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NLA HA Hann. 85a

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Zoll- und Steuerverwaltung: Mittel- und Unterbehörden

Laufzeit

1818-1929

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Dienststellenverwaltung, Personalia, Untersuchungskommissionen, Zollsachen, Indirekte Steuern, Reichssteuerübersichten in den Hauptsteuerämtern Hannover, Celle und Hildesheim sowie einzelne Steuerämter und Zollämter
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 26,7 lfdm

Bestandsgeschichte

Der Bestand Hann. 85 enthält - nach Zentralbehörden einerseits, Mittel- und Unterbehörden anderseits gegliedert - Akten von 22 Behörden aus dem Verwaltungsbereich der Zölle und indirekten Steuern. Ihr Zusammenhang lässt sich nur von der Verwaltungsgeschichte her verstehen.

I. Verwaltungsgeschichtliches

Nachdem die Errichtung des Steuervereins 1834 und der Wiederaustritt Braunschweigs aus diesem im Jahre 1841 vielfache Verwaltungsänderungen auf dem Gebiet der Zoll- und Steuerverwaltung verursacht hatten, wurde durch den Eintritt Hannovers und der übrigen nordwestdeutschen Staaten in den von Preußen bestimmten Zollverein 1853 eine neue Epoche auf diesem Verwaltungssektor eingeleitet. Durch die Verordnung vom 22. Dezember 1853 wurde der bisherige hannoversche Verwaltungsaufbau, das 1841 errichtete Obersteuerkollegium mit seinen drei Abteilungen, der Generaldirektion der direkten Steuern, der indirekten Steuern und der Wasserzölle, aufgelöst und mit Wirkung vom 1. Januar 1854 ein Obersteuerkollegium mit der Kompetenz in direkten Steuern (Persönliche Steuern, Grund- und Häusersteuern, Stempelsteuern und Steuerfixa) errichtet. Parallel dazu bekam das neue Oberzollkollegium die Zuständigkeit für Zölle, indirekte Steuern und Abgaben. Außerdem bestand für die Wasserzölle und Schifffahrtsgefälle die Generaldirektion der Wasserzölle weiter fort.

Diese Gliederung setzte sich auch unterhalb dieser "obersten Landesbehörden" auf der Ebene der Mittel- und Unterbehörden fort: Die sieben Steuerdirektionen, die 1847 (s. Verordnung vom 16. Juni 1847, Gesetzessammlung I. Abt. 1847 S. 172 ff.) als Mittelinstanz für die Verwaltung der direkten Steuern und der indirekten Abgaben und Zölle gegründet worden waren, wurden dadurch zur ausschließlichen Mittelinstanz des Obersteuerkollegiums, dass ihnen durch die Verordnung vom 22. Dezember 1853 (Gesetzessammlung I. Abt. 1853 S. 173 f.)

die Verwaltung der Zölle und indirekten Abgaben entzogen und sie damit auf die direkten Steuern und die Stempelsteuer beschränkt wurden.

Für den dem Oberzollkollegium zugewiesenen Bereich der Zölle, indirekten Steuern und Abgaben aber wurde 1854 ein neuer Unterbau geschaffen: An den Grenzen wurden Hauptzollämter errichtet, denen zur Zollabfertigung Nebenzollämter erster und zweiter Klasse unterstellt wurden. Im Landesinneren wurden mit der gleichen Kompetenz Hauptsteuerämter gegründet, denen wieder Steuerämter und einzelne Steuerrezepturen untergeordnet wurden.

Nachdem 1863 noch die Generaldirektion der Wasserzölle aufgelöst und ihre Kompetenz mit der des Oberzollkollegiums zusammengelegt worden war, gab es also am Ende der hannoverschen Zeit unter dem Finanzministerium eine streng zweigleisige Steuer- und Zollverwaltung:

1. das Obersteuerkollegium mit untergeordneten Steuerdirektionen für die direkten und Stempelsteuern

2. das Oberzollkollegium mit untergeordneten Hauptzollämtern, Nebenzollämtern, Hauptsteuerämtern und Steuerämtern für die Zölle, indirekten Steuern und Abgaben.

Die preußische Organisation konnte - unter einigen Abwandlungen - ab 1866 daran anknüpfen. Die Kompetenz des hannoverschen Obersteuerkollegiums in direkten Steuern wurde zunächst noch bis 1869 in alter Form fortgeführt und dann der neu gebildeten Finanzdirektion (Bestand Hann. 79) übertragen. 1885 wurde sie jeweils auf die dritte Abteilung der neu gebildeten preußischen Bezirksregierungen (Bestand Hann. 80 Hann. II, Hann. 80 Hild. II, Hann. 80 Lüneburg II u. III) aufgeteilt.

Die Kompetenz des hannoverschen Oberzollkollegiums wurde nach dem Muster der in den "altländischen Provinzen" Preußens mit Ausnahme Brandenburgs schon seit 1823 bestehenden Verhältnisse einer Provinzialsteuerdirektion zu Hannover übertragen. Diese wurde durch Allerhöchsten Erlass vom 8. Februar 1867 ins

Leben gerufen. Ihr wurde nicht nur die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern des ehemaligen Oberzollkollegiums überlassen, sondern nach preußischem Vorbild auch die Verwaltung der Stempelsteuer, die in hannoverscher Zeit beim Obersteuerkollegium lag, die Erbschaftsabgabe, die Chaussee-, Brücken-, Fähr-, Hafen- und Kanalgelder und sonstige Schifffahrtsabgaben anvertraut, die bisher von verschiedenen hannoverschen Behörden (Landdrosteien, Generaldirektion des Wasserbaus, Wasser- und Wegebauinspektionen) bearbeitet wurden.

Unterhalb der preußischen Provinzialsteuerdirektion blieb das System der Hauptzoll- und Hauptsteuerämter nebst weiteren Unterbehörden bestehen. Nur für die spezielle Verwaltung der Erbschaftsabgabe wurden 1867 zwei Erbschaftssteuerämter zu Hannover für die gesamte Provinz eingerichtet und beide später, vermehrt um die Kompetenz in Stempelsteuerangelegenheiten, zum Stempel- und Erbschaftssteueramt der Provinz Hannover vereinigt.
1908 wurde die Provinzialsteuerdirektion unter Beibehaltung ihrer alten Kompetenz (Zölle, indirekte Reichs- und Landessteuern) in Oberzolldirektion Hannover und die Hauptsteuerämter in Hauptzollämter umbenannt.



II. Bestandsaufbau

Diese oben skizzierte Verwaltungsentwicklung hat den Aufbau des Bestandes Hann. 85 mit seinen 22 Behörden und damit auch den Aufbau des Findbuches bestimmt. Der Findbuchband Hann. 85 Z (= Zentralbehörden) enthält die Akten des preußischen Zollvereinsbevollmächtigten beim Königreich Hannover und die Akten der preußischen Provinzialsteuerdirektion mit Vorakten aus der hannoverschen Zeit, besonders Akten des Oberzollkollegiums. Als dritter sehr kleiner Bestand wurden die Akten des preußischen Stempel- und Erbschaftssteueramtes für die Provinz Hannover angeschlossen.

Der Findbuchband Hann. 85 A - C enthält nach Regierungsbezirken geordnet die Akten der Mittel- und Unterbehörden, wie

sie seit 1854 bestehen, d. h. der Hauptsteuerämter, der Hauptzollämter, die beide die gleiche Kompetenz haben, und der ihnen unterstellten Steuerämter und Nebenzollämter. Hinzu kommen die Akten des Stationskontrolleurs zu Harburg, die an das Hauptzollamt Harburg angeschlossen wurden, und die Akten der Steuerdirektion Göttingen aus der Zeit vor 1853, die als fester Aktenzusammenhang gesondert belassen wurden, obwohl sie als Vorakten des Hauptsteueramtes Münden zu werten sind. Da sie in die Systematik dieses Hauptsteueramtes aber nicht recht einzuordnen waren, sind sie als älterer Teil vor den Akten des Hauptsteueramtes Münden angeordnet worden.



III. Ordnung des Bestandes

Der Bestand Hann. 85 war trotz einiger erkennbarer älterer Zusammenhänge bisher völlig ungeordnet. Er wurde verzettelt und mit Hilfe der Zettel in der oben beschriebenen Weise provenienzgerecht neu geordnet. Nach Fertigstellung dieses Findbuchs wird er in diese neue Ordnung umgelegt werden. Die neue Ordnung lehnt sich an die alten Behördensignaturen an, doch ist, soweit möglich, die Systematik der Hauptsteuer- und Hauptzollämter einander angeglichen worden, wobei der Aufbau der Provinzialsteuerdirektionsakten als Maßstab genommen wurde.

Einen Teil der Schreibarbeit (Hann. 85 A -C ab S. 57) hat Frau von Schmettow dem Unterzeichneten abgenommen.

Hannover, im Dezember 1965
gez. Dr. Otto Merker



Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch durch Praktikanten in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

21 Akten des Hauptzollamts Harburg, die sich bislang im Bestand Hann. 109b Lüneburg Acc. 144/89 befanden, sind unter der Acc. 2004/113 in den vorliegenden Bestand neu verzeichnet worden.

Hannover, im Dezember

2004

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet