneburg, Bremen 1955
Meier, E. von, Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1680-1866,
Bd. 1: Verfassungsgeschichte, Leipzig 1898
Bd. 2: Verwaltungsgeschichte, Leipzig 1899
An den vorliegenden Archivbestand Hann. 72 Uelzen schließt die Überlieferung des Amtsgerichts Uelzen nach der Reichsjustizreform 1879 (Hann. 172 Uelzen) an. Bei der Abgrenzung zu diesem Archivbestand sind zeitliche Überschneidungen nicht zu vermeiden, so dass in entsprechenden Fällen auch die Findmittel zu diesem Archivbestand heranzuziehen sind.
10,2
Arno Schwinger (1978)
Petra Diestelmann (2005)
Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen
1853
1859
65
50
50-65
Amtsgericht Uelzen
1859
1879
14
150
150-14
Amtsgericht Bodenteich
1853
1859
59
50
50-59
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1472