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NLA WO 4 Nds

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Bezirksregierung Braunschweig

Laufzeit

1946-2002

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der Bestand umfasst die Überlieferung der einzelnen Abteilungen und Zuständigkeiten der 1946 als Mittelbehörde gebildeten und 2005 aufgehobenen Bezirksregierung Braunschweig, u. a. zu den Bereichen Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, Kommunalaufsicht, Landesentwicklung und Raumplanung, Forst und Landwirtschaft, Kunst, Kulturpflege und Denkmalschutz, Schule und Lehrerbildung, Flüchtlingshilfe (Nachkriegszeit), Städte- und Wohnungsbau, Arbeitsmarkt und Gewerbeaufsicht, Wirtschaft und Verkehr, Einbürgerungen und Wiedergutmachungsangelegenheiten (Nachkriegszeit).

Beschreibung

Die Überlieferung der Bezirksregierung wurde in dem vorliegenden Bestand aus den Teilbeständen 4 Nds Präsidialabteilung, 4 Nds Inneres, 4 Nds Forst, Landwirtschaft und Umwelt, 4 Nds Kultur, Schulen und Sport, 4 Nds Soziales und Arbeit, 4 Nds Wirtschaft und Verkehr, 4 Nds Wiedergutmachung und 4 Nds Einbürgerungen zusammengefasst.

Geschichte des Bestandsbildners

Neben den bestehenden Regierungspräsidenten in der ehemaligen Provinz Hannover (siehe hierzu die Vorworte zum Tektonikpunkt "Bezirksregierungen" und zu den einzelnen Bezirksregierungen in der Tektonik des NLA Hannover) kamen im neuen Land Niedersachsen ab 1946 noch zwei als "Verwaltungspräsidenten" bezeichnete Behörden hinzu, deren regionale Zuständigkeit den bisherigen Ländern Oldenburg und Braunschweig entsprach. Unterstellt waren diese mittleren Landesbehörden dem nds. Innenminister.

Ebenfalls nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Zuständigkeit für die Forstverwaltung zurück. Diese bildete nun eine neue, die vierte Abteilung. Damit wurde das bereits seit 1919 bestehende Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Abteilungen noch vergrößert: die Präsidialabteilung umfasste damals 29 Dezenate, die jetzt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständige Abteilung, die vorherige landwirtschaftliche Abteilung, neun Dezernate und die Abteilung für Kirchen und Schulen lediglich noch ein Dezernat. Die Folge waren mehrere Umorganisationen, die schließlich zur Bildung von sechs Abteilungen (fünf bei den Regierungspräsidenten in Aurich, Osnabrück und Stade) führten, die sich in ihren Dimensionen nicht mehr so sehr unterschieden wie dies zuvor der Fall gewesen war. In den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Abteilungen fiel gemäß dem Erlass des Innenministeriums über den Organisationsplan, Mustergeschäftsverteilungsplan und die Geschäftsordnung vom 16. Mai 1967 (Nds. MBl. 22/1967, S. 546) u.a.:

- Abt. 1: Zentrale Dienste/Querschnitssaufgaben, Regierungshauptkasse, Kommunalangelegenheiten, Kommunalprüfungsamt, Raumordnung und Landesplanung;
- Abt. 2: Polizei, Hoheitsangelegenheiten, Vermessungs- und Katasterangelegenheiten, Hochbauangelegenheiten/ Staatshochbau, Bauaufsicht, Städtebau, Wohnungsbau/Wohnungswesen;
- Abt. 3: Gewerbeaufsicht, Gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Lastenausgleich, Liegenschaften;
- Abt. 4: Kultur, Schulwesen, Kirchensachen, Jugendpflege, Sport, Landespflege;
- Abt. 5: Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Veterinärwesen;
- Abt. 6: Forstangelegenheiten

Den Verwaltungs- bzw. Regierungspräsidenten waren in den 1960er und 1970er Jahren u.a. folgende Dienststellen durchgängig oder zeitweise unterstellt:

- Regierungskassen
- Katasterämter
- Staatshochbauämter
- Staatliche Gewerbeaufsichtsämter
- Schulräte und Schulämter
- Staatliche Gesundheitsämter und Staatliche Medizinaluntersuchungsämter
- Regierungsveterinärräte und Staatliche Veterinäruntersuchungsämter
- Staatliche Forstämter
- Domänenrentämter
- Chemische Untersuchungsämter
- Wasserwirtschaftsämter
- Staatsbäder
- Polizeidienststellen (Kommandeure der Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen, Landespolizeistellen, Wasserschutzpolizei)

Im Gefolge der Gebiets- und Verwaltungsreform wurden die Behörden Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten zum 1. Februar 1978 in "Bezirksregierungen" umbenannt und ihre Zahl durch Zusammenschlüsse von acht auf vier verringert. Seitdem bestanden folgende Bezirksregierungen:

- Braunschweig (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Verwaltungspräsidenten in Braunschweig sowie Teilen der Regierungspräsidenten in Hildesheim und Lüneburg)
- Hannover (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Regierungspräsidenten in Hannover sowie den Landkreisen Hildesheim und Holzminden des Regierungspräsidenten in Hildesheim)
- Lüneburg (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Regierungspräsidenten in Lüneburg, ohne den Landkreis Gifhorn und die Stadt Wolfsburg, sowie dem Bezirk des Regierungspräsidenten in Stade)
- Weser-Ems (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Verwaltungspräsidenten in Oldenburg sowie den Bezirken der Regierungspräsidenten in Aurich und Osnabrück)

Gemäß dem Mustergeschäftsverteilungsplan von 1979 (Nds. MBl. 4/1979; siehe auch Staatshandbuch Niedersachsen 1979, S. 15-28) gliederten sich die Bezirksregierungen in folgende Dezernate:

01 Öffentlichkeitsarbeit
02 Vorprüfung

101 Organisation, innere Dienst
102 Personal, Aus- und Fortbildung
103 Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen
104 Besoldung
105 Regierungshauptkasse
106 Justitiariat, Liegenschaften, Vermögen
107 Lastenausgleich, Vertriebenen- und Sozialangelegenheiten
108 Automatisierte Datenverarbeitung

201 Raumordnung, Landesentwicklung
202 Kommunalangelegenheiten
203 Wirtschaft
204 Gewerbeaufsicht
205 Gesundheit
206 Straßenbau, Straßenbaurecht
207 Vermessungs- und Katasterangelegenheiten
208 Häfen und Schifffahrt

301 Allgemeine Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten
302 Polizeiverwaltung, Polizeisanitätswesen
303 Schutzpolizei
304 Kriminalpolizei
305 Brand- und Katasttrophenschutz, Verteidigung, Verteidigungsaltlasten
306 Verkehr
307 Denkmalpflege
308 Hochbau
309 Städtebau
310 Bauaufsicht
311 Städtebau- und Wohnungsbauförderung, Bau- und Wohnrecht
312 Wasserschutzpolizei (nur Weser-Ems)

401 Schulentwicklung, Lehrerfortbildung, Bildungsberatung
402 Grundschulen, Sonderschulen
403 Orientierungsstufen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen (IGS und KGS)
404 Allgemeinbildende Gymnasien
405 Berufliche Bildung
406 Kunst, Kulturpflege
407 Jugendhilfe
408 Sport
409 Schulorganisation, Schulrecht, Haushalt
410 Lehrerpersonalien

501 Landwirtschaft
502 Wasserwirtschaft, Wasserrecht
503 Ernährungswirtschaft
504 Veterinärangelegenheiten
505 Forstverwaltung
506 Agrarstruktur
507 Landespflege

Im Wesentlichen blieb der Aufbau der Bezirksregierungen bis Ende der 1990er Jahre relativ konstant, abgesehen von einigen Umbenennungen oder neu zugeschnittenen Dezernaten. So wurde z.B. das Dezernat 505 1982/1983 in die Dezernate 601 (Allgemeine Forstangelegenheiten, Vermarktung), 602 (Forstbetrieb) und 603 (Forst- und Jagdhoheit) aufgeteilt. Die Dezernate wurden in zunächst fünf, dann sechs Abteilungen zusammengefasst.
Ebenso änderte sich an den den Bezirksregierungen unterstellten Behörden zunächst wenig. Nach und nach wurden durch Umstrukturierungen oder Zusammenlegungen einige Behörden durch neue ersetzt oder fielen weg. Größere Umstrukturierungen erfuhren die Bezirksregierungen erst gegen Ende der 1990er Jahre, als die Zahl der Abteilungen auf fünf verringert und Dezernate unter Beibehaltung ihrer Nummerierung zwischen den Abteilungen wechselten. Seit dieser Zeit kam den Bezirksregierungen die Dienst- und/oder Fachaufsicht über folgende Behörden zu:

- Kreisfreie Städte und Landkreise (Aufsicht)
- Polizeibehörden (Dienst- und Fachaufsicht)
- Vermessungs- und Katasterbehörden (Dienst- und Fachaufsicht)
- Staatliche Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsämter (Dienst- und Fachaufsicht); bis 2001
- Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Dienst- und Fachaufsicht)
- Studienseminare und Ausbildungsseminare für Lehrer (Dienst- und Fachaufsicht)
- Ämter für Agrarstruktur und Domänenämter (Dienst- und Fachaufsicht)
- Staatliche Museen und Theater (Dienst- und Fachaufsicht)
- Staatliche Schlossgartenverwaltung (Dienst- und Fachaufsicht)
- Zentrale Asylbewerber- und Flüchtlingseinrichtungen (Dienst- und Fachaufsicht)
- Nds. Hafenämter (Dienst- und Fachaufsicht; nur Weser-Ems)
- Staatliche Moorverwaltung (Dienst- und Fachaufsicht; nur Weser-Ems)

Infolge der Verwaltungsreform in Niedersachsen und der Abschaffung des dreistufigen Verwaltungsaufbaus wurden die Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 aufgelöst. Die Aufgaben der Bezirksregierungen wurden anderen bestehenden oder neu geschaffenen oberen und unteren Landesbehörden übertragen.

Stand: Januar 2016

Bestandsgeschichte

Die Überlieferung der Bezirksregierung ist zunächst in Teilbeständen erschlossen worden, die sich an den Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen orientierten: 4 Nds Präsidialabteilung, 4 Nds Inneres, 4 Nds Forst, Landwirtschaft und Umwelt, 4 Nds Kultur, Schulen und Sport, 4 Nds Soziales und Arbeit, 4 Nds Wirtschaft und Verkehr, 4 Nds Wiedergutmachung und 4 Nds Einbürgerungen. Im März 2019 wurden diese Teilbestände in dem vorliegenden Bestand zusammengefasst.

1. Präsidialabteilung

Im Teilbestand 4 Nds Präs wurden alle Akten der Provenienz "Staatsministerium / Verwaltungspräsidium / Regierungsbezirk Braunschweig" zusammengefasst, die im Umfeld zunächst der politischen, später der verwaltungsmäßigen Spitze des Landes Braunschweig und in seiner Nachfolge des Verwaltungs- bzw. Regierungsbezirkes Braunschweig entstanden sind. Dazu gehören auch Unterlagen, die den Kontakt mit der bis 1946 vorgesetzten britischen Militärregierung widerspiegeln. Ebenfalls den Kern des alten Landes Braunschweig und der neuen niedersächsischen Bezirksregion berühren die Unterlagen der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung einschließlich der Beteiligungen des Landes Niedersachsen an ehemaligen braunschweigischen Staatsbetrieben (u.a. Niedersachsen GmbH als Nachfolgerin der Braunschweig GmbH in der Region). Über die Erträge des braunschweigischen Kloster- und Studienfonds und der Braunschweig Stiftung konnte der jeweilige Verwaltungs- bzw. Regierungspräsident zum Wohle kultureller Förderung in den Gebieten des alten Landes Braunschweig selbstständig verfügen. Nach Auflösung der Bezirksregierung Ende 2004 werden diese und andere in der Region ansässige Stiftungen voraussichtlich in eine Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz überführt werden.

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorarbeiten von Herr Archivdirektor Dr. Schwarz.

Dr. Gudrun Fiedler, Stand: Mai 2004
Siehe Gliederungspunkt


2. Abteilung Inneres

Mit den Bereichen Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Brand- und Katastrophenschutz, zivile und militärische Verteidigung, Polizei, dem Bereich der Kommunalaufsicht sowie dem der Landesentwicklung und Raumplanung sind in diesem Findbuch klassische Breiche des Inneren zusammengefasst. Oberste Aufsichtsbehörde ist das nieders. Ministerium für Inneres und Sport (zum vgl. 4 Nds Kultus). Die wichtigen Aufgaben werden seitens der Bezirksregierung wie folgt umschrieben:

1) Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Brand- und Katastrophenschutz und Verteidigung (Dez. 301)

a) Ausländerangelegenheiten

Zu den wichtigen Aufgaben dieses Dezernates gehören die Fragen des Aufenthaltes von Ausländern in Deutschland bzw. Anerkennung, Verteilung und Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Asylberechtigten. Sowohl für die Einreise als auch für den Aufenthalt bestehen gesetzliche Bestimmungen, deren Anwendung neben den deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Herkunftsland auch den inländischen Ausländerbehörden obliegt. Zu Ausländerbehörden sind in Niedersachsen die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte bestimmt worden. Im Regierungsbezirk Braunschweig sind die Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Göttingen und Goslar sowie die Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Wolfenbüttel für die aufenthalts- und passrechtliche Behandlung der ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Die Bezirksregierung Braunschweig überprüft im Rahmen der Fachaufsicht die Tätigkeit dieser Behörden und entscheidet als Widerspruchsbehörde, wenn gegen eine Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde, beispielsweise wegen der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung, ein Widerspruch erhoben wird.

Andere ausländische Staatsangehörige reisen als ausländische Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland ein. Zu diesem Personenkreis gehören Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und De - facto - Flüchtlinge. Die Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfolgt durch die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (ZASt) in Braunschweig, die eine Aufnahmeeinrichtung des Landes darstellt. Die Verteilung auf die Kommunen erfolgt nach festgesetzten Aufnahmequoten. Die Bezirksregierung setzt für die Landkreise und großen selbständigen Städte des Regierungsbezirks Braunschweig die Aufnahmequoten fest. Anträge auf Umverteilung, auch länderübergreifende, entscheidet die ZASt Braunschweig für das gesamte Land. Die Bezirksregierung wirkt bei Umverteilungen innerhalb Niedersachsens mit. Die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen obliegt nach dem Aufnahmegesetz den Gemeinden. Die Bezirksregierung erstattet den Kommunen zur Abgeltung von Kosten, die ihnen für die Durchführung des Aufnahmegesetzes entstehen, für jede Person eine Pauschale. Die Fachaufsicht über die zuständigen kommunalen Körperschaften führt die Bezirksregierung Braunschweig für den Regierungsbezirk Braunschweig. Das Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (AsylbLG) regelt die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Deckung ihres Lebensunterhalts. Für die Durchführung des AsylbLG sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise können kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden zur Durchführung des AsylbLG durch Satzung heranziehen.

b) Brandschutz

Die Hauptamtliche Brandschau obliegt den hauptamtlichen Brandschutzprüfern der Landkreise. In Städten mit einer Berufsfeuerwehr wird diese Aufgabe von Angehörigen der Berufsfeuerwehr wahrgenommen. Die Bezirksregierung führt im Regierungsbezirk Braunschweig hierüber die Aufsicht; außerdem werden die hauptamtlichen Brandschutzprüfer von hier auf ihre fachliche Eignung überprüft und mit Fachtagungen weiter geschult sowie durch Beratungen unterstützt. Oberste Aufsichtsbehörde im Brandschutz ist das Niedersächsische Innenministerium. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Bezirksregierung im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz ist das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) samt der dazu ergangenen Verordnungen.

c) Kriegsgräberfürsorge
Allein im Regierungsbezirk Braunschweig liegen die Ruhestätten von mehr als 19.200 Kriegstoten auf 418 Friedhöfen.

d) Verteidigung und Zivilschutz
Die Bezirksregierung koordiniert die zivilen Belange bei militärischen Manövern und Übungen der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte mit mehr als 1.000 und höchstens 7.500 Teilnehmern (darüber ist das Niedersächsische Innenministerium zuständig). Sie beteiligt und informiert alle in Frage kommenden zivilen Behörden und trifft mit diesen und den militärischen Stellen alle erforderlichen Absprachen, die für den Ablauf der Übung erforderlich sind; dazu gehören auch öffentliche Informationsveranstaltungen, verkehrspolizeiliche Unterstützung und die Benennung von zivilen Verbindungsbeamten. Diese Absprachen sind für die militärischen Stellen verbindlich. Die Übung wird sodann in der Presse und den örtlichen Mitteilungsblättern bekannt gegeben. Schäden, die im Verlauf eines Manövers entstehen, reguliert die Bundeswehr selbst. Bei Streitkräften verbündeter Staaten ist das Amt für Verteidigungslasten beim Landkreis Soltau-Fallingbostel zuständig. Die Bezirksregierung koordiniert die zivilen Belange bei der Planung und Durchführung militärischer Infrastrukturvorhaben. Dazu gehören gegebenenfalls auch Enteignungsverfahren. Rechtsgrundlage hierfür ist das Landbeschaffungs- und Schutzbereichgesetz.

Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nicht militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Diese Aufgabe des Bundes wird von den Ländern und Gemeinden im Auftrage wahrgenommen. Im Bezirk Braunschweig ist die Bezirksregierung für die planerischen Vorbereitungen nach den Vorgaben des Zivilschutzgesetzes zuständig. Sie leitet und überwacht entsprechende Planungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

2) Polizei

Am 1. April 1951 trat das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) in Kraft. Damit wurde die Polizei Angelegenheit des Landes Niedersachsen. Nach dem SOG ist es möglich, gewesen, in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern eine Polizeidirektion zu errichten. Dies ist in Braunschweig geschehen. Mit der Polizeireform vom 1. Januar 1994 wurden Schutz- und Kriminalpolizei zusammengelegt (Weiteres vgl. Vorworte zu 17 Nds -18 Nds, 1017 Nds-1018 Nds). Noch 1966 lässt sich eine Bezirksnachrichtenstelle nachweisen, die als Sondersparte der Kriminalpolizei, die für die Bekämpfung so genannter politischer Straftate zuständig gewesen ist (Hochverrat, Landesverrat, Staatsgefährdung). Sie ist insbesondere im Hinblick auf die 205 km lange 'Zonengrenze' des Verwaltungsbezirkes tätig gewesen. Die Schutzpolizei kümmerte sich vor allem um die Verkehrsunfälle. Im Zuge einer Verwaltungsreform in den 1990er Jahren wurden die Sparten Schutz- und Kriminalpolizei zum 1. Oktober 1994 zusammengeführt. Ziel des 1990 angestoßenen Prozesses war es, die Kompetenzen der Basisdienststellen erheblich zu stärken. Sämtliche polizeiliche Aufgaben sollten nun grundsätzlich vor Ort/ortsnah von den Polizeikommissariaten wahrgenommen werden.

3) Kommunalangelegenheiten (Dez. 202)
Die Bezirksregierung Braunschweig übt im Regierungsbezirk Braunschweig die Kommunalaufsicht über die kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte sowie Landkreise und Zweckverbände aus. Außerdem obliegt ihr die Aufsicht über die Sparkassen. Neben der Rechtskontrolle rückt die Beratung der Kommunen vor allem bezüglich der kommunalen Finanzen zunehmend in den Vordergrund. Das Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Braunschweig überprüft das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der beaufsichtigten Kommunen und Betriebe.

4) Landesentwicklung und Raumordnung

Die Raumordnung befasst sich mit den unterschiedlichen Anforderungen an den Raum und den sich daraus ergebenden Konflikten und Chancen. So treffen in einem Gebiet innerhalb oder außerhalb von Siedlungen die Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Siedlungsentwicklung, der Freizeit und Erholung, des Naturschutzes sowie vieler anderer Belange aufeinander. Die gegensätzlichen Nutzungsansprüche an den Raum sind abzuwägen. Mögliche Konflikte werden dadurch vermieden. Aufgrund stetiger gesellschaftlicher Veränderungen ist die Raumplanung mit sich wandelnden Nutzungsansprüchen an den Raum konfrontiert, auf die sie offen und flexibel eingehen muß. Die Raumplanung ist eine querschnittsorientierte Aufgabe. Das heißt, dass sie fachübergreifend und in interdisziplinären Zusammenhängen arbeitet.

Die Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) ist die Aufgabe der Landesplanung. Das Landes-Raumordnungsprogramm wird von der obersten Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei) aufgestellt und fortgeschrieben. Des weiteren obliegt der Staatskanzlei die Aufgabe der Koordination von raumbedeutsamen Planungen des Landes mit dem Bund, den Nachbarländern und den Nachbarstaaten. Die Bezirksregierungen als obere Landesplanungsbehörde genehmigen die Regionalen Raumordnungsprogramme, welche von den unteren Landesplanungsbehörden aufgestellt werden und koordinieren raumbedeutsame Vorhaben auf der Ebene der Regierungsbezirke. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören außerdem die Bearbeitung des Raumordnungskatasters, das Durchführen von Raumordnungsverfahren, die das Gebiet mehrerer unterer Landesplanungsbehörden betreffen oder zu deren Durchführung sie von der obersten Landesplanungsbehörde bestimmt wurden sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Landesplanungsbehörden. Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Zweckverband Großraum Braunschweig und die Region Hannover sind Träger der Regionalplanung und untere Landesplanungsbehörden. Diese stellen das Regionale Raumordnungsprogramm im eigenen Wirkungskreis auf, koordinieren raumbedeutsame regionale Vorhaben und führen Raumordnungsverfahren durch.

Dr. Gudrun Fiedler, Stand: Juli 2004
Siehe Gliederungspunkt

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorabeiten von Herr Archivdirektor Dr. Schwarz.
Stand: Juli 2004


3. Abteilung Forst, Landwirtschaft und Umwelt

Landwirtschaft und Forsten haben nach dem Zweiten Weltkrieg als Energie- und Nahrungsmittellieferanten eine wichtige Funktion für das Überleben der Bevölkerung gehabt. Allmählich trat dieser Gesichtspunkt zugunsten der Pflege und Erhaltung der Natur zurück. Die Bereiche Forsten und Landwirtschaft wurden spätestens mit der Bürgerbewegung zum Schutz der Umwelt in den 1980er Jahren mehr und mehr auf ihren Beitrag für den Natur- und Umweltschutz hin abgefragt.

Diese Entwicklung fällt im Bereich Landwirtschaft besonders auf. Hier stand nach 1945 zunächst die Sicherstellung der Ernährung überhaupt im Vordergrund. In den 1960er Jahren wurde Ernährungssicherung bereits nur noch als Sicherung der Nahrungsmittel im Rahmen der zivilen Verteidigung und des Katastrophenschutzes verstanden. (Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsbezirkes 1967, Nds. MBl. Nr. 22/1967). 1990 wurden die Bereiche Wasserwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz folgerichtig aus dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgenommen. Sie stellten den Kern des 1990 neu eingerichteten Umweltministeriums. Im Oktober 1992 kam das niedersächsische Landesamt für Ökologie in Hildesheim als Sonderdienststelle der Umweltverwaltung hinzu. Sie ist dem Umweltministerium direkt unterstellt.

1) Bezirksregierung Braunschweig, Bereich Forst

Nach 1945 waren zunächst erhebliche Aufgaben zu bewältigen. Dazu zählte zunächst die Beschaffung von Brennholz und, nach Beseitigung der ersten Not, die Wiederaufforstung vor allem im Harz, der auf Veranlassung der britischen Militärregierung zur Versorgung der Bevölkerung mit Heizmaterial in erheblichem Maße kahl geschlagen worden war. Gegenwärtig besteht 1/3 des Regierungsbezirkes Braunschweig aus Waldflächen.

Die Schaffung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 bedeutete den sukzessiven Verlust der Eigenständigkeit der braunschweigischen Forstverwaltung. Bis 1994 gab es in der Bezirksregierung immerhin nahezu ununterbrochen eine eigene Abteilung für Forstangelegenheiten mit Dezernaten für "Allgemeine Forstangelegenheiten, Forstbetrieb, Forstliche Produktion und Nutzung" sowie "Forst- und Jagdhoheit", die in demselben Jahr als eigene Dezernatsgruppe in der Abteilung Landwirtschaft und Forsten aufging. Mit der Bildung einer Abteilung "Landwirtschaft, Umwelt und Forsten" 1997 wurde die Dezernatsgruppe aufgelöst und die oberen Forst- und Jagdangelegenheiten im Regierungsbezirk in einem einzigen Dezernat "Wald, Forstwirtschaft und Jagd" zusammengefasst und auf die reinen fachlichen und hoheitlichen Aufgaben im Bereich Forst und Jagd konzentriert. Die betrieblichen bzw. forstwirtschaftlichen Aufgaben wurden an die Abteilung Forstbetrieb einschließlich Finanzen des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover abgegeben. Die von der Klosterkammer verwalteten Forsten sind in einem eigenen Dezernat untergebracht.

Das heutige Dezernat 510 der Bezirksregierung ist die obere Forst- und Jagdbehörde für den Regierungsbezirk. Es übt damit die Aufsicht über die Forst- und Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aus sowie die Fachaufsicht in hoheitlichen und planerischen Angelegenheiten über die Forstämter aus. Seit 1977 nimmt die obere Forst- und Jagdbehörde Stellung zu Raumordnungsprogrammen, soweit sie den Bereich Forst und Jagd berühren. Die Städte Hann. Münden, Northeim oder Goslar verwalten ihre Waldflächen durch eigene Forstämter. Ziel ist es, sich für den Wald, eine geregelte Forstwirtschaft und waidgerechte Jagd einzusetzen. Dies schließt die nachstehend aufgeführten Aufgaben mit ein: Liegenschaften, Verkauf von Grundstücken, Jagdhoheit, u.a. Abgrenzung von Jagdbezirken, Bereitstellung von Saatgut aus bestimmten, besonders geeigneten Beständen, Waldbrandverhütung, Förderung forstlicher Entwicklungen, u.a. wilddichter Zaun (Vergabe von Fördermitteln der EU).

Zur staatlichen niedersächsischen Landesforstverwaltung in der Region Braunschweig gehört weiterhin das dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten direkt unterstellte niedersächsische Forstplanungsamt in Wolfenbüttel sowie die ebenfalls diesem Ministerium direkt unterstellte ehemals braunschweigischen Waldarbeitsschule Münchehof.

2) Bezirksregierung Braunschweig, Bereich Landwirtschaft

Der Bereich der Landwirtschaft wurde 1945-1946 beim braunschweigischen Staatsminister Landwirtschaft, Domänen und Forsten angesiedelt, ab November 1946 als eigene Abteilung Landwirtschaft und Domänen im Verwaltungspräsidium. Dazu gehörten neben mehreren Dezernaten, die sich mit rein landwirtschaftlichen Fragen beschäftigten, auch die Dezernate Obere Siedlungsbehörde, Wasserwirtschaft sowie Verwaltung der Kloster- und Stiftsgüter. Mit dem Übergang zum Regierungsbezirk 1978 wurde dieses traditionell gewachsene Abteilungsstruktur aufgebrochen. Von 1967 an waren die speziellen Belange der Land- und Ernährungswirtschaft in der Abteilung Landwirtschaft, Ernährung und Agrarstruktur jeweils in einem Dezernat zusammengefasst, ab 1994 zusammen mit der Dezernatsgruppe Forst, ab 1997 in die Abteilung Landwirtschaft, Umwelt, Forsten integriert. Die Verwaltung, d.h. die Geschäfts- und Kassenführung des Vereinigten Kloster- und Studienfonds (mitsamt den Klostergütern), oblag ab 1946 dem Verwaltungspräsidenten.

Das heutige Dezernat Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft ist zuständig für verschiedene Fördermaßnahmen und die Kontrolle von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produktionsmitteln (Dünge- und Futtermittel, Erhebung von Daten für niedersächsische, deutsche und europäische Agrarstatistiken der Getreidewirtschaft). Von der Bezirksregierung Hannover werden für den Regierungsbezirk Braunschweig folgende Aufgaben wahrgenommen:
Absatzförderung von Schulmilch und verbilligter Butter zur Unterstützung der Milchwirtschaft, Saatgutverkehrskontrolle, Amtliche Notierung der Preise für Schlachttiere (Schweine, Rinder, Schafe). Das Dezernat "Agrarstruktur & Ländlicher Raum" unterstützt gemeinsam mit den ihm unterstehenden Ämtern für Agrarstruktur (ÄfA) Braunschweig und Göttingen die Entwicklung der ländlichen Räume als ein wichtiges Ziel der niedersächsischen Agrarpolitik. Das Dezernat "Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz" leistet seinen Beitrag zur Tiergesundheit, Fleisch- und Lebensmittelhygiene sowie der Lebensmittelchemie, so u.a. die Zulassung einzelner Lebensmittelbetriebe, Abgabe von Gefahrstoffen, Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Krankheiten. Es führt die Aufsicht über die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Braunschweig und arbeitet mit dem 2001 gegründeten Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das Dezernat "Wasserwirtschaft" hatte bis in die 1990 die Hauptaufgaben der Entwässerung von Böden und Regulierung von Flüssen im Hinblick auf eine rentable Bewirtschaftung der Böden.

Einschneidend für die Entwicklung der braunschweigischen Landwirtschaft nach 1945 war die Zonengrenzziehung 1945 (Vgl. hierzu das Vorwort zu 12 Neu Landwirtschaft). Dadurch wurden zahlreiche Domänen sowie Kloster- bzw. Stiftungsgüter abgetrennt. Der Bestand von Domänen, Kloster- und Stiftungsgütern um 1966 wird bei Thiele (s. unten a.a.O., S. 94 ff.) aufgelistet. 1968 und 1979 bestand ein Domänenrentamt in Wolfenbüttel für den Verwaltungsbezirk Braunschweig. Eine Aufstellung der bestehenden Domänen und Stiftungsgüter sowie der aufgesiedelten bzw. verkauften Domänen durch Erika Eschebach befindet sich in der Harz-Zeitschrift (Jg. 48/49, 1996/1997, S. 75 ff.). Über die Klostergüter vgl. das Vorwort zum Bestand 45 Nds.

Weitere Schwerpunkte der Agrarpolitik nach 1945 waren im Regierungsbezirk wie auch in Niedersachsen: Siedlungspolitik für die vertriebenen und geflüchteten Bauern und Landarbeiter, Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Programme im Hinblick auf eine rentable Landwirtschaft, v.a. Aller-Leine-Oker-Plan, Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen und -unternehmen, so u.a. Verbesserung der Technologie und Hygiene von regionalen Schlachthöfen, Molkereien, Milch- und Käsewerken, Regionale Strukturpolitik zur Stärkung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes, Förderung des ökologischen Landbaues.

Zur staatlichen niedersächsischen Landwirtschaftsverwaltung in der Region Braunschweig gehörte bis 1948 die Landesbauernschaft Niedersachsen, in der 1937 die Landesbauernschaft Braunschweig aufgegangen war. Vorläufer war die im Jahre 1906 für das Herzogtum Braunschweig errichtete Landwirtschaftskammer, die im Dritten Reich 1933 im Rahmen der Zwangsorganisation des Reichsnährstandes in die Landesbauernschaft Braunschweig umgewandelt wurde 1937 zur Landesbauernschaft Hannover-Braunschweig fusionierte. Letztere wurde im Juli 1938 in Landesbauernschaft Niedersachsen umbenannt, die bis 1948 bestehen blieb. Seitdem vertritt die Landwirtschaftskammer Hannover auch die Interessen der braunschweigischen Bauern.
Heute noch bestehen die Ämter für Agrarstruktur in Braunschweig und Göttingen, die dem Dezernat für Agrarstruktur nachgeordnet sind (Vgl. Findbuch zu den Beständen 52 Nds und 1052 Nds). 2001 wurde das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Hannover in das für die Regierungsbezirke Braunschweig und Hannover zuständige Lebensmittelinstitut in Braunschweig eingegliedert.

3) Bezirksregierung Braunschweig, Bereich Naturschutz, Landespflege und Umweltschutz

Mit dem Übergang der Bereiche Wasserwirtschaft und Naturschutz zum Niedersächsischen Umweltministerium im Jahr 1990 wurden auch die Dezernate "Wasserwirtschaft, Wasserrecht" und "Naturschutz und Landschaftspflege" bzw. dessen Vorläufer "Landespflege" (bis 1990, Ende der 1970er Jahre eingerichtet) der Bezirksregierung Braunschweig als obere Wasser- bzw. Naturschutzbehörde dem Umweltministerium unterstellt. Sie haben die Fachaufsicht über die Landkreise und die kreisfreien Städte jeweils als untere Wasser- bzw. Naturschutzbehörden des Bezirks und über die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörde. Gleichzeitig wurde im November 1993 die Abteilung "Umwelt" der Bezirksregierung gebildet mit den Dezernaten "Wasserwirtschaft" und "Naturschutz" sowie die neu eingerichteten Dezernate Abfallwirtschaft, Abfallrecht und Immissions- und Arbeitsschutz. Sie wurde 1997 vergrößert um die Dezernate der Abteilung Landwirtschaft und Forsten sowie um das Dezernat Gesundheit. Das Dezernat Naturschutz ist über die Fachaufsicht hinaus unter anderem zuständig für die Ausweisung und Betreuung der Naturschutzgebiete, die Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, den Artenschutz und die Genehmigung von Zoos. Auch die Erholung in der freien Landschaft und die Naturparke und die Förderung umweltbezogener Projekte von Verbänden, Vereinen und kommunalen Gebietskörperschaften sind wichtige Themen.

Die obere Wasserbehörde der Bezirksregierung (Dezernate für Wasserwirtschaft und Wasserrecht) hat Außenstellen an den Standorten der ehemaligen Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall in Göttingen und Braunschweig und gegenwärtig eigene Vollzugsaufgaben bei der Wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung, bei der Regelung der Nutzungen von Gewässern (Oberflächengewässer und Grundwasser) einschließlich Aufstauungen, Entnahmen und Ableitungen sowie Abwasserbehandlung, der Beratung und Förderung einer grundwasserschonenden Landwirtschaft und die Genehmigung von Wasserschutzgebieten. Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeit der Bezirksregierungen ergibt sich aus der "Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts" vom 9. März 1999 (Nds. GVBl. Seite 70). Sie hat die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien bzw. großen selbstständigen Städte als untere Wasserbehörden, die für den Vollzug des Wassergesetzes zuständig sind.

Zur staatlichen niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung im Regierungsbezirk Braunschweig gehörten bis 31. Dezember 1997 die Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall in Braunschweig und Göttingen, die bis 1990 als reine Wasserwirtschaftsämter fungierten (Vgl. Vorwort zum Bestand 12 Nds.). Die hoheitlichen Aufgaben werden von den Wasserwirtschaftsdezernaten der Bezirksregierung in Braunschweig und in der Außenstelle Göttingen (ehemaliges Amt für Wasser und Abfall) fortgeführt, einige Aufgaben von den Gewerbeaufsichtsämtern übernommen. Seit dem 1. Januar 1998 werden die Aufgaben Planung, Bau, Ausbau, Betrieb und Unterhaltung von landeseigenen Gewässern, wasserwirtschaftlichen Anlagen wie etwa sowie Hochwasserschutzeinrichtungen und der gewässerkundliche Landesdienst im Regierungsbezirk Braunschweig durch die Betriebsstelle Süd, Standorte Braunschweig und Göttingen des gemäß § 26 Absatz 1 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung gegründeten Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) wahrgenommen.

Dr. Gudrun Fiedler, Stand: Mai 2003
Siehe Gliederungspunkt

Die Bildung einer eigenen Abteilung "Umwelt" der Bezirksregierung Braunschweig im Jahr 1993 und dann die Integration der Abteilung "Landwirtschaft und Forsten" im Jahr 1997 in die unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes arbeitende Abteilung "Landwirtschaft, Umwelt und Forsten" hat der oben skizzierten Entwicklung Rechnung getragen. Dieser historische Verlauf wurde in der Reihenfolge der Gliederung entsprechend berücksichtigt.

Unter Landwirtschaft sind in diesem Findbuch die dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seit 1946 unterstehenden Aufgaben der eigentlichen Land- und Ernährungswirtschaftsverwaltung einschließlich der Domänen, der Wasserwirtschaft bis zur Einrichtung des Umweltministeriums 1990, der Agrarstruktur und des ländlichen Raumes sowie der Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz zusammengefasst.

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorarbeiten von Herrn Archivdirektor Dr. Schwarz.

Stand: Mai 2003


4. Abteilung Kultur, Schulen und Sport

Das 1945 bis 1946 bestehende braunschweigische Ministerium für Volksbildung ging mit Gründung des Landes Niedersachsen im November 1946 in die Abteilung für Wissenschaft und Volksbildung des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig über. Sie bestand mit ihren Unterabteilungen Wissenschaft, Kunst, Kultur, Museen, Theater, Denkmalschutz sowie Schulangelegenheiten für Volks-, Haupt-, Mittelschulen, Höhere Schulen einschließlich Lehrerfortbildung und der Jugendpflege bzw. Jugendsozialarbeit sowie Sport bis 2001 ohne große Veränderungen. In den 1950er Jahren gehörte das Referat "Angelegenheiten der Kirchen, kirchlichen Gemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften" dazu. Mit der Gründung des niedersächsischen Landesjugendamtes in Hannover wurde der Standort Braunschweig aus der Bezirksregierung Braunschweig ausgegliedert. Seit 2001 ist das Referat "Kunst, Kulturpflege, Denkmalschutz" in den Bereich "Wirtschaft und Kommunalangelegenheiten" integriert.

1) Wissenschaft, Kunst, Kulturpflege, Denkmal- und Kulturgutschutz, Heimatschutz, Massenmedien

a) Bibliotheken und Museen
Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel und das Anton-Ulrich-Museum in Braunschweig waren von 1925 bis 1970 in der Museums- und Bibliotheksstiftung vereinigt, aus der das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg i. J. 1942 ausgeschieden ist (G. Ruppelt: Von der herzoglichen Bibliothek zur Herzog August Bibliothek, 1980, S. 24 ff., 30 ff.). Seitdem sind sie dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium direkt unterstellt.

b) Theater, Denkmalpflege
In dem 1942 begründeten Braunschweigischen Landeskulturverband (vgl. 142 N; 4 Nds Zg. 1/81 Nr. 179; Braunschweigische Heimat 1942, S. 27; 310 N) tauchen neben diesen vorgenannten Kulturfunktionären noch ein Landestheater- und ein Landesmusikpfleger auf. Dieser Braunschweigische Landeskulturverband wurde als Bestandteil des Staatsministeriums angesehen (4 Nds Zg. 1/81 Nr. 179 (vom 11. November 1942)). Im Januar 1945 wird Dr. Seeleke auch noch Kunstschutzbeauftragter. Der Braunschweigische Landeskulturverband wurde 1950 aufgelöst (vgl. Vorwort zu 142 N). Erwähnenswert ist unter den staatlichen Kulturinstituten u. a. die erst 1939 gegründete "Braunschweigische Staatsmusikschule".

c) Wissenschaft
Seit 1978 befinden sich mit den Technischen Hochschulen in Braunschweig und Clausthal sowie mit der Universität Göttingen drei Universitäten im Einzugsbereich des Regierungsbezirkes. Sie haben teilweise eigene Archive.

2) Schulen und Erwachsenenbildung

Mit dem Aufgehen im Land Niedersachsen fand eine eigenständige braunschweigische Schulpolitik ihr Ende. In den Schulen des Verwaltungs- bzw. Regierungsbezirkes wurde nunmehr eine durch die niedersächsische Landesregierung betriebene Schulpolitik umgesetzt. Dennoch hatte die schulische Landschaft im Verwaltungsbezirk ihren eigenen Charakter, zeichnete doch sie sich nach dem Krieg durch besondere Reformfreudigkeit aus. Zahlreiche Schulexperimente fanden statt, die Begabungen aus bildungsfernen Schichten förderten, bereits früh von der Aufhebung des Gegensatzes zwischen Bildung und Ausbildung ausgingen und einen demokratiefördernden unterstützenden Unterricht zum Ziel hatten, so u.a. das 1948 gegründete Modellprojekt der 'Niedersächsischen Erziehungsstätte', die bis 1968 bestehenden Jenaplanschulen in Braunschweig-Gliesmarode/Querum und Braunschweig-Ölper, das 1949 gegründete und heute noch existierende Braunschweig-Kolleg und die in demselben Jahr errichtete ebenfalls bis heute fortdauernde Institution des Abendgymnasiums in Braunschweig.

Einer der Vorläufer für das in den 1960er Jahren propagierte Modell der zentralen Mittelpunktschule war 1959 die von den Dörfern Abbenrode, Schulenrode und Destedt getragene fünfklassige Schule in Destedt. Zu nennen ist hier auch die 1801 als jüdische Schule gegründete und heute noch fortbestehende Jacobsohn-Schule in Seesen. Wichtige Anstöße für Schulreformen gaben Georg Eckert und Heinrich Rodenstock, Professoren der Pädagogischen Hochschule in Braunschweig. Georg Eckert gründete in den Räumen der Pädagogische Hochschule das heute international renommierte Schulbuchinstitut, seit 1975 in der ehemaligen Villa Bülow untergebracht als Georg-Eckert-Institut für Internationale Schulbuchforschung mit der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechtes. Das Institut wird von 12 Bundesländern, u.a. vom Land Niedersachsen, getragen. Es trägt zum Abbau von Feindbildern in aller Welt bei.

3) Jugend und Sport

Zu diesem Dezernat gehört der weite Bereich Jugendpflege einschließlich des braunschweigischen Landesjugendamtes bis zu seiner Eingliederung in das nieders. Landesjugendamt in den 1990er Jahren sowie der allgemeine und Schulsport. Gegenwärtig ist der Bereich Jugend und Jugendsozialarbeit zentral bei der Bezirksregierung Hannover bei der Verwaltung des niedersächsischen Landesjugendamtes zusammengefasst. Seit dem 12. November 1997 sind der Schutz und die Förderung des Sports als Staatsziele Bestandteil der Niedersächsischen Verfassung (Artikel 6 Nds. Verfassung). Das Sportdezernat setzt die landespolitischen Ziele in diesem Bereich um und sieht sich dabei als wichtiger Partner eines regionalen Sportmanagements. Dabei arbeitet es mit dem Bezirkssportbund Braunschweig, der Dachorganisation des Vereins- und Verbandssports, sowie mit den kommunalen Gebietskörperschaften zusammen. Es berät die Schulen, die Kommunen, die Sportvereine, Sportverbände und Sportbünde.

Dr. Gudrun Fiedler, Stand: August 2003
Siehe Gliederungspunkt

Akten, die sich in 4 Nds nicht nachweisen lassen, können sich wegen ihrer vor dem Jahr 1946 beginnenden Laufzeit im Vorgängerbestand 12 Neu Kultus (Staatsministerium, Kultus) befinden. Unterlagen zur Verwaltung der dem braunschweigischen Verwaltungs- bzw. Regierungspräsidenten unterstehenden Stiftungen u.a. des Kloster- und Studienfonds und der Braunschweig Stiftung befinden sich im Bestand 4 Nds Inneres.

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorarbeiten von Herr Archivdirektor Dr. Schwarz.

Stand: August 2003


5. Abteilung Soziales und Arbeit

Die Bereiche Soziales und Arbeit waren nach 1945 zentral zuständig für die millionenfache Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie Zuwanderern aus der damaligen sowjetisch besetzten Zone. Drei Referate des Ministeriums für Arbeit (und Technik bzw. Aufbau, bzw. Wirtschaft) beschäftigten sich 1945/46 mit der Aufsicht über die Sozialversicherungsträger, dem Arbeitnehmerschutz (!) sowie dem Arbeitsrecht und dem Lohn- und Tarifwesen (!). Das Bezirksplanungs- und Bezirkswohnungsamt wanderte im Januar 1946 zum Wirtschaftsministerium ab, das in dieser Zeit vor allem die Preise überwachte sowie knappe Wirtschaftsgüter wie Baustoffe verwaltete und lenkte. Das Dezernat Fürsorgewesen umfasste vor allem die Flüchtlingsfürsorge und war zunächst zusammen mit dem Dezernat Gesundheitswesen im Innenministerium untergebracht.

Mit der Umwandlung des Staatsministeriums in das braunschweigische Verwaltungspräsidium änderte sich nicht viel. In den 1950er Jahren gehörte die Entschädigungsbehörde für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ebenfalls zu den in der Abteilung Inneres angesiedelten und für Soziales zuständigen Referaten (Referat P III des Ministerpräsidenten). Dass Arbeit und Technik mit Wirtschaft und Verkehr in den 1950er Jahren in einer Abteilung zusammengelegt war, zeigt die veränderte Stellung des Staates gegenüber dem Arbeitsmarkt im Zeichen des beginnenden bundesrepublikanischen Wirtschaftswunders. Der Staat übernahm Aufgaben nur noch beim Arbeitsschutz und beim Arbeits- und Tarifrecht. Auch die sozialpolitischen Aufgaben der Mittelinstanz wandelten sich von der existenzerhaltenden Fürsorge über die Hilfe in besonderen Notlagen Anfang der 1960er Jahre hin zu einer Gewährleistung eines gesundheitlichen und sozialen Standards für zahlreiche Gruppen der Gesellschaft (vgl. jeweils das Bundessozialhilfegesetz).

Mit Gründung des Umweltministeriums 1990 wurde die Gewerbeaufsicht aus dem Ressort Sozialministerium ausgegliedert und dem Umweltschutzministerium unterstellt.

1) Soziales

Die Aufgaben der Mittelinstanz auf dem Gebiet des Sozialwesens wurden bis 1962 durch das für den Verwaltungsbezirk Braunschweig zuständige Landesfürsorgeamt als Dienststelle des Verwaltungspräsidenten wahrgenommen. Es wurde mit der Änderung des Schwerpunktes der Sozialverwaltung von der reinen Existenzerhaltung zur Hilfe in besonderen Notlagen (Bundessozialhilfegesetz 1962) in das Landessozialhilfeamt umgewandelt, das ebenfalls eine Dienststelle des Verwaltungspräsidenten war. Die Hauptfürsorgestelle des Landessozialhilfeamtes war zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

Wesentliche Aufgaben des Landessozialhilfeamtes für den Verwaltungsbezirk Braunschweig 1962-1978: Hilfe zum Aufbau oder der Sicherung der Lebensgrundlage, Ausbildungs(bei-)hilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Eingliederungshilfe für Behinderte, Tuberkulosehilfe, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Hilfe für Gefährdete, Altenhilfe, Kriegsopferfürsorge. Die Aufgaben des Landessozialhilfeamtes und der Hauptfürsorgestelle wurden 1978 dem Landessozial- bzw. dem Landesversorgungsamt/Hauptfürsorge Niedersachsen in Hildesheim übertragen, die heute beide unter dem Dach des Niedersächsischen Landesamtes für zentrale soziale Aufgaben in Hildesheim angesiedelt sind.

Das Versorgungsamt Braunschweig ist als ausführende Behörde dem Landesversorgungsamt unterstellt. Es ist zuständig für die Landkreise Gifhorn, Goslar, Peine, Wolfenbüttel und Helmstedt sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg. Die Außenstelle Hildesheim des Versorgungsamtes Braunschweig ist zuständig für die Kreise Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osterode/Harz. Das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig untersteht ebenfalls dem Landesversorgungsamt in Hildesheim.

Dem Bereich Soziales der Bezirksregierung ist seit 1946 traditionell die Aufsicht über die Sozial- und Krankenversicherungsträger übertragen. Weitere Aufgaben auf Bezirksregierungsebene sind gegenwärtig: Frauenförderung (Frauenprojekte, Frauenhäuser, Beratungseinrichtungen, Mütterzentren etc.), Heimaufsicht, Pflegeeinrichtungen, Grundsicherung, Erziehungsgeld, Unterhaltssicherung, Wohngeld, Beratungsstellen sowie Betreuung von Ausländern und Flüchtlingen.

2) Gesundheit

Das Dezernat Gesundheit, früher auch Medizinaldezernat genannt, ist zuständig für die vier klassischen Aufgaben des Gesundheitswesens: Gesundheitsaufsicht, Gesundheitsschutz, Gutachterwesen, Gesundheitsfürsorge.

a) Die Gesundheitsaufsicht hatte die Dienstaufsicht über die staatlichen Gesundheitsämter (Braunschweig-Land, Goslar, Gandersheim, Helmstedt, Braunlage und Wolfenbüttel bis zur Kommunalisierung der noch verbliebenen Ämter in Braunlage, Braunschweig-Land, Gandersheim und Goslar während der 1970er Jahre, vgl. Abschnitt V des Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juli 1977), über das Landeskrankenhaus Königslutter sowie über das staatliche Medizinaluntersuchungsamt in Braunschweig bis zu seiner Auflösung 1996. Sie hat die Fachaufsicht über die nichtstaatlichen Einrichtungen (v.a. die kommunalen Gesundheitsämter der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Göttingen sowie die Landkreise im Bezirk) des Gesundheitswesens im Regierungsbezirk. Zur Fachaufsicht gehört u.a. auch die Krankenhauszielplanung. Das Referat erteilt Konzessionen für neue Apotheken und Privatkliniken. Der Leiter ist Prüfungsvorsitzender für die Angehörigen der Heilberufe. Approbationen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erteilt das niedersächsische Sozialministerium. Das Dezernat überwacht die Vertreibung und Herstellung von Medizinprodukten.

b) Zum Gesundheitsschutz gehört die Seuchenbekämpfung, die unmittelbar von den Gesundheitsämtern durchgeführt wird, ferner die Hygiene-Aufsicht.

c) Das Dezernat berät die übrigen Dezernate in gesundheitlichen Fragen und fertigt in diesem Zusammenhang Gutachten an.

d) Die Gesundheitsfürsorge umfasst u.a. die Säuglingsfürsorge, Schulgesundheitspflege, ärztliche Fürsorge für Tuberkulose, Nervenkranke, Süchtige, Körperbehinderte, werdende Mütter und Altersgebrechliche. Für die Umsetzung sind die Gesundheitsämter verantwortlich.

3) Wohnungsbau, Städtebau, Bauaufsicht

Der Schwerpunkt der Städtebauförderung verlagerte sich von der situationsbedingten Wohnraumzuweisung, der Bewirtschaftung von Baustoffen und der Schaffung von neuem Wohnraum für die Flüchtlinge, Vertriebenen und Zuwanderer aus der sowjetisch besetzten Zone in der Nachkriegszeit auf die planmäßige Modernisierung der Städte und die allgemeine Verbesserung der Lebensqualität unter Einbeziehung von Umweltschutzgedanken. Der Bereich Städtebau prüft und genehmigt die von den Gemeinden aufzustellenden Bauleitpläne, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Städtebauförderung werden Sanierungsmaßnahmen finanziell mit einem Landesanteil gefördert. Der Bereich Baurecht ist für die Klärung schwieriger juristischer Fragen des allgemeinen Baurechts zuständig. Die Bauaufsicht übt die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Alle Landkreise, kreisfreien und großen Städte sowie eine Reihe weiterer Städte, mit in der Regel mehr als 30000 Einwohnerinnen und Einwohnern nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahr. Beispielsweise gehören hierzu die Entscheidung über Bauvoranfragen, Baugenehmigungen und/oder Grundstücksteilungen. Das Dezernat entscheidet über Widersprüche gegen eine Entscheidung der unteren Bauaufsichtbehörde (Widerspruchsverfahren), bei Fachaufsichtsbeschwerden oder im Falle von Eigaben. Als Gesetzesgrundlage im Bauordnungsrecht dient herbei die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die hierauf erlassenen Verordnungen. Das Niedersächsische Innenministerium ist oberste Bauaufsichtsbehörde Fachaufsichtsbehörde der vier Bezirksregierungen, Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems.

4) Arbeitsmarktpolitik

Im Rahmen einer aktiven und präventiven Arbeitsmarktpolitik fördert dieser Bereich gegenwärtig Maßnahmen zur Beschäftigung und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Der Zweck besteht darin, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern, Arbeitslosigkeit zu verringern, Beschäftigungsfähigkeit herzustellen, zu erhalten und zu verbessern sowie die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu fördern.

5) Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsverwaltung war bis Ende der 1970er Jahre beim Sozialministerium angesiedelt und wechselte dann wegen des inhaltlichen Zusammenhanges mit der Kernenergie und der nuklearen Entsorgung vorübergehend zum Ministerium für Bundesangelegenheiten. Seit 1986 ist sie dem Umweltministerium unterstellt. Als technische Sonderbehörde befasst sie sich heute folgerichtig mit Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes.

Dr. Gudrun Fiedler, Stand: August 2003
Siehe Gliederungspunkt

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorarbeiten von Herrn Archivdirektor Dr. Schwarz.

Akten, die sich in 4 Nds Soziales nicht nachweisen lassen, können sich wegen ihrer vor dem Jahr 1946 beginnenden Laufzeit im Vorgängerbestand 12 Neu Arbeit (Staatsministerium, Arbeit und Soziales) befinden. Die zu den Wiedergutmachungsakten zählenden Unterlagen der Entschädigungsbehörde sind in einem eigenen Findbuch 4 Nds Wiedergutmachung zusammengefasst. Ausgenommen die Flüchtlings-, Vertriebenen- und Zuwandererbetreuung Deutscher infolge des Zweiten Weltkrieges sind diese Akten zusammen mit ausländerrechtlichen Betreffen im Findbuch 4 Nds Inneres verzeichnet. Akten zur Jugendpflege befinden sich in 4 Nds Kultus. Neuere Akten zum Bereich Gewerbeaufsicht finden sich entsprechend bei 4 Nds Forst und Umwelt.

Stand: August 2003


6. Abteilung Wirtschaft und Verkehr

1) Wirtschaft und Verkehr in der unmittelbaren Nachkriegszeit

Bereits vor dem Aufgehen des Freistaates Braunschweig im Land Niedersachsen 1946 fielen wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen nicht mehr in Braunschweig, sondern in Hannover oder sogar in Berlin. Bereits 1935 war die Braunschweigische Staatsbank per Reichsgesetz dem Reichswirtschaftsminister (RWM) unterstellt worden (nochmalige Fassung des Staatsbankgesetzes 1939). An die Stelle des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrates trat ein Beirat als Aufsichtsorgan. In diesem neu geschaffenen Beirat war das Land Braunschweig nicht mehr vertreten. Die Beiratsmitglieder wurden ebenso wie Mitglieder und Präsident des Direktoriums vom RWM ernannt.

Das RWM war also nunmehr dienstvorgesetzte Behörde der Braunschweigischen Staatsbank und konnte somit auch Entscheidungen über Kreditvergaben herbeiführen. Ab 1942 verfügte das Oberpräsidium in Hannover als Behörde des Reichsverteidigungskommissars im "Wirtschaftsbezirk Hannover" über das Landeswirtschaftsamt in Hannover (letzteres zugleich Reichs- und preußische Behörde), das für das Land Braunschweig zuständig war bis 1945 (Geschäftsverteilungspläne dieses Amtes siehe: 12 Neu 13 Nr. 16217). Seit März 1946 war das Zentralamt für Wirtschaft in der britischen Zone, Minden, für die ökonomischen Rahmenbedingungen auch des besetzten Braunschweiger Landes zuständig. Die Abteilung für Wirtschaft und Finanzen bzw. Arbeit und Technik/Verkehr im braunschweigischen Staatsministerium hatte demgegenüber eher rein ausführende Aufgaben, die durch die zentrale bzw. lokale Militärregierung vorgegeben wurden.

Mit Gründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 gingen wirtschaftspolitische und verkehrstechnische Entscheidungs- und Regelungskompetenzen allmählich auf die rein deutsche Verwaltung über. Zunächst übernahm das niedersächsische Wirtschaftsministerium in Hannover wichtige Funktionen für das Gebiet Niedersachsens, ab 1949 war das Bundeswirtschaftsministerium zuständig für einheitliche ökonomische Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik. Die für Wirtschaft und Verkehr zuständigen Dezernate in der Abteilung Finanzen und Wirtschaft bzw. Wirtschaft und Verkehr im Staatsministerium bzw. im Verwaltungspräsidium hatten nach 1945 zunächst im Übergang von der Kriegsplanwirtschaft zur gelenkten Friedenswirtschaft die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen für das existenzielle Überleben aller Bewohner des Landes Braunschweig zu sichern. Dem entsprachen die Aufgaben der Wirtschaftslenkung und Mitwirkung an der Bewirtschaftung der Mangelgüter. Dazu gehörten u.a. Genehmigungen in allen Produktionslenkungsverfahren einschließlich der Aufgaben, die unter den Vierjahresplan (!) fielen, Verteilung von Reise-, Gaststätten und Lebensmittelmarken, Einsatz und Bewirtschaftung der Verkehrsmittel, Zuteilung von Kraftfahrzeugen, Reparatur-, Ersatzteil und Reifenangelegenheiten, Aufsicht über die Reichsbahn im Bereich Braunschweig (bis 1949) sowie Fragen der Wohnungsbaufinanzierung und Wohnraumbewirtschaftung, deren Aufgaben jedoch im Zuge der zunehmenden Prosperität der Bundesrepublik von staatlicher Seite eher unter sozialen Aspekten wahrgenommen wurden.

2) Wirtschaftsverwaltung ab 1949

Der liberalen Wirtschaftspolitik der frühen Bundesrepublik und ihrer erneuten Öffnung für die Weltmärkte entsprechend war die Wirtschaftsverwaltung auf Bezirksebene ab der 1950er Jahre zunächst nur in zwei Dezernaten organisiert, die sich im Wesentlichen auf die Einhaltung allgemeiner Wirtschafts- und Gewerbeangelegenheiten, die Preisüberwachung sowie auf die Beobachtung des Arbeitsmarktes und die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen beschränkten und sich gegen Ende der 1950er Jahre mit dem Dezernat für allgemeine gewerberechtliche Angelegenheiten auf drei erweiterte. Während in den 1950er Jahren zunächst auch noch die Bewirtschaftung von Mangelgütern anstand, zeichnete sich am Ende der 1950er Jahre bereits die neue, wirtschaftsfördernde Zielsetzung ab, so u.a die Förderung der Industrieansiedlung, Landesbürgschaften, Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft sowie die Zonenrandförderung und sonstige Förderungsprogramme aus Bundesmitteln. Die aus der Kriegs- und Nachkriegsplanwirtschaft herrührende Überwachung der Preise (zunächst bis 1953 in der Präsidialabteilung bzw. Inneres angesiedelt) veränderte sich von einer restriktiven Überwachung zur Verhinderung von Wucher (u.a. Beschwerdeinstanz in Miet-, Pacht- und Grundstückspreissachen) hin zu einem Instrumentarium der Marktbeobachtung und somit zu einer ordnungspolitischen Instanz im Rahmen der sich entwickelnden sozialen Marktwirtschaft.

Gegenwärtig sieht sich das Dezernat 'Wirtschaft' vor allem im Dienst der Wirtschaftsförderung. Für die Erfüllung bestimmter Zwecke, an denen das Land Niedersachsen ein erhebliches Interesse hat, die aber ohne Beteiligung der öffentlichen Hand nicht oder nicht im notwendigen Umfang in Angriff genommen werden, können Zuwendungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden. Zahlreiche Fonds stehen zur Verfügung:

- Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA);
- Nds. Wirtschaftsförderfonds - gewerblicher Bereich -Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Produkt- und Verfahrensinnovation (FuE-Richtlinie);
- Nds. Wirtschaftsförderfonds - gewerblicher Bereich - Förderung von Vorhaben der Informations- und Kommunikationswirtschaft - (IUKW-Richtlinie);
- Nds. Wirtschaftsförderfonds - ökologischer Bereich;
- Förderung der überbetrieblichen Ausbildung;
- Förderungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Das Dezernat Gewerbewesen ist Partner der Kommunen, Kammern, Verbände und Gewerbetreibenden der Wirtschaft in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten der Wirtschaft im Regierungsbezirk, insbesondere für Ausübungsberechtigungen, Ausnahmebewilligungen im Handwerk, Genehmigung von Messen und Ausstellungen, Fachaufsicht in sonstigen Angelegenheiten des Gewerbe- und Handwerksrecht und bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Die Preisaufsicht ist zuständig für das öffentliche Auftragswesen und beanstandet bei öffentlichen Aufträgen - außer bei Bauleistungen- überhöhte Preise.
Nachgeordnete Instanzen:
- Preisbehörden (aufgelöst)

3) Verkehrspolitik nach 1949

Der Ausweitung von Handel und Gewerbe in der Wirtschaftskonjunktur der 1950er Jahre entsprach die Zunahme von Aufgaben der landesbehördlichen Mitwirkung beim Eisenbahn-, Straßenbahn-, Wasserstraßen- und Luftverkehr. Nicht mehr der Wiederaufbau der Infrastruktur sondern die Anpassung an den wachsenden Bedarf stand im Mittelpunkt. Dies wird deutlich an den Sonderaufgaben Autobahnbau und Neubau des Hauptbahnhofes Braunschweig.

Gegenwärtig fungiert das Dezernat Verkehrswesen als Planfeststellungsbehörde und schafft so die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau oder die Umgestaltung von Bundesfernstraßen, das sind Bundesautobahnen und Bundesstraßen, und für Landesstraßen. Kommunale Straßenbaulastträger erhalten die benötigten Zuwendungen des Bundes und des Landes zum Aus- und Neubau verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen und anderen Investitionsprojekten. Weiteres Anliegen ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Die staatliche Daseinsfürsorge im öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene und auf der Straße beschäftigt viele Mitarbeiter/innen im zuständigen Dezernat. Gemeinsam mit der Bezirksregierung Weser-Ems nimmt das Dezernat Aufgaben der Luftaufsicht in Niedersachsen wahr.

Dr. Gudrun Fiedler, Stand: Dezember 2003
Siehe Gliederungspunkt

Da das Oberpräsidium in Hannover als Behörde des Reichsverteidigungskommissars im "Wirtschaftsbezirk Hannover" seit 1942 über das Landeswirtschaftsamt in Hannover, das für das Land Braunschweig zuständig war, bis 1945 verfügte, könnten im Bestand Hann. 122 a im NLA Hannover für die Region Braunschweig relevante Akten vorhanden sein (ebenfalls im dortigen Bestand Nds. 50, "Niedersächsische Staatskanzlei").

Akten zum Thema Wohnungswirtschaft, Landeswohnungsamt etc. in der Bundesrepublik sind in 4 Nds Arbeit und Soziales zu finden, ebenso Flüchtlings-, Vertriebenen-, und Spätaussiedlerangelegenheiten (bis 1954 Abteilung Inneres). Für die Zeit vor 1946 befinden sich Akten zu Wohnungsangelegenheiten in 12 Neu Finanzen. Dort finden sich auch Titel zur Abwicklung des Braunschweigischen Instituts für Wirtschaftsforschung.

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorarbeiten von Herrn Archivdirektor Dr. Schwarz.

Stand: Dezember 2003


7. Einbürgerungen

Bei dieser Bestandsgruppe handelt es sich um Einzelfallakten mit einer Laufzeit von 1960 bis 2005. Diese Aktengruppe wurde zwischen 2014 und 2017 vollständig in das Landesarchiv Wolfenbüttel übernommen. Weitere Einbürgerungsakten finden sind sich in der Abteilung Inneres.


8. Wiedergutmachung

Entwicklung der Wiedergutmachungsbehörden für NS-Opfer im Verwaltungsbezirk Braunschweig (1945-1961/1976)

1) Entschädigung

Nach der Auflösung der Konzentrationslager 1945 bildeten sich in Niedersachsen örtliche KZ-Ausschüsse auf privater Basis, die aber auch quasi amtliche Befugnisse erhielten. Im Braunschweigischen Staatsministerium bestand (spätestens ab 1. November 1945) im Referat P III die Aufgabensparte "Betreuung der Opfer des Naziterrors" (dsgl. im Verwaltungspräsidium ab 1947). Am 15. Juni 1945 wurde in der Stadt Braunschweig eine "Betreuungsstelle für Opfer des Faschismus" eingerichtet, die nach einer Anweisung der Militärregierung Sonderbeihilfen gewährte (Verwaltungsbericht der Stadt Braunschweig 1945-1946 [gedruckt], 1948, S. 130 f.).

Am 19. September 1945 ordnete das Braunschweigische Staatsministerium an, dass bei den Landräten und Oberbürgermeistern "amtliche Betreuungsstellen für die Opfer des Naziterrors" einzurichten seien (12 Neu 13 Nr. 8332). Aufgrund der Zonenpolitikanweisung Nr. 20 (vom 4.12.1945) der Britischen Militärregierung und deren Verordnung vom 21. Dezember 1945 speziell für das Land Braunschweig (12 Neu 13 Nr. 8355) ordnete das Braunschweigische Staatsministerium am 27.12.1945 in einem Erlass die Errichtung von "Kreisausschüssen" für ehemalige Insassen der Konzentrationslager bei den Oberbürgermeistern und Landräten an (12 Neu 13 Nr. 8352). Die Sonderhilfsausschüsse bestanden aus drei Personen: einem Juristen, einer Person der allgemeinen Öffentlichkeit und einem ehemaligen KZ-Häftling.

Innerhalb von zwei Monaten mussten die Geschädigten ihre Anträge auf Haftentschädigung bei den Ausschüssen einreichen. Voraussetzung für eine Entschädigung war die Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Unterdrückungsmaßnahmen. Bei den Entschädigungen ging es vor allem um materielle Unterstützung (Bewilligung von Schwerarbeiterkarten, von vorzugsweiser Wohnungs- und Arbeitszuteilung etc.), weniger um finanzielle Hilfe.

Aufgrund eines Beschlusses des Braunschweigischen Landtags vom 17. Juni 1946 hatte das Staatsministerium eine "Verordnung über die vorläufige Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus im Lande Braunschweig" ausgearbeitet, die infolge der Gründung des Landes Niedersachsen und fehlender Zustimmung der Britischen Militärregierung nur Entwurf geblieben ist (12 Neu 13 Nr. 8332). Hier wie auch später sollte Entschädigung (Geschädigten- oder Hinterbliebenenrente) nur gewährt werden, wenn die Existenz der Berechtigten ohne Entschädigung erschwert wurde. Ihre gesamten Vermögens- und Erwerbsverhältnisse waren zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Entschädigung konnte nur gestellt werden, wenn zuvor geklärt war, dass durch nationalsozialistische Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahmen ein Schaden an Leib und Seele (Personenschaden) verursacht worden ist. Die Einrichtung der Kreissonderhilfsausschüsse wurde im Niedersächsischen Sonderhilfegesetz vom 22. September 1948 bestätigt (NdsGVB1 1948, S. 77); Durchführungsverordnung (ebd. 1949, S. 1), ebenfalls im Haftentschädigungsgesetz vom 31. Juli 1949 (NdsGVB1 1949, S. 185, 203). In der Neufassung des Sonderhilfegesetzes vom 16. Mai 1952 wurden die Kreissonderhilfsausschüsse ersetzt durch Sonderhilfsausschüsse bei den Verwaltungs-/Regierungspräsidenten (NdsGVO Bl. 1952, S. 30).

Für Beschwerden waren lt. Sonderhilfegesetz Ausschüsse zuständig, über deren Einrichtung der Innenminister zu entscheiden hatte. Für den Fall, dass ein Sonderhilfsausschuss nicht zu einer Einigung kommen konnte, entschied der vom Landtag gewählte Landesausschuss. Den Kreissonderhilfsausschüssen, den Beschwerdeausschüssen und dem Landesausschuss waren Beauftragte des öffentlichen Interesses beigeordnet. Auch im Häftlingsentschädigungsgesetz wird auf diese Regelung Bezug genommen. Das Ergänzungsgesetz vom 18. September 1953 zur Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung fasste alle Ländergesetze zusammen. In der Neufassung vom 29. Juni 1956 wurde es Bundesentschädigungsgesetz (BEG) genannt (Novellierung in der Fassung vom 14. September 1965) regelt die Ansprüche von Personen, die wegen ihrer politischen Überzeugung, aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden und hierdurch bestimmte Personen- und Sachschäden erlitten hatten, insbesondere Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, an Eigentum und Vermögen sowie im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen. Infolge der Durchführungsverordnung zum Bundesentschädigungsgesetz vom 29. September 1953 (NdsGVO Bl. 1953, S. 75 f.) wurde bei Auflösung des Sonderhilfsausschusses der Braunschweigische Verwaltungspräsident nachgeordnete "Entschädigungsbehörde" unterhalb des Innenministers als oberster Entschädigungsbehörde.

Bearbeitet wurden die Wiedergutmachungsangelegenheiten im Verwaltungspräsidium ab etwa 1947 im Referat J VIII E bzw. W, ab ca. 1955 beim Dezernat W XII (=Entschädigungsbehörde). Mit der Verordnung vom 26. April 1961 (NdsGVO Bl. 1961, S. 116) blieben nur noch die beiden Regierungspräsidenten in Hildesheim und Hannover Entschädigungsbehörden, ab 26. September 1969 dann nur noch letzterer. Für Verfolgte, die bis zum 31. Dezember 1952 ausgewandert, deportiert oder ausgewiesen waren und ihren letzten Wohnsitz im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands hatten, war zunächst der Regierungspräsident in Hildesheim zuständig, für alle anderen der Regierungspräsident in Hannover. Mit der Verordnung vom 5. Februar 1976 (NdsGVO Bl. 1976, S. 45) verblieb schließlich nur noch das Niedersächsische Landesverwaltungsamt als einzige Entschädigungsbehörde im Land Niedersachsen (Dezernat A 7 im Jahre 1989). Die Anträge auf Wiedergutmachung von Nachteilen, die ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Beruf erlitten hatte, waren bei der früheren Dienststelle einzureichen.

2) Rückerstattung

Die Rückerstattung von Vermögen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) vom 19. Juli 1957 wurde von den zuständigen Oberfinanzdirektionen bearbeitet. Beim BRüG geht es um die Rückgabe einzelner, feststellbarer, durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen aus Gründen der Rasse, Religion, Weltanschauung, Nationalität oder politischer Gegnerschaft entzogener Vermögensgegenstände oder, falls diese nicht mehr vorhanden sind, Leistungen von Wert- oder Schadenersatz.

Dr. Dieter Lent (1998), Dr. Gudrun Fiedler (2003), Stand: Oktober 1998
Siehe Gliederungspunkt

Die Überlieferung der Kreis-Sonderhilfs-Ausschüsse ist bei der Entschädigungsbehörde des Verwaltungspräsidiums Braunschweig teilweise als Vorakten erhalten geblieben: 12 Neu 17 V Nr. 1-27 (1945-1952) (im Verwaltungspräsidium unter dem Aktenzeichen J VIII später geführte) , 12 Neu 13 e (Nr. 8332-8348), 12 Neu 13 f (Nr. 8349-8440).). Darin befinden sich sowohl General- als auch Einzelakten. In den Generalakten (bei 12 Neu 13 e: Nr.8332; bei 12 Neu 13 f: Nr. 8349-8372) befinden sich Verordnungen, Gesetze, Erläuterungen, Übersichtspläne, Abrechnungen u.a. In den Einzelakten befinden sich Anträge, Entscheidungen, Beschwerden und Auskünfte, und zwar aus folgenden Städten und Landkreisen:

- Braunschweig - Stadt
- Braunschweig - Land
- Goslar - Stadt
- Kreis Goslar
- Kreis Helmstedt
- Kreis Gandersheim
- Kreis Blankenburg
- Kreis Wolfenbüttel
- Stadt Watenstedt-Salzgitter

Nach grober ganz vorläufiger Schätzung sind in den hiesigen Beständen 12 Neu 13 e-f, 12 Neu 17 V und 58 Nds mindestens ca. 7.800 Einzelfälle von Anträgen auf Wiedergutmachung archiviert [die Anzahl der Akten ist davon abhängig!].

Stand: Oktober 1998

Der Bestand 4 Nds Wiedergutmachung enthält Akten aus den nachstehend aufgeführten Zugängen:

- 12 Neu 13 Nr. 8332-8431 (1945-1959)
- 4 Nds Zg. 41/92: Paket 1-186 (ca. 1952-1961) [= rd. 2880 Einzelfälle] [vorher in 4 Nds Findb. 3]
- 4 Nds Zg. 59/91 Nr. 99, 108
- 4 Nds Zg. 16/1999 und Zg. 22/2003 (Einzelfallakten, Vorprovenienz Landesverwaltungsamt)
- 12 Neu 17 V Nr. 1-27 (1945-1951) [= Provenienz: Kreissonderhilfsausschüsse der Landkreise und Städte Braunschweig, Goslar, Salzgitter]
- 12 Neu 17 VI Nr. 1

Die Ordnung und Verzeichnung dieses Findbuches beruhen auf den grundlegenden Vorarbeiten von Herrn Archivdirektor Dr. Lent.

Stand: Mai 2003

Enthält

Unterlagen aus den Bereichen: Präsidialabteilung, Inneres, Forst, Landwirtschaft und Umwelt, Kultur, Schulen und Sport, Soziales und Arbeit, Wirtschaft und Verkehr, Wiedergutmachung und Einbürgerungen

Literatur

Achterberg: Braunschweigische Staatsbank. Braunschweig 1965.

Amtliche Kreisbeschreibungen der Landkreise Blankenburg (= Restkreis Braunlage), Braunschweig, Goslar, Helmstedt, Holzminden (zwischen 1951 und 1971 erschienen) (sehr informativ für die Wirtschaftsgeschichte, viele Statistiken usw.).

Rolf Ballof/Joachim Frassl: Festschrift zum 200jährigen Bestehen der Jacobsohn-Schule in Seesen 1801-2001. Seesen 2001.

W. Benz (Hrsg.): Salzgitter (1992) (Wirtschaftsgeschichte des Raumes und der Stadt dargestellt)

Bezirksregierung Braunschweig: Internetauftritt, Stand Mai 2003. Ausgedruckt in: Dienstakte 56321-4 Nds, Beiakte Organisationspläne

Braunschweigischen Landesverein für Heimatschutz (Hg.): Beiträge zur Braunschweigischen Heimatforschung und Heimatpflege. 1958 (behandelt Geschichte der braunschweigischen Heimatbewegung, Heimatforschung usw.)

Die Bundesrepublik Deutschland: Staatshandbuch, Teil: Niedersachsen: Verzeichnis der Behörden und Gemeinden mit Aufgabenbeschreibungen und Adressen. (DiBi=Zg. 296/53)

Bundesminister der Finanzen in Zusammenarbeit mit Walter Schwarz (Hg.): Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, Bd. 3: Der Werdegang unter national-. und völkerrechtlichem Aspekt, bearb. von E. Feaux de la Croix und H. Rumpf. München 1985.

Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen. 1986. (Deutscher Bundestag. 10. Wahlperiode. Drucksache 10/6287.) Sign. 2 Zg. 198/90

Erika Eschebach: Die braunschweigischen Domänen im 20. Jahrhundert. In: Harzzeitschrift, 48./49. Jahrgang. Braunschweig 1998, S. 75-92

Gudrun Fiedler: Nicht mehr Land und doch Region. In: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Braunschweig 2000, S. 1149-1153 (dort auch weitere Literatur).

Handwerkskammer Braunschweig 1900 - 1950. 50 Jahre berufliche Selbstverwaltung des Handwerks (1950) (sehr informativ auch zur allgemeinen Handwerksgeschichte)

Ludolph Herbst und Constantin Goschler (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland (Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte). München 1989.

H. Hennig: Entschädigung und Interessenvertretung der NS-Verfolgten in Niedersachsen 1945-1949 (1991).

K. Hoffmeister: 150 Jahre Sport in Braunschweig. 1982 (betr. Stadt und Land Braunschweig).

Hubert Höing: Vorwort zum Bestand Nds 110 W (Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Wiedergutmachung), Hauptstaatsarchiv Hannover. In: SR 4 Nds Bd. 7: Zg. 41/92: ausführliche Darstellung der Gesetzgebung und Behördengeschichte im Kompetenzbereich Wiedergutmachung in Niedersachsen

U. Kegel: Der wirtschaftsstrukturelle Wandel seit den sechziger Jahren (1960er Jahre im Verwaltungs/Regierungsbezirk Braunschweig) (in: W. Meibeyer u.a.: Braunschweig und das Land zwischen Harz u. Heide, Hannover 1994, S. 47-76)

Dieter Lent: Braunschweigisches Staatsministerium, Niedersächsischer Verwaltungs-, Regierungspräsident (Bestand 12 Neu/4 Nds). Entwurf einer Behördengeschichte. Masch. schr. 25.01.2001. (DiBi= 195/2001)

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Hrsg.): 30 Jahre Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen. Hannover 1976. (DiBi=Zg. 73/77)

R. Moderhack (Hrsg.): Braunschweigische Landesgeschichte im Überblick, 3. Aufl. 1979 (behandelt alle Kulturgebiete mit reichhaltigen Literaturangaben).

Albert Niemann (Bearb.): Die Landwirtschaft Niedersachsens 1914-1964, hrsg. von der Albrecht-Thaer-Gesellschaft Celle. Hannover 1964. (DiBi Zg. 456/64)

Niemann (Hrsg.): Regierungsbezirk Braunschweig. Braunschweig 1989.

Birgit Pollmann: Reformansätze in Niedersachsen. Hannover 1977.

Christian Pross: Wiedergutmachung. Der Kleinkrieg gegen die Opfer, hg. v. Hamburger Institut f. Sozialgeschichtsforschung. Frankfurt/Main 1988, S. 42-47.

Karl-Heinz Sander: Die Jenaplanschulen in Braunschweig-Gliesmarode und Braunschweig-Ölper. Braunschweig 1998.

Kurt Schmidt: Aus der ehemaligen braunschweigischen Forstverwaltung. Sonderheft Aus dem Walde 1966. Mitteilungen aus der niedersächsischen Landesforstverwaltung, Heft 13. Hannover 1966 (Dienstbibliothek=Dibi Zg. 45/70)

Anikó Szabó: Tiefenerschließung von Entschädigungsakten im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover - Ein Projekt der VW-Stiftung - Fragen und Herausforderungen. In: Der Archivar, Jg. 55, 2002, H.3, S. 207-213.

Willi Thiele (Hg.): Der niedersächsische Verwaltungsbezirk Braunschweig. Braunschweig 1966

Wissenschaftliche Gesellschaft zum Studium Niedersachsen e.V.: Neues Archiv für Niedersachsen. Zeitschrift für Landesforschung. Themenheft Landwirtschaft in Niedersachsen. Heft 1-2/1992. (DiBi Zg. 123/96)

Mechthild Wiswe (Hrsg.): Naturschutz und Denkmalpflege im Braunschweiger Land. Festschrift zum 75jährigen Bestehen des Braunschweigischen Landesvereins für Heimatschutz. Braunschweig 1983 (DiBi Zg. 403/83).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

ca. 465

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2016), Dr. Roxane Berwinkel (2019)

Georeferenzierung

Bezeichnung

Verwaltungsbezirk Braunschweig

Zeit von

1972

Zeit bis

1974

Objekt_ID

8

Ebenen_ID

1210

Geo_ID

1210-8

Link

Verwaltungsbezirk Braunschweig

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Braunschweig

Zeit von

1978

Zeit bis

2000

Objekt_ID

7

Ebenen_ID

110

Georeferenzierung

Bezeichnung

Land Braunschweig Teil Calvörde

Zeit von

1814

Zeit bis

1945

Objekt_ID

5022033

Ebenen_ID

10

Geo_ID

10-5022033

Link

Land Braunschweig Teil Calvörde

Georeferenzierung

Bezeichnung

Verwaltungsbezirk Braunschweig

Zeit von

1974

Zeit bis

1977

Objekt_ID

14

Ebenen_ID

810

Geo_ID

810-14

Link

Verwaltungsbezirk Braunschweig

Georeferenzierung

Bezeichnung

Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig

Zeit von

1941

Zeit bis

1972

Objekt_ID

6

Ebenen_ID

1310

Geo_ID

1310-6

Link

Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig

Georeferenzierung

Bezeichnung

Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig Teil Kreis Blankenburg

Zeit von

1941

Zeit bis

1972

Objekt_ID

5

Ebenen_ID

1310

Geo_ID

1310-5

Link

Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig Teil Kreis Blankenburg

Georeferenzierung

Bezeichnung

Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig Teil Thedinghausen

Zeit von

1814

Zeit bis

1972

Objekt_ID

3232192

Ebenen_ID

10

Geo_ID

10-3232192

Link

Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig Teil Thedinghausen